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KarlOtto

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  1. Und ich kann selbst nicht lesen. Du hast natürlich Recht. Nicht feiertagsfreie Filme dürfen nur an Karfreitag nicht vorgeführt werden. An den anderen stillen Feiertagen ist das egal. Steht in dem Gesetzestext den ich weiter oben verlinkt habe.
  2. Korrekt, aber außer am Karfreitag ist die zu schützende Zeit nur von 5 bis 18 Uhr. Danach darf wieder alles gezeigt und in der Disco getanzt werden. Den Link zum Landesgesetz habe ich weiter oben bereits gepostet.
  3. In NRW hätte übrigens am 1.11. Alle Abendvorstellungen von "Terrifier 3" stattfinden können. Der stille Charakter gilt an dem Tag von 5 bis 18 Uhr. Volkstrauertag und Totensonntag ebenfalls. Eigentlich ist nur Karfreitag das Problem mit seinem Verbot von 0 bis 6 Uhr des Folgetages. Hier haben sich also die Kinos (vermutlich für die Werbewirkung) selbst beschränkt. https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=3367&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=144449
  4. Du bist doch nur neidisch, dass ihr in Berlin fast keine kirchlichen Feiertage feiert.
  5. Ja, aber nur in bestimmten Bundesländern. Vor allem die nicht katholischen Bundesländer betrifft das ganze ja gar nicht.
  6. Du darfst aber nicht vergessen, dass es sehr viele Bundesländer gibt, wo das mit dem stillen Feiertag kein Problem ist.
  7. Aber Tobis hat den doch sogar immer noch auf ihrer Webseite. Wenn die Aufführungsrechte abgelaufen sind, bliebe dann wohl nur eine der Produktionsfirmen.
  8. Wie unterschiedlich doch Publikum sein kann. In einer gut besuchten Vorstellung lief mal versehentlich die OmU. Niemand hat sich beschwert.
  9. Hm... die Untertitel sahen nicht zu groß aus und waren auch nach dem Formatwechsel zurück auf Scope an der richtigen Stelle. Und die Balken oben und unten waren auch wieder weg, wie es sein sollte.
  10. Ist denn einfach nur die Bezeichnung falsch oder war der Film wirklich in Flat mit Balken abgespeichert? In der Vorstellung war der nämlich tatsächlich in Flat gestartet worden, hatte dann gebeten umzustellen und die lästigen Balken waren weg. Aber da die Projektoren ja beides können, keine Ahnung was wirklich im DCP war.
  11. Zielformat bei "Titanic" war immer Scope. Es gab aber schon bei der 1. Heimkinoveröffentlichung auf VHS sogar eine 4:3 Open Matte Version. Das bezog sich aber immer ausschließlich auf Szenen ohne Spezialeffekte bzw. wo es das gedrehte Bild zulies. Alles andere war Pan & Scan. Das war auch die Version, die ursprünglich im TV lief. Die 1. 3D Wiederaufführung war dann tatsächlich auch Open Matte in 16:9 und teilweise eben Pan & Scan. Jetzt die letzte in 4K und 3D HFR war dann wieder im korrekten Format also Scope.
  12. Bei Pandastorm Pictures hast Du schon gefragt wegen "Time Bandits"?
  13. Die Angabe in der imdb ist korrekt. Der Film wurde dann wohl im falschen Format vorgeführt. In der Sneak lief er in Flat bei uns und das ohne abgeschnittene Köpfe.
  14. Bei Senator Film hast Du nachgefragt? Der Film ist nämlich immer noch auf deren Seite gelistet. Ansonsten war die letzte Heimkinoauswertung von EuroVideo, die den Film im Auftrag der Bavaria Media vertreibt. Als Rechteverwalter der Produktionsfirma des Films, liegen die Verwertungsrechte ansonsten sehr wahrscheinlich dort oder sie müssten zumindest wissen, wer ihn lizensiert hat.
  15. Moviechoice ist ein Unternehmen von Cadooz. Im Endeffekt wird Ferrero Kinogutscheine gekauft haben. Am Ende rechnen die Kinos das Ticket (evtl. vergünstigt) mit Moviechoice ab. So bekommen sie ihr Geld und rechnen das dann ganz normal mit dem Verleih usw. ab.
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