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Hallo carstenk! Das erste "Problem" ist, ich müßte für den 8kanal Analog ton ein Kabel durchs ganze Haus ziehen. Das geht nicht (mehr)... Der HDMI EINGANG von dem Dolby CAT745 gibt den Ton nicht weiter über den eigenen AES an die CP750, oder doch? Alternativ: es liegt ein Netzwerkkabel... Wenn ich also von 5.1 Analog einen Adapter auf RJ45 hätte und oben dann von RJ45 auf den Multi-Channel-Input würde das auch gehen... aber gibt es sowas?
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Hallo zusammen, ich habe (z.b. von einem Computer) einen 5.1 Ton mit Klinkensteckern. Ich möchte das gern auf den digitalen Koaxial (so dass ich hinten in die CP750 rein kann) wandeln. Was für Möglichkeiten gibt es da!? Liebe Grüße Ulli
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Das Problem wird sein, dass Du die Filme alle bestenfalls auf DVD oder mit Glück auf Blu Ray erhälst. Für diese Qualität benötigst Du keinen Kinoprojektor. Da reicht ein besserer Businessbeamer mit Leinwand. Und dazu gibt es div. Seiten zwecks information im Netz. Du solltest diesen dann aussuchen nach dem Prinzip wie die Situation bei Dir ist. Also: Wie groß (Breit und Hoch oder auch die Diagonale) soll das Bild sein, dann ist wichtig der Abstand der Leinwand zum Projektor. Wenn Du diese infos hast, kannst Du im Netz suchen gehen. Da gibt es unter "Beamer abstand berechnen" oder "Entfernungsrechner für Beamer" dann viele Hilfen. Hast Du da die nötigen Infos (Zoomobjektiv / Brennweiten) kannst Du nach einem Beamer ausschau halten. Einen "echten" gebrauchten Kinoprojektor gibt es sicher auch schon etwas günstiger als neue (die so um 50T€ kosten dürften) aber dann ist die Frage, ob das Objektiv passt. Und sie machen deutlich mehr Krach... Und den eigentlichen Vorteil des DCP-Abspieles kannst Du gar nicht nutzen, weil es die alten Filme meißt nicht im Kinoformat DCP gibt.
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Tja, wenn es NUR das Kind gewesen ist... Aber ignorierende Eltern, denen das völlig egal ist....
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Nun, ich gehe gerade so meinen langen Gang zum Kino entlang. Steht draußen eine Mutter, ein Kind so 2 bis 3 Jahre vielleicht und Papa im Gang und guckt sich ein Plakat an. Migrationshintergrund aber sehr gut deutsch redend. Ich gehe an dem Kind vorbei, das Kind hat sich grad ein Maoam-Stück aus der Verpackung befreit und lässt das Papier einfach fallen. Da bleib ich stehen. ... Nichts passiert. Mutter hat das ganze beobachtet. Irgendwann dreht sich der Vater zu mir um und schon relativ aggressiv: "Was ist?" Ich anworte, "das Papier....", "Das ist ein Kind!" meint der Vater. Meine Antwort darauf: "Dann heben Sie es bitte auf!". So, jetzt wird Papa so richtig aggressiv. "Das können Sie aber auch freundlicher sagen." Woraufhin ich im Weitergehen nur meinte: "Wie höflich soll ich es denn noch sagen, wenn ich Sie bitte es aufzuheben" ... Reaktion darauf, er trat das Papier - so wie man nen Fußball treten würde - in meine Richtung (naja, versuchte es)... und meinte dazu "So, was wollen Sie jetzt machen?" .... Naja, das war der Moment in dem ich dann schon in der Tür war..... Aber: Diese Aggressivität, die dahinter steckte.... Wär ich da geblieben, bin ich mir sicher, hätte er mich angegriffen... Dabei ist es für mein Verständnis durchaus möglich, seinen Kindern - wenn sie schon in der Lage sind ein Maoam selbst zu entpacken - auch beizubringen, das man das Papier nicht einfach fallen läßt. Und tun sie es doch, hebt man es eben auf und bringt so den Kindern bei, dass das nicht in Ordnung ist.... Und WENN man schon dazu nicht bereit ist, muss es dann auf eine schlichte Bitte - die natürlich aufgrund der Umstände auch ein Stück vorwurfsvoll klingt - mit derartiger Aggression geantwortet werden!? Er recht auf meinem Grund und Boden!?
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Zum Leserbrief "Wer schützt eigentlich die Kinder vor der FSK?" aus dem Filmecho
UlliTD antwortete auf UlliTD's Thema in Allgemeines Board
Die SPIO hat in der gestrigen Ausgabe reagiert und ebenfalls einen Leserbrief geschrieben. -
Drei Autoren monieren in einem Leserbrief in der Filmecho (Ausgabe 15 vom 15.04.2016 Seite 20), dass die Freigaben der FSK "zu oft falsch gewählt" sind. Sie bringen dazu div. Beispiele. Sie behaupten, Eltern sollen sich auf die FSK-Freigabe vertrauen können, um den richtigen Film für Ihre Kinder auszuwählen, ohne den Inhalt kennen zu müssen. Die drei Autoren irren sich an erster Stelle mal an dem grundsätzlichen Sinn der FSK. Sie lassen weiterhin wesentliche Teile des gemeinschaftlichen Lebens außer Acht und möchten in die Rechte der Eltern eingreifen. Aufgabe der FSK ist NICHT, eine Empfehlung über die gute Eignung eines Filmes für bestimmte Altersgruppen festzulegen. Sie hat vielmehr eine Fülle an grundrechtlichen Vorschriften zu beachten und darunter abzuwägen, Neben der Menschenwürde - und somit dem Schutz vor körperlicher, geistiger und seelischer Unversehrtheit - aus Artikel 1 Satz 1 GG sind da noch Presse- und Kunstfreiheit zu nennen. Gerade die Kunstfreiheit wird heute ja (Böhmermann) stark diskutiert. Artikel 5 Abs. 3 GG garantiert diese. Desweiteren gibt es - ebenfalls Grundgesetzlich verankert - natürliche Recht der Eltern, ihre Kinder zu erziehen. Artikel 6 Abs. 3 GG: "Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft". Die passende Einschränkung ist im zweiten Satz zu erkennen. Ich ziehe hier den Schluss, dass damit genau der Grund für die FSK gegeben ist. Der Staat muss Kinder und Jugendliche vor Schäden bewaren. Alles andere obliegt den Eltern. Und es geht - gleich dazu angemerkt - nicht darum, ob sie es gut machen oder schlecht. Es ist ihr Recht und gleichzeitig ihre Pflicht. Aber es gibt keine "Prüfung für Eltern" und keinen Zwangsunterricht vor der Elternschaft. Was prüft also nun die FSK: Sie prüft, ob ein Film Kindern oder Jugendlichen Schaden kann. Und das beschreibt sie auch in jeder Freigabebegründung, wie von den Autoren selbst zitiert. Die FSK DARF gar nicht nach Eignung für Altersklassen bewerten und verbindlich festlegen. Dieses ist alleinnige elterliches Recht und deren Pflicht. Da Kunst genauso grundgesetzlich geschützt ist, ist von der FSK nur dafür zu sorgen, dass eine Gefährdung ausgeschlossen werden kann. Das Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit regelt das in §14 Abs. 1 "Filme sowie Film- und Spielprogramme, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen, dürfen nicht für ihre Altersstufe freigegeben werden." Auch hier wird wieder ganz deutlich, dass die FSK nur prüfen darf, ob Schaden entsteht, nicht, ob sie etwas für geeignet hält. Die Autoren bedienen sich der Floskel, das Kinder nicht "Persiflage" werden definieren können. Und das müssen sie auch nicht. Und ein Kind muss auch keinen Aufsatz darüber schreiben können ab welchem Punkt ein offener Knochenbruch "überzeichnet" ist. Es geht um die Verarbeitungsmöglichkeit des Gehirnes, welche man in Altersgruppen fassen kann. Ein weiteres dass mich an diesem Artikel stört ist, dass die Autoren Szenen eines Filmes kritisieren und deren Wert im Film als "unpassend und unötig..." eingestuft "... denn durch dieses Szenen hat der Film keinen Besucher mehr generiert.". Nun hier greift schlicht die Kunstfreiheit Artikel 5 Abs. 3 GG. Gefährlich finde ich auch den Satz in diesem Zusammenhang, "... in breit angelegten Mainstreamfilmen will das keiner sehen." Eine Enscheidung obliegt weder den Kinobetreibern noch anderen, was wer sehen will." Dieses entscheidet sich im Grunde über die Besucherzahlen selbst. Wenn jemand für sich die Entscheidung trifft, er möchte etwas nicht sehen, braucht er nicht in den Film zu gehen. Eine Instanz, die das vorher entscheidet darf es nicht geben. Die Eltern sind dafür verantwortlich, dass ihre Kinder erzogen werden. Sie alleine entscheiden, was für Filme ihre Kinder sehen dürfen in der Öffentlichkeit oder welche nicht. Eingeschränkt nur durch die FSK, die mit Ihrer Altersfreigabe entscheidet, das Filme Kindern oder Jugendlichen Schaden könnten. Sie müssen sich über die Filme informieren und entscheiden, ob ihre Kinder dafür reif genug sind. Diese Verpflichtung kann und darf ihnen auch kein Gesetz abnehmen. Der Staat wacht darüber, das die Unversehrheit (hier der Kinder und Jugendlichen) gewahrt bleibt. Wenn Eltern diese Verpflichtung gerne abgeben möchten, dann muss beispielsweise eine andere Art Prüfung erfolgen, diese muss aber auch gar nicht staatlich kontrolliert sein. Ein Gremium - ob nun bundesweit oder im kleinen (beispielsweise der Kinobetreiber selbst) kann sich den Film ansehen und eine Bewertung abgeben: Wir empfehlen den Film für das Alter ab x Jahren. Und dazu muss auch gar nicht die FSK-Abstufung genutzt werden, hier kann jedes Alter angegeben werden. Von ihrer Verpflichtung befreit das die Eltern allerdings auch nicht. Warnen möchte zudem davor, die FSK-Einstufung eigenmächtig zu verändern / anzuheben und einen Film statt mit FSK12 mit beispielsweise FSK16 zu bewerben, denn die Freigaben sind ja Freigaben der obersten Landesbehörden aller Länder. Ich gehe auch einmal davon aus, dass die falsche Verwendung der Symbole und der Bezeichnungen auch nicht erlaubt sind. Durchaus sinnvoll finde ich zuletzt auch die Regelung, das Kinder von 6 bis 12 mit Ihren Eltern in Filme dürfen, die ab 12 sind. Hier steht das Erziehungsrecht im Vordergrund. Sie können einfluss nehmen, wenn ihre Kinder etwas nicht verstehen oder gar den Film verlassen, wenn er ihnen doch nicht passend erscheint. Abschließend: Die FSK gibt keinerlei Art der Empfehlung ab, welcher Film für welche Altersklasse geeignet erscheint nach nicht näher spezifizierten Richtlinien. Sie stuft Filme ein, ab welchem Alter keine Gefährdung mehr eintritt. Alles andere ist und bleibt Recht und Pflicht der Eltern. In Ihren Freigabebegründungen tritt dieses stets deutlich hervor. Die Welt verändert sich. Der erste Filmkuss war ein Skandal. Heute sind solche Liebesscenen deutlich umfangreicher. Was Kinder und Jugendliche im Alltag, in ihrem Dasein erleben, muss in Relation zu dem stehen, was durch die Freigabe zu schützen ist. Die Freigaben müssen sich daran auch orientieren.
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da fehlte ein "nicht" stimmt ;)))) sorry, Und danke für die Infos!;)
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Hallo Kollegen, spielen unsere digitalen Projektoren/Server ein DCP das mit 25 Bildern pro Sekunde angegeben ist mit 25 Bildern oder mit 24? Weil eine Einstellmöglichkeit kenne ich zumindest bei meinen Geräten für die Bilder pro Sekunde.... !?
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Nun, die Mitglieder des HDF haben alle das gleiche (sic!) Interesse. Sie wollen unbehindert beliefert werden. Verweigert die Zentrale in Berlin die Unterstützung, um ungehindert (insbesondere wenn es um Starts geht) beliefert zu werden. Der Unterschied ist dabei lediglich, die Ketten werden bereits ungehindert beliefert. So erzählte es auch mal eine Disponentin: Die Ketten werden im Gegensatz zu den Kleinen umworben. Das Verhältnis ist da anders. Da fragt eben nicht selten das Kino für einen Start, sondern da wird es den Kinos vom Verleih angeboten. Wenn wir kleinen dafür kämfpen wollen, ist das also sehr wohl ein gleiches Interesse, nur dass die großen den Vorteil eben schon haben. Wenn der HDF dann sagt, sie würden dann unterschiedliche Interessen verfolgen, was laut Satzung nicht geht, ist das schlicht eine Ausrede.
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Liebe Kollegen, Montag den 21.03.2016 um 8:15 hatte ich per Mail den Film "Zoomania" bei der Disney bestellt. In der gleichen Mail auch den Start von "The Junglebook". Eine Antwort auf meine Dispoanfrage erhielt ich erst um 17:38. In dieser wurde auch die Abendvorstellung gefordert sowie 53%, da er in der Prolongation ist. Kurz darauf - obwohl ich abends um 17:38 schon ein Alternativprogramm ausgearbeitet hatte - bestätigte ich das Vollspiel per Mail. Nicht jedoch die 53%. Es kam DCP und Schlüssel. Am 23.03 fragte ich bei Disney - nach Erhalt der TB - nach, weil ich der Meinung war, dass gemäß der in 2015 verschickten Änderungen ein Einsatz in der vierten Woche zu 38% erfolgt, ob die 53% der TB nicht ein versehen seinen. Schließlich hatte ich extra bis zur vierten Woche gewartet, um die 38% zu erhalten. Ansonsten hätte ich einen Start bei mir schon früher in Erwägung gezogen. Man antwortete mir, der Film sei in der "Prolongation", daher immer noch 53% und die 2015 verschickten Änderungen würden nur die Bundesstarts betreffen. (Persönliche Meinung dazu: Eine Prolongation ist gemäß dem Schreiben der Disney an die Verknüpfung von >250.000 Besucher UND (sic!) > Rentrak-Schnitt aus der Ortsgruppe gebunden. Starte ich in der vierten Woche kann nicht von einer Prolongation ausgegangen werden (?) da der zweite Teil fehlt) Die Mails gingen noch ein paar Mal hin und her. In zweien dieser Mails wurde ich gefragt, ob ich den Film nun zu 53% spielen möchte oder nicht. Ich entschied mich auf die Optionsstellung für "nicht". In diesen Mails kam dann die Frage: Zitat: "Muss ich weiterhin davon ausgehen, der von Ihnen gebuchten Film "The Jungle Book" ebenfalls zu den angebotenen Konditionen nicht akzeptabel ist? Rein vorsorglich verzichten wir dann hier auf einen Einsatz." Meine Antwort darauf: "der Film "The Jungle Book" wird von mir zum Start gebucht, mit den entsprechenden Bedingungen gemäß Ihren Verleihmietenanpassungen war ich somit einverstanden. 21 Tage, 53%. ggf. Prolongation." TROTZDEM bekam ich daraufhin ein Storno der TB von "The Jungebook". Ich behaupte, mich in bislang jedem Film an die Disney vorgegebenen Regeln gehalten zu haben. Und es gab nie ein Problem. Meine Rechnungen habe ich auch stets fristgerecht gezahlt und sogar bei "Alles steht Kopf" noch in der vierten Woche gemäß den Anforderungen gespielt. (In der 5. Woche wollte ich keine 2 Vorstellungen mehr täglich spielen, weshalb mir das Weiterspiel untersagt wurde und ich damit auch eingestellt habe). Meiner Meinung nach bestraft mich Disney nun mit dem Entzug von "The Jungle Book" für eine Meinungsverschiedenheit bei Start in der vierten Spielwoche von "Zoomanina". Ich überlege mir ernsthaft, dagegen Klage einzureichen. Abschließend: Ich hatte nach Zustellung der der Änderung der Diseny schriftlich nachgefragt in neutralem sachlichen Ton, um diese Bedingungen besser zu verstehen. Antwort der Disney kam per Mail von dem Disponenten: Ich könne ja ihn anrufen. Meine Meinung: Es hätte Disney sicher nicht geschadet, mir auf eine neutrale schriftliche Anfrage eine schriftliche Stellungnahme zu den Fragen zu schicken. Vielleicht (nur eine Vermutung) hätte sich ja das Problem mit Zoomania gar nicht ergeben. Aber mündliche Antworten per Telefon haben ja nicht wirklich viel Beweiskraft.
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und dennoch gibt es kinos mit dolby 3D, die auch nur noch in 2D spielen...
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schön. kann aber auch reiner zufall sein.
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naja, nur kann man ja den footlambert nich mal ebenso einfach messen..... also ich habe zumindest kein messgerät dafür
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Es kann aber nicht Sinn sein, dass jeder Film individuelle Einstellungen benötigt. Da reichen auch die 2 Std. die der Schlüssel vorher freigeschaltet wird nichts. Kann es sein, dass die Einstellungen vorher bei Dir vielleicht nicht optimal waren generell? Bzw. dann schau auch mal andere 3D Filme, wie ist es denn jetzt da mit dem Ghosting? Ob nun Dolby 3D oder DepthQ, ich schätze es liegt an den unterschiedlichen Projektoren/Servern nicht an den 3D-Systemen. Der eine Projektor/Server machts besser, ein anderer leider schlechter.
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Tja Alex;) Du wirst es bereuen, es jetzt zu wissen, denn Du wirst es bei so ziemlich jedem 3D Film dann sehen ;)))) und ggf. sogar explizit darauf achten, mann kennt dann ja die stellen, wo es verstärkt auftritt *smile*
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@Alex35: In etwa. Ghosting kann aber auch im Vordergrund auftreten. Es bedeutet einfach, dass ein Auge etwas sieht, was es nicht sehen soll. Damit entstehen doppelbilder. eines meist gut, das zweite wie ein Geist mal mehr mal weniger "schemenhaft".
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@Pudding: ja, ich meinte Dolby Server mit dessen IMB. Doremi geht nicht so einfach denk ich. ggf. mal probieren im channelsetup des projektors einen der kanäle zu deaktivieren. bzw. bei der schaltreihenfolge irgendwas machen. beim dolby jedenfalls geht es ganz einfach. @brunorock in der tat, Ich finde auch, wenn das 3D funktionieren täte bei Batman V Superman, wäre das schon ein Mehrwert für den Film. Ich habe auch beide Versionen gesehen. Die Tiefe hat doch in vielen Fällen etwas sehr schönes, auch wenn die Tiefenschärfe oft - wohl gewollt - absolut unscharf ist, also quasi eine super tiefenUNschärfe....
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mit dolby gehts auch mit IMB
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na völlig egal, bei WEM das Prob auftritt.... Es tritt auf... DAS is das Problem^^
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christie 2230 und DSS 220 + Volfoni 3D Passiv
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Sagt mal.... ist meine Anlage kaputt oder hat der Film in 3D ein extremes Ghosting!????
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THE REVENANT - Deutsche Untertitel
UlliTD antwortete auf LaserHotline's Thema in Digitale Projektion
minute 6:31 -
THE REVENANT - Deutsche Untertitel
UlliTD antwortete auf LaserHotline's Thema in Digitale Projektion
Bei meinem Dolby + Christie-Projektor werden gar keine Untertitel sichtbar. ^^ -
Hallo zusammen! Was meint ihr, was kann man im digitalen Zeitalter für "Diawerbung" verlangen!? Pro Monat? Pro Woche? Welche Erfahrungen habt ihr da?! Liebe Grüße UlliTD