Ein Betriebsrat kann in Betrieben gegründet werden, der aus mindestens 5 wahlberechtigten Personen besteht von denen mindestens drei wählbar sind.
Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer, die am Tage der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Wählbar sind alle wahlberechtigten Arbeitnehmer, die am Tage der Wahl dem Betrieb mindestens 6 Monate angehörten.
Es ist egal, ob GFB, Teilzeit oder Vollzeit. Jeder Mitarbeiter zählt als Person.
Nachzulesen im Betriebsverfassungsgesetz.
Hiergibt es auch weitere Infos...
Übrigens, leitende Angestellte werden nicht gezählt. D.h., ein Betrieb mit 4 Mitarbeitern und einem Chef als leitender Angestellter kann keinen Betriebsrat wählen.
Aber, nur weil ein Vorgesetzter der Meinung ist ein leitender Angestellter zu sein, muss das nicht im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes richtig sein. Viele sind einfach nur leidende Angestellte ;-)