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preston sturges

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Alle erstellten Inhalte von preston sturges

  1. https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/ Mit Beschluss vom 26. Mai 2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert. Die neuen Regelungen gelten ab Mittwoch, den 27. Mai 2020, bzw. Dienstag, den 2. Juni 2020. Die wesentlichen Änderungen vom 26. Mai Treffen im privaten Raum Veranstaltungen Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmenden werden bis zum Ablauf des 31. August 2020 untersagt. Ab dem 1. Juni können private Veranstaltungen in öffentlich mietbaren Einrichtungen – also beispielsweise Restaurants oder Veranstaltungsstätten – im Innenraum mit bis zu zehn Teilnehmenden sowie im Außenbereich mit bis zu 20 Teilnehmenden wieder stattfinden, etwa Geburtstagsfeiern, Hochzeiten, Taufen. Nicht private Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen dürfen ab dem 1. Juni mit bis zu 100 Teilnehmenden stattfinden. Dafür müssen die Veranstalter ein Hygienekonzept erarbeiten, das auf Verlangen vorgelegt werden muss. Zu dieser Veranstaltungsart gehören etwa Konzerte, Theater, kleinere Festivals mit Sitzplätzen, Vortragsveranstaltungen, Kino, Veranstaltungen von Vereinen, Parteien, Unternehmen wie Betriebsversammlungen oder Aktionärsversammlungen oder Behörden, Examens- und Abschlussveranstaltungen. Das heißt, zum 1. Juni können Kultureinrichtungen und Kinos mit festen Sitzplätzen für bis zu 100 Teilnehmende wieder öffnen. Hierzu wird zeitnah noch eine gesonderte Verordnung erlassen, die Fragen zu Hygienevorschriften und Abstandsregeln beinhaltet.
  2. Das ist richtig ... alles (bis auf Toilettencontainer und Notstromaggregat) in Eigentum und bezahlt. Sebstverständlich arbeiten wir, in Abstimmungen mit allen Beteiligten, an einem ""Plan B" oder "Open Air Light" ---- schauen wir mal.
  3. Unser Open Air ist sehr aufwändig ... da braucht man an den guten Tagen einfach Kapazität. Ich glaube auch nicht, dass sich an der Kapazitätsgrenze "500" etwas ändern wird, man möchte aus nahliegenden Gründen die Wein- und Volksfeste nicht haben.
  4. Das bisher auch in allen Länderverordnungen enthaltene Verbot von Großveranstaltungen über 500 Personen bis zum 31. August
  5. Wo und wie siehst Du dieses Jahr ein "reguläres Open-Air Geschäft"?
  6. Baden-Württemberg ... soeben in der PK verkündet: Vorausgesetzt, dass es feste Sitzplätze gibt und die Hygiene- und Abstandregeln eingehalten werden, dürfen öffentliche Veranstaltungen bis 100 Personen ab 1. Juni wieder stattfinden. Großveranstaltungen bis 500 Teilnehmer sind auf jeden Fall bis 31. August verboten. Das hat Ministerpräsident Winfried Kretschmann am Dienstag auf einer Pressekonferenz im Stuttgarter Landtag mitgeteilt. Damit bestehe jetzt wichtige Rechtssicherheit für Veranstalter laut Kretschmann. Also Kinos in BW ab 1. Juni erlaubt ...
  7. Hamburger Kinos dürfen ab 2. Juni wieder öffnen ...
  8. Bayern öffnet für Kinos ab 15. Juni. Selbstverständlich werden auch dann Einschränkungen gelten, zunächst eine pauschale Begrenzung auf bis zu 50 Gäste im Innenraum. http://www.mediabiz.de/film/news/x/450870?Nnr=450870&NL=LIBlitz&uid=56939
  9. Der Absatz ... "Der Betreiber der Einrichtung ist verpflichtet, die Kontaktdaten (Name, Anschrift und Telefonnummer) aller Besucher, Zeitpunkt des Betretens und Verlassens der Einrichtung sowie die Teilnahme an bestimmten Veranstaltungen aufzunehmen, um eine Nachverfolgung von Infektionen zu ermöglichen." ... ist auch nicht ohne. Ggfls. ist das ja auch Beginn und Ende der Vorführung. Anders geht es ja gar nicht. Mal sehen, was Baden-Württemberg heute verabschiedet.
  10. Aus gegebenem Anlass (Coronavirus - bundesweite Schließung noch fast aller Kinos) und mangels kritischer Masse und ohne Neustarts entfallen auch diesen Sonntag (24.05.2020) die Top 30 ...
  11. Ich empfehle erneut, die Forumsregeln zu beachten. Gerne poste ich hier noch einmal den Link zu den Regeln, den ich allerdings bereits vor einigen Stunden in diesem Thread jedem ans Herz legte. "Insbesondere ist folgendes untersagt: .... Veröffentlichung von individuellen E-Mails bzw. persönlichen Mitteilungen (PNs) anderer Personen ohne explizite Zustimmung der Absender und die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten." https://www.filmvorfuehrer.de/guidelines Ich habe daher die zitierte PN in Deinem Post den Forumsregeln entsprechend unleserlich gemacht.
  12. Leute ... die Diskussion kommt mal wieder vom Thema ab und es fangen wieder die gegenseitigen Beschimpfungen und Abwertungen an. Ich verweise erneut auf die Forumsregeln: "Wir bitten alle Besucher und Mitglieder des Forums um sachliche Diskussionen und angemessene Wortwahl. Diskutiere sachbezogen. Beleidigungen, Schmähkritik, herabsetzende Äußerungen über Personen sind nicht gestattet. Vergiss nie, dass auf der anderen Seite ein Mensch sitzt. Bleib bitte höflich, sachlich und respektvoll, auch wenn Du die Meinung Deines Gegenübers nicht teilst. Sei bitte vorsichtig mit Ironie und Sarkasmus. Achte bitte darauf, einen freundlichen Umgangston zu pflegen." https://www.filmvorfuehrer.de/guidelines Wenn das so weiter geht, gibt es wieder eine Schließung des Threads. Und ich möchte in dem Zusammenhang auch noch ausdrücklich auf folgende Forumsregeln (siehe o.a. Link) hinweisen: "filmvorfuehrer.de kann die Schreibrechte ohne Angabe der Gründe widerrufen. Das Recht zur Teilnahme kann zudem bei wiederholten oder schweren Verstößen gegen diese Bedingungen durch die Moderatoren entzogen werden."
  13. Noch steht TENET felsenfest auf dem Starttermin 16. Juli ... noch ist eine 70mm Kopie uns zum Start in der Schauburg zugesagt. Hier der neue Trailer von Tenet:
  14. Die werden voller Ballast sein und sind in einander verankert. Das fliegt nicht um.
  15. Zumindest das DCP haben wir auf Archivplatte gesichert ... aber "zur Not" tut's ja auch eine 35mm Kopie :-)
  16. ja ... ist seriös ... wurde hier schon diskutiert:
  17. „MDM Kinoprogrammpreis 2020 - Budget wird verdreifacht Anstelle der bisherigen Prämien in einer Gesamthöhe von 100.000 Euro sollen bei den Kinoprogrammpreisen Mitteldeutschland in diesem Jahr einmalig 300.000 Euro vergeben werden. Nach Angaben der MDM sei eine Auszahlung der Kinoprogrammprämien, die an alle Kinos gehen, die sich 2020 beworben hätten, bereits für Juni geplant.“ Quelle: AG Kino
  18. Kinoprogrammpreise Berlin-Brandenburg verdreifacht und jeder Antragsteller erhält 10.000 Euro Soforthilfe ... https://www.medienboard.de/presse/aktuelles/aktuelles/News/kinoprogrammpreis-berlin-brandenburg-auf-15-mio-eur-verdreifacht-das-sind-die-gewinner-2020
  19. Die APO war von Mitte der 60er Jahre bis ca. 1968/1969 aktiv und verlor aber nach 1969 (Ende der großen Koalition) an Bedeutung. Da warst du noch in der Grundschule.
  20. Kino nun in Baden-Württemberg ab 1.6. möglich ... http://www.mediabiz.de/film/news/x/450578?Nnr=450578&NL=LIBlitz&uid=8623
  21. Genau so sieht auch unser Plan aus ...
  22. Aber der online Verkauf sollte sich doch auch als „freie Platzwahl“ gestalten lassen.
  23. 15 Euro/ Monat finde ich auch mehr als OK ... 3 große Popcorn verkauft ...
  24. 16 x 8 ... gratuliere zum Geschwindigkeitsrekord
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