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  1. Jungs, ihr kommt vom Thema ab 😉 Ich mag auch keine Projektoren ohne Zahntrommeln. Ich suche den Elmo-Stereovorsatz für meine Elmo Single8-Kamera.
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  2. Meoclub 16 – Tipps zur mechanischen Fehlerbehebung und Wartung – Meoclub 16 – Technik, Filme... (wordpress.com) Meoclub 16 – Inbetriebnahme, grundlegende Wartung – Meoclub 16 – Technik, Filme... (wordpress.com) Neue Geräte – sowohl ältere als auch neue. Meopta, Tesla und Pragotron – Meoclub 16 – Technik, Filme... (wordpress.com) Meopta Opefon - ein sehr seltener und interessanter 16mm-Projektor Seiten sind ggf. auf tschechisch und lassen sich aber mit diversen Internet-Explorern übersetzen.
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  3. mir auch nie.... auffällig unauffällig....
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  4. Wieso startet The Holdovers eigentlich erst im Januar? Erwartet sich der Verleih so viel Werbeeffekt durch die Oscar-Nominierungen? Den hätte man doch schön als Weihnachtskomödie aufziehen können. Und Alexander Payne ist ja im Arthausbereich kein unbekannter Regisseur.
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  5. Natürlich kannst Du eine Testvorführung für Dich und ggf. Dein Team machen. Wenn es sich bei Dein Puristen um zwei Nerds handelt, die nicht zum Team gehörten, ist das vielleicht auch immer noch legal. Spätestens wenn das eine gewerbliche Veranstaltung wird (das ist auch dann der Fall, wenn kein Eintritt genommen wird), wirds natürlich illegal. Natürlich darfst Du nur weil Du den Filmtitel nicht nennst einen Film nicht "einfach so" zeigen. Und ebenso natürlich ist das alles in der Praxis viel komplizierter. Was ist mit einer Vermietung, bei der ein klar definierter Kreis von Leuten (zum Beispiel: Geburtstagskind mit Freunden und Verwandten als Geburtstagsgästen) einen Film anschaut? Zu Hause im Wohnzimmer wäre das legal - im Kino: Mindestens Grauzone. Was ist, wenn der Film rechtlich gemeinfrei ist (z.B. ein Klassiker, für den nach den entsprechenden Regelungen der Schutz ausgelaufen ist - für viele Stummfilmklassiker ist das z.B. inzwischen der Fall). Darf man dann eigentlich zeigen - aber darf man dafür auch eine BluRay mit einer restaurierten Fassung hernehmen, für die durch die Restauration ggf. ein neuer Schutz entstanden ist? Und was ist, wenn ein Film keinen Verleih mehr hat, der Rechteinhaber aber nicht zu recherchieren ist? Wie viel Arbeit muss man in so eine Recherche stecken? Sollten auf diese Weise "verwaiste" Filme automatisch legal zeigbar sein? Diese Forderung kann man mit sehr guter Begründung erheben - und in sehr vielen Fällen werden solche Filme tatsächlich auch in sehr sauber arbeitenden Kinos "einfach so" gezeigt. Man muss halt immer mit dem Risiko leben, dass sich ein Rechteinhaber meldet. Für den Fall, dass man eine Filmkopie verwendet, deren Besitzer keine Verleihrechte hat, gibt es das Instrument der "Rechtefreistellung" - das Kino garantiert dem Besitzer, dass es für mögliche Ansprüche eines Rechteinhabers das Risiko übernimmt.
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  6. Frag mal bei PIFFL Medien …
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  7. achso..doppelt gespiegelt...! Also mit Kamera auf dem Kopf und seitlich weggedreht vom Motiv filmen, mit so einem komischen Vorsatz drauf, während die Kinder ihre Sandburg zertrampeln... Da hätten die Leute noch mehr geguckt....
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