Tatsächlich kann es beides sein. Die Namingkonvention ist an der Stelle nicht so eindeutig, wie man es gerne hätte. Ist aber auch nicht schlimm, wenn was mehrdeutig ist. In der Regel dient das zur Abgrenzung von anderen Versionen, wenn es keine anderen gibt, die auszuwählen sind, dann ist es egal, und wenn es welche gibt, ergibt sich die Bedeutung eben aus dem Vergleich dieser Versionen.
Normalerweise sieht die Konvention es nicht vor, 24fps separat auszuweisen, sondern nur davon abweichende Bildraten. Also, streng formal wäre eine 24 für 24fps 'falsch'. Wenn es aber auch eine 25fps Version dieses Titels geben sollte, mag es Sinn machen, die so zu unterscheiden.
Bei 24 als Versionummer würde ich mich fragen, wie man ernsthaft auf eine so hohe Versionenummer kommt. Im Postproduktionsbereich könnte ich mir sowas vielleicht noch vorstellen, also Sichtungs-DCPs aber, im Kino sollte sowas eigentlich nicht vorkommen. Theoretisch eine last-minute Festival Version wäre noch vorstellbar, wenn da jemand extrem entscheidungsunsicher ist und das DCP unmittelbar aus dem Postproduktionsworkflow stammt.