
KarlOtto
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In NRW ändert sich nicht viel. Ab morgen keine Personenbegrenzungen und keine Kontaktbeschränkungen mehr. Außerdem fällt die Maskenpflicht im Freien weg. Ansonsten keine größeren Änderungen, die Kinos betreffen. Private Feiern mit Tanz und Volksfeste, Kirmes usw. wurden von 2G+ zu 3G verschoben. Und bei 3G sind auch zwei kleinere Sachen rausgefallen und damit ohne Zugangsbeschränkung.
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Was man so hört, bleibt in NRW alles erstmal beim Alten. Voraussichtlich soll es eine Verschärfung der Maskenpflicht geben.
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Ich finde den Trailer zu "Gangster Gang" toll. Und ich glaube, da könnte durchaus auch was abends gehen. Der Film könnte auch was für Erwachsene sein.
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Also Apple TV war bisher immer Trafalgar Releasing, ob das bei dem auch so ist, weiß ich allerdings nicht genau.
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Sie brauchen den Schülerausweis, aber das war vor der Impfmöglichkeit für Schüler schon immer so in NRW. Aber man darf die Verordnung nicht falsch verstehen, nur Schüler bis 17 (ab 16 mit Schülerausweis als Nachweis) werden geimpften gleichgestellt. Ab 18 ersetzt der Schülerausweis nur die Testpflicht, falls man getestet irgendwo nur rein kommt.
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Nur bis 17 Jahre kein Impfnachweis. Darüber gilt ihr Schülerausweis nur als Ersatz für Dinge, wo man mit Testnachweis reim kommt. Ich habe sowieso nicht verstanden, warum die Altersgrenze 15 war.
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Der ist nur vom 3.2. auf den 10.2. verschoben worden.
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Dann war es nur das Geimpft und die Maskenpflicht am Platz. Ist da ja auch in jedem Staat anders.
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Naja, sie haben ja eingeladen. Es hat nur kaum einer zugesagt. Deswegen am Ende die Absage. Sicherlich kam ihnen da Corona gerade recht, aber da die Amis bei vollem Haus zuletzt Silvester gefeiert haben in L.A. Warum dann nicht auch sowas? Die anderen Events wurden abgesagt, weil den Veranstaltern 2G+ zu viel ist als Beschränkung für ihr Publikum. Das ist auch der Grund warum der SuperBowl wohl voraussichtlich in einem anderen Stadion stattfinden wird. Denn am aktuellen Standort kann man das Stadion zwar voll machen, hätte aber 2G+ und Maskenpflicht am Platz. Daher will man nun wohl nach Texas, wo es beides nicht gibt.
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In den USA? Klar hätte die Verleihung stattgefunden unter 2G+ Bedingungen.
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Mit Corona hat der Ausfall nichts zu tun.
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Nein, das war ja nur, um die Maskenpflicht am Platz zu umgehen. Das wurde aber gestrichen. Gibt dafür keine Ausnahme von der Maskenpflicht mehr.
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Das ist wieder mal alles. Weiterhin auch kein Abstand vorgeschrieben.
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10 Personen bezieht sich auf private Veranstaltungen nicht auf öffentliche mit ordentlicher Kontrolle.
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Naja, er hat nur gesagt, dass es vor Weihnachten keinen mehr geben wird und man die Empfehlung des Expertenrats abwarten muss. Und der hat nun Kontaktbeschränkungen noch vor Weihnachten empfohlen. Die sollen jetzt am Di. in einer MPK beschlossen werden. Angeblich soll es sich "nur" um die Schließung von Diskotheken und Clubs handeln und die Halbierung der Personenzahl bei privaten Feiern. Aber mal sehen, ob nicht einige Ministerpräsidenten mehr wollen.
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Schön, von zusammenbrechenden Kinoservern zu lesen zum VVK Start von "Spider-Man" in Deutschland. Die Leute kommen also, wenn die richtigen Filme laufen.
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Damit wird, wie bei früheren NRW Verordnungen, wo das auch drin stand, die Trennung von Besuchergruppen zueinander gemeint sein. Da sich Geimpfte mit mehreren Hausständen treffen dürfen. Aber welches Kino wird denn auf die Plätze verzichten wollen? Wo doch beim letzten Mal die Maskenpflicht keinen Einfluss auf die Besucherzahlen hatte. Für "Spider-Man" und "Matrix" werden die Plätze gebraucht.
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Der wurde hinten dran gehangen an die Reihe und kommt dann im Mai.
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Da werden die sich aber keine Freunde machen, wenn sie neben Bars und Clubs auch Restaurants und Kulturbetriebe schließen, aber Weihnachtsmärkte und Fußballspiele mit Zuschauern weiter erlaubt sind. Das ist ja noch größerer Quatsch als das was Söder beschließen will.
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Aber wie da oben ja steht: Die freiwillige Schließung ist nicht von Betriebsferien zu unterscheiden und wird auch nicht Corona bedingt anerkannt. Und wo mangelt es an Schnelltests? Hab noch nicht gehört, dass die Bürgertestzentren jemanden abgewiesen hätten.
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Gut, aber das ist ja eindeutig. Wer in einer Pandemie eröffnet, muss natürlich eine weitere Schließung mit einkalkulieren und hat keinen Anspruch auf Hilfen.
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Naja, aber da steht ja, wer corona bedingt 30% Einbruch hat, ist antragsberechtigt. Bedeutet, wer auf Grund der verordneten Maßnahmen weniger Umsatz macht, bekommt Geld. Das hat hier auch niemand anders behauptet. Da steht aber nicht, wer freiwillig schließt, also quasi sein Unternehmen in freiwillige Betriebsferien schickt, dass das der Staat auch unterstützt. Das ist auch nicht Aufgabe des Staates. Er muss nur bei durch seine Maßnahmen verursachten Problemen helfen.
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Naja, wenn die Branche freiwillig zu macht und den Kopf einzieht, dann wird die Politik auch in Zukunft immer bei Pandemien sich zuerst auf die Kultur stürzen. Denn die nimmt es ja ohne zu murren hin zu zu machen, macht es sogar freiwillig. Anders als die Gaststätten und der Einzelhandel. Die lassen das nicht ohne Beschwerde mit sich machen.
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Nehmen wir an, die Hilfen würde nur bei staatlich angeordneter Schließung gewährt, müsste man berechnen, was den geringeren Verlust bringt: Schließen und monatl. nur die Fixkosten bezahlen und aktuell den Kurzarbeitern auch ihre Sozialabgaben, weil der Staat diese aktuell nicht mehr erstattet. Oder öffnen und mit Fixkosten, Personalkosten (diese könnten ja trotzdem teilweise in Kurzarbeit sein, muss ja nicht unbedingt Kurzarbeit 0 sein) und zusätzlichen Hilfen plus einige Ticketverkäufe und dann noch den Ausgleich für freigelassene Plätze möglicherweise besser da zu stehen. Das kann aber nur jeder individuell entscheiden, wie das an seinem Standort ist. Ist aber eben die Frage, ob die Hilfen grundsätzlich bezahlt werden oder wie die Bedingungen genau ausgelegt werden. Aber das sollte sich doch herausfinden lassen, durch eine Anfrage.
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Ich wäre da auch eher vorsichtig. Denn die Hilfen wurden eingeführt, weil sich ein Anspruch aus dem Infektionsschutzgesetz ergibt. Muss der Staat Einschränkungen erlassen, aus denen ein entsprechender Verlust für das Unternehmen sich ergibt, muss er für Ausgleich sorgen. Wenn Du nun freiwillig schließt, ergibt sich der Umsatzeinbruch ja nicht aus den Maßnahmen.