Genau, willkommen in der Normalfilmwelt!
In ISO 2939, der Norm für Kinokopien, ist festgehalten, daß alle Flächen, die nicht Bild oder Tonspur sind, schwarz sein sollen, die Filmränder ausgenommen. Man hat also das Recht, den Verleiher zumindest darauf hinzuweisen, daß das Material nicht normgerecht kopiert ist, wobei man sich dort sofort auf den Standpunkt stellt, man könne das nicht beeinflussen, blablabla. Man ist aber auch zu faul, solche Information an die Produzenten zurückfließen zu lassen. Verleiher erleben niemals, nie im Leben, nimmer und nicht keinen Bildstrichversatz, das gibt es gar nicht. Es gibt nichts Häßliches in ihrem Spatzenbewußtsein, keine Pannen, alles ist immer wattiert von einer Gloriole wie der Sonnenglanz von Columbia Pictures oder die Morgenröte hinter dem Paramount oder das (ältere) Gefunkele bzw. das (jüngere) Gefeuere bei Walt Disney Pictures. Ein Meckerer, wer die technische Grundlage fürs Geschäft einfordert.
Wie bei einer Wohnung, wo man sich die Böden und die Halterung des Schüttsteins ansieht, prüft man als FilmvorführerIn, ob die Kopie das Erforderliche mitbringt oder nicht und schickt als eingeschriebene Postsendung eine messerscharfe Befundsanzeige an den Verleiher. Die beanstandeten Punkte sollte man dokumentieren. Ich habe manchmal Fotokopien von Startbändern gemacht, auch Fotografien. Jetzt, da Film die Ausnahme geworden ist, dürfte es bei Filmverleihern im Oberstübchen Klick machen: Das Filmkapital muß gepflegt sein. »Ich als Verleiher untersuche die Kopien genau so pedantisch wie die Kinoleute.«
Voraussetzung dazu ist nur, die Bilderzahlen der Akte vor dem ersten Einsatz exakt bestimmt zu haben.
Jeder Verlust, seien es nur zwei Bilder, kann dann einem Kino zugeordnet werden. Das haben die Verleiher vor ungefähr 60 Jahren aufgegeben. Selber schuld, wenn ihnen damit auch der Glanz abhanden kam, in dem sie sich so gerne aufhalten. Digitalkino ist einfach nichts Halbes und nichts Ganzes.