Hallo,
"rechtzeitig" vor Lissi hat der gute Herr Koppert zugeschlagen.
AGBs, die die Welt nicht braucht, müssen mit dem Einsatz von Lissi akzeptiert werden.
Ich befürchte, daß wir alle nicht in der Lage sein werden, auf Lissi zu verzichten, selbst wenn meine persönliche Einschätzung stimmen sollte und die Goldene Leinwand gerade so erreicht werden kann.
Jedenfalls sind in meinen Augen die AGBs weder fair noch angemessen (die berechtigten Interessen beider Vertragspartner werden nicht ausreichend gewürdigt, würde der Jurist wahrscheinlich sagen), denn ich soll z.B. den Bevollmächtigten der Constantin gegenüber auf das Steuergeheimnis verzichten!
Da verwundert es nicht mehr, daß z.B. in einem Saal mit 100 Plätzen maximal 5 Freikarten pro Woche ausgegeben werden dürfen und daß Preisermäßigungen aufgrund von PR-Aktionen (Kinotag?) trotzdem als voller Eintrittspreis gegenüber der Constantin abgerechnet werden sollen.
Eine Mindestabrechnungsbasis für alle (!) Einsätze, also auch für einen Wiedereinsatz von z.B. "Hui Buh" im "Kinderkino", sowie die Verpflichtung, alle (!) Einsätze, also auch das "Kinderkino" in alle Tagesvorstellungen zu zeigen, runden die AGBs ab.
Vielen Dank liebe Constantin für diesen Beitrag zur erfolgreichen Zusammenarbeit, so macht Kino wirklich Spaß!
Ob Deutschland wirklich Lissi ab dem 25.10. haben muss???