Der Unterschied zwischen 2:28 und 2:30 rührt daher, dass die Angabe 15 m im Prinzip eigentlich nicht genau ist bzw. war. Die Nettolängenportion einer Kassette S8 betrug nämlich 15,24 m (50 Fuß). Da ein Fuß nunmal nicht genau 30 cm, sondern 30,48 cm sind, ergibt sich der Unterschied von 15 zu 15,24 m. Im allgemeinen Sprachgebrauch hat aber niemand von einer 15,24 m Kassette geredet, sondern die 24 cm einfach unterschlagen und von 15 m Kassetten gesprochen.
Früher wurden die Kassetten so befüllt, dass der Anwender auf jeden Fall 15,24 m (3600 Einzelbilder) belichten und nutzen konnte.
Da die meisten Materialien heute aber etwas dicker sind, passen nicht mehr 15,24 m netto ( = ca. 15,80 m brutto) in eine S8 Kassette. Es wird reingefüllt, was gerade noch ohne zu Klemmen vertretbar ist. Das können im einen Fall mal 14,6 im anderen Fall mal 15,0 m sein.
Wenn wir von alten (abgelaufenen) Moviechrome 40 oder Kodachrome 40 reden, dann sind meist auch die üblichen 15,24 m netto (oder eben 15,80 m butto) drin.
Rein rechnerisch ergibt sich daraus, wie Friedemann vorgerechnet hat 3600 Bilder geteilt durch 24 Bilder pro Sekunde = 150 Sekunden = 2 Minuten 30 Sekunden.
Wenn der Kodakrechner 2:27 ausspuckt, dann nur, weil er bei der Angabe 15 m eben exakt 15 m nimmt und nicht die üblichen 15,24 m, die eigentlich in der Kassette sein sollten. Stellt mal auf Fuß um um gebt "50" ein und schon kommt 2:30 raus.