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Anzeigen von Inhalten mit der höchsten Reputation auf 03.01.2023 in allen Bereichen
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Laut § 47 Absatz 11 des Mediengesetzes Nordrhein-Westfalen gilt eine Facebookseite als vollwertiger Ersatz für eine Webseite, wenn dies der Landesmedienaufsicht (unter Verwendung des Formulars A 39) rechtzeitig gemeldet wird.3 Punkte
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Kurz vor Weihnachten im Woki (Bonn). Ein Film für die ganze Familie. Viele Familien mit Kindern als Besucher. Eine Gruppe ganz "cooler" Jugendlicher musste doch ständig durchs Bild rennen. Handies zucken und zeigen wie "cool" sie doch sind. Gemäß dem Motto "Was kratzten mich die anderen Zuschauer, ich bin cool". Nach einiger Zeit war's dann wohl einer Familie zu bunt. Dann kam das Personal einmal, zweimal...dann wurden die Jugendlichen rausgeschmissen. Die dummen Gesichter der Jugendlichen sprachen Bände...Da haben sie sich förmlich in die Hose gemacht, denn die Androhung das Hausrecht mit der Polizei durchzusetzen zog auf einmal. Ich sag nur "Gut gemacht liebes Woki Team". Wer nicht einmal soviel Anstand hat, der muss mit Konsequenzen rechnen. Und wer das Hausrecht missachtet, freundlich darauf hingewiesen wird und trotzdem keine Einsicht zeigt, der verdient eben den Rausschmiss. So meine Meinung.2 Punkte
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Momentan ist das nur die Abfrage zum Filmabend Dinner, ich kümmere mich jetzt erst mal nur um die beiden Restaurants. Chris nimmt den Filmabend selbst alleine* in die Hand, da bin ich jetzt auf seinen Hinweis hin erst mal nicht aktiv geworden. Edit: * natürlich nur die Oberorganisation, es helfen ja da noch einige bei der Vor- und Nachbereitung 😀1 Punkt
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Richtig so, auf solche Deppen kann man gerne verzichten. Macht nichts, wenn die nicht mehr kommen, denn wenn man die gewähren lässt, kommen dafür andere, sich anständig benehmende Zuschauer nicht mehr, die sich gestört fühlen.1 Punkt
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Ähhhhhhh.... nein. Müncher Biergärten sind für das genaue Gegenteil bekannt. Man kommt mit Kind und Kegel und Fresskorb, und kauft nur das Bier odere eben die Limonade im Biergarten. Natürlich gibt's auch Angebote für kulinarisch Unbegabte, z.B. Steckerlfisch. So habe ich das schon selbst erlebt. Es gibt sicher eine ganze Menge Münchner Freiluft-Gastronomie, die sich als normale Restaurationsbetriebe verstehen, und mitgebrachte Speisen nicht akzeptieren würden. Aber das sind dann halt keine Biergärten, sondern ganz normale Restaurants mit einem Freiluftbereich. Für's Kino ist dagegen klar, daß der Durchschnittsgast seine Ausgabe als Kauf eines Filmerlebnisses versteht, und nicht als Verbot nicht in einen mitgebrachten Schokoriegel beißen zu dürfen, und keinen Schluck Mineralwasser trinken zu dürfen. Ebenso klar ist, daß man nicht animiert wird ins Kino zu gehen, weil man nirgendwo besser Pizza oder Rehrücken in Rotweinsauce aus der Tupperschüssel essen kann. Ich selbst hab ja Glück, im Kino will ich mich auf Film konzentrieren, nicht auf Pizza. Ich vermute, ein Gast, der einmal aus Angst um nicht gemachten Pop Corn Umsatz öffentlich bloßgestellt wurde, kommt nie wieder, und wird sogar alle seine Freunde vor einem Kinobesuch als altmodisch warnen. Das wäre fatal, denn Kino sollte uns erhalten bleiben, und junge Menschen sollten Kino als positiv und als normalen Teil ihres Lebens erlernen. Aber zum Erhalt des Kinos tragen auch nicht unbedingt Besucher bei, die ernsthaft vorhaben, Pizza-Tomaten auf dem Polster zu verschmieren, oder den Boden mit Erdnußschalen zu verschönern. Da darf man auch im Rahmen eines respektvollen Umgangs Rücksicht auf den Kinobetreiber erwarten. Im Hinblick auf solche gegenseitige Rücksicht erscheint es mir dann aber doch etwas gewagt, unabhängig vom konkreten Verhalten seine Kunden als "Schmuggler" zu bezeichnen. Ob das der zukunftsfähige Ansatz ist !? 🤨1 Punkt
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Hallo aus dem Museum, längst überfällig, möchte ich mich jetzt endlich zu Wort melden. Wie ja inzwischen bekannt, findet die nächste CINEMATOGRAPHICA am Samstag, den 22. April 2023 wieder in der Deidesheimer Stadthalle statt. Organisatorisch und im Ablauf wird sich vermutlich nichts ändern; Details werden jedoch von mir im Forum dann noch zeitnah bekannt gegeben. Der obligatorische Filmabend im Museum am Freitagabend wird ebenfalls wieder in gewohnter Weise stattfinden . Da ich aus gesundheitlich Gründen z.Zt. etwas gehandicapt bin, werde ich vermutlich persönlich leider nicht in Erscheinung treten können; doch alle meine Funktionen vor Ort werden durch das bekannte Museumsteam sicherlich bravourös übernommen. Sollten bis dahin individuelle Fragen auftauchen, bin ich jederzeit via Email (m.ritter@3f-museum) oder telefonisch ( Tel. 0621-30466624) ansprechbar, da ich im Vorfeld für die organisatorischen Fragen, wie z.B. auch Tischreservierungen, zuständig bin. Für heute mal beste Grüße aus dem CINEMATOGRAPHICA-Wallfahrtsort Deidesheim Euer Michael Ritter1 Punkt
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Passiert bei uns auch alle 100 Tage mal. Ist nicht weiter schlimm, Anmeldename und Passwort sind bekannt. Kannst denselben Benutzernamen und Passwort wie beim Ingest hernehmen. Ansonsten geht auch der Benutzer Admin und das PW dazu.1 Punkt
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Klar gibts da - in manchen der "Premium"-Konzepte ist ein Getränk/Snack/Wasauchimmer im Kartenpreis dabei, ohne dass man darauf verzichten könnte. Und der Anteil dafür wird natürlich auch nicht mit den Verleihern abgerechnet, sondern bleibt beim Kino. Ansonsten: Der Ton macht die Musik. Es ist ziemlich leicht, Publikum mit allzu strengen Kontrollen zu vergraulen. Es ist aber auch völlig ok (und wird vom restlichen Publikum sicher begrüßt), wenn man den Unverschämten gegenüber eine klare Haltung hat. Wenn jemand daran gehindert wird, seinen Pizzakarton mit ins Kino zu nehmen, stört das niemand - und wenn jemand, der auf so eine Idee kommt nicht wiederkommt, ist das auch kein Schaden.1 Punkt
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Alles in allem fand ich das Thema hier interessant und wichtig. Kann verstehen, dass die Kinobetreiber sich oft über sowas ärgern und auch Kunden die sich was mitbringen. Das Maß ist entscheidend.1 Punkt
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Kurze Siebzehn Das mitbringen von eigenem Verzehr ist im Kino streng verboten und das gilt allen Kunden. Mein vorletzter Beitrag entspricht voll der Wahrheit.1 Punkt
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@Martin Rowek Es gibt allerdings mehrere Techniken dafür. Bei Zeichentrick sind die Figuren ja mit Tusche auf Folien ("cels") gemalt und dann von der Rückseite her "ausgemalt". Es gab eine Technik ("front light/back light"), bei der diese Folien in zwei Durchläufen mit der Trickkamera abfotografiert wurden. Im ersten Durchlauf gab es einen schwarzen Hintergrund und die Folien wurden mit Auflicht beleuchtet. In einem zweiten Durchlauf nahm man sie vor einer hellen Mattscheibe ohne Frontlicht auf, so daß ein Film nur mit der Silhouette der Figuren vor hellem Hintergrund enstand. Aus diesem Film kopierte man dann auf Hochkontrastmaterial eine Maske und Gegenmaske. Diese wurden dann entweder in der optischen Schritt-Kopiermaschine (optical printer) oder in der sogenannten Bi-Pack-Kontaktkopierung zu einem kombinierten Film aus Vordergrund (Trickfigur) und Hintergrund (Realaufnahmen) vereint. Die Bildqualität des Hintergrundfilms ist gegenüber dem "aerial image" am Tricktisch besser, weil kein zusätzliches optisches System dazwischensteht. Vorteil der "aerial image"-Technik ist aber, daß man bei der Aufnahme am Tricktisch gleich im Sucher der Kamera sieht, wie projizierter Hintergrund und Vordergrundelemente zusammen wirken. In diesem Video über die Pumuckl-Filme wird das Aerial-Image-Verfahren gezeigt (ab 5:00 Vorbereitung der "cels", bei 6:00 ist kurz die Feldlinse und der Ausschnitt für die Vorlagen zu sehen. Wie das "Front/Backlight" funktionierte, wird in diesem (englischsprachigen) Artikel erklärt, das Flußdiagramm zeigt die verschiedenen Masken und Gegenmasken-Filmstreifen. Im Fall von FALSCHES SPIEL MIT ROGER RABBIT ist es besonders komplex, weil man zusätzlich zur eigentlichen Einkopierung der Figuren noch spezielle Körper- und Halbschattenmasken erzeugte, damit die Trickfiguren räumlich und dreidimensional wirken. Ein unfaßbarer Aufwand.1 Punkt
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Nun der Verzehr im Kino ist auch nicht zum sattessen gedacht sondern ein purer Luxus. Bei meinen Kinobesuchen bin ich vor dem Zutritt in den Saal vorher immer am Snackstand. Manchmal gibt es bei viel Betrieb auch oft lange Warteschlangen. Und zu den sogenannten Schmugglern. Regeln gelten doch im Kino so wie auch in der Gastronomie. Man beachte dabei die vorgeschriebenen Hausregeln. Bei mutwilliger Nichtbeachtung kann da sogar Hausverbot erteilt werden im Kino. Nur sind die Kinobetriebe damit nicht so extrem streng da ja kein Verbrechen. Bei uns im Osten war der Verzehr nur im Foyer gestattet vor dem Einlass. Es gibt auch bestimmtes Kinopublikum welches absolut nichts konsumiert am Snackstand. Da erinnere ich micht gut an das Publikum dieses Films. ( Das Wunder Von Bern )1 Punkt
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