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o+++g

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Alle erstellten Inhalte von o+++g

  1. Da hat Manfred Recht! Bestes Indiz für Geisteruser dieser Kategorie ist das perfekt falsche deutsch! Ich habe mich aber trotzdem amüsiert! Gruß Guido
  2. @ Perfo Wie kannst du es nur verantworten deine Cousine und deinen Cousin erst jetzt ans Kino heranzuführen?!? :D Gruß Guido
  3. o+++g

    Van Helsing

    Faß doch mal bitte zusammen welche Tonformate er alle hat. Besten Dank Gruß Guido
  4. Hallo, hier wurde schon einmal ganz gut erklärt warum es Probleme geben wird.... http://forum.filmvorfuehrer.de/viewtopi...tabtastung Gruß Guido
  5. o+++g

    EURO 1080

    ok, ich oute mich mal, was ist Euro 1080?? Gruß Guido
  6. Richtig, so ist´s dann auch korrekt. Du machst mit deinem Eigentum ja auch was du willst... Gruß Guido
  7. Hallo, den Bildstrich abzurollen stellt nicht das Problem dar. Wenn Überblendzeichen am Ende vorhanden sind, ist der Schnitt am Ende auch nicht soo wild. Fehlen die Zeichen wirds schwieriger, da der Ton in der Regel ja weiterläuft und man auf jeden Fall im Ton schneiden muss. Lustig wirds da wenn der Darsteller in der Folgeszene anfängt zu sprechen, und man so die ersten Buchstaben doppelt hat. Gruß Guido
  8. Nein,ich schneide ja am Ende des Aktes nur 3 Perforationen weg.Somit bleibt eine über und genau diese lege ich dann über das erste Bild des darauffolgenden Aktes. Man darf eins nicht ausser Acht lassen,ihr spielt grossteils alle vom Teller.Da wird ja der Film "nachgegeben". Ich hab nen Spulenturm,da wird der Film schon mal auf Zug abgewickelt und dann bei der Friktion wieder auf Zug aufgewickelt.Nach einer gewissen Anzahl von Vorstellungen zieht es einem das Tesaband einfach auseinander und ein Spalt entsteht.Das kann ich so vermeiden. Mfg Sunny Hi, ich würde dir auch vorschlagen mal dein Filmklebeband zu wechseln ;-) Dann wird es auch unter Zug klappen! Gruß Guido
  9. Tach. Das Problem mit den Trailern ist doch recht einfach zu verstehen. Klar kann man sie sich legal herunterladen. Aber darum wird es kaum gehen. Das Problem ist, das sich jemand an diesen Dingern die ihm nicht gehören bereichert. Auch egal, könnte man meinen. Nur, wie schnell würde es ausufern? Es würde nicht lange dauern bis die ersten ein gutes Geschäft wittern würden und die Trailer schon verkaufen, bevor sie ihren Werbezweck erfüllen könnten. Denn: Der frühe Vogel fängt den Wurm! Also, Trailer zurückschicken, sonst gibbet es irgendwann mal was auf die Finger! Gruß Guido
  10. Ganz einfach. Weischer ist der Meinung man kann ja Trennfilme einsetzen. Also Handy aus, Kinogutschein etc. Wenn ihr keine habt, dann mußen die Werbeverwaltungen für Abhilfe sorgen. Andern Falls ist die "bitte" um das Trennen von branchengleichen Spots unerheblich. Leider will man vor solch einen kurzen Spot, ich glaube um die 20 Euro. Meine Meinug: Pech gehabt. Ich sehe das so; wenn die Werbeindustrie das will, dann muß sie auch dafür sorgen, daß die Möglichkeit der Abhilfe besteht. Zum Selbstkostenpreis. PASTA Hallo, wie so viele andere Vorführer hast du noch nicht verstanden, das der WerbeKUNDE, der einen Werbefilm über den Mittler bei dir schaltet, euer KUNDE ist. Wenn du der Meinung bist, die Werbefilme nicht so zu schalten wie es die Regeln verlangen, denen letztlich auch der zahlende Werbekunde zugestimmt hat, dann solltet ihr mal drüber nachdenken die Werbung abzuschaffen oder mit dem Werbemittler zu vereinbaren, das ihr gewisse Schaltungen ablehnen könnt, was aber wieder Werbeeinnahmeverluste nach sich ziehen würde. Damit wäre dann sicher auch keiner einverstanden. Also, ganz so selbstgefällig sollte man nicht sein. Und @ Manfred, auch du solltest dir mal eure Verträge mit dem Werbemittler ansehen. Entweder habt ihr Verträge die ein solches Verhalten zulassen, (aus deinen Postings lässt sich aber erkennen das dem nicht so sein wird) oder auch du verhälst dich sehr selbstgefällig. Die Verträge lassen dir keinen spielraum zu entscheiden ob du etwas schaltest oder nicht. Aussagen wie :...da kann jede werbegesellschaft schreiben was sie will! diese vorstellungen bleiben alkohol und zigarettenfrei! helfen da nicht weiter, weil du dich damit etwas zu weit aus dem Fenster lehnst. Oder aber, ihr habt euch das Recht dazu einräumen lassen und teilt die Auschaltung dem Mittler mit. Und die Auflösung des Rätsels: Was mache ich bei einem Filmtausch: Grundsätzlich wird die Werbung Saalbezogen gebucht. D.h. das das Vorprogramm bei einem Saaltausch nicht mitwandern kann. Bei einem im Spielplan schon fest vorgesehenen Saaltausch kann man das in den Vorprogrammen berücksichtigen. Wer das nicht macht, handelt wahrscheinlich aus Bequemlichkeit. Bei einem spontanen Saaltausch wandert bei uns die Werbung ebenfalls mit. Aber das hat der Theaterleiter unter vollem Wissen der Problematik dann so angeordnet und übernimmt somit auch die Verantwortung. Also, merke! Der Werbekunde ist euer KUNDE! Im übrigen, die Kontrollen bei uns machen Tonbandaufnahmen, die nacher keinen Zweifel zulassen.
  11. Hiiiilfeeee, werft doch mal euer Hirn an! Also, ihr schneidet immer am Ersten und Letzten Bild. (Ich sach nur Tonvorlauf!) Dann rechtfertigt ihr dieses Verhalten damit, das das Kopierwerk keine Schnittmarkierung angibt (finde ich auch sch....). Dann aber die Krönung. Ihr klebt Schwarzband zwischen die Filme , damit eine kurze Dunkelpause zwischen den Filmen ist. Nehmt doch bitte die Zeit, die ihr für das ankleben des Schwarzfilmes braucht, um den Anfang und das Ende des Werbefilmes abzurollen!! Wäre produktiver!! Gruß Guido Ich wünsche mir das die Werbeverwalter die zurückgehenden Werbefilme kontrolliert und defekte Spots den Kinos in Rechnung stellt!
  12. Hallo, das verstehe ich nicht! Bier zählt zur Alkoholwerbung. Alkoholwerbung darf erst in Vorstallungen ab 18:00 gezeigt werden. Warum dann ein Schreiben das etwas über eine Bier ab 18.00 Uhr Regelung enthält. Also, der vollständigkeit halber: Nach meinem Kenntnissstand ....... fangen wir gaaanz von vorne an. Grundsätzlich muß zu jeder regulären Vorstellung (also auch vor Sneaks und Previews) Werbung gezeigt werden. Hierbei ist auf die Altersfreigabe der Werbefilme zu achten! Regel 1: Tabak und Alkohol (also auch Bier ect. (gilt auch für die Bayern :lol: )) dürfen erst in Vorstellungen die ab 18:00 Uhr beginnen gezeigt werden. Regel 2: Tabakwerbung darf nicht vor Zeichentrick und Animationsfilmen gezeigt werden. Das oben beschriebene Problem: Ich habe einen Tabak und einen Alkoholwerbefilm im Vorprogramm. Um 20:00 läuft Bärenbrüder und um 22:30 läuft Dawn of the Dead. Streng genommen muss nun um 20:00 der Alkoholfilm laufen, der Tabakfilm aber nicht. um 22:30 müssen beide laufen. Alle die beide Werbefilme im Vorlauf haben, stehen nun vor dem Problem das sie entweder um 20:00 beide Filme nicht zeigen, dafür aber um 22:30, oder man nimmt den Tabakfilm raus und zeigt um 20:00 und 22:30 nur den Alkfilm. Damit muss man leben! Einen Werbeblock für Tabak, einen für Alkohol und einen für den Rest anzulegen kann man vergessen, da die meisten Automationen zum Einen nicht genügend Platz bieten dieses so anzulegen, zum Anderen würde das Vorprogramm durch den massiven Trennfileinsatz (Artengleiche Werbung muss getrennt werden) viel zu lang. Gruß Guido
  13. Hallo, wir spielen bis zum HF beginn die Lautstärke über die Automation. Werbung bis 20:00 Uhr 3,8, ab 20:00 Uhr 4.0 Trailer nach Eispause 4.0, Hauptfilm 4.2 Der HF wird Donnerstags geprüft, sollte er zu laut oder leise sein, kommt ein Zettel neben dem CP und wir korrigieren von Hand. Bei vollerer Vorstellung wird die Lautstärke dann nochmal im Saal geprüft und individuell eingestellt. Leider haben wir kein RP4 :-( Warum wir in Osnabrück wohl keines dieser billigteile haben ??? Gruß Guido
  14. Hi, bedeutet das das der Ausgangspegel am CP 300mV betragen soll? Und wenn dem so ist, was macht man wenn die Endstufe nur 1/4tel aufgedreht werden kann? Hat man dann eine zu "große" oder ist das OK? Gruß Guido
  15. Hi Cedric, den 6kw Kolben kannst du wie einen 7kw Kolben einsetzen. Umbaumaßnahmen gibt es nicht. Auch der Lampenstrom ist mit 160A genauso groß wie beim 7kw Kolben. Subjektiv habe ich in der erzielten Helligkeit zwischen 6 und 7kw keinen Unterschied feststellen können und das Messergebnis ist zu vernachlässigen. Ich weiss aber leider nicht mehr aus dem Kopf wie groß das war... Gruß Guido
  16. Hey E VII b nu mach doch mal halblang, über Kunst kann man streiten, oder nicht,doch oder doch nicht :? Verbieten wurst du es wohl nicht können, denn im Prinzip wird es wohl kein Gesetz dagegen geben. Aber du könntest ja (wie im Nachbarschaftlichen Kleinkriegskindergarten) mal hinfahren um zu überprüfen ob er auch alle in Deutschland nötigen Papiere wie Sondergenehmigungen, Brandschutzdingsbumdabestimmungen ect. hat. Ich habe mal auf Filmtech.com ein Foto gesehen, auf dem ein Projektor zu sehen war, der im Vorgarten stand und als Briefkasten herhalten musste. Auch keine schlechte Idee..... Gruß Guido
  17. Ahhja, dann kannte man vor 20 Jahren also schon den digitalen Ton der Firma Dolby. Na ja, es wäre ja denkbar das Ray Dolby schon vor 20 Jahren die göttliche Eingebung hatte ein digitales System zu entwickeln..... :lol:
  18. Hast Recht, ich muss erst lesen dann verstehen! Ich war Müde... :lol: Gruß Guido (Wieso ist mein Posting vor deinem?? Ich habe auf ein Posting geantwortet welches nach meiner Antwort erstellt wurde ?!? Schon komisch!)
  19. Hi, wenn du die Pins verstellst, änderst du den Abstand der Perfos. Es gibt Pressen die keine Verstellung der Pins zuläßt. Um nicht überlappend zu kleben und um ohne Spalt zu kleben muss die seitliche Schneide korrekt justiert werden. Gruß Guido
  20. Hallo, verstehe mich nicht falsch, aber um den Film auf einen Teller oder eine Spule aufzuwickeln, muss es so sein. Nur wenn du den Film auf den Boden laufen lässt, ist der Filmzug hinter der Nachwickelrolle geringer. Aber natürlich sollte der Filmzug vernünftig eingestellt sein. Wenn sich der Film aber Aufgrund eines verkürzten Lochabstandes durch einer falsch justierten Klebepresse auf den Zahnkranz legt, dann kann auch der geringe Filmzug ausreichen, um den Film über die Zähne hinweg in das nächste Loch zu ziehen. Folge -> Schlaufe hinter der Schaltrolle wird kleiner. Das ist bestimmt ein Extremfall, aber ist alles schon vorgekommen. Man darf hier ja nicht vergessen das die FP´s keine Filmbremse haben (wie oben schon erwähnt), die einen generellen Filmzug zwischen Bremse und Nachwickelrolle erzwingt. Nicht selten wird die Überlappung bei einer Klebepresse von unwissenden Vorführern über das verstellen der linken Arretierungsstifte erzwungen. Folge ist (Ernemann schreibt selber 2mm Überlappung) ein um gut 2mm schmalerer Perfosteg. (Also fast keiner mehr :lol: ) Gruß Gudio
  21. Eigentlich ist es meist genau anders, der Filmzug der Telleranlage / Spulenturm / Friktion zieht den Film aus dem Projektor. Die Nachwickelrolle arbeitet mehr als Bremser. Deshalb auch ein kleiner werden der Schlaufe. Gruß Guido
  22. Hi, ich würde mir auch erstmal die Klebepresse ansehen. Ein Kollege von mir hatte nach einer gut gemeinten Reinigungsaktion die Presse so verstellt, das an der Perforationssteg an der Schnittkante kleiner ausfiel als normal und damit der Lochabstand der Perforationslöcher nicht mehr passte. Gruß Guido
  23. o+++g

    Foyermusik

    Hi Leonard, so einfach würde ich einen Teil der Menschheit nicht abstempeln. CD´s zu brennen liegt oft auch darin begründet das man sich einen selbst zusammengestellten Sampler fürs Auto brennen will. Oder Man möchte einfach nur eine Sicherungskopie von seinen Stücken haben. Das alles ist legal. Aus diesen Gründen gibt es das Recht zur privaten Kopie, auch wenn mittlerweile durch Kopierschutze eingeschränkt. Eine MP3 mit 128kbit wird den meisten CD-hörern nicht ausreichen, da schon deutliche unterschiede zur CD zu hören sind. Mit deinem letzten Satz hast du allerdings vollkommen Recht! Gruß Guido @ Cedric, meine Aussagen bezogen sich nicht auf dein Posting. In dem hast du ausreichend deutlich gemacht, das es legal sein muss.
  24. o+++g

    Foyermusik

    Tja, @Karl Otto, das liegt wohl daran das eine Verwendung für die Firma nix mit einer privaten Kopie zu tun haben wird. Auch das fehlen eines Kopierschutzes bedeutet nicht gleich das man wie wild drauf los kopieren darf. Es gibt immer noch die Urheberrechte auf den Produkten. Im übrigen wird es müßig sein in diesem Forum bis aufs Detail aufzeigen zu wollen was man darf und was nicht. Es fehlen einfach noch die entsprechenden Grundsatzurteile. Solange das Urheberrecht noch in jede Richtung ausgelegt werden kann, dürfte erstmal jeder Recht haben. Aber es ist schon lustig zu lesen das einige hier im Forum etwas gegen die Videopiraterie und dem Download aus p2p Börsen haben, bei Musik aber die Hemmschwelle fallen lassen. Die Betreiber der Website aus dem Thread "Wozu noch ins Kino gehen" machen streng genommen auch nix unrechtes. Zumindest in dem Land in dem sie ihr Geschäft aufgebaut haben. Wenn es illegal wäre, würden die Behörde (sofern es da sowas gibt) mit Sicherheit auf Wunsch der Industrie reagieren. Aber ich schweife ab.... Für alle die, die die Pausenmusik über einen PC laufen lassen: Solange ihr die CD´s im Laden habt und sie euch nicht von den Mitarbeitern geliehen habt, wird sicher nie einer Fragen stellen. Rippt ihr aber fleissig die Musik der Mitarbeiter, seid ihr nix besser als die Videopiraten. Ich mache es mir ganz einfach, ich kaufe mir meine Musik und DVD´s im Geschäft! Und wenn die Firma Pausenmusik braucht, kaufe ich ihr gerne auf Kosten des Ladens auch eine CD. Alles andere ist illegal. Ach ja, Nur so eine Idee am Rande, wenn ein Mitarbeiter seine CD der Firma leiht, müsste doch der Mitarbeiter auch die GEMA für die öffentliche Aufführung zahlen, oder? Gruß Guido
  25. Da hastu recht! Gute Idee...
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