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Anzeigen von Inhalten mit der höchsten Reputation auf 11.04.2020 in allen Bereichen
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Der Fomapan R100 ist tricky, mit den Spulen für16mm läuft er oft nicht durch die Kamera, da hat Umspulen auf alte Aluspulen geholfen. Die letzten Filme wurden bräunlich, weil Foma offensichtlich den Guß verändert hat - aber dafür hat der Film jetzt keine weißen Pünktchen mehr. Allerdings benötigt er jetzt zwingend Kaliumrhodanid im Erstentwickler, damit er klar wird und eben nicht schleiert. Mein aktuelles Umkehrrezept ist hier, in ORWO A71 wird der Film feinkörniger als in Dokumol 1+7, ich muss ihn in meiner Beaulieu mit 160 ASA belichten, dann kommt er wirklich toll. Vielleicht eine Anregung zum Ausprobieren. Umkehrentwicklung des Fomapan R100 in ORWO A71, aktualisiert am 28.03.2020.docx3 Punkte
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Diese Vorschrift hat ihren Ursprung in der großen Inflation Anfang der 1920er und ist eigentlich genau das Mittel, das in solchen Situationen wie in einer landesweiten Seuche, zum Tragen kommen kann. Kurze Antwort: Nein. Lange Antwort: Immer noch Nein und: Die Mietminderung geht ja überhaupt nur dann, wenn der Mieter wegen Mangels oder sonstigem vermieterseitigen Verschulden die Mietsache nicht wie vereinbart oder wie sonst allgemein üblich gebrauchen kann. Die Pandemie ist kein Verschulden des Vermieters und für die Mietminderung gibt es eigene Vorschriften im Abschnitt des BGB zur Miete. Mit § 313 Absatz 1 BGB kannst du die Vertragsanpassung verlangen, also vom anderen Vertragsteil die Änderung des Vertrages fordern, wenn -- wie es darin heißt -- ein Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann. Nun fragen wir uns also, was am Mietvertrag, der ja auf Dauer geschlossen wurde, denn wesentlich geändert werden kann, so dass es beiden Teilen zumutbar bleibt, den Vertrag aufrecht zu erhalten. Antwort: Nichts. Warum? Nun, im wesentlichen behandelt der Mietvertrag drei oder vier Dinge: Wer, was, wie viel, wie lange. Meistens fehlt das wie lange (außer bei Gewerberaummiete, da ist das regelmäßig der Fall, weswegen ich das hier nenne...). Das Wer und das Was wird man allermeistens nicht ändern, außer es geht um die Miete beweglicher Sachen größerer Menge, wie zB 100 Autos, da könnte man die Menge ändern. Wird ein Kino vermietet, ist das unveränderlich. Es bleibt also das Wie-viel und das Wie-lange. Wenn also es um "Mietminderung" geht, ist doch schon interessant, auf welchen Wert man die Miete mindern wollte? So, dass der Mieter überleben kann? Es wäre denkbar, dass der Vermieter die bessere Ausgangslage hat, als der Mieter, so dass ihn die Änderung der Miethöhe nicht derart trifft, dass im Gegenzug der Vermieter sich ebenfalls auf § 313 Abs. 1 BGB berufen könnte, änderte man den Vertrag. Aber: Dann ist der Vertrag geändert und gilt in der geänderten Form erstmal. Sobald die zeitweilige Ausnahmelage sich bessert, muss bei einem Dauervertrag (wie bei der Miete) also der Vermieter wiederum den Mieter auf die Rückänderung verklagen. Wir sehen, das läuft so nicht gut und kommen zum Schluss, dass beim Dauervertrag es eigentlich nur ein Merkmal gibt, das unter § 313 Abs. 1 BGB geändert werden kann und das ist die Frage der Dauer. Der Abänderungsanspruch, den ein Vertragspartner wegen § 313 Abs. 1 BGB innehat, nimmt bei Dauerverträgen, wie der Mietvertrag einer ist, die Gestalt des Sonderkündigungsrechts an und damit hat es sich mit dem Ruf nach der Mietminderung. Was mit Mietminderung gemeint ist -- nehme ich mal an -- ist der Wunsch nach Stundung. Die Stundung ist der Aufschub des Fälligkeitszeitpunktes einer Forderung, wobei deren Bestehen nicht angegriffen wird. Natürlich kann der Mieter vom Vermieter unter gewissen Umständen auch die Stundung verlangen, aber das geht nicht aufgrund § 313 Abs. 1 BGB, sondern aufgrund allgemeiner Grundsätze des Vertragsrechts, wie die Pflicht zur Rücksichtnahme auf gegenseitige Interessen. Und an der Stelle möchte ich gerne auf das verweisen, das ich weiter oben vor ein paar Tagen an den geschätzten Forumskollegen @UlliTD gerichtet hier gepostet habe, dass der Vermieter einer Gewerbeimmobilie sich bestimmt gerne mit seinem Mieter einigen wird. Aber: Die Stundung ist eine Verabredung zwischen beiden Vertragsteilen, die den Vertrag als solches unangetastet lässt. Was das HGB im Verhältnis zum BGB leistet, ist die Gewährleistung einfachen und schnellen Geschäftsverkehrs unter Kaufleuten, indem diese oder jene Frist verkürzt oder ausgesetzt wird und der Schutz der Vertragsteile zugunsten schnellerer Rechtssicherheit im Vertragsverhältnis. Das HGB ist sozusagen das Break-out-Board, um das BGB mit den Gebräuchen im Handelsverkehr kompatibel zu machen. Das BGB hingegen gilt dennoch und mit ihm natürlich auch die Vorschrift zum Wegfall der Geschäftsgrundlage aus § 313 Abs. 1 BGB. Um dieses kleine Tutorium im Zivilrecht abzurunden: Wer in München jetzt schon seine Wohnung in der Nähe der Theresienwiese für diesen gewissen Zeitraum Ende September kurzzeitig vermietet hatte, sollte sich mit § 313 Abs. 1 BGB durchaus befassen, denn falls das Oktoberfest ausfällt (womit zu rechnen sein dürfte), was soll der Wiesn-Touri dann mit der Wohnung? 😉2 Punkte
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Hallo, für alle, die sich für die Geschichte der fa. ARCO interessieren, habe ich hier angehängt als PDF Datei meine ARCO-Geschichte eingestellt. Viel Spaß beim Lesen. Füe Anregungen und Kommentare bin ich sehr dankbar. Viele Grüße DieterVorwort und Historie.pdf1 Punkt
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ob das mit dem schwarzen T-shirt wichtig ist, weiß ich jetzt nicht so genau. Auf jden Fall das Gesicht schwarz färben, denn aus dieser Richtung kommen die meisten irritierenden Licht-Einfälle auf den Film 🤡 🤡🤡 Tschuldigung -------- bin ja schon weg1 Punkt
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Ich halte eigentlich nichts davon, auf andere Leute zu zeigen, das könnte man bei mir auch tun, weil mal was schief gelaufen ist. Wenn ich mir die Vehemenz ansehe, mit welcher @ Rabust hier seit Wochen, in sämtlichrn Bereichen wo seine Inhalte nicht wirklich hingehören wildert -zumindest mich nervt, da ich dort etwas anderes lesen möchte - erinnere ich kurz an sein letztes Kino. War wohl nicht die erste Pleite, aber sowas kann halt passieren. Kurz vor dem Ruhestand. Im Gegensatz zur Virologie und Politik (wo ich auch nur blutiger Laie bin) hätte er davon zumindest etwas verstehen können/müssen? https://www.fnp.de/lokales/kreis-offenbach/langen-ort52682/langenhessen-kino-lichtburg-langen-schliesst-abschied-wochenende-11844917.html https://www.fr.de/rhein-main/lichtburg-kino-langen-insolvent-11838060.html1 Punkt
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Er bereitet sich gerade auf sein "Habe ich im Internet gelesen" Virologen Diplom vor 🙄1 Punkt
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Das ist vollkommen richtig. Es handelt sich bei mir dabei in erster Linie darum, dass ich in meiner Schlosswohnung als notwendigerweise allein Eingesperrter (aus inzwischen mehr als ausreichend bekannten Gründen) das Filmen nicht vernachlässigen und mal etwas ganz anderes mit der Super 8 -Kamera machen möchte. Ich habe mich auch entschlossen, ganz so zu arbeiten, wie es in den Unterlagen beschrieben ist und ich werde die Papierteile so legen, wie es in dem Heft steht. Das Einzige, was ich geändert habe, ist das "Setup". Anstatt die Canon 814 zu verwenden, habe ich meine beste Super 8-Kamera eingesetzt- die NIZO 561 macro. Die hat zusätzlich den ganz grossen Vorteil, dass man nicht ungewollt den Makrobereich verlassen kann, wie das sowohl bei der Canon, bei der Bauer und bei der Agfa MOS 10 leicht vorkommen kann. Auf Folien usw. verzichte ich ganz. Wenn ich mich genau nach dem Storyboard halte und schön vorsichtig lege, wird es schon passen und wenn nicht, kann ich das Prozedere ja ein zweites Mal mit verbesserten Mitteln machen. Zuerst wird es mal schwarz-weiss und nur mit Papier und als Hilfe ein matter Tesafilm in kleinen Stückchen, wenn notwendig. Steht so in der Anleitung. Sonst geht ja heuer gar nix mehr weiter 😉 Meine Messungen haben mit den beiden Energiesparlampen für Portraitaufnahmen (je 135 Watt) Blende 11 bei der gezeigten Konstellation ergeben. Die Canon Eos 1200D sagt dasselbe 😉1 Punkt
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Wer von uns schaut in biete und suche? Sinnvoller als alle geschlachteten Geräte und Leichen ungeordnet hier einzustellen, fände ich einen Ersatzteilsuche-Thread, der vielleicht sogar angepinnt wird. Oft braucht man einen Anstoß um ein Gerät zum Ersatzteil-Träger zu deklarieren. Oder jemand fragt nach einem Teil, dann überlege ich, ob ich nicht irgendwo in den hintersten Schubladen im Bastelraum, was rumliegen habe. Mancher sagt sogar, ich bin damit nicht glücklich geworden, nimm du es, wenn du es zu schätzen weißt. Dann bekommt man statt Ersatzteile sogar ein funktionsfähiges Gerät, was gar nicht mehr repariert werden muss.1 Punkt
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Vermutlich nicht - aber was hindert Dich dran, ein preiswürdiges Programm zu machen? Dass man damit weniger Geld verdient? Siehste, hast rausgefunden, warum das alles so ist. Hier gehts halt um eine kulturelle und nicht um eine wirtschaftliche Förderung.1 Punkt
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Jetzt will auch NDS die Kinoprogrammpreise verdoppen! Bin ich der einzige, der das als bodenlose Unverschämtheit empfindet!? Sämtliche dieser Preise gehören für dieses Jahr abgeschafft und JEDES einzelne Kino muss von den Landesmedienanstalten unterstützt werden! Nicht nur einzelne!1 Punkt