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pepu

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Über pepu

  • Geburtstag 30.09.1965

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    Männlich
  • Ort
    Wendelstein bei Nürnberg

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1.990 Profilaufrufe
  1. Guten Tag Herr Puschert,

    Sie haben vor einer ganzen Zeit im Forum geschrieben, dass Sie eventuell noch das Installationshandbuch für eine Kinoton FP30D besitzen. Haben Sie das Handbuch gefunden?

    Ich würde fast alles tun, um eine Kopie zu bekommen ;)

  2. In die technische Anlage wurde in den letzten Jahren eigentlich nichts mehr investiert und nur durch Behelfsmethoden von den Filmvorführern die ganze Sache am Laufen gehalten - da war oft Erfindungsreichtum angesagt. Das die Spulentürme keine Abdeckung haben, liegt auch daran, das man schnell an alles kommen kann und an nichts anderen. Herr Strübbe hat wirklich viel Herzblut in seinen Vorführbereich investiert und oft gezaubert, um die Vorstellung am Leben zu erhalten. Das Seitens der Kinobetreiber wenig in die Technik investiert wurde, ist eine andere Sache - aber dies habe ich schon in vielen Familiengeführten Betrieben erlebt. Manche Kinobesitzer vergessen immer wieder, das die Technik und die Säle IHnen Ihr Geld bringen und vernachlässigen dort Investitionen wie regelmässige Wartung und Überprüfung durch Kinotechniker, genügend Verbrauchsmittel wie Kufen, Kufenbänder, Projektorenöl, Xenonlampen etc. zur Verfügung zu stellen. Darunter leidet die Technik und irgendwann die Besucherzahl, aber dies wird oft übersehen. Es sit schade, das ab Mai in Fürth es nur noch das Babylon als Kino vorhanden sein wird - Fürth würde ein Miniplex mit 4 bis 5 Säalen und insgesamt ca. 800 Plätzen locker vertragen - das Potential wäre da - nur sollte dies dann von vernünftigen Betreibern gemacht werden.
  3. Auch von mir ein gesundes neues Jahr und hoffentlich beruflich und privat ein besonders gutes Jahr wünscht aus Nürnberg pepu
  4. Ich seh das mit Til Schweiger auch wie meine Vorschreiber sehen wollen - er mag immer die gleiche Art zu spielen haben, aber er hat ein Händchen dafür, was die Kinobesucher - und von denen lebt das Kino - und das er eben nicht nur ein Schauspieler ist, sondern viel mehr, das verdient Respekt, aber wie heißt es so schön: Der Prophet gilt im eigenen Lande nichts und das besonders bei den Filmkritikern - ist wahrscheinlich einfach eine Portion Neid dabei.
  5. Es wird eine Zeit kommen, da werden die Kinobesucher einen Aufschlag für eine analoge 35mm - Vorführung bezahlen, wetten? :lol: :lol: :lol:
  6. Auch von mir ein besinnliches Weihnachtsfest und ein hoffentlich besseres 2011
  7. Da möchte ich mal ein Stellenangebot für einen Filmvorführer sehen von dem Kino 8) :-P 8)
  8. pepu

    Kinos in Nürnberg

    Roxy und Rio Palast sind zu empfehlen für einen Besuch
  9. pepu

    Sarrazin

    Sarrazins Buch - ich habe bisher nur paar Auszüge davon gelesen - mag nicht schlescht sein, aber man sollte doch mit Vorsicht die genannten Zahlen und statistischen Behauptungen sehen, denn so genau nimmt es Herr Sarrazin da auch nicht. Die Aufregung um Herrn Sarrazin kann ich durchaus nachvollziehen, aber meines Erachtens hat er nur was ausgesprochen, was viele denken und auf Versäumnisse seitens der Politik hingewiesen - aber er gehört da eben auch dazu und daher stellt sich mir die Frage der Glaubwürdigkeit.
  10. @odiug: ich weiß nicht, wo meine Aussage falsch ist- der gesetzliche Urlaubsanspruch gilt für jeden Arbeitnehmer und das schließt auch geringfügig Beschäftigte ein. Selbstverständlich haben diese Mitarbeiter mehr Urlaubsanspruch, wenn in dem betrieb den "normalen" Mitarbeitern mehr Urlaub als der gesetzlich vorgeschriebene Urlaub gewährt wird. An die Ihre Mitarbeiter ausbeutenden Leute hier im Forum: Wie einige meiner Kollegen hier betone ich auch, Ihr solltet mal lernen, das gesetzliche Ansprüche keine Forderungen von den Arbeitnehmern sind, sondern sie stehen Ihnen zu und müssen ihnen ohne wenn und aber gewährt werden. Ob das Euch nun passt oder nicht - habt Ihr überhaupt schon mal was von der Fürsorgepflicht der Arbeitgeber gegenüber Ihren Mitarbeitern gehört? Anscheinend nicht und ich persönlich finde, das solche Firmen, die wie Ihr mit Ihren Mitarbeitern wie Leibeigene umgehen, boykottiert werden sollten. Und dies schadet dann Euch genauso wie Ihr Euren Mitarbeitern schadet. Solche Arbeitgeber wie Ihr könnt Eure Mitarbeiter wahrscheinlich super motivieren und diese kommen dann gerne zur Arbeit und freuen sich noch, wenn Ihr sie über den Tisch zieht und betrügt. Und was Ihr da mit dem vorenthaltenen Urlaub macht, nenne ich eine strafbare Handlung und asoziales Verhalten - ich hoffe Ihr fühlt Euch dabei auch noch gut.
  11. Hier kann man auch was dazu lesen: http://www.gesetze-im-internet.de/bunde...gesamt.pdf
  12. Der Urlaubsanspruch für Beschäftige ergibt such aus dem Bundesurlaubsgesetz BUrlG und wenn ich mich recht entsinne, hat jeder Arbeitnehmer (auch geringfügig) einen gesetzlichen Urlaubsanspruch von 24 Tagen (6-Tage Woche), d.h. er hat 4 Wochen Urlaubsanspruch. Egal wieviel Stunden er da arbeitet. Für den Lohn, den er während des Urlaubes erhält nimmt man den Durchschnittslohn der letzten 3 Monate. Normalerweise wird der Urlaub für Geringfügige nur wochenweise gewährt, d.h. er hat 4 Wochen Urlaubsanspruch . Berechnung des zu zahlenden Lohnes während des Urlaubs: die letzten drei Monatslöhne summieren und dann durch 13 teilen, dann hat man den durchschnittlichen Wochenlohn Und einfach den Urlaubsanspruch auszahlen, das geht auch nicht so einfach wie jeder denkt.
  13. Ich habe bis vor ein paar Jahren als technischer Leiter in einem 5er Center in Berlin gearbeitet - und mein Arbeitgeber hat den geringfügig Beschäftigten und den studentischen Aushilfen sowohl bezahlten Urlaub gewährt als auch Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle - was auch so gesetzlich so geregelt ist. Der Stundenlohn lag bei 8 Euro die Stunde für die Leute, was ich sehr human finde. Wenn hier in diesem Forum irgendwelche Arbeitgeber oder Personalverantwortliche solchen Unsinn wie "anubis" oder "lichtbringer" schreiben, dann stehen mir die Haare zu Berge. Falls sich Mitarbeiter von solchen Arbeitgebern hier in diesem Forum befinden, dann kann ich diesen nur empfehlen Ihre Rechte einzu fordern und das schriftlich bei diesen Arbeitgebern mit Empfangsbestätigung dieser Schreiben. Sollte er Ihnen daraufhin kündigen, dann folgt als nächstes die Kündigungsschutzklage, denn er darf keinem wegen berechtfertigter Forderungen kündigen. Ich gebe gerne per PN nähere Auskünfte und Tipps.
  14. Wie hat er seine Aussage begründet? BTW: http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__127.html Der Polizist wollte einfach kein Protokoll schreiben usw. :lol: 8) :lol:
  15. Ist aber auch so wert mal dort gewesen zu sein Kann ich nur zustimmen, das Cadillac hat schon ein besonderes Flair, habe dort mal 3 Jahre gearbeitet.
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