Zum Inhalt springen

preston sturges

Moderatoren
  • Gesamte Inhalte

    9.127
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

  • Tagessiege

    148

Alle erstellten Inhalte von preston sturges

  1. Klar ... ist die Oper "recorded", also liegt sie im Haus auf Festplatte und/oder Receiver vor und wird von dort abgespielt, dann ist das Abspiel FFA-Abgabe pflichtig ... Nur meine Frage war/ist ja: Wenn ich die MET oder eine andere LIVE Veranstaltung oder eine Privatvermietung im monatlichen Alternativen Content Abspiel der FFA melde, was muss ich dafür bezahlen? Sind es Euro 500,00? Oder ein irgendwie ermäßigter Betrag? Bei Euro 500,00 wird es sich ja dann kaum noch lohnen ...
  2. Klar ... Saalvermietung ohne Nutzung des Projektors sind ganz aussen vor ... es geht ja nur um die Projektor-Nutzung. TATORT (machen in unserer unmittelbaren Umgebung 4 Kinos) ist nicht Film, da ja LIVE über Satellit empfangen. MET ist auch nicht Film und daher nicht FFA-abgabepflichtig, da auch LIVE über Satellit. MET und andere Opernevents (BOLSHOI, NT-Live, Oper de Paris, Royal Opera, das Robbie Williams LIVE Event vor einigen Jahren) würde ich z.B. als den klassischen alternativen Content bezeichnen, der der FFA (bei Nutzung des Treuhand VPF Modells) gemeldet und für die das Kino eine VPF zahlen muss.
  3. "Content" ist per se erst einmal alles, was über den Projektor läuft ... nicht-abgabepflichtig ist auch alles außer "entgeltliches Abspiel von Filmen mit einer Länge von mehr als 58 Minuten" ... der zitierte Melde-Vorduck "http://www.ffa.de/do...ver_Content.pdf" führt explizit "Privat-Veranstaltung" auf ... dazu würde ich eine Saalvermietung (Vermietung = gegen Entgelt, also kommerziell) UND Nutzung des Projektors mit nicht "FFA-abgabepflichtigem Content" zählen ... wie würdest Du denn die Vorführung des TATORT am Sonntagabend (machen ja viel Kinos mittlerweile) einstufen? Oder die MET? Oder Vermietung des Saales an einen Angelreisen Veranstalter (gegen Saalmiete natürlich), der seine Kunden einlädt und über den Digitalprojektor einen 90-minütigen Angelfilmen an Norwegens Fjorden zeigt? --- Alle Beispiele kommen ständig im Kinobetrieb vor ... wie sähe da Deine monatliche FFA-Meldung aus? Dieser FFA Treuhandvertrag ist keine wirklich "runde Sache", sondern beschränkt alle Beteiligten (Kinos UND Verleiher) sehr stark in Ihrer täglichen Praxis, wenn man ihn konsequent auslegt. Davor habe ich schon vor über einem Jahr ausdrücklich hier gewarnt ... man gibt für maximal Euro 13.000 Entscheidungsfreiheit auf und muss mit "angezogener Handbremse" programmieren. Wie ich hörte, soll der Vertrag nun nachgebessert werden ... schau'n mer mal!
  4. Man wollte von vorne herein klarstellen, dass man nicht zu den teilnehmenden Verleihern gehört und nicht gewillt ist, VPF zu zahlen. ist doch zumindest eine klare Ansage. Mich würde in dem Zusammenhang aber mal interessieren, was die FFA für alternativen Content-Abspiel genau einfordert. Laut FFA-Meldung, die von am Treuhandmodell teilnehmenden Kinos monatlich zu erstellen ist, muss ja jede DVD Vorführung, Privatveranstaltung, Reisefilm, TATORT Übertragung penibel gelistet werden. (http://www.ffa.de./start/download.php?file=d-cinema/Meldeformular_Alternativer_Content.pdf) Was berechnet denn aktuell die FFA für eine Privatvermietung (z.B. Firma bucht ein und zeigt über den Projektor eine "PowerPoint" Show oder das Kino zeigt den TATORT Sonntags ohne Eintritt), was stellt die FFA dann dem Kino konkret in Rechnung? Hat da schon jemand Erfahrung?
  5. Kommt drauf an ... je nach VPF-Modell besteht erst 3 bis 9 Wochen nach Bundesstart keine VPF Pflicht mehr. Was aber nicht heißt, dass ein am "Treuhandmodell" der FFA teilnehmendes Kino den Film dann zum Start kostenneutral einsetzen kann ... in dem Fall, dass ein Verleih nicht an dem Treuhandmodell der FFA teilnimmt, ist das Kino verpflichtet, die VPF in Höhe von 500 Euro an die FFA zu zahlen ... solche Regelungen sind auch in anderen VPF-Modellen durchaus üblich.
  6. Hoffentlich nicht das gleiche Schicksal, dass DER WEISSE HAI ertragen musste ...
  7. Wie willst Du denn sonst ein gerechtes Beteiligungs- bzw. Rückzahlsystem erreichen? Es geht doch nicht, dass der Kleinverleiher, der mit seinem Dokumentarfilm vielleicht gar kein Treuhandmodell Kino beliefert hat, etwas zahlt und der Major dafür entsprechend weniger. Das kann sich doch nur an der konkreten Anzahl der einzelnen Geschäftsvorgänge und damit der konkreten Nutzung einzelner Verleiher der über das Modell finanzierten Anlagen orientieren. So ist es bei allen VPF Modellen ... wenn der Betrag erreicht ist, ist Schluß. Das ist bei einem "kommerziellen" VPF Vertrag so und das ist auch bei dem "Treuhand-VPF-Modell" so ... wenn der Betrag, den die FFA für die Verleiher vorfinanziert hat, wieder durch VPF-Zahlungen der Verleiher zurückgezahlt ist, dann ist ENDE.
  8. Das sehen die Verleiher anders und die Verträge mit den Verleihern/FFA/Kinos erlauben auch diese Auslegung nicht. Es ist nicht als "Spende" an die Kinos zu sehen, sondern sind "release-costs" für den Start eines bestimmten Filmes, die auch so verbucht und ggfls. mit den Produzenten des jeweiligen Filmes als Vorkosten abgerechnet werden. Die FFA hat diese Kosten vorfinanziert und verwaltet treuhändisch nun die Rückzahlung.
  9. Sind doch auch film- und einsatzbezogene Kosten ... was soll es denn sonst sein?
  10. ca 25 Neustarts pro teilnehmendem Kino ... einiges kommt ja auch theoretisch durch Zahlungen der Kinos für alternative Nutzung zurück ...
  11. Wieso müssen Verleiher feste Beiträge einzahlen? Man zahlt den Betrag ein, der sich aus der Anzahl an Starts in Kinos mit diesem VPF-Model ergeben ... und somit ist man frei in der Höhe der Beiträge, denn man kann ja die Startanzahl der Kinos steuern.
  12. Hat sich überhaupt nicht geändert ... Ist alleine Mr. Jakub Klima und seinem wirklich ungeheurem Einsatz zu verdanken ... das screening sollte man sich ansehen, wenn der Film und diese Fassung von Interesse ist ... Wird so niemand mehr hinbekommen ... (... und da schließe ich mich ausdrücklich mit ein)
  13. Richtig ... das ist die 70mm Kopie des Ersteinsatzes von 1984 Ein "Pssst" muss nicht sein ... das Screening ist genehmigt ... von höchster Stelle sogar ... unser gemeinsamer Freund Jakub Klima ist wirklich sehr clever und noch smarter und hat persönlich bei den STAR WARS Produzenten das "Go!" eingeholt. Respekt!!!
  14. Und wie soll es in "jenen und solchen" Technicolor Kopien innerhalb einzelner Szenen zu Schaltungsfehlern kommen?? Technicolor ist ein Druckverfahren.
  15. Das kannst Du für Deine Vorführungen gerne so halten ... leider würde dann der Thread verwaisen :-)
  16. Wie kann man denn Firmenmarketing in eigener Sache betreiben, ohne die eigene Firma überhaupt zu nennen???
  17. Nein ... Nein ... Unterschiedlich ... BTW: Watermarking geschieht beim Kunden, also beim Kino ... das ist für den Verleih absolut kostenneutral. Empfehle Dir dringend, sich etwas stärker in die Materie der digitalen Projektion einzuarbeiten, bevor Du hier die großen Reden schwingst. Kommt drauf an ... meinst Du mit oder ohne VPF? Blödsinn ... Nein ...
  18. Morgen ... Karfreitag um 15.00 Uhr - Schauburg-Cinerama, Karlsruhe BEN HUR (1959) deutsche Sprachfassung wunderschöne 35mm Technicolor 4-Kanal-Magnettonkopie Originales 1 : 2,76 Format
  19. Ja ... habe auch davon gehört, dass es das geben soll. Wir erwarten in Kürze ein solches DCP (4K 3D) ... noch traue ich dem Braten nicht ganz, aber wenn es wahr ist und sogar funktioniert, melde ich mich an dieser Stelle.
  20. Hier das Programm des 70mm Festivals in Krnov FREITAG 12. 4.13 14.00 Edward Scissorhands (1990) 16.15 Indiana Jones und der letzte Kreuzzug (1989) 19.30 Hello, Dolly! (1969) 23.00 Uhr Star Wars: Episode VI – die Rückkehr der Jedi-Ritter (1983) Samstag 13. 4.13 09.00 In den Schuhen des Fischers (1968) 13.15 Die hohe blaue Mauer Tschechoslowakei (1973) 17.15 StarWars: Episode VI – die Rückkehr der Jedi-Ritter (1983) 20.00 2010 - Das Jahr in dem wir Kontakt aufnahmen (1984) 22:30 The Master (2012) Sonntag 14. 4.2012 10.00 Stirb Langsam (1988) 12.45 Edward Scissorhands (1990) 14.45 Indiana Jones und der letzte Kreuzzug (1989)
  21. Falsch ... auch Spider-Man 3 hatte ein 4K DI ... siehe in aller Ausführlichkeit hier: http://www.studiodai...sony-studio-lot ... leider (zumindest in Deutschland) kein 4K DCP, was ja auch kein Wunder ist, kam doch SONY mit der CineAlta 4K Serie in Deutschland zu diesem Zeitpunkt gerade erst in die Paschen ... äähh ... Puschen ...
  22. Spider-Man 3 startete am 1. Mai 2007 in Deutschland (bzw. weltweit) ... in Deutschland m.W. nur in 35mm, wir wollten seinerzeit ein OV-DCP, war aber nicht möglich, zu dem zeitpunkt gehörte SONY (der Verleih) in der Deutschland noch nicht zu den Verleihern, die auch digital auslieferten. Will nicht ausschließen, dass das in USA zu dem Zeitpunkt anders aussah. AFAIK nach stand auch zum SPIDER-MAN 3 Start noch kein einziger Sony 4K Digitalprojektor in einem deutschen Kino ... aber das wird Olli genauer wissen.
  23. Spider-Man 2 startete 2004 ... 4K DCP - are you sure???
  24. Von Spider-Man 2 und Spider-Man 3 gab es keine 4K DCPs ... die Filme wurden beide in 35mm ausgewertet ... und um DCP's geht es ja hier ... es gab allerdings 4K DI und entsprechend ausbelichtete Negative aber darum geht es ja in dieser Diskussion nicht ...
  25. Ja welche(n) Titel meinst Du denn?
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.