Das ist was anderes. Das ist bekannt, wird weder verschwiegen noch anders mit Zeiten angegeben und ist in den Lizenzbedingungen auch so festgelegt und von allen Vertragspartner, so auch vom Konsument, akzeptiert. Wenn im Kino aber mit 25 gefahren wird ohne das Publikum vorher darauf hinzuweisen, dann ist es vorsätzlicher Betrug und klagbar. Und zwa rnicht nur vom Zuschauer, sondern auch vom Produzenten wegen Urheberrechtsverletzung. Denn die Unveränderlichkeit des erschaffenen Gutes, wird dadurch verletzt und lächerlich gemacht, da ein hoher Ton - besonders bei Männern - persiflierend wahrgenommen wird. Es ist eine Vestümmelung, eine nicht vereinbarte Reduzierung, eine Missachtung und in Summe auch eine Verletzung der Verleihbedingungen. Schade, dass ich in den 90ern noch zu jung war, aber ich hätte damals reich werden können, indem ich überall in Kinos gegangen wäre, die verdächtigt waren zu kurz zu spielen, und hätte der Reihe nach eingeklagt. Mist verdammt.