Lieber Marc,
bitte bedenke, daß auch die heutigen, modernen Projektoren voll "abwärtskompatibel" sind, d.h., wir können alle auch noch Kopien aus den fünfziger und sechziger Jahren, die noch hunderte Naßklebestellen mit zwangsläufiger Überlappung haben, durch unsere Apparate durchjagen, ohne daß diese irgendeinen Schaden davontragen.
Überlappend zu kleben kann in manchen Fällen notwendig sein (z.B.: Du willst Akte koppeln, die ein schweinischer Vorspieler mit der Schere geschnitten hat - als feiner Vorführer solltest Du ja nichts vom Bildinhalt entfernen...)(graue Theorie, ich weiß...), ich persönlich halte aber nichts davon.
Wenn es dann schon einmal sein muß, hier der Trick für ruhig durchlaufende Überlappungen:
in Laufrichtung des Films muß der "kommende", aufliegende Teil auf der Seite der federnden Kufe sein, denn diese gibt nach, die Auflagefläche beim Bildfenster nicht. Wenn Du die alte Naßkleberegel "Schicht weg am Kopf" (es mußte beim Naßkleben auf einem Filmteil die fotografische Schicht entfernt werden, auf dem anderen Teil wurde der Träger aufgerauht) beherzigst, kann eigentlich nichts schiefgehen.
In Wien war das Naßkleben bis zur Auflassung der Vorführerprüfung vor drei Jahren anachronistischer Prüfungsstoff !
Liebe Grüße,
Flo