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Professor Fate

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  1. Lass gut sein, Cosmin. Es ist ja schön, dass Du Deine eigene Statusanzeige kommentieren kannst (wenn's sonst schon keiner macht) - aber eigentlich geht es seit dem ersten Post um sir.tommes' Account.
  2. Aber es kann kein Kommentar mehr hinzugefügt werden... darum geht es eigentlich. Da haben wir uns falsch ausgedrückt.
  3. @Krasnojarsk ... bei Dir klappts fielleicht - sir.tommes' Aktualisierung is dicht. Spaßbremsen.
  4. Genau! Mir wären bestimmt noch mehr Zitate eingefallen!!! Foll fies. Ferflucht, mein f funktioniert nicht. Nein, mein F. Mein F!!! Menno.
  5. Ich denke mal, die 30€ sind die pro Kopie runtergerechneten Kosten - immerhin wird die Platte in ihrer Lebensspanne -zigmal genutzt.
  6. In den USA müssen die Kinos vorab einen fixen Betrag für die Kopien zahlen, der mit den tatsächlichen Einnahmen verrechnet wird. Daher kommen auch die enorm hohen Einspielergebnisse an den jeweiligen Startwochenenden, die dann sofort abflauen. Die Filmmieten liegen m.W.n. um einiges unter den hier angewandten Sätzen.
  7. Es geht hierbei oft schlichtweg darum, dass der Verleih in Deutschland "nach oben" mit einem auch längerfristig guten Kopienschnitt punkten kann und somit nachweist, wie gut er die verfügbaren Kopien eingesetzt hat und somit sicherstellt, dass auch Folgefilme über ihn verteilt werden können. Oft wird die Politik vertreten, dass über einen längeren Zeitraum mit weniger Kopien die letztlich gleiche Besucherzahl erreicht werden kann wie kurzfristig mit vielen Kopien, was dann natürlich auch mehr kostet. Beißt sich manchmal selber, denn mit der Lauflänge reduziert sich ja auch die Filmmiete. Aber bitte... Dazu kommt auch, dass das Marketingbudget prozentual auf die Kopien runtergerechnet wird und sich mit jeder ungeplant höheren Kopienanzahl auch die gesamten Marketingkosten erhöhen - was das ursprüngliche Budget aber nicht hergibt. Bei solchen Entscheidungen stehen ganz klar BWL-Entscheidungen und Konzernpolitik im Vordergrund. Um eine auch für die Kinobetreiber effektivere Verteilung geht es dabei überhaupt nicht. Daher tun sich viele Verleiher/Vertriebe mit Kopienaufstockungen schwer. Logisch ist das allerdings nicht wirklich...
  8. Wenn Du wirklich meinst, es gäbe hierzu zweifelsfrei anwendbare Gesetzestexte, dann nutze sie doch und unterrichte die Verleiher entsprechend. Nicht quatschen - machen! Und dann sprechen wir noch mal drüber. Es gilt nach wie vor meine Meinung zu Deinen Aussagen.
  9. @Jean Dein Kommentar zu meinen Sätzen ist falsch. Wunschdenken gerne, aber schlichtweg falsch. "Ich mach mir die Welt, widewide wie sie mir gefällt" - is nicht.
  10. Mit Ausseneinflüssen meine ich, dass geplante Filme bereits zum Start am BO scheitern und somit kaum Umsatz für Dich bringen würden. Oder aber dass der Verleih/Produzent das Auswertungsfenster für DVD, PPV o.ä. und so Dein Erstaufführungsbonus flöten gehen könnte. Oder oder oder... Je länger im Voraus Du planst, desto unsicherer werden die zeitlich hinteren Auswertungen. Dann wissen zwar alle Bescheid, aber es kommt trotzdem keiner. Wenn Dein Programm die Geschäftsjahresgrenze überschreitet, kannst Du aus dem Jahr des Aboverkaufes die für das Folgejahr noch offenen errechneten Teilzahlungen als Rückstellung titulieren. Diese Summe muss dann erst im Folgejahr steuerlich einberechnet werden. Das tut dann gerne mal weniger weh. Trotzdem würd ich es tunlichst lassen, so weit in die Zukunft mich mit einem Programm festzulegen. Die Zielgruppe mag ja dieselbe wie für Sneaks sein - aber das Filmangebot ist es eben nicht. Das ist ein weiterer planerischer Haken. Es würde mich daher wundern, wenn hier Kollegen so was wie Du es planst schon mal gewagt haben.
  11. Eine steuerliche Seite gibt es da nicht zu klären, sofern Dein Betrieb ein gewerblicher ist. Ich würd mir dann dazu allerdings überlegen, warum Du Deinen Überschuss durch nicht eingelöste Tickets nicht einfach einbehältst. Aber das wird so m.M.n. nicht funktionieren. Knackpunkt ist die viel zu lange Vorausplanung, die Deinen Angaben nach ja fix sein soll. Zu viele Außeneinflüsse, die Du so langfristig gar nicht überblicken kannst, können hier über die vielen Monate hinweg von der Planung bis hin zur Präsentation des letzten Films dazwischengrätschen.
  12. Sir.tommes hat recht. Und dieses Rankingsystem ist bei jedem Verleiher individuell gestaltet. Rein rechtlich kann maximal bei "marktbeherrschenden Filmen" die Belieferung erzwungen werden. Dann müssen allerdings auch alle Parameter in der Vergangenheit zwingend erfüllt gewesen sein, wie z.B. zeitnahe und korrekte Abrechnung, pünktliche Bezahlung, Spielzeiten gem. den Anforderungen, langfristige Auswertungen der Filme.
  13. @filmantiques "Drachenzähmen" nährt sich dazu auch maßgeblich von der dazugehörigen Dreamworks-TV-Serie.
  14. Ohohoh, Biene Maja würde ich mal nicht unterschätzen. Die Darstellung und die Erzählung sei dahingestellt - aber Maja deckt so gut wie alles ab, was ins Familienkino geht: liebgewonnene Erinnerungen an die eigene Kindheit, die nun auf die Früchte der Lenden weitergereicht werden kann. Ich schätze Maja mindestens genauso wie Schlümpfe 1 ein, wenn nicht sogar noch besser. Ein Langläufer, der wohl aber in 2D bessere Zahlen schreiben wird. Und wenn die Kasse klingelt, muss der Film ja gut sein! (Altbewährte Kinomacher-Binsenweisheit) ☺️
  15. Das Filmecho würde seine Nominierung als "Kampfblatt" für uns kleine Kinomacher umgehend und dankbar zurückweisen, denn es ist noch immer das offizielle Sprachrohr des HDF. Und der HDF vertritt spätestens seit seiner Vereinnahmung durch den CineEurope-Verband der Grosskinobetreiber vor einigen Jahren kaum mehr die Standpunkte jener Klientel, die noch heute blauäugig und in Nibelungentreue als einzige überteuerte Filmmieten in voller Höhe und dazu noch fristgerecht bezahlen. Klingt fies und übertrieben? Vielleicht. Hat aber seine Wahrheit im Herzen. Oh, Verzeihung - Herz, das ist das, was in uns Kinoliebhabern schlägt und blutet, wenn immer mehr unternehmerischer Freigeist der Bevormundung durch Finanzjongleure und besserwissendere BWLer weichen muss.
  16. Es wäre interessant, zu wissen, welche Art Kino von Dir gemacht wird (kommunal oder privat betrieben), in welchem Umfeld ihr steht, in welcher Stadt und gegen welche anderen Betriebe in unmittelbarer oder mittelbarer Nähe ihr antreten müsst. In einem solchen Zusammenhang erklären sich manche Missstände (leider) oft von selbst...
  17. @Jean "Ich habe keine Ahnung, was Sie mir sagen wollen." Bitte nicht über die Maße aufregen - der von Ihnen angesprochene Satz war nicht an Sie adressiert, sondern an einen der Kollegen, der zwischenzeitlich auch gepostet hatte. Niemand ist eine Insel. Ich denke, im Grunde stimmen wir ja mit unseren Meinungen überein...
  18. Ich möcht' den Button auch gerne wiederhaben...
  19. Parkgebühren, Unterkunft oder An- und Abfahrt sind allerdings individuelle Leistungen, für die nicht der Messeveranstalter veranstwortlich gemacht werden kann. Niemand wird zur Bahnfahrt oder zur Übernachtung in einem Hotel gezwungen.
  20. Also, sich hier wegen 50 Euros die Kopfe heiß zu reden, kann ich auch nicht nachvollziehen. Noch weniger nachvollziehbar allerdings scheint mir die Argumentation von @Jean. Der Beitrag soll doch nicht ernsthaft unterstellen, dass der Cinedom sich seinen Ausfall über die Eintrittsgelder der Veranstaltung wieder reinholt, oder? Und dass sich die Aussteller ihre gratis ausgegebene Ware auch über diese 50 Eure abrechnen lassen? Die Veranstaltung kostet allein jeden präsenten Verleiher eine sicherlich 5-stellige Summe, damit dessen Programm über die Bildwände flimmert. Und auch das Catering wird zu Teilen von den Verleihers/Ausstellern mitgetragen. Ausgegebene (Gratis-)Proben muss jeder Austeller selber tragen - diese Kosten wird er sich über die Hersteller wieder reinholen. Oder eben über die Einkaufspreise. Die zu berappenden 50 Euro stellen einen sehr sehr SEHR sehr geringen Kostendeckungsbeitrag dar. Und der tut sicherlich niemandem weh. Die meisten von uns geben zur privaten täglichen Ernährung mehr aus als den anteiligen Tagesbetrag der Messe. Jetzt lasst man auch mal gut sein. Seht es als gut investiertes Geld zum Gedankenaustausch und für ein Wiedersehen vieler Freunde und Bekannte, die man eigentlich doch viel zu selten trifft.
  21. @Jeff Smart Böse Zungen behaupten gar, seit dem Tode von Heinz Riech gäbe es nicht mehr nur eine große Hölle, sondern sechzehn kleine! :twisted:
  22. Der Treppenfluchtweg darf auch breiter als 2,5m sein, muss dann aber eine Trennung durch z.B. einen zusätzlichen Handlauf o.ä. In der Laufmitte haben. Dadurch soll verhindert werden, dass bei einer Fluchtlawine Flüchtende durch zu viel Druck von hinten stürzen und zu Fall kommen.
  23. Versammlungsstättenverordnungen sind Ländersache und in manchen Details sogar von Gemeinde zu Gemeinde noch unterschiedlich. Hier in Bayern fallen Kinos zum Teil nicht mal unter Versammlungsstätten, sondern unter sondergenutzte Immobilien. Noch dazu ist eine solche Versammlungsstättenverordnung durchaus dehnbar gestaltet und kann in vielen Fällen individuell gehandhabt werden, wie z.B. beim Bestandsschutz oder einer Nutzungsänderung vorhandener Räume. Wichtig ist, dass für alle Beteiligten und Verantwortlichen am Ende ein schlüssiges und auch sicherheitstechnisches Gesamtkonzept steht.
  24. Jeder Kinobesucher ist zu bedauern, der seinen Filmgenuss in einem der Global-Player-Verarschpaläste suchen muss bzw. das sogar noch freiwillig macht. Hier kann er kaum eine gepflegte Projektion erleben, da das ausgebildete Fachpersonal da einfach zugunsten der Dividende an die Aktionäre wegrationalisiert wurde/wird. Besucht gute und gepflegte Mittelständler bzw. Familienbetriebe - dort wird noch mit entsprechender Liebe Kino gemacht. Und da prüft vor Ort vielleicht sogar noch ein Mitarbeiter Ton- und Bildqualität nach Beginn der Vorführung selbst und wartet nicht darauf, bis ein genervter Gast sich selbst auf den Weg machen muss.
  25. "v.H." heißt "von Hundert" und stellt prozentuale Anteile dar, z.B. (zum Beispiel): 20 v.H. entspricht einem Fünftel, resp. 20%!
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