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  1. Lösung ist doch einfach; Einfach keine Polen mehr ins Kino lassen. Die haben genug Kinos im eigenen Land. 🙂🙂🙂
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  2. Möchte hier gerne auf die Neuerscheinung hinweisen (an der ich beteiligt war): Ralf Forster, Jeanpaul Goergen: Heimkino auf Ozaphan. Mediengeschichte eines vergessenen Filmmaterials. Berlin: CineGraph Babelsberg 2020, 168 Seiten, zahl. Abb. – Der Band kostet 16 € und kann über den Buchhandel oder direkt über den Verein CineGraph Babelsberg bestellt werden: https://www.filmblatt.de/2020/12/30/ralf-forster-jeanpaul-goergen-heimkino-auf-ozaphan-mediengeschichte-eines-vergessenen-filmmaterials/ Ich hoffe dass die Ankündigung mit den Regeln des Boards vereinbar ist.
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  3. Hauptsache im Netz kann man sich alles anschauen.
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  4. Die haben sich im Vorfeld den Mund fusselig geredet - Leider ohne erfolg. Hier haben sogar Verleiher und Kinoverbände mal auf der selben seite gekämpft. 😉 Der Passus mit dem Trailering kam erst kurz vor der Abstimmung in die Gesetzesvorlage. Eigentlich müssten wir alle mal unsere Landtagsabgeordneten anschreiben um das Gesetzt vieleicht im Bundesrat noch zu stoppen. Durch den Bundestag ist es ja schon durch. Vermutlich hatt sich dort auch keiner das Gesetz mal genauer angesehen bzw. über die Konsequenzen nachgedacht 🙄
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  5. So kann man die Kinoöffnung natürlich auch bewerkstelligen: 'Calw bereinigt Corona-Inzidenz Der Landkreis Calw hat in den vergangenen Tagen die Infektionszahlen genau gesichtet und sie von lokalen Ausbrüchen bereinigt. Das Infektionsgeschehen sei nach Angaben des Gesundheitsamts eingrenzbar und nicht diffus. Es komme zu lokal begrenzten Fallhäufungen in größeren Familien, Unternehmen oder Einrichtungen. Diese lokalen Ausbrüche wurden ausgeklammert und der Kreis kommt somit auf eine Inzidenz, die seit mehr als fünf Tagen nacheinander unter dem Wert von 50 liegt. Während das Landesgesundheitsamt am Montag noch auf eine Gesamtinzidenz von 55,1 kam, liegt die bereinigte Inzidenz des Kreisgesundheitsamtes jetzt bei 39.' https://www.die-neue-welle.de/display-news/calw-rechnet-anders-mit-bereinigter-corona-inzidenz-darf-einzelhandel-oeffnen Man muss einfach Mut zu unkonventionellen Entscheidungen haben. Jedenfalls im Wahlkampf
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  6. BaWü: 'Auch bereits geimpfte Personen müssen einen tagesaktuellen negativen Schnelltest vorlegen, da bis jetzt noch nicht eindeutig geklärt ist, ob geimpfte Personen das Virus weitergeben können oder nicht. Der Schnelltest muss in einem Testzentrum oder in einer Teststelle durchgeführt werden. Hier wird auch die Testzeit und das Ergebnis dokumentiert. Private Selbsttests sind nicht zulässig, da hier nicht geprüft werden kann, wann und an wem der Test durchgeführt wurde.' https://www.baden-wuerttemberg.de/fr/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/ NRW: '(4) Soweit in dieser Verordnung als Voraussetzung für die Nutzung oder die Zulassung eines Angebotes das Vorliegen eines Schnelltests oder Selbsttests erforderlich ist, muss es sich um ein in der Coronatestungsverordnung vorgesehenes Testverfahren handeln. Das Ergebnis muss von einer der in der Coronatestungsverordnung vorgesehenen Teststelle schriftlich oder digital bestätigt werden.' https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210308_coronaschvo_ab_09.03.2021_lesefassung.pdf Die aktuelle Testverordnung und Teststellenverordnung NRW kennen den Begriff Selbsttest nicht. Im Bereich Handwerk und Dienstleistungen der aktuellen Coronaschutzverordnung NRW liest man: 'Wenn die Kundin oder der Kunde zu- lässigerweise nicht oder nicht dauerhaft eine Maske trägt, dürfen diese Dienstleistungen oder Handwerkleistungen nur dann ausgeführt werden, wenn für die Kundinnen und Kunden ein tagesaktueller Schnell- oder Selbsttest nach § 4 Absatz 4 vorliegt und für das Personal, das diese Handwerks- oder Dienstleistungen ausführt, alle zwei Tage ein Schnell- oder Selbsttest nach § 4 Absatz 4 durchgeführt wird; ausgenommen sind Kinder bis zum Schuleintritt. Bis zum 1. April 2021 kann ein Test nach § 4 Absatz 4 auch durch einen Coronaselbsttest ersetzt werden, der von den Kundinnen und Kunden unmittelbar am Ort der Dienstleistung in Anwesenheit des Personals durchgeführt und während der Dienstleistung aufbewahrt wird. Auch das Personal kann bis zu diesem Zeitpunkt Selbsttests einsetzen; diese sind als Nachweisersatz am Ort der Dienstleistung für jeweils eine Woche aufzubewahren.' Der Selbsttest wird hier also erstmal nur als Übergangslösung gesehen, bis mutmaßlich genug offizielle Schnelltestmöglichkeiten bereit stehen. Für Kinos ist das natürlich witzlos mit den Selbsttests. Das hatte auch sicher niemand konkret im Hinterkopf dabei.
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  7. Und ich dachte schon ich bin der einzige Perverse, der so etwas sammelt..... 😉
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  8. So lange es nicht Groundhog Day wird ...
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  9. Naja...die Amis haben INSGESAMT 90.000.000 Dosen verimpft. Was aber auch für sich stehen kann. Bleibt auch noch das 'kleine' Problem, dass das Land mit der höchsten Impfquote (Israel) immer noch eine landesweite Inzidenz von knapp 300 hat, die steigt sogar seit einigen Tagen.
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