Bassron
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Über Bassron
- Geburtstag 01.01.1970
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Klar kannst du schreiben, dass du es in einem Forum gelesen hast. Musst das nur richtig zitieren mit Quellenangabe und so.
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Na nach 3 mal meinen damaligen Chef und drei mal seinen Nachfolger. Damals war ich verärgert, heute kann ich nur noch lachen über den Haufen. :wink:
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Also nach neun Monaten hab ich immer noch keine Beurteilung bekommen. Die haben es echt drauf. :D Es handelt sich um ein Kino in Merseburg. Nur so zur Info.
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Also ich werde wohl nieeee wieder in einem Kino arbeiten. Da bist du doch der letzte Arsch und die machen mit dir was sie wollen. Gast = gern Arbeiten = Abfahrt :wink:
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Ich bin doch Student und das war eben mein Studentenjob. Also Teilzeit. Gearbeitet hab ich da so ziemlich 1 Jahr und 4 Monate. Würde schon gern da weiter arbeiten....
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Ja, das Jahr ging prima los. :cry: Nette Neujahrsüberraschung. Es kann nur besser werden...
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Hallo! Mich hat es wieder einmal erwischt. Dieses Mal aber fristgerechte Kündigung. Offiziell aus betriebswirtschaftlichen Gründen, aber lest selbst. Glaub ich aber nicht. Kündigung Jetzt macht ein andere meinen Job, aber der wurde neu eingestellt. Ist, glaub ich, eine Teilzeitkraft. Die Kündigung hab ich in meinem Briefkasten gehabt, also alles schön persönlich. Dabei war auch noch ein Schreiben, wo ich den Erhalt der Kündigung bestätigen soll. Kann ich gegen die Kündigung angehen? Lohnt der Weg zum Anwalt? Ich bin Student und bekomme das bezahlt bzw. eine Beihilfe. So, wenn Fragen sind einfach raus damit. Grüße, Bassron! (Dem nun langsam die Lust am Kino vergeht.....)
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Naja, es steht in meinen Vertrag und daher gilt das auch. Das Bundesurlaubsgesetz gilt doch für alle! In meinen vorherigen Kino hatte ich aber nie Urlaub als Aushilfe.... Nur würde ich gern die Anzahl der Tage wissen, wann da nichts im Vertrag steht.
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Hi! Muss mal wieder rauskramen die Sache hier. Wie rechnet sich mein Urlaub aus, wenn ich nun unregelmäßig arbeiten war und keine Anzahl der Urlaubstage in meinem Aushilfevertrag stehen? Mal war ich drei Tage, mal einen und mal auch keinen Tag in der Woche arbeiten. Hat da jemand Infos? Grüßchen!
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Hi! So, ich wieder. Hab mal in mein Aushilfenvertrag geschaut und da steht nur Urlaub nach Bundesurlaubsgesetz. Wieviele Tage stehen mir denn dann zu? Ich bin eine 400 Euro Kraft.
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Na es gibt doch ein Bundesurlaubsgesetz, oder nicht? Da müssen sich doch Unternehmen dran halten. oder?
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Naja, laßt die Alten Geschichten ruhen. Was passiert ist passiert. Hab nette Kollegen in meinem neuen Kino und weiß jetzt über meine Rechte Bescheid. Als Aushilfe hat man doch auch auf 24 Tage bezahlten Urlaub Anspruch, oder sehe ich das falsch?
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Hallo ! Da bin ich wieder und nen Vorführjob in greifbarer Nähe. Nun hab ich Angebot für nen Aushilfsvorführjob mit nen Stundenlohn von 4 Euro. Ich wär dann Vorführer in 4 Sälen. Ich wär ja gerne wieder im Kino, aber wenn ich dann alles machen müsste für den Stundenlohn....?! (Haustechnik, Kopien bauen,....etc.) Hauptberuflich bin ich immer noch Student. In freudiger Erwartung einer Antwort, Bassron.
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Hallo ! Da bin ich wieder. Die Kündigung war nicht wirksam. Einfach aus dem einfachen Grund weil nur ich darauf unterschrieben habe. Habe mich aber mit meiner Chefin auf Abfindung einigen können, was auch mein Anwalt gefordert hat. Hätte auch wieder im Kino anfangen können, aber nicht in der Projektion und es wäre auch nicht das gleiche gewesen wie früher. Schade, ich war sehr, sehr gerne im Kino und die Arbeit hat mir wahnsinnig Spaß gemacht. Es war mehr als nur ein Nebenjob für mich. Naja, jetzt muss ich nach vorne gucken. Immerhin komme ich mit meiner Ex-Chefin menschlich immer noch wunderbar zurecht. Ich danke allen für ihre Hilfe und der Teilnahme an der Diskussion. Ex-Vorfühergrüsse, Bassron !
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Hallo ! Danke für die Antworten. Hat mich in meiner Meinung bestätigt. Hier ist das Schreiben was ich nicht beim vorm Unterschreiben gelesen habe: http://people.freenet.de/Bassron/Schreiben_NMB.JPG Das ist das komplette Schreiben. Da fehlt kein Briefkopf oder so. Komplett gescannt. Das einzige was mal war: http://forum.filmvorfuehrer.de/viewtopic.php?t=2980&highlight= Und das war ja ne Ermahnung und keine Abmahnung. Projektoren sind in diesem Kino die FP30E und auch Kinoton Telleranlagen. Wo genau die wandernden Kratzer entstanden sind, kann ich leider nicht sagen. Hätte ja sofort angehalten oder was gemacht wenn ich das gesehen hätte. Naja, moppen wird mich sicher keiner wenn ich wieder dort anfangen könnte, war ja nicht mein direkter Vorgesetzter. Den hab ich 1-2 mal im Monat gesehen. Ist nun alles beim Anwalt. Soll wohl irgendwie nicht korrekt sein das Schreiben. Nicht nur moralisch auch von der Form her. Bekomme ja Prozeßkostenbeihilfe. Vielen Dank für Eure Antworten. Grüsse, Bassron !