Jugendeinrichtungen haben aber in der Regel legale Möglichkeiten, die für gewerbliche Anbieter relevanten Jugendschutzauflagen zu ignorieren. Da dürfen die Kinder dann auch ohne Eltern nach 22 Uhr. In der Regel ist es eh nicht das Ordnungsamt, das da Ärger macht, sondern das Jugendamt. Wenn das aber eh eine MIT dem Jugendamt oder mit dem Wissen des Jugendamtes organisierte Veranstaltung ist, besteht da wenig Gefahr.
MPLC, BJF, Landesbildstellen, kirchliche Stellen, etc. sind keine Option, wenn OpenAir und öffentlich beworben wird. Die 150 Euro muss man pro Veranstaltung schon in die Hand nehmen.
Die Verleiher findet man nicht unbedingt auf den DVD-Hüllen. In der Regel fragt man den Verleih an, der diesen Film auch für das gewerbliche Kino im Verleih hat, und klärt dann die Konditionen des DVD/BluRay Abspiels. Die meisten Verleiher, auch die Großen, werden da zunehmend flexibler. Für Aussenstehende mag es seltsam sein, aber lizenzrechtlich ist die Firma, die die DVD herausgebracht hat, nicht für öffentliche Aufführungen zuständig.
Die Rechteinhaber von normalen Kauf-DVDs und BluRays DÜRFEN regelmäßig gar keine öffentlichen Aufführungsrechte vergeben, weil sie die selbst nicht gekauft haben.
Ausnahmen bei Neuveröffentlichungen, bei denen oft die gleiche Studiotochter die Rechte für private UND öffentliche Aufführung verwaltet.
Wenn man eine günstige Location hat, die früh dunkel wird (keine künstlichen Störfeuer), Baumbestand, etc., dann kriegt man bei überschaubaren Leinwandgrößen im August auch 21.00 bis 21.30 hin.
- Carsten