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preston sturges

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  1. in der tat eine harte nuß ... gibt ja auch nicht mehr viele zeitzeugen, die man fragen kann. Meine vermutung: Die Bauer B12 wurden im auftrag der 20th Century Fox eingebaut, um die interessenten-vorführung von CinemaScope für die deutschen Theaterbesitzer am 25.08.1953 im METRO im Schwan durchzuführen. Die größe der (gekrümmten) leinwand bei dieser vorführung betrug 5 x 12,6 meter. Ähnliche interessenten vorstellungen von CinemaScope im auftrag der FOX fanden am 3.11.1953 in Hamburg und am 10.11.1953 in münchen statt. vermute, dass die damaligen betreiber des METRO im Schwan zum start des filmes am 4.12.1953 dann eigene projektionstechnik einbauen ließen.
  2. ... bist damit allerdings weit entfernt von seriös fachlicher ausdrucksweise und verständlichkeit ... aber bitte ... :-) trotzdem hier noch ein kleiner tipp zur weiterbildung ...
  3. dann bitte ich um entschuldigung ... ich nahm an, das "c" stünde für "copyright", wie es ja national/international auch üblich ist. Die bedeutung "c" = clip ist eine mir zwar neue und keineswegs allgemein gebräuchlich abkürzung, aber jetzt wissen wir es ja ...
  4. :?: :?: :?:
  5. ... hier liegt doch sicher ein irrtum in der betextung der anzeige vor oder hast Du neuerdings das "copyright" (also das eigentums- und exklusivrecht) an alten anzeigen der "Paramount"? Ich glaube eher nicht, sodaß die korrekte urheberrechtsbezeichnung "© by Paramount Pictures" heißen müsste ... ansonsten empfehle ich Dir zur weiterbildung ...
  6. Von VistaVision fand aber auch in 1954 eine demo der Paramount im TURM Palast statt. So gesehen hat @laserhotline halt auch recht. Wer weiß denn, welches andere filmtechnische, damals neue, verfahren im gleichen jahr mit einem spielfilm deutschland-premiere im TURM palast, frankfurt, hatte? wenige wochen vorher fand damit auch eine demo in der "Filmbühne Wien" in berlin statt ...
  7. um gottes willen: nur keine rolltreppen!! Die habe ich wirklich nicht gefordert. Habe nur erwähnt, dass rolltreppen teil des ROYAL-FFM umbauplanes waren. Nocheinmal ... Deine frage ist mir immer noch nicht klar, daher fällt die beantwortung schwer. Bitte nocheinmal etwas konkreter formulieren ... danke sehr ...
  8. verstehe die frage leider nicht ...
  9. Das aachener roadshow-kino, der EDEN Palast, plumpste nicht in den abgrund, sondern wird weiter betrieben und existiert. Es darf natürlich sich auch die für Dich ketzerisch anmutende frage gestellt werden, ob die gründe der insolvenz nicht auch im jahrelangen betrieb der defizitären roadshow kinos liegen könnte ...
  10. ja, das könnte sein ... Ironie der ROYAL geschichte ... wären die umbaupläne des herrn riech aus dem jahre 1994/95 für das ROYAL wahrgeworden (6 -7 häuser unter beibehaltung des großen saales für premieren, aufstockung, einbau von rolltreppen, bars, tiefgaragen) würde das ROYAL wahrscheinlich heute noch existieren. Die baupläne waren schon fertig, wurden damals der presse vorgestellt und ein aus holz gebautes modell stand bis vor kurzem noch in den verlassenen büroräumen herum. Ein jahrelanger streit mit den nachbarn über wegerechte hatte die umbaupläne vereitelt.
  11. mein bester ... der thread dreht sich um's ROYAL, nicht um Deine neurosen und fieberphantasien ... bleib' also besser beim thema ... Und wie Du selber sagst, mit 30 gästen in einer hauptvorstellung kommt man nicht weit ...
  12. die neuesten besuchererhebungen nutzen für unsere betrachtung hier wenig ... es müssen die besuchererhebungen zur zeit der schließung des ROYALS und einige jahre davor betrachtet werden ... und zu dem zeitpunkt sah es noch anders aus ... ... auch wenn Du es nicht glauben magst, das publikum hatte das ROYAL in den letzten betriebsjahren einfach von ihrem innernen kinoplan gestrichen ... obwohl am ordentlichen betrieb des hauses nichts auszusetzen war ... es kam einfach keiner ...
  13. ... soon in digital ... PARIS - JE T'AIME wurde bei ECLAIR komplett in 4K bearbeitet ... 35mm kopien von 4k intermediate, digital cinema master auf 2K "runtergerechnet" ...
  14. Das ist in der theorie vollkommen richtig ... in der praxis gibt es aber oft sachzwänge, die zu anderen entscheidungen führen ... die eigentümerin suchte zum damaligen zeitpunkt einen käufer für das objekt. die bisherige betreiberin wollte nicht verlängern, es gab keinen seriösen interessenten für einen kinobetrieb. Es gab allerdings seriöse interessenten aus der frankfurter gastroszene, die sich, wie von @magentacine erwähnt, gegenseitig hochboten um das objekt zu bekommen. Wie Du sicher weist, ergibt sich der kauf- bzw. verkaufspreis eines gewerblichen objektes u.a. aus der rechnung monatsmiete x vertragslaufzeit x einem bestimmten faktor, der sich aus der bonität des mieters errechnet. So ergab sich für die immobilienleute, die für die eigentümerin das objekt verkaufen wollten (das ROYAL liegt in einer 1B lage in der frankfurter innenstadt) ein besseres verkaufspreisszenario mit einer hohen monatsmiete und einem bonitären Gastronomen, als mit einer niedrigen monatsmiete und einem zweifelhaften kinobetreiber. (Ein kinobetreiber, der sich dafür beworben hatte, war mehr als zweifelhaft, mittlerweile auch insolvent.) So ist da geschäft ... nicht alles funktioniert ... hinterher ist jeder schlauer Ich glaube in einem sind wir uns hier alle einig ... dieses schöne kino hätte einen besseren und würdevolleren abgang verdient
  15. http://max_liebermann.know-library.net/ die eigentümerin des royal sagte mir damals, dass sie lieber eine weitere kinonutzung gesehen hätte, aber es hätten keine "seriösen" konzepte von kinobetreibern vorgelegen und die angebotenen summen der gastronomen hätte sie einfach nicht ausschlagen können, da schließlich auch hypotheken bedient werden mußten.
  16. er bewegt sich seiner meinung nach in einer grauzone. selbstverständlich kann er seinen saal vermieten und auch projektionsdienstleistung anbieten. Dass er gleichzeitig seine DVD sammlung kostenlos den mietern anbietet, macht die ganze sache aber zu einem in meinen augen verbotenem koppelgeschäft, denn es ist ja auch nicht erlaubt, DVD's gewerbsmäßig zu verleihen, es sei denn, er hat auch die verleih-rechte der DVD's erworben. Ich denke, dass sich dafür früher oder später die rechtsabteilungen der home-video anbieter interessieren werden.
  17. der verleih wird seine gründe gehabt haben ... man kann ja niemanden vorschreiben mit wem er geschäfte machen will und mit wem nicht.
  18. Auf den SPIO Bestätigungen (welche meinst Du überhaupt?) wurde noch nie das lizenzformat vermerkt ... Es freut mich (mal wieder) zu hören, dass Du den großen durchblick hast und alles besser weißt. Das ist schön und hilfreich, hoffe Du setzt das endlich auch einmal sinnvoll ein. Mein beispiel sollte lediglich verdeutlichen, dass es keine allgemeine klarheit gibt. So ist das leben ... Hin und wieder haben auch DVD verwerter kommerzielle aufführungsrechte mit erworben, das ist besonders dann der fall, wenn diese rechte sonst in dem betreffenden land nicht vergeben sind und es sich um nischenprodukte handelt.
  19. ein paar HI-kinokohlen zum testen kann ich Dir gerne zuschicken. Bitte adresse und für welche gewünschte stromstärke per PN an mich, gehen dann nächste woche per post ab ... interessanter aufbau übrigens ... kompliment
  20. sehr richtig ... extremst wichtig ... gerade führungen durch die projektion kommen bei den jungen zuschauern sehr gut an (auch bei den eltern) und vermitteln u.a. ein bild, mit welchem aufwand ein kino betrieben wird. Bei uns darf das geburtstagskind immer den film starten ... die anderen kinder wollen dann meistens auch ihren geburtstag in dem kino feiern und dann ebenfalls starten, kommen also (gerne) wieder.
  21. vielen dank dem von Dir leider nicht näher bezeichneten konsortium "wir" für die auszeichnung und würdigung, die sehr gerne und mit stolz angenommen wird. Ich weiß, das gerade die "wir" jury hart und kompromisslos urteilt und es lieber schei... regnen läßt, als würdigungen auszusprechen. Darf ich den auszeichnungsnamen "@preston digital" für marketing- und erfolgszwecke nutzen und muß ich jetzt wie bei Euren USA-kollegen vom "oscar" jedesmal ein ©wirtm hinzufügen? Ich mach's mal lieber, sonst hagelt es noch'ne anzeige ... Ansonsten ist von der ©wirtm-jury leider nicht berücksichtigt worden, dass im jahre 2006 auch heftigst in analoge breitfilmbandoriginaltechnik investiert wurde. So wurde z.B. eine DP70 ins "hdtv-stübchen" eingebaut und SDDS-8kanal installiert. Aber ist mir klar, dass heutzutage auch bei der ©wirtm-jury nur noch augenmerk auf die neue digitaltechnik gelenkt wird und alter aber bewährter filmbandoriginal-techniken keinerlei beachtung mehr gezollt wird. Nun ja ... "as time goes by ... " Trotzdem "danke" an ©wirtm für die auszeichnung ... ich bitte die mit der auszeichung und würdigung einhergehende goldene statue (gerne auch in massivgold-ausführung) und urkunde an die bekannte anschrift zu senden ... unfrei ist auch "ok" ...
  22. man muß unterscheiden zwischen den jeweilig berührten rechten und dem "medienträger". Rechte sind: - kommerzielle aufführungsrechte - (z.B. kino) - nicht-kommerzielle aufführungsrechte - (z.B. studentischer filmclub, vorführung in gefängnis, auf ölplattformen etc.) - diverse kommerzielle aber örtlich oder personenbegrenzte aufführungen - (z.B. Hotelfernsehen, Flugzeugvorführungen etc.) - DVD Rechte (oft noch unterschieden in Verleih- und Kauf DVD) - Pay-TV-Rechte (Premiere etc.) - Free-TV (z.B. ARD, ZDF etc.) - diverse weitere rechte (online download etc.) Es kann also sein, dass in einem land wie z.B. deutschland für jedes der o.a. rechte einen anderen rechteinhaber gibt. Die Rechte sind in der regel nicht an das medium gekoppelt, auf die der film vorhanden ist. So kann z.B. der rechteinhaber für nicht-kommerzielle vorführungen des filmes PRETTY WOMAN eine vorführung für harte ölbohrfachleute auf einer in tobender nordsee vor deutschlands küste fördernden ölplattform sowohl in 16mm oder 35mm kopie oder auch als DVD zustimmen. Der rechteinhaber des DVD-vertriebes (oder besser homevideo-vertriebes) kann einer solchen vorführung nicht zustimmen, auch wenn dabei eine von ihm hergestellte und ordentlich im laden verkaufte DVD genutzt werden soll. Genauso kann der rechteinhaber für kommerzielle vorführungen im kino (sprich der filmverleih) in der regel durchaus der vorführung einer DVD zustimmen und abrechnung verlangen. Denn die Rechte sind ja nicht explizit an eine filmkopie geknüpft, sondern an jedes medium, dass eine vorführung im kino ermöglichen kann. In der realität stimmen aber zur zeit die verleiher fast durchgängig nicht DVD vorführungen zu, da die damit erreichte qualität nicht zufriedenstellend ist. Ein beispiel vielleicht: In unserem 2006-70mm-festival wollten wir BARAKA zeigen. Der inhaber der DVD rechte konnte der vorführung nicht zustimmen, er hatte nur die homevideo-rechte. Der insolvenzverwalter des in konkurs gegangenen deutschen filmverleihes konnte nicht. Der inhaber der TV-rechte konnte nicht zustimmen. Letztendlich haben wir die Aufführungsgenehmigung dirket vom produzenten des filmes aus hollywood erhalten, die kopie aus einem ausländischen filmarchiv. eine menge telefonate, e-mails und faxe sidn dabei draufgegangen - nur für eine vorstellung. Ein anders beispiel: Im vorletzten 70mm-festival wollten wir die 70mm kopie eines norwegischen kurzfilmes zeigen. Kein Problem dachten wir, das ausländische archiv hat die kopie zugesagt, der film ist auch offiziell im programm eines hamburgen kurzfilmverleihes. Denkste - der kurzfilmverleih hatte nur die auswertungsrechte für das 35mm format, für aufführungsrechte im 70mm format konnte er nicht verfügen - auch hier half dann letztendlich nur das "ok" des produzenten. kompliziert?? Nicht umsonst sind vertragswerke über filme meherer 100 seiten stark, denn aufführungsrechte ist nur ein aspekt, daneben sind noch merchandising-, personenrechte, trademarks, förderungsgelder etc. etc. zu berücksichtigen.
  23. Ich habe einblick in die pläne des umbaus (mit stilelementen teilweise rückbesinnend auf die 50er jahre) nehmen dürfen und sie haben mir sehr gefallen ... warum soll ich das hier verleugnen müssen?
  24. Mister @brillo, so leid es mir tut, aber ich muss hier vehement einschreiten. @cinerama ist ein mann der "post-production" wie er schon oft hier anführte. In der post-produktion sind nicht selten projektoren der baureihe "FP 30 EC II" der firma "kinoton" zu finden, die als optionale ausführung auch in der lage sein können, sphärisches Super-35 in 3-perf. wiederzugeben. In einem solchen falle ist es wirklich nicht anzuraten, ein anamorphotisches wiedergabeobjektiv zu nutzen. Niemand möchte James Bond und seine "bond-girls" so dick und aufgedunsen sehen wie einen sumo-ringer. ein solches system wird zwar mit sicherheit nicht im angeführten lichtspielhause in nürnberg zu finden sein und ob der angesprochene film CASINO ROYALE jemals in seinem originären negativformat irgendwo auf der welt aufgeführt wurde, wage ich ebenfalls zu bezweifeln, aber aus gründen der fairness, vollzähligkeit und besserwisserei sei es hier erwähnt und richtiggestellt.
  25. wie ich hörte, hat man sogar die leinwand im großen saal nach vorne gezogen ... na ja, einst lief sogar cinerama im EDEN PALAST (das 3-streifen filmverfahren, nicht unser gleichnamiges forumsmitglied :-))... Am platz des EDEN Palast gab es seit 1907 kino. Zuerst hieß es "Kinephon-Theater", dann ODEON, dann EDEN. ©-photo: Sepp Linckens hier der GLORIA-Palast 1987 - einst das größte Aachener Kino ... Im november 1959 eröffnet das CAPITOL, damals zählte Aachen 17 kinos mit zusammen 10000 sitzplätzen und jährlich fast 5 mio (!) besucher ... heute ein bruchteil dessen (wie fast überall) ... ... as time goes by
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