Seit wann darf man einen abgeschriebenen Gegenstand nicht verkaufen?
Hier muß lediglich der Kaufpreis als Gewinn versteuert werden.
Das mit der Haftung ist auch nicht ganz korrekt.
Wenn ich gewerblich einen gebrauchten Gegenstand verkaufe muß ich ein Jahr Mängelhaftung geben. Gilt überigends auch für jeden Privatverkäufer wenn er dieses nicht ausdrücklich ausschließt. Als gewerblicher Verkäufer kann man dieses nicht. Kleiner Tipp - das Gerät audrücklich als defekt verkaufen - dann erübrigt sich die Mängelhaftung.
Aber zurück zur eigentlichen Frage.
Der CP500 wird je nach Nachfrage zwischen 4000-6000 EUR gehandelt.
Der CP45 bringt noch max. 1000 EUR - aber hier ist jeder Heimkino ProLogic Prozessor mind. Gleichwertig und Preiswerter.
Aber wie Stefan schon schreibt, beide Geräte sind seit langen abgekündigt und die Ersatzteilversorgung ist keinesfalls sichergestellt.
Gruß
HAPAHE