In der Bundesrepublik Deutschland gilt immer noch das Grundgesetz.
Und dieses verbietet Trennung oder Ausgrenzung.
Ich bin eigentlich bei uns gemäß Betriebsgenehmigung aus 1956 verpflichtet, ein Schild aufzuhängen, welches gehbehinderten oder an einen Fahrstuhl gebundenen Zuschauern der Zutritt verwehrt. Diese stellen, sofern keine getrennten Rückzugswege vorhanden sind, im Panik und Evakuierungsfall erhebliche Gefahren für den Rest dar, ein Risiko, das niemand als Inhaber eingehen kann.
Dennoch, so etwas würde zu Recht mit einem sog "Shitstorm" beantwortet werden.
Eine Trennung wg. Corona, auch geimpfte sind u.U. Träger ansteckender Viren, und Genesung sagt nicht über andere, übertragbare Krankheiten aus, die ein kartenkaufender Mensch hat, ist einfach unzulässig und verfassungswidrig.
Verordnungen, sind keine Gesetze, sie halten sich nicht daran.
Die hier angeprangerte Segregation gehört angesprochen. Wer sich nicht zutraut auf dem Boden der verfassungsgemäßen Ordnung jedem barrierefrei Zugang zu verschaffen, bei Incidenzen um 0 bis 5 herum, besteht ja gar kein Grund irgendwas zu beschränken, sollte lieber sein Gewerbe geschlossen lassen.
Sehr schön der Hinweis von albertk, ich erinnere mich an einen Besuch in Austin (Tx), wo ich ein Kino sah, welches mit "Wait for the GRAND REOPENING" am Marquee warb. Auf meine Frage, wann die wäre, antworte Opa, "sobald die Rassentrennung wieder eingeführt ist, und er seinen nach Art des Hühnerkäfigs gebauten "Negerkäfig" im Balkon wieder aufmachen darf. Glücklicherweise endeten diese Zeiten 1963, und 1993 hatte der Redneck Betreiber schon 30 Jahre geschlossen.