Hallo
In fast jedem Kino das ich betrete muss ich feststellen, dass die Regeln die für andere Betriebe der "Spaßbranche" gelten offensichtlich nicht für Kinos Gültigkeit haben. Wer einmal technisch verantwortlich für ein Theater oder eine Halle war, der kann über Eure Problem nür müde lächeln. Seid froh, dass die Behörden die Kinos noch nicht wirklich als Versammlungsstätten entdeckt haben.
Ohne etwas zu verharmlosen, aber gerade solche "ist schon nicht so tragisch" Ansichten haben zu dem Desaster der Love Parade geführt. Die Regeln im Baurecht bzw. der VStätt VO haben absolut ihre Daseinsberechtigung. Wer sich mit diesen Regeln mal auseinandergesetzt hat, der wird auch wissen, dass Vorführräume für Nitrofilm verdammt strengen Regeln unterliegen. Da reicht es nicht ein Kabuff mit Rigips abzutrennen. Hier ist eine Brandwand, automatische Brandschutzklappen und ein Seperater Zugang von außen gefordert.
Das Problem ist übrigens nicht der gebrochene Knöchel von einem Gast, sondern die Kettenreaktion, die entsteht wenn im Fluchtfall einer Stürzt und alle anderen darüber fallen. Auch das lässt sich an den Videos von der LoveParade sehr gut nachvollziehen.
Und jetzt kommt mir bitte nicht damit, dass in Eurem Kino nur 120 Personen sind. Versucht die 120Mann mal in kürzester Zeit durch eine Tür zu bekommen (weil der zweite Fluchtweg verraucht ist), wenn diese in Panik sind. Da zählt jeder Milimeter.
Menschen verbrennen in der Regel nicht sondern ersticken am Qualm.
Gruß Harald