Zum Inhalt springen

Rangliste

Beliebte Inhalte

Anzeigen von Inhalten mit der höchsten Reputation auf 19.08.2021 in allen Bereichen

  1. Soweit ich weiss gibt es bezüglich Personal nach wie vor keine 3G Pflicht, außer (Tests) in bestimmten Berufen wie Pflege, körpernahe Dienstleistungen, etc. Das wäre wohl nur über Arbeitsverträge verpflichtend machbar, was bei Bestandspersonal schwierig ist. Bisher dürfte fürs Kino weiterhin nur gelten, dass der Arbeitgeber zweimal pro Woche Tests anbieten muss, entweder über einen Dienstleister/Testzentrum, oder indem er Testsets zu Verfügung stellt. Das Angebot muss vom Arbeitnehmer aber nicht angenommen werden. Nur Maske ist Pflicht wenn Kundenkontakt, je nach Landesverordnung oder über Regelungen der Berufsverbände (was bei Kino nicht zutrifft). https://www.hwk-muenchen.de/artikel/testangebotspflicht-fuer-arbeitgeber-74,0,10371.html In einfachen Worten, GGG-Pflicht für Besucher ja, für Personal nein.
    1 Punkt
  2. Die 3G-Regelungen gelten ja beim Betreten des Hauses, meiner Auffassung nach also auch für das Team. Ich verlange von allen Kolleg:innen den entsprechenden Nachweis. Es sollten vor den Gästen ja auch alle als gutes Beispiel vorangehen.
    1 Punkt
  3. Genauer gefasst: Dear___, All films at this year's festival will be shown in English with Czech subtitles only. Only Old Shatterhand will be shown with Czech dubbing and English subtitles. Best regards [....] (unterzeichnet von Kino Mir/Krrr!)
    1 Punkt
  4. eddy eddyson: Untertitel nur bei OLD SHATTERHAND (englische UT, denn die Kopie ist tschechisch synchronisiert). Alles andere auf englisch. OLD SHATTERHAND ist von Brauner produziert: freiwillig hat er nur selten neue Kopien gezogen, hatte bei den Filmkopierwerken Schulden. So konnte das Originalnegativ von DIE NIBELUNGEN, für die 70mm-Kopie gekürzt und umgeschnitten, nie wieder in den alten Zustand zurückversetzt werden. Auf Nachfrage wusste man auch nichts mehr von all den Materialien. * Etliche osteuropäische Produktionen wurden in den letzten Jahren in Tschechien ausgegraben und sind fast nur dort gelaufen (von einigen Einsätzen der Erstaufführungen in der DDR durch den Progress Filmverleih abgesehen).
    1 Punkt
  5. Wie ist das jetzt ab 23.08....3G für alle über Inzidenz 35, oder ? Also in allen Kinos, oder gibt es da wieder Unterschiede in den Bundesländern und wie sieht es bei Open Air Veranstaltungen aus. Diese Willkür geht mir mittlerweilen gehörig zu weit, es kennt sich doch kein Kunde mehr aus und somit steigt noch mehr die Unsicherheit. Jetzt hat Sony seinen Transsilvanien 4 an Amazon verkauft für 100 Mio. Ich habe von einer staatsanwaltischen Seite erfahren, das diese Maßnahmen vor Gericht chancenlos sind, da sie ständig und ohne wissenschaftlichen fundierten Kenntnisse überhaupt nicht haltbar sind. Es ist mittlwerweilen wirklich ein Pippi Langstrumpf Syndrom geworden. Ständig wird die Bevölkerung eingeschüchtert, trotz immer mehr Geimpften, oder ist das alle umsonst gewesen. Es ist doch jetzt schlimmer als vor einem Jahr mit den Auflagen.
    1 Punkt
  6. Offenbar sind die normalen Trailer zurückgezogen worden, weil in ihnen ein veraltetes Startdatum enthalten ist. Mich nervt das ohnehin immer, dass die ein Datum reinpacken müssen.
    1 Punkt
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.