In Deutschland war die Vorführerausbildung ursprünglich eine Zusatzqualifikation. Um zur Prüfung zugelassen werden, müßte ein Berufsabschluß in Bereich Elektro/ Mechanik/ Optik, Ingenieurtitel in diesen Bereichen oder anderer qualifizierender Berufsabschluß nachgewiesen werden. Die eigentliche Vorführausbildung bezog sich dann auf die Kenntnis im Umgang mit brennbarem Filmmaterial und dessen sicherer Handhabung. Wobei der Umgang mit dem technischen Gerät und den Rahmenvorschriften mit dazu gehörte.
Auf diese Weise wurde eine sehr hohe Sicherheit bei der Vorführung von Normalfilmen erzielt, und katastrophale Ereignisse sehr gut verhindert.
Es gibt sehr viele Berichte, in denen Filmtheater durch externe Ereignisse durch Feuer völlig vernichtet wurden, die sicher gelagerten Filmrollen aber unversehrt der Brandstelle entnommen werden konnten. Und das war in Kriegszeiten sogar wichtig, der Spass mußte weitergehen.
Soooo gefährlich ist das Zeug auch nicht.
Es heißt im Bauer Kinotechnischen Taschenbuch (Ausg. 1938)
Das Filmmaterial des Normalfilms (Zelluloidfilm)
Er besteht aus nitrierter, d.h. mit Salpeter behandelter Zellulose, mit einem gelatinierendem Zusatz, in der Regel Kampfer.
Gewichtsverhältnis 70 - 80% Nitrozellusose 20 - 30% Kampfer.
Verbrennungsgeschwindigkeit der Filme im Vergleich zu Papier wie 1 : 5, d.h. ein Papierstreifen von derselben Breite und Länge würde 5 mal so viel Zeit brauchen, als ein Zelluloidstreifen.
Entzündungstemperatur 120 - 180 ° C. Zersetzung beginnt bei 90° C. Zersetzungsprodukte beim Verbrennen unter beschränktem Luftzutritt: Blausäure, Kohlenoxid und nitrose Gase (alle sehr giftig!!) Explosives Gasgemisch, wenn 35% - 65% Gas in der Luft.
Durch den großen Spielraum des Mischungsverhältnisses besteht höchste Explosionsgefahr. Deshalb Film mit offener Flamme unter reichlich Luftzutritt abbrennen lassen, so daß keine Zersetzungsprodukte entstehen können.
Sinn der Vorschriften und Ausbildung war es, gerade diese Gefahr im Blickfeld zu haben, und die Kenntnis zu verinnerlichen, dass ein sauberes Abbrennen des Filmmaterials am Besten ist, und keinesfalls ein "Ersticken" des Feuers herbeigeführt werden darf.
-St