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Eins weniger, ist nicht so schlimm. Müßte doch dem Filmpalast helfen, den Markt zu entkrampfen.
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Vom Prinzip MB 51 Bandspieler mit angebautem KEM Schneidetischeinsatz (anstelle der Magnetophonkopfträger) und Xenonlampe 2 kW. Nicht spektakulär. Wie ein Schneidetisch. Davon gibt es noch einige, und sogar in Betrieb in Postfirmen.
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Leider hab ich da keine Photos gemacht, die Nikon blieb ja zuhause. Einer der Freunde, im Forum Rinmag; hatte das Berliner Exponat tatsächlich abgelichtet, es ist ein Torso einer UP 700 aus Dresden, bei dem das Projektork von den Warnsdorfern ist, der unkomplette Rest (ex K-M- Stadt) vom Kinomuseum Berlin stammt. Gesucht werden noch Spulentrommeln, Lampenhausteile Glasscheibe mit Aufdruck Wasseralarm, Kupplungsachsen für Stelltriebe uva. Wer helfen kann, ist gern gesehen.
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Ja, das ist doch machbar. Und Filme gabs auch. Und wg. der vielen Restfarbe hatte man sich als Ausnahme auch für meine 55 Tage entschieden. Dank Rechnersynchronisiertem Ton zum Glück nicht in Teutonen Zunge.
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Nein, Siemens ist sehr alt, und hat Optiken, die tiefer hinein geschoben werden müssen. Eigentlich passsen da nur die Astro Kino Objektive der Originalform. Diese sind aber nicht besonders gut. Andere Hersteller haben die nicht im Programm gehabt, Sankor past zur Eiki.
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NEC NC900 - Bildhelligkeit stark nachgelassen
stefan2 antwortete auf carstenk's Thema in Digitale Projektion
Was mich bei diesen Projektoren von Barco und NEC eh wundert, Netzteil der Lampen ist die gleiche Bauform von Ushio, wie beim Sony. Aber die besitzen die Kunst, die Brenner kurz nach Ablauf der angegebenen Nutzungsdauer zu "sprengen", und damit Ersatzbedarf zu erzeugen. Nicht nur, daß die Lichtausbeute nur noch klein ist, die Zerknalloperation kann auch den Kristalleingang entschärfen, und damit den Projektor zum Tatalschaden degradieren. Ich bin kein Freund dieser kleinen S2 0.69" Quecksilberprojektore. Das mit der inkonsisten Fertigung hatte ich mittlerweile erwartet, und selber so schon erlebt, ein Brenner normal hell, einer dunkler, zwar nicht so krass, aber vorhanden. Fehlerbild wanderte. Garantie? Sache des Betreibers, das einzufordern. Und Beweisführung zu führen. -
Hilfe! Festplatten- oder SSD-Kompatibilitätsliste für SX 3000 mit Speicher PDP 3000 GDC
stefan2 antwortete auf fernandotor's Thema in Technik
Uber NFS kann der von NAS spielen, Solange die Datenrate der Verbindung ausreicht. Auch über SATA (CRU) geht ein direktes Abspiel. Ich hab recht lange gesessen, da nicht so computeraafin. -
Nein, SATA ist nicht dran. Das muß extra bei der Bestellung angegeben werden. Die heute verkauften CRU bridges haben usb 3 als Standard, und SATA bringt keinen Geschwindigkeitsvorteil. Der letzte von mir gelieferte Adapter war nur USB 3. Auf Rückfrage die Antwort. Also bei der Bestellung angeben. Die alten USBV 2 haben SATA standardmäßig, macht auch Sinn.
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Wer will spr[ht es mit Klarlack ein, dann kleben die Fasern fest. Ansonsten, mich st;rt das Kabel nicht. Nur bei der Bewertung schlie-e ich mich an, Schredder Vormaterial.
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Übersetzt: Showmanship interessiert uns nicht die Bohne. Technikereinsatz Braucht man definitive nicht dazu, nur die Liebe zu seiner eigenen Arbeit.
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Nur, wie Kinogucker es beschreibt, so hat er den Film gesehen. Mit Liebe gebraut, vom Wirt versaut. Was isat so schwierig daran? 1) Das nächstliegende Format auszuwählen. 2) Passende Elektronische Kaschierung anlegen 3) Formatvorhänge horizontal und vertical auf die eingestellte Maskierung zu programmieren 4) Film mit Schaukunst vorführen. Ach? Da gibt es keinen, der sich damit auskennt. Wilkommen im Kino.
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Ernst, das ist nichts Vorkriegsmäßiges, sondern eine Haushaltsbirne, wie sie mit der im Eisenbahnbetrieb üblichen Bajonettfassung heute noch in England die Normalversion ist. Vom Wndel her eine Allgebrauchslampe. Dürfte es für kleines Geld online noch geben, in den heutigen 240 Volt. Stromnetzte mit 127/ 220 Volt sind in D wohl alle umgestellt, oder nur noch in extrem wenigen Trafobezirken zu finden. War mal ein Standard.
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Sony 515P startet nach dem Wiederaufbau des RAID nicht
stefan2 antwortete auf doctor0028's Thema in Digitale Projektion
Nein Jens, sein Server wartet auf die 2. Platte (Raid-Cluster) PU 135 Board nebst CPU erforderlich. Und Mini SSD mit Systemimage -
Wo sind denn die Analogen Filmer hier ???
stefan2 antwortete auf braunbear47's Thema in Allgemeines Board
Ja, dioe Ernemann 15. Eine modernisierte und verbilligte Ernemann 12. Konnte man nocht nicht mal verbrennen, um im Winter Wärme zu bekommen. Aber eines muß ich zugeben, die Bildgüte damit ist schon gut, das Bild steht, auch an den "schwarzen!" Sondereditionen der Multiplexkinos. Jene, die nie gepflegt oder gereinigt wurden. Beim 35 mm Bildstand haben es die Norelco schwer, die E15 zu erreixchen, aber der Umrüstsatz zur E15 killt das Getriebe in recht Kurzer Zeit, da hat Norelco Vorteile. -
was gut dran ist, sind zwar stark verdreckt, aber offenbar noch komplett im Lieferzustand, sogar die Abbrennschalter über der Filmtüre nebst Zuleitung fehlen nicht, wie üblich. Es sind wohl B5A aus 1957, wo die letzten Teile der 8er noch verwertet wurden, für preiskritische Kunden, und über Siemens auf Abzahlung (Wechsel) verauft wurden. Meine erste Bauer Anlage war identisch. Nachweislich in 1957 mit der Eröffnung eingebaut. Und wuie mir der Kinobesitzer 1980 erzählte, wer die "Raten" nicht bezahlte, da war sehr schnell der "Repoman" da, zwecks Ausbau. Sie hätten das nur Dank seiner Frau geschafft, die eine eiserne Hand auf die Finanzen hatte.
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Eher B5A mit der Lackiwerung, Späte Verwertung vorhandener Laufwerke. Mit BL 8HI Lampen.
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Schau mal auf der NEODCP Seite nach, da Stehen die Mindestanforderungen drin. Die Leistung eines Top End Gaming PC wird definitive nicht benötigt. 2014 war das obere Mittelklasse, was heute in Richtung Standard i5 deuten dürfte. Wichtig, Schnelle Datenplatte, welche die Bitrate der DCP Files unterstützt, muß nicht unbedingt ein Raid Cluster sein. Bei meinem Laptop geht das sogar von angeschloßenen Transportfestplatten, Solange diese nicht 5900 Upm HDD oder USB 2.0 sind. Funktioniert gut, doch am Ende war mir auch in meiner Wohnung ein Kleiner Appotronics 5000 Projektor mit IMS, der seine Abspieldaten über Netzwerk aus dem Filmspeicher NAS beliebiger Größe bekommt, die Wahl der Dinge. In Eurem Fall ist das nichts, da ist wohl die NEO Lösung die beste.
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Mazda Projection Bulb 900 Watts. Die auf dem Bild ist am Lebensdauerende.
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Ich habe das auf einem älteren Notebook, Dell Precision M 4700 seit Jahren am laufen. Geht im Notfall als Ersatz bei nicht sofort reparierbaren Fehlern in Kinos. Im Prinzip kann das NEODCP verschlüsselte Inhalte spielen. Im Regelbetrieb sind jedoch nicht alle Verleiher in das Boot zu bekommen. Eine Freundin hatte eine Anlage in Betrieb, die lief sehr gut. 2018 hatten allerdings diue Verleiher , jene größeren, die noch immer dafür KDMs ausstellten, die Nase voll, "5 Jahre sind genug" hieß es, und es mußte ein Barco mit IMB beschafft werden. Das verbleibende Filmangebot war einfach zu gering, und wirtschaftschaftlich iun einem crossover Kinobetrieb nicht wirtschaftlich. Letztendlich war es in diesem Fall die richtige Entscheidung, der Saal war zukünftig frei und beliuebig zu terminieren. Das ist Sicher in Eurem Fall anders, dsa die Anzahl der major und mittelgroßen Filmagenturen nicht all zu groß sein dürfte.
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Die 116,5 pgbfl Angabe ist zunächst irrelevant. Da die Objektive bei allen DLP TI Maschinen Gleich sind, ggf nur von verschiedenen Herstellern (Fujitsu, Minolta, InVision) kommen können, kann man sich in einer Verkaufsbroschüre eines beliebigen 1,2" Projektors bedienen. Dort Stehen die Abstandsverhältnisse drin. Projektionsabstand geteilt durch Bildbreite ergibt den Faktor. Das Objektiv 35,6 mm - 56, mm ergibt z.B. bei 0.98" Chip den Abstandsfaktor 1,6 bis 2,5 x Bildbreite, wie in Carstens Bild. Umrechnen auf 1,2" halt über Dreisat der Chipverhältnisse untereinander. Wer Lust hat kann jetzt halt über die Chipbreite und die Brennweite weiter rechnen. Sind auch nur 3 Satzrechnungen der Mittelschulbildung. Bei Flat gilt zu bedenken, es wird nicht der komplette Chip in der Breite benutzt, sondern die komplette Höhe. Dein beschriebenes Objektiv ist im Barco Prospekt mit 2.8 - 5.5 x angegeben, das längstbrennweitige was es gab. Die sind gern genommen von Freiluftspielern, und dort gesucht, weil im Kino nur selten zu finden. Vielleicht tauscht ja jemand?
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Ein Bekannter möchte sich von seinem Ausstellungsstück trennen. Der Projektor stand hinter einer Scheibe, ist insgesamt in gutem Zustand und komplett mit allem. Ebenerdig und ohne Treppen zugänglich. Wer den vor dem Schredder retten möchte, kann mich gern anschreiben. Ich vermittele dann den Kontakt. Selbstabholung im Raum Braunschweig/ Vorharz.
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Die Frage nach dem Interface zum Rechner hast Du Dir mit den Photos schon selbst beantwortet, der Ansteuerchip und die Beschriftung der Interface Leiterplatte sind eindeutig. Klassische RS 485 Schnittstelle. V24/ 232 geht nicht. Aber es gibt USB Adapter. Die Laufschrift selbst dürfte nach den Bauteilen und deren Herstellung etwa 1993 hergestellt worden sein, mit Konzepten aus den späten 80ern. Dazu bedarf es sicher eines speziellen Programmiergerätes oder eines zentralen Rechners, welcher über RS 485 diese Displays verwaltet hat. Das ist dann der nicht so triviale Teil, das noch zu finden. Ohne den eigentlichen Hersteller zu kennen wird das nicht ganz einfach, und im Bereich der Kinotechnik werden kaum Menschen Ahnung davon haben, weil es nicht zur Kinotechnik gehört. Die Recherche sollte eher in Richtung Werbetechnik gehen. Nur ohne den Hersteller oder Vertrieb zu kennen, wird das schwierig. Die auf den Leiterkarten benannte Firma "Data Display Solutions. Inc" scheint es immer noch zu geben. Viel Erfolg
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Das Landesrecht mach indirekt die Vorgaben des VDE und der Euronorm zur Grundlage, direkt dürfen Länder das mittlerweile nicht mehr. Regelmäßige Prüfungen obliegen der Betreiberverantwortung. Der Betreiber hat, in gewissem Rahmen, Einfluß auf die Anzahl und Ausführung der Prüfung. Dieses bedingt aber, daß fachlich kompetentes Personal vorhanden ist. So kann in der Genehmigung z.B. stehen. "Die elektrischen Anlagen sind nach dem Regelwerk des VDE zu errichten, und regelmäßig den geänderten Vorschriften anzupassen". Damit gibt es dann keinen Bestandsschutz! Die Fristen ohne vorgelegte Gefährdungsbeurteilung ist gemäß den VDE und EN Vorgaben 3 Jahre für die volle Wiederholungsprüfung, Daraus leitet sich die landesrechtliche Vorschrift ab. Je nach Zustand kann eine frühere oder spätere Überprüfung festgelegt werden. Das muß im Nachgang (und dann interessiert es nur im Schadensfall) eindeutig nachvollziehbar belegt werden können, warum eine bestimmte Verfahrensweise gewählt wurde. Akkuprüfung: Akkumulatoren haben eine vom Hersteller angegebene Gebrauchsdauer (nach Eurobatt), die kann 3 Jahre, 5 Jahre, 6 Jahre oder manchmal sogar länger sein. Mit vereinfachter Kapazitätsprüfung (hält 3 Stunden durch, gut ist) sind die Blöcke nach Ablauf der Gebrauchsdauer auszutauschen. Wenn eine regelmäßige Kapazitätsprüfung (Belasten mit Belastungswiderstand, Entladen bis Entladeschlußspannung, Dokumentation des Entladeverhaltens der einzelnen Zellen/ Blöcke) durchgeführt, darf der Satz bis zum Erreichen der Mindestkapazität weiter benutzt werden. Auch hier ist lückenlose Dokumentation zu führen. Die Kapa Prüfung ist min. Jährlich durchzuführen, und nach Ablauf der Gebrauchsdauer den ermittelten Ergebnissen anzupassen. Gebrauchsdauer ist wie MHD bei Lebensmitteln, es heißt nicht "giftig ab dem .....". Was billiger kommt, Austausch oder regelmäßige Prüfung überlasse ich dem Kaufmann. Aus Umweltsicht bevorzuge ich die Prüfung. In meinem Beruf gibt es die Vorgabe des Arbeitgebers, der zugleich Betreiberverantwortung für die Kundenstandorte hat, bestimmte bisher 3 und 6 Jährlich (vereinfacht-/ voll-) zu prüfende Anlagen zukünftig "aufgrund des guten Zustandes" nicht mehr zu prüfen. Diese sind in größter Stückzahl mit dem geringsten Profit vorhanden. Im Rahmen der Betreiberverantwortung geht dieses Vorgehen, auch wenn die verantwortlichen Prüfingenieure unter den Mitarbeitern eine andere Sichtweise vertreten. Weisungsbefugt ist die kfm. Geschäftsleitung als betreiberverantwortliche Stelle. In Kinotheatern ist das nicht anders. Der Betreiber hat die entsprechenden Konzepte zu erstellen, und muß begründen können, warum.
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@marktgerecht: gesetztlich ist nichts vorgeschrieben, da es sich um Regelungen privater Vereine handelt, die KEINE Gesetzeskraft haben (es gibt keine DDR TGL mehr). Und nirgendwo findet sich etwas von einer "3 jährlichen Prüfpflicht". In der Bau- und Betriebsgenehmigung kann allerdings Bezug auf die "anerkannten Regelungen der Technik" durch Einhaltung der Regelwerke nach DIN VDE usw Bezug bgenommen werden., in diesem Fall der DIN VDE 0108-100, EN 1838 (Helligkeit). Die Einhaltung obliegt der Betreiberverantwortung, wie ich schon einmal schrieb. "Die Prüfung muß von einer Person mit Kenntnis der Prüfungs Vorschriften durchgeführt werden". - Bei der Erstabnahme kann dieses durchaus ein vom Hersteller/ Errichter gestellter Prüfer sein, der über die spezifischen Kenntnisse in Funktion der Anlage verfügt. Zudem sind die lichttechnischen Werte zu dokumentieren (Einhaltung der geforderten Mindestheligkeiten, Sichtbarkeit von Rettungszeichen, ... nach DIN EN 1838). Die regelmäßige, zyklische Prüfung ist in der durch den Errichter ausgehändigten und nachweislich zur Kenntnis gebrachten Betriebsvorschrift und Bedienungseinweisung festgehalten. - Täglich zu prüfen (und zu dokumentieren) ist die Funktion der Merldeeinrichtungen als Sichtprüfung, sowohl beri zentraler Batterie, wie bei Einzelbatterien.. - Wöchentlich ist zu prüfen: Funktion der Umschalteeinrichtung auf Batterieversorgung und Funktion der Anlage. - Monatlich wird die Funktion der Leuchten unter Batterieversorgung über die Mindestleuchtdauer getestet. Ferner sind Meldeeinrichtungen autromatisch oder manuell zu überprüfen. - Jährliches Prüfintervall beinhaltet das monatliche Prüfumfangspaket und zusätzlich eine Batteriekapazitätsmessung bei Zentralbatterien. - 3 Jährlich kommt eine erneute Helligkeitsmessung wie bei der Erstinbetriebnahme hinzu, bei der die Einhaltung der Mindestleuchtdichte und Sichtbarkeit der Rettungszeichen überprüft wird. Letztendlich ist der Betreiber in der Verantwortung, und kann nach den gemachten Erfahrungen mit der Anlage durchaus in der Lage eigenständig Prüfintervalle festzulegen, Solange der Zweck der Regelung eingehalten wird. Eine Verpflichtung zur Beauftragung einer Sachverständigen Organisation (Dekra, GTÜ, TUV, ...) gibt es nicht.
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Dann kommt der mit der zweiten Angabe nach LBO oder VStVO, je m² Grundfläche von Saal und Foyer 2 Personen, ist dann auch > 199.