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  1. Das ist schon ein Unterschied. Im Supermarkt geht es ja darum, dass keiner geklaute Sachen mitnimmt, also "Diebstahl" - ergo: ein strafbares Delikt. Im Kino geht es ja "nur" um mitgebrachte Getränke/Knabberzeug. Ich jedenfalls freue mich über jeden Mitbewerber vor Ort, der Taschenkontrollen macht. :-)
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  2. Genau :) (Hier gerade so...)
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  3. *lol* Ja und wenn er zwar weniger verkauft, aber trotzdem noch so viel, dass es zu einer Umsatzsteigerung beim Popcorn gekommen ist, ist wieder alles gut;)
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  4. Tomas Katz: Deine Rechnung mit den 7 Cent von 10 stimmt nicht Denn; das Popcorn-Mais + Zucker + Fett kostet immer das gleiche, egal, für wieviel Du eine Tüte Popcorn verkaufst. Der Verleihanteil jedoch wird prozentual vom Verkaufspreis ermittelt. Erhöhst Du also die Eintrittskarte um einen Euro, sind davon in der Tat irgendwas zwischen 41 und 48 cent Netto für den Verleih... Erhöhst Du den Popcornpreis um einen Euro, sind davon in der Tat 94 Cent Netto für Dich. Es sinkt dann aber der prozentuale Anteil am EK-Preis.
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