Zum Inhalt springen

Rangliste

Beliebte Inhalte

Anzeigen von Inhalten mit der höchsten Reputation auf 05.02.2022 in allen Bereichen

  1. Hallo Friedemann, mich hat schon früh die Innovationskraft der japanischen Fotoindusstrie und der jap. Filmkamera-Hersteller fasziniert. Unsere deutsche Fotoindustrie hat sich schnell geschlagen gegeben, es gab wenig Neues und es wurde auch später in Fernost produziert. Noch ein Hinweis zur CANON eight. Die Kamera hat einen zweiten Sucher, wenn das Normalobjektiv in Aufnahmestellung ist, kan man mit dem zweiten Sucher durch das Teleobjektiv auf einer Mattscheibe das Motiv scharfstellen. Das Bild steht allerdings auf dem Kopf. Der Zweifachrevolver ist aus diesem Grund schräg gestellt.
    2 Punkte
  2. Hier der Beweis: Die A512 im vollen Einsatz.
    2 Punkte
  3. Heute ...... ..Füsse hoch , Popcorn fertig, los geht es....
    1 Punkt
  4. Festkleben dürfte nichts bringen, entweder fehlt Schraube, die in Achsenöffnung geführt wird oder es ist etwas abgebrochen. Ernst
    1 Punkt
  5. Es gibt in Berlin für alles Lösungen, man muss nur einschlägige Clan-Familien-Vertreter fragen.
    1 Punkt
  6. 'Geschenke' gibt es zwischen Privatleuten. Das ist eine Förderung, 'Billigkeitsleistung' hin oder her. Da müssen auch Grundsätze der Gleichbehandlung gelten.
    1 Punkt
  7. Schön langsam, wir sind immer noch in HighTech-Deutschland: https://apps.apple.com/de/app/covpass-check/id1566140314 Neuheiten Version 1.17 'Mit dem neuen Update der Check-App können Ihre Zertifikate nun auch nach 2G+ Regeln geprüft werden. Die Erkennung von Auffrischungsimpfungen als Alternative zu Testzertifikaten wird mit dem nachfolgenden Release 1.18 bereitgestellt.'
    1 Punkt
  8. Mir standen die Haare zu Berge, als ich die Insolvenzbekanntmachungen im Aphog-Forum gelesen habe. Bestellen bei Filmotec war immer besonders einfach und schnell. Ein Telefonat und eine E-Mail reichten schon, um per Rechnung z.B. eine Rolle UN54 in 35mm zugeschickt zu bekommen. Ich möchte hier auch richtigstellen, dass die Filmotec GmbH kein Nachfolgebetrieb des VEB Filmfabrik Wolfen ist. Es gab auch keinen VEB ORWO. ORWO war eine Handelsmarke, unter derem Dach verschiedene Firmen in der DDR produzierten. Zum Beispiel auch das VEB Chemiefaserwerk Premnitz, dass Magnetbandmaterial produzierte. Die Firma Filmotec wurde von ehemaligen Filmfabrik Wolfen Mitarbeitern gegründet. Der Markenname ORWO wurde seinerzeit von der Treuhand (?) an einen asiatischen (?) Markenhändler verkauft. Fortan (ab ca. 1991) gab es Billigfilme aus Fernost unter ORWO-Label. Erst sehr viel später, wann weiß ich nicht genau, konnte Filmotec den Markennamen ORWO zurückkaufen, da er zu dem Zeitpunkt nicht mehr vom Erwerber genutzt wurde. Arri Media war laut Berichten in Fachzeitschriften (Film und TV-Kameramann z.B.) tatsächlich für ein paar Monate Mitglied der Seal-Gruppe. Dann wurde der Kauf ohne Angabe von Gründen rückabgewickelt. Ich vermute mal, das man in München da schon den Braten gerochen hat. Und meiner Meinung nach war Arri Media auch das "gesündeste" Unternehmen in dem ganzen Konstrukt.
    1 Punkt
  9. Ich fände es besser, journalistisch nicht sofort jedes Thema aufzugreifen und es gleich an die große Glocke zu hängen, ohne zu wissen, wohin die Reise geht: Ferrania, Kodak- Kamera, jetzt Orwo: geplatze Seifenblasen, hoffentlich wird's was mit Orwo/ Filmotec.
    1 Punkt
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.