Zum Inhalt springen

marktgerecht

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    1.298
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

  • Tagessiege

    6

Alle erstellten Inhalte von marktgerecht

  1. Visiere sind in Hessen nicht zugelassen als Ersatz für die Masken
  2. Ticket hat das implementiert und zwar verschiedene Logiken die wir frei wählen und anwenden können.
  3. Haben auch eine Abrechnung erhalten - ohne vorher in Kontakt getreten zu sein.......
  4. Letztlich ausschlaggebend ist was in der Verordnung steht und nicht was in einer PK gesagt wurde
  5. Hoch lebe der Föderalismus..............
  6. Die Hilfen waren immer bezeichnet mit "für die ersten drei Monate" ab dem Zeitpunkt der Ausfälle.
  7. Die Friseure sind im Schnitt 3 Euro teurer geworden, wegen der zusätzlichen Aufwendungen - und die haben wir auch. Nein, für alte Filme öffnen wir nicht, das ist betriebswirtschaftlich nicht sinnvoll wenn man mit Mitarbeitern arbeitet.
  8. Dieser Aktionismus in Hessen war auch unnötig. Die Ketten öffnen auch noch nicht.
  9. Auch wenn zulässig werden vor dem 21.Mai wohl kaum die Kinos tatsächlich öffnen - mit welchen Filmen auch. Wir werden erhöhen, wahrscheinlich um durchschnittlich einen Euro, gleichzeitig aber den Aufschlag beim Onlinekartenkauf über Kinoheld selbst tragen. Bis es "normalen" Betrieb geben wird dauert es noch Monate......
  10. Verstehe es inhaltlich nicht: https://www.hessen.de/sites/default/files/media/nr_24.pdf Demnach kann ab morgen(?) das Kino geöffnet werden. Mindestabstand 1,5 m pro Person, maximal 100 Personen. Im Foyer maximal eine Person pro 10 qm, im Kino selbst eine Person pro 5 qm? Dagegen ab dem 15.Mai in Gaststätten eine Person pro 5 qm? Es dürfen keine Gegenstände (Popcorn, Getränke, Eintrittskarten?) übergeben werden. Es muss für jeden Besucher Name, Anschrift, Telefon festgehalten werden. Keine Maskenpflicht? Hygienekonzept und Aushänge Und auf den Toiletten?
  11. Laut hessen.de wieder anders: "Unter den für Veranstaltungen genannten Voraussetzungen können Theater, Opern- und Konzerthäuser sowie weitere Kultureinrichtungen ebenfalls ab dem 9. Mai 2020 wieder öffnen. Davon ausgenommen sind aufgrund der erhöhten Infektionsgefahr weiterhin Veranstaltungen und Konzerte, bei denen Abstandsregeln realistischer Weise nicht eingehalten werden können."
  12. Wenn wir, wie der Einzelhandel, nur 40% vom übliche Umsatz im Mai machen können wir auch zulassen. Wie soll sich das rechnen bei den Auflagen und dem zusätzlichen Aufwand?
  13. Wir wissen doch was Frau Grütters besonders am Herzen liegt - und was weniger....
  14. https://www.digitalcinemareport.com/news/sony-stop-manufacturing-digital-cinema-projectors Sorry, ist in englisch
  15. Ja, Ja - und was ist mit Kindern?? Das ist doch alles völlig unausgereift und, vor allem, praxisuntauglich. Sicherlich sitzt dann jeder gerne 2 Stunden mit Mundschutz im Saal und isst mit Mundschutz sein Popcorn. Ne, so wird das nichts............
  16. Tschechien öffnet ab 11.Mai die Kinos für maximal 100 Besucher gleichzeitig.
  17. Sehnen schon - aber nur wenn die Filme stimmen.....
  18. "Pro gesehenen Werbespot generieren wir von den zahlenden Werbepartnern einen Umsatz in Höhe von mindestens 25,00 € pro tausend Klicks, an welchem wir Sie mit dem vertraglich vereinbarten Theaterabrechnungssatz am Ende der Aktion beteiligen." Aus der Mail vom 25.03. von Weischer an uns
  19. Sofern der Film gefördert war, wovon bei deutschen Filmen auszugehen ist, stellt sich die Frage ob die Fördersumme dann zurück zu zahlen ist, da keine Kinoauswertung stattgefunden hat. Jedenfalls könnte ich nicht verstehen wenn FIlme gefördert werden für Netflix.....
  20. https://www.hessenfilm.de/hessenfilm-news/detailansicht/news/detail/News/hessenfilm-vergibt-500000-euro-soforthilfe-fuer-hessische-kinos.html
  21. Streit? Wieso? Das Urheberrecht ist mir heilig, da ist alles.
  22. Auch die Kopie selbst hat einen materiellen Wert. Kennt der Rechteinhaber das und hat er zugestimmt? Und ja, würde ich gerne jedem stellen.
  23. Diebstahl ist ein Strafrechtstatbestand, keine Frage. Es stellt sich mir trotzdem und unabhängig davon die Frage ob man berechtigter Eigentümer von Filmkopien mit einem urheberrechtlich geschützten Werk sein darf? Oder zumindest Inhaber?
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.