Zum Inhalt springen

UlliTD

Moderatoren
  • Gesamte Inhalte

    3.090
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

  • Tagessiege

    13

Alle erstellten Inhalte von UlliTD

  1. und in der version davor? 4.8.9.3 ?
  2. kannst du es ein wenig genauer beschreiben?
  3. ich hab das lange nich mehr gemacht.... Wie kann ich die XML - Datei für die GPI/O Steuerung aus dem Server auslesen auf USB Stick? Oder kann ich mir die Datei auch über FTP ziehen?
  4. axooo, sorry ? Wobei es mir ja um die Anfangsbedingung des Eigenanteiles ging. Also zu welchen Bedingungen bekomme ich Geld.
  5. @Transporterbobby Ne, das sind unterschiedliche Baustellen. Was Du zitierst mit 70/30 ist die Förderung derFFA nach dessen Gesetz, dem FFG. Das Soforthilfeprogramm wird nur ÜBER die FFA als abwickelnde Behörde für " die Kultur- und Haushaltspolitiker der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD und der Staatsministerin für Kultur und Medien" vorgenommen. Hier gilt fest bis zu 25.000 € Zuschuss (nicht rückzahlbar) bei 20% Eigenanteil. Also max. 5.000 €. d. H. Du darfst Dir Investitionen für 30.000 Euro suchen! Aber hier sollte mal mal jeder bei den Landesmedienanstalten nachfragen, ob diese 5.000 Eigenanteil nicht durch diese aufgebracht werden kann!!!
  6. Naja, wenn die Gesamtbesucherzahl nicht so hoch ist und damit der Umsatz, schafft es natürlich halt auch ein 3D Film auf den zweiten Platz obwohl er nicht gut läuft, da Rentrak ja nach Umsatz ranked.
  7. Lasse ich einen Besucher einfach so in einen anderen Film, entsteht dadurch ja ein Abrechnungsfehler. Denn der Verleih dessen Film dann tatsächlich gesehen worden ist, entgeht ja das Entgeld. Und der Verleih, für den das Ticket bekommt Geld, wofür er nix geleistet hat.... Richtig müßte also dann das Ticket storniert werden und ein neues verkauft. Das wird ja wohl kaum einer regelmäßig tun....
  8. Ich zitiere mal Blickpunkt Film gerade gefunden:
  9. 20% Eigenanteil finde ich schon sehr hoch. Es ist ein Soforthilfeprogramm für ländliche - also meist kleine - Häuser, denen es in vielen Fällen finanziell sicher nicht besonders gut geht. Dort also bis zu 5.000 Euro Eigenanteil zu verlangen finde ich überhaupt nicht gut. Ich kann mir vorstellen, dass nicht selten eine Förderung genau DARAN scheitern wird. Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, aber bei der FFA-Projektförderung wird nur ein Eigenanteil von 5% gefordert, richtig? Ferner soll das ja über die FFA abgewickelt werden. Das bedeutet ja wohl, dass diese auch die konkreten Richtlinien festlegt. Und hier befürchte ich - ist ja schließlich eine Behörde -, dass es zu weiteren Einschränkungen kommen wird. Da fallen mir Bedingungen wie "ein 10-Jahres-Pachtvertrag muss vorhanden sein", oder es wird die 25% Regel der FFA mit übernommen etc. Wir müssen es jetzt erst einmal abwarten... Aber gehen wir von den 25.000 aus, die sicher jeder gut ausgeben kann, verbleiben Fördermöglichkeiten von max. 200 Kinos. Wie sieht es aus... Wo kann ich nachschauen, wieviel Kinostandorte mit unter 25.000 Einwohnern es gibt???
  10. https://www.youtube.com/watch?v=SMGV9gEujm8 Ein paar Halbwahrheiten, einiges, was gar nicht stimmt oder unsinnig dargestellt wird: z.B. die "Zehn-Minuten-Regel"... Wenn einem der Film in den ersten 10 Minuten nicht gefällt, darf man sich in einen anderen Film setzen... Klar... Also kaufe ich mir ne Kinderkarte für 4,99 für den Film der um 15:15 startet und geh dann nach 10 min raus und gehe dann in den 3D-Action-Blockbuster für 10,99, der um 15:30 startet??? Wer hat so ne Regelung!? Also ich nicht...
  11. Er läuft scheinbar immerhin auf 300 Leinwänden hier bei uns. Nur wie Till Schweiger so schön sagt in seinem interview über den Film, ist der wohl dann auch mehr für den europäischen Markt gedacht als explizit für Deutschland.
  12. das mit dem ton... GUTE idee!!! das bring ich auch, wenn das nächste Mal wer mit 100 Jahre alten Preisen ankommt!!!!!!!! :)))
  13. wie isses bei den Neustarts mit dem Trautmann? Läuft der??? Weil ich hab hier sehr sehr viele Nachfragen, weil ich noch nich zum Start spielen durfte....
  14. Ich glaube, ich hatte das schon mal mit einem Kollegen zumindest vereinzelt nachgerechnet.... Der Mindestabrechnungssatz ist in unseren Tests noch nicht erreicht. Aus abrechnungstechnischer Sicht kann es also gehen (Ohne alle Abrechnungsbedingungen aller getestet zu haben). (Toll finde ich die Idee indess auch nicht!) Und scheint auch nicht immer einen gewünschten Effekt zu haben.
  15. So einfach ruiniert man das Kinoerlebnis Ein Info eines lieben Kollegen. Ich dachte, den Leserbrief könnte man auch hier gut diskutieren;)
  16. Wieviel Besucher/Einsätze/Schnitt in kleinen Orten hatte Kirschblüten eigentlich!? Denn das "Konzept" von dem Verleih scheint ja nicht aufgegangen zu sein: Klein starten, damit ein großer Kopienschnitt erreicht wird, um dann über den Kopienschnitt den Film bei den Kinobetreiben als heiß begehrte Ware zu gelten.... (Also zumindest insoweit nicht, als dass der normale Kinobetrreiber nur die TOP 20 zur Verfügung hat)
  17. weil er wohl mit nur unter 100 Einsätzen gestartet ist!? DA kann er ja kaum "punkten".
  18. Was willst Du damit sagen!?
  19. @stracki: Ich hab's in diesem Falle noch nicht nachgerechnet, aber meiner Erfahrung nach nehmen viele Kinobetriebe für solche Filme wie Drachenzähmen DEUTLICHST weniger Eintritt, als für andere Filme. Daher hast du sehr sehr häufig, dass andere "normale" Filme trotz weniger Besucher mehr Umsatz haben. Die Beweggründe, so "billig" zu sein, sind mir dafür häufig schleierhaft...
  20. Irgendwie finde ich es extremst erschreckend, wenn ein 5.-Woche-Film - so gut er auch ist - auf Platz 1 der Hitliste geraten kann... ...
  21. Die Kenngröße "Kopienschnitt" war vor allem zur analogen Zeit wichtig, denn sie beschrieb die Effizienz (Wirtschaftlichkeit) der einzelnen Kopie. Dieses ist mittlerweile aber egal. Wichtig - für mich - ist vor allem die Platzierung, also entweder Gesamtumsatz oder Gesamtbesucher. Natürlich schau ich auch mal auf den Kopienschnitt, jedoch nie unabhängig von der Kopienanzahl in den Ortsgruppen. Denn, diese beiden gehören zusammen und haben einzeln nur eine schlechte Aussage. Ich finde es sogar eher gefährlich, sich auf den Kopienschnitt zu berufen. Die Verleiher könnten weiter so versuchen, das "Interesse" der Kinobetreiber zu "wecken", um den Film nachzuspielen. Somit würde aber ein frühzeitiger Einsatz verhindert werden. Und dass können wir uns nicht mehr leisten!!
  22. Besucherschnitt ist ja auch eine nicht mehr notwendige Kenngröße. Hat keinerlei Aussagekraft mehr.
  23. Ich hab zwar auch ein einige in Green Book gehabt bei mir... Und eigentlich wirklich JEDER lobt den Film über die Maßen.... Eigentlich müsste er ein highrunner sein. Ich versteh nich, warum der nicht so läuft, wie er meiner Meinung nach sollte. Also Oscar hatte bei mir nur einmal Auswirkung auf den Filmbesuch... Und das war mit "Das Leben der anderen"... Bei allem anderen war bei mir keine signifikante Veränderung des Besucherverhaltens festzustellen ?
  24. ja, so sieht das doch perfekt aus;) Textbasierte Steuerung! Damit kann ich arbeiten ? jetzt brauch ich nur noch die Software!;) ggf. neue Schlüssel?
  25. Hallo zusammen! Hat jemand von euch ein UPDATE für obige Dolbyserver, welches bereits die Netzwerkschnittstelle für die Automation beinhaltet? Und könnte mir die schicken? Lieben Dank, U. Tolksdorf
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.