Stand so bei Blickpunkt Film:
Zitat:Demnach soll künftig (das exakte Datum ist noch offen, wird aber aller Voraussicht nach noch im August liegen) ab einer Inzidenz von 35 bundesweit eine grundsätzliche Testpflicht für Veranstaltungen in Innenräume gelten, also unter anderem für den Besuch von Kinos oder Restaurants. Ausgenommen sind Geimpfte bzw. Genesene, die einen entsprechenden Nachweis vorlegen müssten. Und ausgenommen sollen per se Gottesdienste sein - obwohl sich entsprechende Veranstaltungen bereits des Öfteren als veritable Spreader-Events erwiesen haben. Bei niedrigeren Inzidenzen sollen die Länder eigene Regelungen treffen können - was allerdings auch bedeutet: Dort, wo schon heute Tests auch bei Inzidenzen unter 35 verlangt werden, ist mit einer Abkehr von dieser Praxis eher nicht zu rechnen.
https://beta.blickpunktfilm.de/details/462854
Soll aber wohl Kreisweit gelten.