Mitteilung des HdF:
Noch in diesem Frühjahr soll ein Soforthilfeprogramm für Kinos in ländlichen Regionen anlaufen, so lassen die Beauftragte für Kultur und Medien und die Koalitionsfraktionen des Deutschen Bundestages heute in einem gemeinsamen Pressestatement verlauten. Dafür werden kurzfristig fünf Millionen Euro zur Verfügung gestellt, die für investive und programmbegleitende Maßnahmen verwendet werden können.
Dazu zählen Kassentechnik, digitale Kundenbindung, „Bild und Ton" (insbesondere Theatermanagementsysteme, Projektor, Server, Leinwand, Lautsprecher, Prozessor), Bestuhlung, Barrierefreiheit und Grünes Kino sowie Programmarbeit, Marketing und Werbung.
Folgende Kriterien müssen antragstellende Kinos erfüllen:
• Antragsberechtigt sind Kinos in Orten mit bis zu 25.000 Einwohnern.
• Jedes Kino erhält bis zu 25.000 € Zuschuss. Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.
• Dier Kinos müssen einen Eigenanteil von mindestens 20 % erbringen. Eine Kofinanzierung durch andere Förderer ist nicht erforderlich. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist ausgeschlossen.
• Eine Kumulierung von Förderungen durch die BKM mit Förderungen der Filmförderungsanstalt (Projekt- oder Referenzförderung) für dieselbe Maßnahme ist aufgrund der unterschiedlichen Voraussetzungen nicht möglich; ggf. aber eine separate Förderung flankierender Maßnahmen mit FFA-Mitteln.
Anträge können bei der Filmförderungsanstalt gestellt werden. Diese beantwortet auch alle Detailfragen zur Antragstellung.