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KarlOtto

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  1. Na, zumindest eine. Ob der Film während einer normalen Vorstellung aufgenommen wurde oder ob der Film einmal seperat lief nur mit Kamera im Saal? In letzterem Fall stellt sich mir die Frage, wer war das dann?
  2. KarlOtto

    Catwoman

    Ja, ich am Dienstag. Der Film ist einfach nur schlecht. Wegen der niedrigen Freigabe wird in dem Film kaum gekämpft, sprich es gibt kaum Action. Dennoch wird dem Zuschauer direkt zu Beginn, wie normalerweise üblich bei Comicverfilmungen am Anfang verraten, wer der Bösewicht ist. Das wäre ja auch nicht schlimm, wenn es dann auch zu entsprechenden Kämpfen kommt, so dass der Zuschauer was zu sehen hat. Aber leider lebt der Film von Dialogen und das ist der eindeutige Knackpunkt. Vielleicht hätte man den Film mehr aus Sicht von "Catwoman" erzählen sollen und mit ihr den Zuschauer auf Mördersuche geschickt. So ist der Film von der Story her leider nur langweilig und doch etwas nervend, dass Halle Berry so lange braucht, den Täter dann endlich ausfindig zu machen. Die wenigen Effekte sind nicht so schlecht wie viele behaupten, aber eben nichts neues. Halle Berry in dem Lederkostüm ist auch nicht uninteressant anzusehen, aber dafür lohnt sich der Kinobesuch kaum, denn sie trägt es ja nicht sehr oft. Immerhin wird im Film klar, wieso so ein Kostüm trägt. Die Actionszenen sind sehr schnell geschnitten, scheinbar um zu brutale Szenen, die dem Film ein R-rating beschert hätten, zu vermeiden. Man sieht zwar, wie Halle Berry ansetzt um jemanden z.B. zu treten, aber der Treffer bleibt meistens aus. Ich kann den Film jedenfalls so, wie er ist nicht empfehlen.
  3. Was ich sehr interessant finde ist, was in der aktuellen TV Movie (18/04) beim Hintergrund zur Produktion des Films "King Arthur" steht: "Fuqua gegen Disney - Popcorn-Kino statt Schlachtengemälde Ursprünglich sollte "King Arthur" Ende des Jahres in die Kinos kommen, als düsteres Epos für ein älteres Publikum. Mitten in den Dreharbeiten entschied Disney jedoch, den Film stattdessen zum jugendtauglichen Sommer-Blockbuster zu machen. Regisseur Antoine Fuqua musste sich daher nicht nur mächtig sputen, sondern auch zahlreiche Kampfsequenzen aus dem fertigen Film herausschneiden. Nach zwei Test-Screenings wurden zudem einige Schlüsselszenen neu gedreht: Unter anderem entstand ein neues Ende - nur zwei Wochen vor der US-Premiere! Ein Trost: Fuquas Version soll im Winter auf DVD erscheinen." Da muss man sich wohl mal wieder bei Disney bedanken. Statt eines guten Actionspektakels bekommen wir eine ziemlich gewaltfreie Version der Geschichte von King Arthur zu sehen. Man soll die Eile bei der Produktion dem Film anmerken. Wie ich gehört habe, sind aber zumindest in den USA beide Filmversionen auf DVD angekündigt. Ich hoffe, dass dies dann auch für Deutschland gelten wird.
  4. Nachdem ich mich ein bischen Schlau gemacht hab, um was für ne Art Film es sich bei "The Village" vermutlich handeln wird, will ich ihn nicht mehr unbedingt sehen. Mir haben die anderen 3 Verfilmungen der "M. Night Shyamalan" Bücher ("The Sixth Sense, "Unbreakable", "Signs") schon nicht richtig überzeugt. Der Trailer war bzw. ist sehr gut. Aber der Film wird kein Horror-Film. Wieso muss mit dem Trailer unbedingt eine andere Erwartungshaltung konstruiert werden? Das führt doch nur zu Enttäuschung beim Publikum und das wiederum zu schlechter Mund-zu-Mund Propaganda. Der Trailer zu "Ladder 49" war bzw. ist schon nix besonderes, wie soll da der Film gut werden? "King Arthur" ist der Einzige der Filme aus der Liste, den ich unbedingt im Kino sehen will. Ich gucke nunmal Jerry Bruckheimer Filme sehr gerne. Ich freu mich jedenfalls drauf.
  5. Den Punkt sehe ich allerdings genauso. Es ist ganz klar, dass solche Aussagen natürlich verhindern, dass man mehrmals ins Kino geht, obwohl das nicht auf mich zutrifft, ich geh nur mangels Möglichkeit sprich Zeit und Geld (einmal die Woche ist schon teuer genug) nicht zweimal ins Kino. Was mich nur nervt, ist das manche Versuchen, die Kinofassung, weil es später eine Langfassung geben wird, mit geschnittenen Fassungen (wie wir sie in Deutschland in letzter Zeit leider häufiger präsentiert bekommen) gleichzusetzen und das ist einfach nicht richtig. Es sind 2 verschiedene Dinge. Und sie laufen auch nicht auf´s gleiche hinaus. Im ersten Fall geht man halt nur einmal ins Kino, weil da noch was längeres kommt. Im zweiten Fall kommt es aber häufiger vor, dass manche gar nicht ins Kino gehen, die sonst aber gegangen wären. Und das ist schon ein großer Unterschied. Der letztere Fall ist der schlimmere für´s Kino, weil es da gar kein Geld gibt. Und wir sind uns doch auch einig, dass nur die Leute, die in den entsprechenden Foren und Webseiten lesen, überhaupt mitbekommen, dass die Kinofassung nicht die längste Fassung ist. Und die Episode 1 und 2 sind ein schlechtes Beispiel, da geht die Mehrheit sicherlich nicht 2x rein, weil die Filme einfach schlecht sind. Und die wenigen, denen die Filme wirklich so gefallen haben, dass sie mehrmals reingehen wollten, sind bestimmt auch drin gewesen. Aber es stimmt schon, wenn Warner es geschafft hätte im letzten Dezember genauso, wie in den USA die Langfassungen von "Herr der Ringe 1+2" zu zeigen, wäre ich auch ins Triple gekommen. Dies war ganz klar ein Fehler von Warner. Zum dem Punkt Raubkopier sag ich nichts. Ich halte mich da klar an die Verwertungskette, wenn mir ein Film richtig gut gefallen hat wird er gekauft (entweder bei erscheinen oder später zum Nice Price) oder wenn er mir nicht ganz so gut gefallen hat, wird er im Fernsehen aufgenommen. Ich jedenfalls raubkopiere keine Filme. Wie das die anderen machen, ist dagegen eine andere Frage, über die ich lieber nicht nachdenke. Es bringt nichts, ich reg mich da sowieso schon zuviel drüber auf. Man könnte das Raubkopieren so leicht eindämmen, wenn man nur wollte und bereit wäre etwas Zeit und Geld zu investieren. Aber das ist den zuständigen Firmen zuviel Arbeit, lieber meckern sie rum.
  6. Was ich auch noch zu bedenken geben wollte. Es wird in den meisten Foren sich nicht darüber beschwert, dass die Kinofassung von "Spider-Man 2" kürzer ist, als die spätere DVD-Fassung. Dies wird am Rande erwähnt und man ist als DVD Käufer froh vorher zu wissen, dass da noch was kommt, so dass man nicht 2x für den gleichen Film bezahlen muss. Anders wäre es natürlich gewesen, wenn die dt. Kinofassung kürzer gewesen wäre, als die US-Kinofassung, dann hätten wieder alle zum Boykott aufgerufen. Und so viele, die von den Schnitten wissen, sind es sowieso nicht. Sieht man ja an "Troja" der trotz der Schnitte relativ erfolgreich lief. Und da gab es jede Menge Beschwerden und Boykottaufrufe. "Spider-Man 2" werden sich jedenfalls alle, die ihn sehen wollten, angucken gehen, weil es keinen Unterschied zu den international üblichen Kinofassungen gibt.
  7. Das versteh ich schon. Bei "Drei Engel für Charlie 2" lag es einzig und allein an der angestrebten Freigabe für´s US-Kino. Das dies aber nicht die vom Regisseur bevorzugte Fassung war, sieht man jetzt auf der DVD. Ich seh eigentlich nur, dass hier ein Aufstand gemacht wird, weil diesmal der Regisseur vorher gesagt hat, da kommt noch was. Wenn er es nicht gemacht hätte, hätte sich auch keiner aufgeregt, es hätte ja niemand gewusst. Dann hätten sich nur die DVD Käufer später aufgeregt, wenn man es auch erst nach Veröffentlichung der Kinofassung auf DVD gesagt hätte. Aber sonst niemand. Bei "Herr der Ringe" kommt bzw. kam auf DVD auch eine längere Fassung und niemand beschwert sich. Und über merkliche Umsatzeinbußen kann sich auch keiner Beschweren. Warum wir die Langfassungen meistens nicht im Kino zu sehen bekommen (auch hier gibt es Ausnahmen), liegt einfach daran, dass es kostengünstiger ist, das Bild der US-Kopie zu übernehmen. Und wenn es wie sonst vorher niemand ausposaunt, dass da noch was längeres kommt, gibt es ja auch keine Beschwerden. z.B. aktuell der Film "The Girl Next Door" wird jetzt in den USA auf DVD in einer längeren Fassung veröffentlicht, weil die Langfassung kein R-rating bekommen hätte. Und hat sich jemand vorher beschwert? Nein. "American Pie" wurde ebenfalls (aus dem gleichen Grund) jedes Mal in einer längeren Fassung veröffentlich. Auch hier hat sich nie jemand beschwert.
  8. Auch "Drei Engel für Charlie 2" gehört nicht in die Liste. Der lief nicht geschnitten, sondern auf der DVD befand sich eine Langfassung. In Deutschland lief die US Kinofassung. Also gleicher Fall, wie bei "Spider-Man 2"! Und ich bin, wie ich in dem anderen Thread schon geschrieben habe, der Meinung, dass dies immer noch 2 verschiedene Dinge sind. In Amerika werden häufig vor dem Kinorelease geschnitten, egal aus welchen Gründen. Deswegen ist ein Film noch lange nicht cut.
  9. Das ist nicht dasselbe, aus dem einfachen Grund, weil es in Amerika üblich ist, sowas zu machen. Dort werden ständig Filme entweder vom Verleih oder Regisseur oder Produzenten gekürzt bevor sie ins Kino kommen. Entweder um eine niedrigere Freigabe zu erhalten oder um einen Director´s Cut auf DVD zu veröffentlichen oder einfach, weil irgendwem der Film zu lang ist. Wenn man das so sieht, dann müsste man jeden Film als cut bezeichnen. Weil irgendwas wurde immer entfernt, ob man es hinterher wieder einfügt oder nicht. Eigentlich ist es so üblich: Die US-Kinofassung bzw. die Kinofassung des Landes aus dem der Film stammt ist die uncut Fassung. Eine Version des Filmes, die länger ist gilt als Langfassung (z.B. lief bei uns von "Eyes Wide Shut" und "Super Süß und super sexy" eine Langfassung sogar bereits im Kino, das passiert aber eher selten). Alle Fassungen die kürzer sind, gelten als cut, also z.B. jetzt "Spiderman 2" in England ist cut, weil er kürzer ist, als die US-Kinofassung. Es geht doch etwas zu weit, nur weil diesmal der Regisseur vorher gesagt hat, dass er was geschnitten hat, direkt zu sagen die Kinofassung sei cut. Das macht keinen Sinn. Die Schnitte sind sicherlich nicht nur gemacht worden, damit der Film später auf DVD in einer längeren Fassung veröffentlicht werden kann, sondern auch weil er vermutlich sonst ein R-rating bekommen hätte. Und das wollte ja keiner. Der Film sollte von Anfang an ein PG-13 erhalten.
  10. Hierbei sollte man aber erwähnen, dass "Spiderman 2" bereits für die Kinoauswertung in den USA gekürzt wurde und nicht extra in Deutschland um eine niedrigere Freigabe zu erhalten. Das sind 2 verschiedene Dinge. Anders in England, wo ein "headbutt" (was bedeutet das Wort?) schon entfernt wurde, bevor der Film überhaupt eingereicht wurde, damit eine entsprechend niedrige Freigabe, nämlich PG, erreicht werden konnte. Nachzulesen bei der BBFC.
  11. Mir ist nicht bekannt, dass es einen Director´s Cut oder ähnliches auf DVD gibt. Also sollte es eher keine Unterschiede geben.
  12. Der Film lief damals uncut. Ich muss aber ganz ehrlich sagen, mit hat er nicht gefallen. Ist sicherlich geschmachssache. Mein Fall war es jedenfalls nicht.
  13. Also man sollte hier ganz klar unterscheiden, zwischen Schnitten, die gemacht wurden, um eine größere Zielgruppe zu erreichen, also aus Gründen der Profitsteigerung (Peter Pan, Bad Boys 2, Harry Potter 2, Welcome to the Jungle, Troja usw.) und Schnitten, die gemacht wurden um überhaupt eine Freigabe zu erhalten (The Punisher). Die letztere Variante finde ich nicht ganz so schlimm. Da kann der Verleiher ja nix für, ist ja eher die FSK schuld, dass sie einen Erwachsenen Menschen für so unmündig hält, Fiktion von Realität zu unterscheiden. Ich bin mal gespannt ob der Punisher uncut eine SPIO/JK Freigabe erhält. Sollte er sie nicht erhalten, wird auch die DVD nicht uncut erscheinen. Die anderen Fälle dagegen finde ich nicht in Ordnung. Einzig und allein aus Profitgier zu schneiden gefällt mir nicht. Wieso kriegen wir einen anderen Film zu sehen, als die Leute in unseren Nachbarländern? Naja, ist jedenfalls meine Meinung. Besser fände ich es, wenn man die Leute wählen lassen würde.
  14. aktuell gerade den PUNISHER bekommen - OHNE DTS CD`s ! :cry: Vielleicht liegt es bei dem Film daran, dass sie ihn kürzen mussten. Und da sie den Film eigentlich gar nicht mehr unbedingt ins Kino bringen wollten, haben Sie sich vielleicht die Produktion der CDs gespart. Ich denke nicht, dass der Film unbedingt repräsentativ ist. Wie sieht es denn bei "Spider" aus, wurde der auch ohne ausgeliefert?
  15. Es sind die Eltern gemeint. Das steht aber nicht da, weil man sonst Probleme hätte mit Kindern, die im Heim leben. Da dürfen schätze ich mal die Erzieher mit. @karl-otto: "personenführungsberechtigt" oder "erziehungsberechtigt" bedeutet nicht immer eltern. es sind damit eigentlich immer menschen gemeint, die eine personenfürsorge für jemand anderes haben, zum bleistift vormund (bei pflegschaften von senioren, geistig verwirrten etc.), lehrer, kindergärtner, jugendgruppenleiter in sozialen einrichtungen und zu guter letzt auch die eltern. auch grosseltern oder erwachsene geschwister , im endeffekt auch erwachsene bekannte können erziehungsberechtigt sein, falls die eltern/erziehungsberechtigten dies gestatten. daher steht personenführungsberechtigt und nicht erziehungsberechtigt im gesetzestext. also, deine erklärung ist etwas hirnrissig, insbesondere da auch für "heimkinder" ja erziehungsberechtigte vorhanden sind, nämlich deren betreuer. Also entschuldige mal, aber ich glaub du hast da was nicht verstanden. Der Gesetzgeber unterscheiden zwischen "erziehungsberechtigt" und "personensorgeberechtigt"! Da ich ja Hirnrissig bin zitier ich mal aus der FAQ der FSK: "2. Dürfen Kinder in Begleitung von Erwachsenen Kinofilme mit einer höheren Altersfreigabe ansehen? Seit dem 01. April 2003 gibt es die Möglichkeit, dass Eltern (nur Personensorgeberechtigte, nicht Erziehungsbeauftragte) mit ihren mindestens 6-jährigen Kindern im Kino Filme sehen dürfen, die mit "Freigegeben ab 12 Jahren" gekennzeichnet sind. In der Praxis kann zum Beispiel ein 10-Jähriger in Begleitung seiner Eltern in den Film "Star Wars" gehen, der erst ab 12 Jahren freigegeben ist. Die Beurteilung, inwiefern 6 - 12-jährige Kinder in ihrer individuellen Entwicklung den entsprechenden Film verstehen und verarbeiten können, wird somit den Eltern überlassen. JuSchG § 11, 2: „Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen mit Filmen, die für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren freigegeben und gekennzeichnet sind, auch Kindern ab sechs Jahren gestattet werden, wenn sie von einer personensorgeberechtigten Person begleitet sind.“ §1 Begriffsbestimmungen, 1,3: „Im Sinne des Gesetzes ist personensorgeberechtigte Person, wem allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Personensorge zusteht.“ Diese Ausnahmeregelung gilt jedoch nur für 6 - 12-Jährige bei Filmen, die "Freigegeben ab 12 Jahren" sind, nicht jedoch für die anderen Altersgruppen und Freigabeeinstufungen." Daraus geht ganz klar hervor, dass Erziehungsberechtigte die Kinder nicht begleiten dürfen. Und so steht es auch im Gesetzestext. Darüberhinaus zitier ich mal aus dem PDF, was die FSK für Filmtheater auf ihrer Webseite zur Verfügung stellt: "PG (Parental Guidance) – von 6 bis 12 immer möglich Haben Filme die Kennzeichnung „Freigegeben ab 12 Jahren“ erhalten, kann auch Kindern im Alter von sechs Jahren aufwärts der Einlass zur Vorstellung gewährt werden, wenn sie von einer personensorgeberechtigen Person begleitet werden. 1. Die Personensorge steht grundsätzlich den Eltern zu. Sie kann - außer durch das Familiengericht - auch nicht übertragen werden. Eine erziehungsbeauftragte Person, die von den Eltern (=Personensorgeberechtigte) autorisiert ist, reicht nicht aus. 2. Diese Regelung trifft auf alle Filme zu, die das Kennzeichen „Freigegeben ab 12 Jahren“ tragen, unabhängig davon, ob sie vor oder nach dem 1. April 2003 gekennzeichnet worden sind. 3. Das Gesetz sieht in diesem Fall keine Überprüfungspflicht der Veranstalter und Gewerbetreibenden hinsichtlich der personensorgeberechtigten Person vor. Bei Anhaltspunkten, dass es sich nicht um die Eltern des Kindes handelt, sollte beim Einlass nachgefragt werden, um einen Missbrauch zu unterbinden." Anders ist es, wenn Abends jemand mit einem Kind ins Kino will, in einen Film, dass für das entsprechende Alter freigegeben ist. Denn da reicht es aus nur "erziehungsberechtigt" zu sein! Dies steht etwas weiter im gleichen PDF: "Weiterhin bestehende Prüfungs- und Nachweispflichten der Filmtheater Filmtheater haben in Zweifelsfällen – wie bisher - folgende Prüfungspflichten: 1. das Lebensalter, wenn es um die öffentliche Vorführung von Filmen geht, die nur für bestimmte Altersgruppen freigegeben sind; 2. die Berechtigung der erziehungsbeauftragten Person, bei Kindern unter sechs Jahren; bei Kindern ab sechs Jahren, wenn die Vorführung nach 20 Uhr endet; bei Jugendlichen unter sechzehn Jahren, wenn die Vorführung nach 22 Uhr endet; bei Jugendlichen ab sechzehn Jahren, wenn die Vorführung nach 24 Uhr endet. 3. Die erziehungsbeauftragten Personen müssen auf Verlangen des Veranstalters ihre Berechtigung darlegen, andernfalls ist ihnen (und den Minderjährigen) der Eintritt zu verwehren. 4. Sind die Kinder und Jugendlichen innerhalb der vorgenannten Zeitschienen nicht in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person, darf ihnen die Anwesenheit nicht gestattet werden, auch wenn der Film für ihre Altersgruppe freigegeben ist." So ich hoffe, dass ist so ausreichend. Achso, hier findet man das PDF: http://www.spio.de/juschg-kino.pdf und hier die FAQ: http://www.spio.de/2FRAMES/FSK.HTM
  16. Es sind die Eltern gemeint. Das steht aber nicht da, weil man sonst Probleme hätte mit Kindern, die im Heim leben. Da dürfen schätze ich mal die Erzieher mit.
  17. Das Problem bei dem Film ist die Selbstjustiz. Filme mit solchem Inhalt landen in Deutschland leider normalerweise auf dem Index und sind auch stafrechtl. nicht immer unbedenklich. Seit Änderung des Jugendschutzes aber können Filme, die einmal von der FSK freigegeben wurden, nicht mehr indiziert werden. Und da für die DVD Auswertung, die Freigabe für´s Kino übernommen wird, muss der Film logischerweise schon im Kino gekürzt werden. Somit kann man dann die ungekürzte DVD entweder ungeprüft veröffentlichen oder für die SPIO/JK Freigabe vorlegen und der Film kann dann indiziert werden. Ist halt ein klarer Nachteil der neuen Freigaben. Gäbs die schon länger, wären Filme wie "ST", "FDTD" niemals uncut im Kino gelaufen, weil man sie sonst hinterher nicht hätte indizieren können. Ich finde in dieser Hinsicht, die neue Regelung schade, auch wenn ich die neue FSK 12 Freigabe bei einigen Filmen gut finde. Hat alles seine Vor- und Nachteile, wie man sieht.
  18. Und wieso kommt die DVD dann von Warner und vorher von Kinowelt? Da frag ich mich warum Constantin nicht selbst die DVD veröffentlicht.
  19. Wozu eine Pause bei "Harry Potter"? Das hat mich schon bei den ersten beiden Teilen genervt. Aber es lohnt sich nicht sich aufzuregen. Die Kopie wird im Nachbarsaal gebraucht, also geht es nicht anders. Frag mich nur, ob man nicht beim Verleiher einfach mehr Kopien anfordern kann?! Geht das nicht?
  20. Also "Der Name der Rose" wird noch in diesem Jahr von Warner auf DVD veröffentlicht. Veröffentlichungstermin ist der 20. Juli. Die DVD gibt es z.B. bei amazon zum vorbestellen für 9,99€. Somit hättest du spielbares Material, was auch qualitativ OK sein sollte. Davor lagen die Rechte bei Kinowelt, die haben aber eine qualitativ sehr schlechte DVD veröffentlicht gehabt, so dass ich diese nicht empfehlen würde. Ich glaub da würdest du vor Unschärfe nix erkennen, zumal die Farbe auch falsch sein sollte. Die DVD von Warner dagegen sollte mit den internationalen Veröffentlichungen identisch sein und die sollen gut sein für das Alter des Films, hab ich gelesen. Ist natürlich die Frage, ob dies reichen würde und ob sie früh genug erscheint. Vielleicht bei Warner mal nach einem Vorabexemplar fragen, glaub aber nicht, dass das Erfolg hätte.
  21. Das hat mich gerade auch überlegen lassen. Unter sechsjährige dürften eh nicht im Saal sein und alles was 6-18 ist in Begleitung von Erziehungsberechtigten... Also kein Problem... Genau das ist mir auch gerade durch den Kopf gegangen.
  22. Da scheint jemand unter die Hellseher gegangen zu sein. Aber ja, da werd ich dann reingehen. Wundert mich aber immer noch, dass Warner nicht geschnitten hat, kenn ich von denen so ja gar nicht.
  23. Warum denn nicht? Ist doch in Amerika und England und vermutlich in anderen Ländern auch so, warum dann also nicht auch in Deutschland?!
  24. Nur was hat das mit der Lauflänge eines Films im Kino zu tun????
  25. Im Kino wird genauso, wie in den USA mit 24Bildern/Sec. ein Film gespielt. Es gibt dort keinen PAL Speedup durch den der Film schneller wird. Zumindest sollte es nicht so sein.
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