Zum Inhalt springen

Rangliste

Beliebte Inhalte

Anzeigen von Inhalten mit der höchsten Reputation auf 25.07.2012 in allen Bereichen

  1. Ich byokottiere jeden Betrieb der sich eigenmächtig und mit fadenscheinigen Begründungen (Concession-Umsatz) erdreistet ein Produkt zu verfälschen. Diese Pausentaktik ist eine gradezu wiederliche Unsitte, die in meinen Augen schon fast den Tatbestand des Betruges und der Nötigung erfüllt. Erst recht wenn man behauptet, im Sinne des Kunden ( Pinkelpause, Störung durch "Wanderer") zu handeln!
    2 Punkte
  2. Der Spannungsbogen im Film ist so ausgeprägt und die Dramatik so packend, dass ich mich, wenn ich den Film in einem Kino sehen würde, die eine Pause dazwischensetzen, beschweren würde. Dann sollte man eher vor dem Hauptfilm eine Pause :lol: bringen, denn den Film würde sie zerstören, meiner Meinung nach.
    2 Punkte
  3. wir machen die pause nach dem abspann- das ist die beste gelegenheit !
    2 Punkte
  4. Wer eigenmächtig Pausen macht, ohne dass diese durch den Regisseur vorgesehen sind, verfälscht das Produkt. Und wenn er verraten wird, bekommt er Ärger mit dem Verleiher - und das ist gut so.
    1 Punkt
  5. Ich bin ja mal gespannz wann der Erste auf die Idee kommt, Werbeunterbrechungen zu machen, das wäre doch bestimmt noch lukrativer als ein paar Popcorntüten zu verkaufen... und das Publikum brauchte sich nicht von seiner gewohnten Fernsehwelt verabschieden alle 20 Minuten zum Klo und auf dem Rückweg mal schnell ´n an der Concession vorbei... ganz wie zuhause.... Btw. wer Ironie findet darf sie behlten.
    1 Punkt
  6. 1 Punkt
  7. Morgen, am Donnerstag, den 26.7.2012 zeige ich im Openairkino die "Rocky Horror Picture Show". Wie jedes Jahr gilt: Verkleidete Gäste haben freien Eintritt. Klorollen, Toastbrot, Zeitungen und Reis sind von Gast selber mitzubringen. Das ist in Bochum immer ein Riesenevent. Gespielt wird mit der Prevost P93 mit 4 kW und einem Schneider Cine Xenon auf eine Bildwand von 14 x 9 m. Tonwiedergabe leider Mono ohne NR. Fiege Kino Lounge 2012, Scharnhorststraße, Bochum. Gruß Martin
    1 Punkt
  8. Ganz ähnlich: "Können wir uns hinsetzen wo wir wollen?" "Natürlich, aber ich würde Ihnen die Stühle empfehlen."
    1 Punkt
  9. gestern kamen welche an die Kasse, und wollten den Film umsonst sehen: "In der Zeitung steht: frei ab 0J." ich dachte die machen einen Witz, war aber ernst gemeint. :shock1: und wenn der Film frei ab 18 ist, dann müssen nur die Kinder und Jugendlichen bezahlen……
    1 Punkt
  10. Ich glaube, wenn ich das nächste Mal an der Kasse bin werde ich auch mal fragen: 'Sitz- oder Stehplatz?' 'Äh, wie bitte?' 'Wegen der Steuer' 'Ach so, klar..., äh, ja dann lieber Stehplatz.' - Carsten
    1 Punkt
  11. Wir verweisen aufs Finanzamt, das Steuer auch für leere Tüten erhebt, wiel Popcorn unterschielich groß popt. Bei ??? in den Gesichtern erklären wir, dass das ähnlich konfus ist wie mir der Currywurst im Sitzen oder im Stehen. Die Reaktion ist dann immer, dass das Finazamt auch wirklich alles versucht um an Geld zu kommen.
    1 Punkt
  12. dazu fällt mir folgende Episode ein: Theaterleitung des örtlichen Kinos ruft in der Redaktion des lokalen Radiosenders an, um das Wochenprogramm zu übermitteln: Kino 1 15:30- 18.00-20:15.... TRULLIS .... ????? Es hat mich einiges an Recherche und Kopfzerbrechen gekostet, bis ich herausgefunden habe, dass TRUE LIES gemeint war...
    1 Punkt
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.