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preston sturges

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Alle erstellten Inhalte von preston sturges

  1. ... um es mit den Worten von Sam Goldwyn zu sagen ... „Include me out!“
  2. Aus gegebenem Anlass (Coronavirus - größtenteils noch Schließungen je nach Bundesland und Betreibersicht) und daher mangels kritischer Masse, Durchmischung mit Autokinos und ganz ohne Neustarts entfallen auch diesen Sonntag (14.06.2020) die Top 30 ...
  3. Bei uns auch ... denke, dass das mit den Zetteln ist bei dem doch eher mäßigen Andrang praktisch, schnell und gut ist.
  4. Ich denke, dass die pauschalen 10% der Fixkosten in unserem Fall wohl ausreichen werden ...
  5. Kam in dem reißerischen Streifen "Wellensittiche - wir suchen das Brutgebiet" zum Einsatz ... ab 00:25
  6. Überbrückungszuschuss ... https://bnn.de/nachrichten/wirtschaft/ueberbrueckungshilfen-fuer-besonders-bedrohte-firmen
  7. Psssttt ... muss ja nicht jeder wissen. Gerade Ferrari bestellt ...
  8. Im Prinzip ja ... das regeln die Versammlungsstättenverordnungen der Bundesländer. Hier in Baden-Württemberg z.B. in § 37 der VStättVO ... ich zitiere daraus: "§ 37 Prüfungen (1) Der Betreiber der Versammlungsstätte hat folgende technische Anlagen und Einrichtungen durch anerkannte Sachverständige nach § 1 der Bausachverständigenverordnung vom 15. Juli 1986 (GBl. S. 305) in der jeweils geltenden Fassung auf ihre Wirksamkeit und Betriebssicherheit prüfen zu lassen: 1. Lüftungsanlagen, ausgenommen solche, die einzelne Räume im selben Geschoss unmittelbar ins Freie be- oder entlüften (§ 17), 2. Rauchabzugsanlagen sowie maschinelle Anlagen zur Rauchfreihaltung von Rettungswegen (§ 16), 3. selbsttätige Feuerlöschanlagen, wie Sprinkleranlagen, Sprühwasser-Löschanlagen und Wassernebel-Löschanlagen ( §§ 19, 24), 4. nichtselbsttätige Feuerlöschanlagen mit nassen Steigleitungen und Druckerhöhungsanlagen einschließlich des Anschlusses an die Wasserversorgungsanlage (§ 19), 5. Brandmelde- und Alarmierungsanlagen ( §§ 20, 24), 6. Sicherheitsstromversorgungsanlagen einschließlich der angeschlossenen sicherheitstechnischen Einrichtungen (§ 14). (2) Die Prüfungen nach Absatz 1 und 4 sind vor der ersten Inbetriebnahme und unverzüglich nach einer wesentlichen Änderung der technischen Anlagen und Einrichtungen durchführen zu lassen. (3) Die Prüfungen nach Absatz 1 und 4 sind wiederkehrend innerhalb einer Frist von drei Jahren durchführen zu lassen."
  9. Die Forumsregel "Diskussion" ist in diesem Thread OFF TOPIC und wurde nach hier verschoben.
  10. preston sturges

    Forumsregeln

    Diskussion aus 35mm Vorführtermine hierher verschoben ...
  11. Die gestrige Pressemitteilung von Weischer.Cinema gibt andere Zahlen bekannt: "Unter dem Strich konnte den Kinos in Deutschland mit einer Gesamtsumme in Höhe von rund 300.000 Euro geholfen werden. Weitere Ergebnisse der Aktion: Die Website hilfdeinemkino.de zählte knapp 600.000 Besucher, die dort laufenden Spots und Videos erzielten rund 5,4 Millionen Views. Deutschlandweit waren 1.072 Kinos in die Aktion eingebunden." http://beta.blickpunktfilm.de/details/451221
  12. Schauburg-Cinerama, Karlsruhe Sonntag, 14.6. um 20 Uhr Once upon a time in … Hollywood 35mm Filmprojektion - auf der gekrümmten Cinerama Bildwand Englische Originalfassung 1969: Die große Zeit der Western ist in Hollywood vorbei. Das bringt die Karriere von Western-Serienheld Rick Dalton (Leonardo DiCaprio) ins Straucheln. Der Ruhm seiner Hit-Serie „Bounty Law“ verblasst mehr und mehr. Gemeinsam mit seinem Stuntdouble, persönlichen Fahrer und besten Freund Cliff Booth (Brad Pitt) versucht Dalton, in der Traumfabrik zu überleben und als Filmstar zu neuem Ruhm zu gelangen. Als ihm Filmproduzent Marvin Schwarz (Al Pacino) Hauptrollen in mehreren Spaghetti-Western anbietet, lehnt Rick ab – er will partout nicht in Italien drehen und von dem Sub-Genre hält er auch nichts. Stattdessen lässt er sich als Bösewicht-Darsteller in Hollywood verheizen und wird regelmäßig am Ende des Films von jüngeren, aufstrebenden Stars vermöbelt. Während die eigene Karriere stockt, zieht nebenan auch noch der durch „Tanz der Vampire“ und „Rosemaries Baby“ berühmt gewordene neue Regiestar Roman Polanski (Rafal Zawierucha) mit seiner Frau, der Schauspielerin Sharon Tate (Margot Robbie), ein. Derweil will Cliff seinem alten Bekannten George Spahn (Bruce Dern) einen Besuch in seiner Westernkulissenstadt abstatten. Dort hat sich inzwischen die Gemeinde der Manson-Familie eingenistet. Mit Pussycat (Margaret Qualley) hat der Stuntman schon Bekanntschaft gemacht …. (Quelle: www.filmstarts.de)
  13. LA PALMA und RETTET DEN ZOO war ebenfalls gestartet.Trotzdem ist alles so mit den Autokino Titeln vermischt, dass die Top 30 Liste keinerlei Aussagekraft hätte.
  14. Bitte auch nicht vergessen, dass die Architekten nicht ganz alleine das Sagen an so einem Objekt haben. Es gibt in der Regel einen Bauherrn und einen Kinobetreiber (manchmal beide auch in Personalunion), die ihre Ansprüche und Vorstellungen in die Planung einbringen. Und dann gibt es natürlich auch größere, mittlere und kleinere Budgets, die oft bestimmen, was man machen kann und was man nicht machen kann.
  15. Ich würde mich einmal an den Kurzfilmverleih in Hamburg wenden. Deren Angebot an Kurzfilmen ist riesengroß, die beraten sehr gut, es gibt die Möglichkeit eines FFA Zuschusses bei Kurzfilm Abspiel und die Konditionen sind auch fair. https://verleih.shortfilm.com
  16. Die Filmvermietungspraxis früher (vor den 80er Jahren) war anders als heute.Die Filmverleiher brachten 1 - 2 mal im Jahr eine neue Staffel heraus mit Ihren Neuerscheinungen, sehr oft waren auch Wiederaufführungen dabei. Diese Staffeln mussten nun an die Kunden (die Kinobetreiber) vermietet werden. Die Vermietungen übernahmen die Verleihchefs für die Großkunden mit oft mehreren Häusern in unterschiedlichen Städten, die Filialleiter für die größeren Kinobetreiber in Schlüsselstädten und jeder Verleiher hatte noch für jeden Verleihbezirk eine mehr oder weniger große Anzahl an Vertretern, die täglich unterwegs waren, um die kleineren und ganz kleinen Kunden vor Ort zu besuchen. In Orten mit mehreren Kinobetreibern wurden die Verleihstaffeln aufgeteilt (gemeinsame Einsätze gab es bis auf Großfilme nicht) und da hatte immer abwechselnd mal der eine mal der andere Kinobetreiber das "Anwahlrecht", also konnte er wählen und die andere Hälfte der Staffel nahm dann der Mitbewerber. Bei den Filmeinsätzen gab es natürlich auch damals schon Vorgaben, der eine Filme musste eine komplette Woche laufen, der andere Film 4 Tage über Sonntag (Fr-Mo) und die kleinere Produktion oder die kleinere Wiederaufführung oder Wiedereinsatz im Ort 3 Tage/Woche (also Di-Do.) Da man nicht mit so vielen Kopien zu dieser Zeit arbeitete, waren außer bei sehr großen Starts oftmals gar keiner Termine in den wie oben abgeschlossenen Veträgen sondern nur die vereinbarte Laufzeit vereinbart. Um den tatsächlichen Einsatztermin nahm man dann mit der jeweiligen Verleihdispo Kontakt auf und der/die jeweilige Disponent/in schaute, ob er/sie mit den oft nur wenigen Kopien den gewünschten Termin hinbekam. Das wie oben beschildert war der Regelablauf, Ausnahmen gab es aber schon immer von der Regel. Ich poste mal demnächst einen oder mehrere Verleihverträge aus dieser Zeit ... muss mal ins Archiv abtauchen und etwas raussuchen.
  17. Großer Saal (350 Plätze) auf 65-85 ... je nachdem wie die Leute kommen. Viele Einzelgäste kosten Plätze. Am Besten sind 2er und 3er "Gruppen".
  18. Das bietet unser Programm auch an, der Anteil der Online Tickets liegt aktuell bei 76% aller Tickets, viele Gäste kommen dann mit der ausgefüllten Online-Bestellbestätigung und geben diese am Einlass ab. Wir waren gestern 2 x ausverkauft (mit der begrenzten Saal-Kapazität natürlich) und mussten sogar Gäste wegschicken. Hoffen wir, dass vielleicht bald eine Begrenzung auf 1 Meter Abstand kommen kann, das würde schon sehr helfen.
  19. Aus gegebenem Anlass (Coronavirus - größtenteils noch Schließungen je nach Bundesland und Betreibersicht) und daher mangels kritischer Masse und ganz ohne Neustarts entfallen auch diesen Sonntag (07.06.2020) die Top 30 ...
  20. Endlich die Wahrheit ...
  21. Zwei Abrechnungen ... hat man ja jetzt auch schon oft, wenn der Jahreswechsel in die laufende Spielwoche fällt. VVK = Es gilt der Tag der Wertstellung. Also der Tag, an dem die Vorstellung ist.
  22. Ich verstehe den Satz ... "Erstattet werden bis zu 50 % der fixen Betriebskosten bei einem Umsatzrückgang von mindestens 50 % gegenüber Vorjahresmonat" ... so, dass das je nach Monat betrachtet wird.
  23. Also im März, April, Mai und Juni ja bestimmt ... wenn im Juli und August die 50% Rückgang nicht erreicht werden, dann ist es so und eiegntlich ja eher erfreulich. Alles kann man nun mal nicht habern.
  24. Aus dem gerade verkündeten Entwurf des Konjunkturpaketes ... "Zur Sicherung der Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen wird für Corona-bedingten Umsatzausfall ein Programm für Überbrückungshilfen aufgelegt. Das Volumen des Programms wird auf maximal 25 Mrd. Euro festgelegt. Die Überbrückungshilfe wird für die Monate Juni bis August gewährt. Die Überbrückungshilfe gilt branchenübergreifend, wobei den Besonderheiten der besonders betroffenen Branchen wie Hotel- und Gaststättengewerbe, Caterer, Kneipen, Clubs und Bars, als Sozialunternehmen geführte Übernachtungsstätten wie Jugendherbergen, Schullandheime, Träger von Jugendeinrichtungen des internationalen Jugendaustauschs, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Reisebüros, Profisportvereinen der unteren Ligen, Schaustellern, Unternehmen der Veranstaltungslogistik sowie Unternehmen im Bereich um Messeveranstaltungen angemessen Rechnung zu tragen ist. Antragsberechtigt sind Unternehmen, deren Umsätze Corona-bedingt in April und Mai 2020 um mindestens 60 % gegenüber April und Mai 2019 rückgängig gewesen sind und deren Umsatzrückgänge in den Monaten Juni bis August 2020 um mindestens 50 % fortdauern. ... Erstattet werden bis zu 50 % der fixen Betriebskosten bei einem Umsatzrückgang von mindestens 50 % gegenüber Vorjahresmonat. Bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70 % können bis zu 80 % der fixen Betriebskosten erstattet werden. Der maximale Erstattungsbetrag beträgt 150.000 Euro für drei Monate. Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten soll der Erstattungsbetrag 9.000 Euro, bei Unternehmen bis 10 Beschäftigten 15.000 Euro nur in begründeten Ausnahmefällen übersteigen. Geltend gemachte Umsatzrückgänge und fixe Betriebskosten sind durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer in geeigneter Weise zu prüfen und zu bestätigen."
  25. Hallo Klischee ... auch in Kinos sind moderne Warenwirtschaftssysteme mir Abbildung des Echtbestandes und automatisiertem Bestellprozess durchaus nicht nur vereinzelt eingesetzt.
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