Zum Inhalt springen

Rangliste

Beliebte Inhalte

Anzeigen von Inhalten mit der höchsten Reputation auf 08.01.2023 in allen Bereichen

  1. Naja, ob durchentwickeln ode durchfixieren gibt sich ja nicht viel. Aber ich würde keinen Klarfilm als Vor- oder Abspann haben wollen, das Blendet doch bei Projizieren total. Nach ein paar Sekunden Schwarzfilm erscheint ein Film gleich viel heller. 🙂
    4 Punkte
  2. "Can be used in 8mm projectors, however Acetate has a lower breakage point and is most gentle on delicate equipment." ... dann doch lieber Acetatfilm.
    2 Punkte
  3. Auf das Ableben gefaßt sein, bedauerlich, für mein Dafürhalten aber absehbar. Auf diese Firma setzen:
    2 Punkte
  4. "Professor, Sie haben da was im Gesicht..." (knacks)
    2 Punkte
  5. 2 Punkte
  6. Egal, zu welchem Zeitpunkt der Vorstellung: Selfies sind eine Rücksichtslosigkeit. Das ist keine Frage des Urheberrechts, sondern des Respekts vor anderen Leuten, mit denen man sich einen öffentlichen Raum teilt. Andere Besucher im Saal möchten ganz bestimmt nicht im Hintergrund eines Selfies auf Social Media erscheinen. Im Englischen gibt es den Begriff "Showmanship". Wer zuläßt, daß solche übergriffigen Kindereien (gerade auch bei Erwachsenen) einreißen, signalisiert damit seinen anderen Besuchern etwas. Wenn es morgen eine TikTok-Challenge gäbe, über möglichst viele Lehnen von Kinositzen zu laufen oder zum Fotoposing den geschlossenen Vorhang aufzureißen, will man sich das dann auch schönreden? Schwieriges Thema, weil der Gast "das Juwel auf dem Sammetkissen der Gastfreundschaft" (Rex Stout) sein sollte. Aber dann sollte der Gast sich auch wie einer verhalten.
    2 Punkte
  7. Das ist dann natürlich doof, wenn sich jemand Plastik- bzw. Polyester-Vorspann für seine N8-Filme kauft und diesen dann nicht davor drankleben kann... Denn Trockenklebefolien für die Würker-N8-Klebepresse gibt es nicht mehr (wobei die Würker N8 auch nicht so leicht zu bekommen ist/war) und auch eine italienische CIR Catozzo für N8 ist nicht so leicht zu finden bzw. kostet bei Wittner 590 € (WER kauft sowas zu dem Preis?)
    1 Punkt
  8. Acetatmaterial kann man mit dem Bildfilm verkleben. Polyestermaterial läuft besser, weil es nicht schrumpft. Dilemma seit den vierziger Jahren
    1 Punkt
  9. https://hollywoodfilmsupplies.com/film-supplies/8mm-film-leader-plastic-kodak
    1 Punkt
  10. Avatarnamensgeber! “Max… WIR sind doch Nummer 5!“
    1 Punkt
  11. Wir haben keine Beschwerden, wenn es in 48fps gerendert wurde, läuft das auch mit 48fps. allerdings muss ich die Szenen mit den Doppelframes auch kritisieren, das sieht echt schlecht aus und ruckelt wie Seuche. Bei unseren Versionen ist der Bildfehler nicht enthalten, wir haben: vf01 ov01 vf03 ov03 ov06 ov08
    1 Punkt
  12. "Eine total total verrückte Welt" Was Metropolis für den Stummfilm, ist "Eine total total verrückte Welt" für die Filmkomödie. Alles ein bisschen größer, alles schnell wieder gekürzt, und die Suche nach Wiederherstellung eine Odysee über Jahrzehnte. Mittlerweile aber kann diese überdimensionale Komödie, mit allen die damals in den USA als komisch galten, fast wieder vollständig gesehen werden. Und selbst wenn man noch gar nichts sieht, gibt's jetzt schon was zu sehen. Beziehungsweise zu hören, zum Beispiel während der wiederhergestellten Ouvertüre, in der wir Deutschen nun lernen: "My dear old uncle Herman says that french toast should be german..." Oder während des wiederhergestellten Entracte's, bei dem man praktischerweise auch auf dem stillen Örtchen nichts versäumt, weil selbst die Kinotoiletten noch akustisch über die Handlung auf dem laufenden gehalten wurden. Was man aber tatsächlich nicht sieht ist, wie gefährlich der Flug mitten durch ein riesiges Werbeschild für Coca-Cola war (Vorschau, Minute 2:00): Durch einen Irrtum wurde das Schild nicht aus Papier gefertigt, sondern aus Stoffgewebe. Dessen Widerstand war dann so groß, daß nach dem Durchflug die Flugzeug-Propeller verbogen waren, und die Flügelvorderkanten eingedrückt. Wenn die Welt verrückt ist, war Hollywood halt schon immer total verrückt.
    1 Punkt
  13. Avatar HFR Es gibt auch in etlichen Kinos viele Beschwerden wegen Bildruckeln.
    1 Punkt
  14. Trailer und Teaser sowie Clips zeigen ja ganz offiziell auch schon Ausschnitte von Filmen noch vor dem Bundesstart. Solange man nicht mutwillig ununterbrochen von der Bildwand abfilmt gibt es da auch keine Anzeige wegen Raubkopiererei. Ausserdem gibt es bei vielen Googlerezensionen Fotos von laufenden Filmen auf der Kinobildwand. Und beim letzten Bond filmten einige sogar den kompletten Titelvorspann von der Bildwand ab und setzten ihn dann auch noch rein in einen bekannten Videokanal.
    1 Punkt
  15. Und das Museum ist mit seinen ausgestellten Filmkameras und Projektoren auch ein sehr angenehmer und passender Rahmen. Und es ist auch kein "Bunker".... es handelt sich um einen historischen Gewölbekeller.
    1 Punkt
  16. Facebook ist aber nicht eine offizielle Webseite des Kinos.
    1 Punkt
  17. CC macht wirklich alle Treads mit sinnlosem Geschreibsel kaputt.
    1 Punkt
  18. Macht den Filmabend doch auch dort in der Stadthalle und nicht in diesem engen unterirdischen Bunker. Dort habt ihr doch mehr Platz und verweigert anderen Sammlern aus Platzgrund auch nicht den Zutritt.
    0 Punkte
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.