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HAPAHE

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Alle erstellten Inhalte von HAPAHE

  1. Ist doch nichts wirklich neues. Viele Filme werden unter anderem durch TV Anstalten coproduziert. Diesmal ist es halt Netflix. Für die hat es halt den Vorteil das sie hinterher exklusiv auf ihrer Plattform auswerten können. Das allein ändert noch nichts an der Auswertungskette. Gruß HAPAHE
  2. Bei "Shades of Grey" hat es mal funktioniert - das wars dann aber auch schon wieder ;-) Das funktioniert nur bei ganz wenigen Filmen - je nach Hype und Fanbase. Ich denke der nächste Film dürfte Star Wars sein. Ansonsten wie sir.tommes schon sagt: Der Kunde entscheidet kurzfristig je nach Laune und Wetterlage... Gruß HAPAHE
  3. HAPAHE

    Barco 8sx

    Das kann nicht sein. Bei uns stand bis vor kurzem noch die gleiche Kombination DCP 2K4 und CP 2220. Da lief 25 fps vollkommen Problemlos. Gruß HAPAHE
  4. Danke für die Informationen :razz: Gruß HAPAHE
  5. Suche den aktuellen Verleih oder Rechteinhaber für Don Camillo und Peppone Für sachdienliche Hinweise wäre ich dankbar ;-) Gruß HAPAHE
  6. Ich befürchte da wirst Du wenig Glück haben. Der Film ist von 2006 da gab es die Trailer noch nicht als DCP. Hab Ihr schonmal bei der Fox nachgefragt? Auf youtube ist der Trailer verfügbar - im Notfall kannst Du dir hiervon ein DCP generieren (Ist aber wirklich nur ne Notlösung) Gruß HAPAHE
  7. Hallo Paascal, was wurde denn gestohlen, Kopie oder Festplatte. Eine Anzeige ist schon aus versicherungstechnischen Gründen ratsam. Bei einer Festplatte sind die Kosten noch überschaubar Bei einer Filmkopie wird es schon schwieriger. Aber das hängt stark vom Verleih ab. Gruß HAPAHE
  8. Mindestverelihanteil (3D) 3,70 EUR / 38% * 100 = 9,73 EUR (Theaternetto) + FFA + Mwst = 10,42 EUR Für 2D sind das dann 7,28 EUR Gruß HAPAHE
  9. Was erwartest du :roll:
  10. Was soll der Verband den eurer Meinung nach tun? Er darf weder Verträge aushandeln noch in eurem Namen Verträge unterschreiben. Der Verband ist wichtig für die politische Lobbyarbeit sei es in Berlin oder Brüssel. Auf unser Tagesgeschäft hat er nur sehr begrenzte Einflussmöglichkeiten. Verwechselt den Verband nicht mit einer Gewerkschaft – so mächtig ist er (leider) nicht.
  11. Wie man es macht es ist immer verkehrt :blush:
  12. Unterirdisch :shoot2: :mad:
  13. Benutzt einen Profi CD Player, kosten nicht mehr die Welt und können meist auch MP3 direkt vom Stick. Gruß HAPAHE
  14. Na dann pass auf das die Uhr auch richtig geht :mrgreen:
  15. Schlüssel ist gerade eingetroffen. Gültig ab 12.02. 0.01 Uhr Gruß HAPAHE
  16. Ulli du machst da einen Denkfehler. Die haben mehr als eine Vorstellung Täglich im Programm. Bei 3 Vorstellungen Täglich pro Saal (am Wochenende 4) kommst du auf 115 Vorstellungen pro Woche -> 5980 Vorstellungen pro Jahr Das macht bei 160000 Besuchern eine Auslastung von 27 Besuchern pro Vorstellung. Das ist nicht Utopisch. Gruß HAPAHE
  17. Quelle: http://www.ffa.de/index.php?page=presse_detail&news=1172
  18. Die FFA hat am 20. 8. eine entsprechende Pressemitteilung herausgegeben. Diese wurde u.a. auch im Newsticker des HDF veröffentlicht. Gruß HAPAHE
  19. Bin dabei ;-)
  20. Auch ein bestehender Tarifvertrag hätte nichts geändert, da bei einem derart geringen Organisationsgrad dieser Tarifvertrag nicht als Allgemeinverbindlich gegolten hätte. Und das wäre für eine Ausnahme notwendig gewesen. Gruß HAPAHE
  21. Zum Tarifvertrag gehören immer zwei Seiten ;-). Warum sollte die Gewerkschaft ein Interesse an einem Tarifvertrag haben der unter Mindestlohnnivau liegt ? Gruß HAPAHE
  22. Ausführlich kann man das im Personal Lexikon bei Haufe nachlesen: Link: Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium Gruß HAPAHE
  23. Im Mindestlohngesetz steht ausdrücklich "Brutto". Ist auch klar, da sich der Mindestlohn nicht nur auf geringfügig Beschäftigte bezieht sonder eben eigentlich für die Festangestellten gedacht ist. Es gilt natürlich auch für die geringfügig Beschäftigten. Bei geringfügig Beschäftigten kommt es auf die Vormulierung im Arbeitsvertrag an. Steht dort das Arbeitsentgelt als Nettobetrag ist der Abzug unzulässig, Steht dort "Bruttobetrag" dann dürfen die 2% in Abzug gebracht werden. Dies ist kein unterlaufen des Mindestlohnes, denn bei den Festangestellten handelt es sich ebenfalls um einen Bruttobetrag. Gruß HAPAHE
  24. Kannst Du in der Handlungshilfe des Mittelstandsverbundes nachlesen. Zitat: Die 28-prozentige Pauschalabgabe auf Minijobs ist nicht anrechenbar. Hinsichtlich der Anrechnung der 2- prozentigen Pauschalsteuer bedarf es einer ausdrücklichen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, dass dieser Anteil auf den Arbeitnehmer übergewälzt wird. (Seite 5 der Handelungshilfe) Quelle: Mittelstandsverbund Gruß HAPAHE
  25. Zur Klarstellung, natürlich kann man sich auch weiterhin von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen (gilt nur für den Arbeitnehmer) Zitat: Befreiung von der Rentenversicherungspflicht Minijobber, die nicht der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung unterliegen möchten, können sich jederzeit - auch während des laufenden Beschäftigungsverhältnisses - von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung befreien lassen. Ausgenommen von dieser Möglichkeit sind Minijobber, die bereits vor dem 1. Januar 2013 Rentenversicherungsbeiträge aufgestockt haben. In diesem Fall bleibt der Minijobber weiterhin versicherungspflichtig und ihm steht kein Befreiungsrecht zu. Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist vom Beschäftigten schriftlich beim Arbeitgeber zu beantragen. Der Arbeitgeber zahlt dann weiterhin den Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung in Höhe von 15 Prozent bzw. 5 Prozent (bei Minijobs in Privathaushalten). Der Eigenanteil des Minijobbers fällt mit der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht weg. Der Minijobber erhält dann nur anteilige Beitragsmonate für die Erfüllung der verschiedenen Wartezeiten und auch das erzielte Arbeitsentgelt wird bei der Berechnung der Rente nur anteilig berücksichtigt. Quelle: Minijobzentrale Gruß HAPAHE
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