Zum Inhalt springen

Rangliste

Beliebte Inhalte

Anzeigen von Inhalten mit der höchsten Reputation auf 09.11.2022 in allen Bereichen

  1. Disney macht das in Absprache mit James Cameron hier zum einen von der Art der Festplatte abhängig, HDD liegt da gut 1/3 über SSD. Versand über Gofilex oder Sharc ist nur gegen Vorkasse möglich.
    8 Punkte
  2. Musst du eigentlich in jedem verdammten Beitrag deinen Schwachsinn hinterlassen? Ist echt zum kotzen ...
    6 Punkte
  3. Ja, ich hatte auch gedacht, in der Rubrik Filmnostalgie sei er gut aufgehoben gewesen. Wo er keinen… wo ihn keiner stört.
    3 Punkte
  4. Wir brauchen ein Überlängenenergiezuschlagsentlastungsgesetz. Mit Triplewumms.
    2 Punkte
  5. Na, das Problem aber ist, wenn wie so oft auch noch seine Beiträge zitiert werden, sieht man sie dann doch. Isdt einfach nur nervig sein unüberlegtes dummes Geschreibsel.
    1 Punkt
  6. Nochmal, einfach den Kollegen blockieren, dann kann er seine Beiträge für sich selber schreiben und keiner von uns liest ihn und kann reagieren, vlt. wird's dann ja irgendwann auch mal langweilig?. Ich mach dass schon seit ner Weile so....Wir befinden uns hier in einem Fachforum. Ich habe aber den Eindruck, da schreibt ein 8 Jähriger(nichts gegen Kinder und 8 Jährige) fleißig Beiträge und hat ein extremes Mitteilungsbedürfnis ohne einen Mehrwert für dieses Forum und andere. Traurig dass dass, immer noch nicht bei dem Kollegen angekommen ist.
    1 Punkt
  7. Ja, habe diese Bedingungen vorhin auch gesendet bekommen…habe darüber gerade schon intensiv diskutiert. 190 Minuten bedeutet für mich als kleines 2,5 Personen Unternehmen Startzeit 16 Uhr - HV 20:15 - Ende 23:30Uhr plus Reinigung. etc. Unabhängig davon möchte ich Familien und Kids über Weihnachten natürlich auch ein Kinderfilm anbieten, die wären, nach den Vorgaben ja 4 Wochen komplett raus..Also ich überlege mir einen Einsatz von Avatar noch intensiv..Aber was sind die Alternativen im Abendbereich? Dass mit den 18 3D Vorstellungen pro Woche habe ich erst noch gar nicht gelesen…also es wird ja immer bunter!
    1 Punkt
  8. Das System habe ich immer für verkehrt gehalten. Die Bandgeschwindigkeit darf nicht verändert werden, beim Bild hingegen kann man regeln, das sieht man nicht. Professionell oder aus heutiger Sicht „vernünftig“ sind m. E. nur zwei Vorgehensweisen. Kameramotor und Motor des Tonaufnahmegerätes in einem Kreis des Stromnetzes oder Kameramotor und Motor des Tonbandgerätes mit Quarzregelung, wenn die Tonaufzeichnung nicht gleich digital erfolgt. Von der digitalen Schallaufnahme können später analoge Umspielungen gemacht werden auf Magnettonband oder Magnetfilm oder Draht oder Tonaufnahmefilm oder weiß der Kuckuck, was. Alles andere ist veraltet, was in diesem Zusammenhang wirklich auch minderwertig bedeutet.
    1 Punkt
  9. In den P 5 gehören Lampen mit Betriebsstrom 5 Ampere. Diese gibt es in 100 oder 105 Volt. Es sind stromgesteuerte Lampen, und keine Festspannungslampen. Die Spannung muß ja auch unter 110 Volt liegen, damit bei zu niedriger Netzspannung (110 V/ 115 V Netze der Vergangenheit und USA etc) immer noch eine Steuerbarkeit auf den Arbeitspunkt möglich ist.
    0 Punkte
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.