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  1. Bitte "ignoriert" ihm doch einfach. Er ist es nicht wert. Und wenn keiner mehr auf sein Geschreibsel reagiert, wirds ihm vieleicht auch langweilig. Und da er mich ja nicht leiden kann, soll er bitte Themen und Kommentare von mir ignorieren. Er nimmt uns damit einfach zuviel kostbare Lebenszeit weg. Der Haustechniker hat dem Kabel vom Mikrophon übrigens einfach in eine der Boxen gesteckt (Front rechte Seite) - weiterer Eingang - konnte ich heute noch prüfen - hab auch den Kabel nochmal mit dem Mikrophon verbunden und reingesprochen und Ton kam raus. Finde ich schon praktisch - solch direkte Wege (und einfach zu bewerkstelligen). Grüße Jörg
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  2. Das ist eines der Probleme. Seit 1958 in der BRD, und 1967 in der DDR ist die Verwendung "nicht eindeutig gekennzeichneten Sicherheitsfilms" an strenge Bestimmungen gekoppelt gewesen. Dazzu gehörten auch Diazetat Filme und Nonflam Filme. Für eine Übergangszeit (wenige Jahre) konnten diese weiter benutzt werden, wenn ein entsprechender Hinweis als Bestätigung vorhanden war. Seit 1994 ist der private Besitz von nicht eindeutig gekennzeichnetem Sicherheitsfilm strafbar gewesen. Was Thomas schreibt, ist mir auch schon passiert, da schaue ich eine (mir bis dato nicht bekannte) Traillerrolle, ca 800 m an, mit schlimmsten Paramount und Universal Ergüssen der Spät 70er, OmdtU. Mittendrin, ein RKO Radio Logo, und ein Trailer für einen 1942er Western. Der war Zellhornfilm. Von einem Sammler halt liebevoll zusammengestellt. Oder ein Agfacolor Kulturfilm der 40er, bei dem ich immer davon ausging, das gab es nur Diazetat, zumindest laut Literatur. Titel, Endtitel; Startband, Endband und Teile des Films sind es. Andere Teile, Zellhorn. Test, es brennt zischend. Prinzipiell muß man jeden Neuzugang aus kritischer Epoche einzeln und schnell am Umroller akribisch prüfen, sortieren und testen. Wer aber immer nur Riesenladungen heranschafft, schafft das nicht, und stellt zunächst irgendwo ab. Mit dem Sicher gut gemeinten Vorsatz, das machen wir in Kürze. So geraten die Dinge in Vergessenheit und sind eine Gefahr für Dritte. Was mir in diesem Fall etwas sauer aufgestoßen ist, ist das Auftreten, des im WDR als Filmsammler, titulierten Archivars. Sicher, schlimmes Ereignis, aber wenn schon Empathie eingefordert wird, dann wäre eher ein Lob der Feuerwehr, die schnell reagierte, sowie die Tatsache, daß die Bewohner des Hauses außer einigen Tagen im Hotel keinen ernsthaften Schaden erlitten haben, eine richtige Reaktion, neben der Erwähnung der eigenen Verluste, gewesen. Und eine Entschuldigung dafür, denn Brandlasten in der gezeigten Menge gehören einfach nicht in Wohngebäudekeller. Das sind nicht nur die Zellhornanteile, sondern auch Papier und der Rest Die Photos weiter oben zeigen mir, daß die Filme wohl wenig Schaden genommen haben werden, bei einem Wohnungsbrand in der Wohnung eines Freundes sah das ähnlich aus. Die Pappkartons verschmoren an der Oberfläche, leiten aber die Wärne kaum nach innen. Die Schachteln waren kaput, die Filme konnten wir überwiegend retten, Verluste wenige Super 8 Titel, in der Nähe des Brandherdes. In den verlinkten Berichten ging es ihm immer nur um die "Millionen" Schäden an den Filmkopien, weshalb ich zu meiner obigen Aussage komme.
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  3. Unglaublich und man kann von Glück reden das da nichts passiert ist,ist ja doch ein gutes Stück nach Berlin oder gar nach Wien. Was mich jetzt allerdings wundert ist das plötzlich verstärkt Nitrofilm vom MAB bei EBay zum Kauf angeboten wird !
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  4. Lesetip: Gesetz über Sicherheitskinefilme, §9 Absatz 3, Bundesgesetzblatt Teil I Nitrofilm ist Gefahrgut Klasse 4.1. UN1324 Zitat aus Sachstandsbericht des Wiss. Dienstes des Bundestages zum Thema Nitrofilm: "Gemäß § 1 Abs. 1 der Zweiten Sprengstoffverordnung (SprengV 2) fällt überdies die Aufbewah- rung auch von sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen unter die SprengV 2. Wie gezeigt, ist Nit- rocellulose als sonstiger explosionsgefährlicher Stoff einzuordnen. Ausnahmen für Nitrofilme enthält die SprengV 2 nicht. Damit ist der Anwendungsbereich der SprengV 2 für die Aufbewah- rung von Nitrofilmen – auch unabhängig von der Wiedergewinnung von Nitrocellulose, für die bereits § 1 Abs. 1 Nr. 4 SprengV 1 eine Anwendbarkeit des SprengG statuiert – eröffnet. Insoweit statuiert die Verordnung in § 2 iVm. § 1 Abs. 1 etwa allgemeine Aufbewahrungspflichten."
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  5. Das ist jetzt nicht Ihr Ernst? Ein Sprinter voller Nitrofilm als "Gefahrguttransport" auf der Autobahn?
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  6. Carsten, in Kinos greift man so seit 12 Jahren auch nicht mehr unbedingt auf Kinotypische Geräte zurück, sonder vernetzte Systeme, wie sie schon LuxVox erwähnte (QSys, DME, BSS SoundWeb, usw sind dort im Einsatz). Es kann manchmal sein, daß ein KinoFILMproyessor mit einer 35 mm Anlage noch mit Vorverstärker und Dolbz Dekoder benutzt wird, oder ein digitaler Filmtom eingespiesen wird. Entsprechende Szenen (Presets) gibts dann für Kino, geschützt, und den Rewst über offene Parametrierbarkeit. Hatte ja LuxVox auch schon geschrieben. Ist in moderneren Anlagen eigentlich normal. Bei Meinen findest Du oft noch einen Datasat oder Dolby 950, als HDMI deembedder, wobei das mit modernen Mediablöcken auch vorbei ist.
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  7. Und darauf bezog ich mich. Die offizielle Mitteilung der Sachverständigen und der Polizei. Man sollte hier trennen: die persönliche Tragik die durch den Verlust der Sammlung und dem Wohl noch folgenden Rattenschwanz Eintritt. Hierfür haben sie, Herr Becker auch von mir mein Beileid, ohne Frage. Dann gibt es die Verkettung der Umstände des warum und wieso. Ich hatte früher oft mit Nitratfilmen und deren Gefährlichkeit zu tun, auch in unserem Hausarchiv befanden sich einige Titel, die dann überführt wurden, eben um diese Gefahr zu verhindern. Als ich vor Jahren hier berichtete, dass ich eine Nitrokopie habe, durfte ich mir weit schlimmeres anhören als das, was ich geschrieben habe. Trotz Bilder der Lagerung bei Kirch im Klimakeller.
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  8. BluRay in Stereo ist kein Kino. Wer das so sieht, entwertet Kino und darf sich nicht wundern, wenn auf dem Marktplatz, kostenlos für die Besucher, "richtiges Kino" mit LED-Wand gemacht wird. So wie auch keiner zu Subway, McDonalds und Burger King geht? Diese Anspruchshaltung, bitte betanke mich kostenlos mit Wissen und zwar nur mit dem Wissen und der Meinung, nach der ich gefragt habe, finde ich ziemlich daneben. Unabhängig davon habe ich @Jeff Smart ganz anders verstanden als Du, was aber auch an mir liegen könnte, obwohl ich das nicht glaube. 😀 Viele Grüße Salvatore
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  9. Richtig, denn der "professional audio Tontechniker" hat gar kein NuOptix-Modul, was der Kinotechniker zur Einmessung verwendet. Die NuOptix-Module werden nicht an "professional audio Tontechniker" verkauft. Frag mal Deinen Freund aus Berlin, der erklärt Dir das. Damit wir alle noch viel von Dir lernen können. 🙂
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