KarlOtto
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Es ändert sich für die Städte/Kreis die weiterhin unter 10 sind, nicht viel. Die Kontaktnachverfolgung bleibt weg. Es bleibt ohne Test Schachbrett. Mit Test gibt es keine Beschränkung. Ist NRW über 10 dann aber ohne Test, zusätzlich Maske im Haus und am Platz. Mit Test dann nur zusätzlich Maske im Haus. Wobei ich bisher kein Kino gefunden habe, dass auf die Maskenpflicht im Haus außerhalb des Platzes verzichtet hat. Ist natürlich die Stadt / der Kreis auch über 10: Dann natürlich wieder Kontaktnachverfolgung. Bis 1000 Besucher mit Test ohne Abstand und ohne Maske am Platz, ohne Test mit Schachbrett und Maske am Platz (außer draußen). Über 1000 Besucher mit Test und Schachbrett und ohne Maske am Platz. Interessant wird es doch erst, wenn die 35 überschritten wird. Ist NRW drüber braucht es einen Test, immer Schachbrett, drinnen bis 1000 Besucher. Draußen bis 200 Besucher ohne Test. Mit Konzept auch mehr als 1000 draußen möglich. Ist die Stadt / der Kreis über 35: drinnen wie draußen auch Maskenpflicht am Platz, Test, Schachbrett max. 500 Besucher. Über 50 dann draußen immer noch bis 500, drinnen nur noch bis 250. Allerdings sollte man Erwähnen, dass bei einer Inzidenz über 50 Gastronomie aktuell nur draußen erlaubt ist. Drinnen nur Lebensmittel- und Getränkeautomaten bzw. Takeaway. Außerdem dürfen Speisen und Getränke geliefert werden. Hier waren unsere niederländischen Nachbarn im Winter erfinderisch. Theken drinnen alle zu. Draußen stand ein Anhänger direkt vor der Eingangstüre. Der hat Essen und Getränke zum Mitnehmen verkauft. Diese durfte man dann zu seinem Sitzplatz mitnehmen. 🙂 Ich sehe nicht, dass das nicht erlaubt wäre. Da Verpflegung in Räumen in nach der Verordnung "ausdrücklich zulässigen Veranstaltungen" erlaubt ist.
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Die Kontaktnachverfolgung fällt in jedem Fall weg wenn Stadt/Kreis unter 10. Es bleibt nur ohne Test Schachbrett. Mit Test gibt es keine Beschränkung. Ist NRW über 10 dann aber ohne Test, zusätzlich Maske im Haus und am Platz, ab 500 Besucher alte Regeln bis 1000 Besucher. Mit Test dann nur zusätzlich Maske im Haus. Alle Mitarbeiter müssen sich allerdings alle 48 Std. testen lassen, wenn sie auch keine Maske tragen wollen.
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So NRW haut so richtig einen raus. In Städten mit einer Inzidenz unter 10 und NRW auch unter 10: keine Maskenpflicht mehr am Platz bzw. grundsätzlich keine Pflicht mehr für eine Maske, außer in ÖPNV und beim Arzt. Wenn NRW über 10: Maskenpflicht innen, sofern es keine entsprechende Ausnahme gibt. Wenn nur Stadt unter 10: Keine Kontaktnachverfolgung mehr. Kann es sein, dass der neue Satz 6 in §13 nichts Neues bestimmt? Aktuell gilt ja, Stadt und Land unter 35: kein Test = Maske, Abstand, max. 1000 Besucher mit Test entweder: keine Maske, kein Abstand, max. 1000 Besucher oder keine Maske, Abstand mehr als 1000 Besucher Neu: Stadt und Land unter 10: kein Test = Maske (nur wenn NRW über 10), Abstand, max. 1000 Besucher Test = keine Maske, kein Abstand, keine Besucherbeschränkung (ab 5000 Besucher mit Konzept) oder ist das anders gemeint? Ich zitiere mal aus der Zusammenfassung: Das Land meint also das hier damit, hat es nur unverständlich formuliert: " Bei Veranstaltungen (Theater, Kino, Konzert) wahlweise Test oder Sitzplan nach Schachbrettmuster, im Übrigen keine Beschränkungen; bei mehr als 500 Personen nur, wenn Landesinzidenz ebenfalls 0-10. Ab 5000 Zuschauern Test und Hygienekonzept erforderlich. "
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Nun hat sich ein Kino kurzfristig entschieden nur die 3Gs reinzulassen, um auf Grund hoher Ticketnachfrage alle Plätze besetzen zu können. Klar hat es für eine Diskussion auf Facebook gesorgt und einige haben auch Tickets storniert. Aber viele fanden das gut und hatten eine Testpflicht erwartet.
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So sehe ich das auch. Da hat das Gesundheitsamt wohl was falsch verstanden. Irrtum zugunsten des Cinedoms.
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Das steht jetzt seit Ende Mai in der Verordnung des Landes NRW. Die sollte man vielleicht auch einfach mal lesen und nicht nur irgendwelchen Tabellen trauen, die bis heute nicht den Sonderfall einzelne Stadt/Kreis unter Inzidenz 35 und Land NRW auch unter 35 abbildet. Diese Sonderregel für den Fall steht aber bereits seit über einem Monat fest und kann nun umgesetzt werden. Nur das mit der Maske am Platz abnehmen, wenn man GGG Nachweis nutzt, ist neu. Alles andere gilt in NRW schon lange.
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Es gilt in NRW grundsätzlich Schachbrettmuster, wenn es keinen GGG Nachweis gibt und Indoor Maskenpflicht am Platz. Mindestabstand 1,5m ist erforderlich, wenn bei den Nachverfolgungsdaten nicht auch der Sitzplatz erfasst wird und wenn das Kino keine entsprechende Lüftungsanlage hat. Das ganze gilt so bis 1000 Besucher. Mehr als 1000 Besucher braucht es den GGG Nachweis trotz Abstand. Alternativ gilt bis 1000 Besucher mit GGG Nachweis keine Abstandspflicht. Man kann also alle Plätze besetzen. Grundsätzlich gilt bei Zutritt mit GGG Nachweis keine Maske am Sitzplatz auch Indoor.
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In NRW bekommst Du bei Test zusätzlich hinzu, dass Du jeden Platz besetzen darfst. Es gibt Kinos, die das auch umsetzen.
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So sie Kinoeröffnung ist heute die Topmeldung in den Nachrichten bei EinsLive. Außerdem wird es auch in der Sendung thematisiert. Und der VVK für Fast & Furious 9 ist heute ebenfalls Thema dort. Jetzt sollte es jeder mitbekommen haben.
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Das ist eine freiwillige Entscheidung des Cinedoms mit den freien Plätzen. Wenn sie nur die 3Gs reinlassen, könnten sie aktuell alle Plätze besetzen. Ich denke, sie haben sich für die 3Gs entschieden, damit am Platz die Maske nicht getragen werden muss. Was aber Pflicht wäre, wenn sie die Leute ungetestet reinziehen. In NRW gilt aktuell: 3Gs = ohne Abstand, ohne Maske. Ungetestet = mit Schachbrett, mit Maske (außer Verzehr) Im Kölner Residenz gelten die gleichen Regeln für den Zutritt. Dafür wird dann aber das Kino auch vollbesetzt.
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Ich denke man darf ohne Test seinen Saal max. zu 30% füllen. Wären das mehr als 500 Besucher, dann ist da schon Schluss.
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Schnelltest ist 48 Std. gültig und PCR 72 Std. So steht es in der Verordnung. Das gilt zumindest in NRW für alles, wo die 3Gs gefordert sind.
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Also in NRW ist das so. Sowas muss man sich aus den entsprechenden Landesverordnungen raussuchen.
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Gelten die bei euch nicht für 48 Std.?
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Die Regeln in NRW sind für drinnen und draußen bei der aktuellen Inzidenz identisch. Einzige Ausnahme: auch bei der Variante ohne Test mit Abstand kann draußen am Sitzplatz die Maske abgenommen werden.
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Genau. Keine Änderung in NRW. In allen Städten unter 35er Inzidenz, Wahlmöglichkeit für den Kinobetreiber: Bis 1000 Besucher: mit Test = ohne Maske am Sitzplatz, ohne Abstand oder ohne Test = mit Schachbrettmuster und mit Maske am Sitzplatz außer zum Verzehr. Oder über 1000 Besucher: mit Test, mit Schachbrettmuster, ohne Maske am Sitzplatz. Bei höherer Inzidenz immer mit Test, mit Schachbrettmuster, aber ohne Maske am Sitzplatz, dafür weniger Maximalbesucher. Aber ich wüsste nicht, wo das noch so ist.
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Die Verordnung in NRW wurde nun noch einmal angepasst. In NRW müssen im Kino ab Mo. keine Masken mehr am Platz getragen werden, wenn das Kino die Variante mit der Testpflicht wählt.
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Paragraph 13 Absatz 4 Satz 6 der Coronaschutzverordnung NRW. Dort steht wenn sowohl die Stadt / der Kreis und das Land NRW unter 35 ist, kann der Betreiber wählen, ob er bei bis zu 1000 Besuchern entweder kein Test und Schachbrettmuster oder Test und ohne Abstand seine Kulturstätte besetzt. Alternativ wäre noch über 1000 Besucher aber Test und Schachbrettmuster möglich. Gilt für drinnen und draußen.
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In NRW ist bei einer Inzidenz unter 35, wenn auch das Bundesland unter 35 die Wahl für die Kinobetreiber: Test ohne Abstand oder ohne Test mit Schachbrettabstand. Bei Besuchern bis 1000. Über 1000: bleibt Test und Abstand.
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Wobei es die Maskenpflicht beim letzten Mal vor der Schließung auch 1 Monat lang gab. An den Besucherzahlen insgesamt hat dies nichts geändert. Ich glaube auch, dass sich da so langsam auch ein Gewöhnungseffekt einstellt.
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Ich habs gefunden. Ist die Region unter 35 und das ganze Bundesland ebenfalls unter 35, dann entweder bis 1000 Besucher ohne Abstabd aber mit Test. Oder bis zu 1000 Besucher mit Abstand und ohne Test. Oder mehr als 1000 Besucher mit Abstand und mit Test. Klingt soweit ja umsetzbar.
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Damit wäre es schlechter als letzten Sommer. Wo mit kompletter Erfassung des Sitzplan alle Plätze besetzt werden konnten. Dafür brauchte keiner einen Test, eine Maske war auch nicht nötig. Jetzt mit Getesteten und geimpften geht aber nur Schachbrettmuster? Muss man nicht verstehen.
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Ich habe nochmal geschaut, derzeit gibt es für Veranstaltungen eine Maskenpflicht. Eine Ausnahme konnte ich nicht finden.
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Genau Genesene und Geimpfte sind den Getesteten gleichgesetzt. Zur Concession stand in der NRW Verordnung noch nie was extra. Aber Indoorgastronomie ab unter 50 mit Test erlaubt. Die Personenobergrenze ergibt sich aus dem Abstand zwischen Personengruppen, der anders als zuletzt erstmal nicht unterschritten werden darf. Ebenfalls noch interessant: "Soweit in dieser Verordnung für Zusammenkünfte und Veranstaltungen eine Höchstzahl zulässiger Personen festgesetzt ist, werden Personen mit einer nachgewiesenen Immunisie- rung durch Impfung oder Genesung unter den Voraussetzungen von § 1 Absatz 3, § 2 Num- mer 1 bis 5, § 3 und § 7 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vom 8. Mai 2021 (BAnz AT 08.05.2021 V1) nicht eingerechnet. Dies gilt nicht für in dieser Ver- ordnung festgesetzte einrichtungsbezogene Personengrenzen pro Quadratmeter."
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Und hier die wesentlichen Zitate aus der Coronaschutzverordnung ab dem 15.05.: Bei Inzidenz entsprechend Bundesverordnung unter 100: "Konzerte und Aufführungen in Theatern, Opern- und Konzerthäusern, Kinos und anderen öffentlichen oder privaten (Kultur-)Einrichtungen sind unzulässig. Derartige Veranstaltungen sind im Freien zulässig für höchstens 500 Zuschauerinnen und Zuschauern mit bestätigtem negativen Schnell- oder Selbsttest nach § 4 Absatz 4 und sichergestellter besonderer Rückverfolgbarkeit gemäß § 4a Absatz 1 Satz 2 und 3; die Vorschriften zum Mindestabstand sind einzuhalten." Bei Inzidenz unter 50 entsprechend neuer Regelung in der Landesverordnung: "Liegt in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt die 7-Tage-Inzidenz stabil unter dem Wert von 50 im Sinne von § 1 Absatz 2a, so sind abweichend von Absatz 1 Satz 1 Konzerte und Aufführungen in Theatern, Opern- und Konzerthäusern, Kinos und anderen öffentlichen oder privaten (Kultur-)Einrichtungen zulässig für Zuschauerinnen und Zuschauer mit bestätigtem negativen Schnell- oder Selbsttest nach § 4 Absatz 4 und sichergestellter besonderer Rückverfolgbarkeit gemäß § 4a Absatz 1 Satz 2 und 3; die Vorschriften zum Mindestabstand sind einzuhalten." Gastronomie ist ab dieser Inzidenz ebenfalls erlaubt. Schnelltest sind dann für 48 Std. gültig. "Soweit in dieser Verordnung abweichende Regelungen unter der Voraussetzung vorgesehen sind, dass die Zahl der Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen bezogen auf 100 000 Einwohner (7-Tage-Inzidenz) stabil unter dem Wert von 50 liegt, gilt dies unter den folgenden Maßgaben. Wenn in dem Kreis oder der kreisfreien Stadt an fünf aufeinander folgenden Werktagen die 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 50 unterschreitet, so treten die abweichenden Regelungen an dem übernächsten Tag in Kraft. Sonn- und Feiertage unterbrechen nicht die Zählung der nach Satz 1 maßgeblichen Tage. Überschreitet in diesem Kreis oder dieser kreisfreien Stadt die 7-Tage-Inzidenz danach an drei aufeinander folgenden Tagen erneut den Schwellenwert von 50, so treten die neuen Regelungen am übernächsten Tag wieder außer Kraft"