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Aus meiner Sicht: 1. (aber nicht zwingend meistbedeutend) ist es Abwechslung vom Alltag 2. man trifft viele Bekannte wieder 3. Nicht jedes Jahr gibt es revolutionäre Neuerungen. Aber man kann immer neues Wissen erwerben, wenn man sich unterhält mit den Firmen. 4. Ich finde die Betrachtungweise von "außen" sehr sehr wichtig. Kesseln wir uns ein und schaun uns nur selbst zu.... kommen wir nicht weiter. 5. Der Vortrag von Herrn Rappoport war in höchstem Maße interessant und hat mir sehr sehr sehr viel Mut gemacht!!!! 6. Top Thema 3: Smart Pricing! Der Hammer! Es wurde viel diskutiert, viele Fragen gestellt. Es ist es wert, diskutiert zu werden!!! 7. Es wurde in diesem Thread Facebook angesprochen.... Schaut man sich die Veröffentlichungen der FFA an und stellt sich die Frage, wie wichtig ist Facebook... Kann man viel lernen! Meine Meinung: Viel gelernt. Neue Leute kennengelernt. Anregungen gefunden. Alte Bekanntschaften aufgefrischt. Lohnenswert!
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was möchtest du uns mit diesem beitrag sagen, doppelacht?! den ersten Satz ignoriere ich, auf den zweiten kann ich nur sagen: Restaurant und Nebenkonsum haben nichts miteinander zu tun. Oder isst Du zum Abendbrot einen Teller Gummibärchen (mit Messer und Gabel vielleicht sogar noch)?
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Das Consessionverhalten ist unabhängig vom Eintrittspreis. Das hat die FFA schon seit Jahren immer wieder festgestellt. Billige Tickets animieren nicht zu Mehrkauf. Warum Mo bis Mi weniger verkauft wird? Ich würde sagen, das liegt daran, dass Mo bis Mi zu erheblichem Anteil ältere Leute ins Kino gehen. Bzw. Do bis So sind die jüngeren kauffreudigeren Leute anteilsmäßig deutlich größer. In der Woche jedoch das ältere, das bei vielen Filmkunsttagen etc. mehr ins Kino geht, als die jungen Leute. Somit verschiebt sich das Verhältnis und wir wissen alle, dass ältere Menschen "nur" ins Kino gehen, ohne was zu konsumieren. Auf die einzelne person betrachtet ist das nicht ersichtlich, denn der junge Mensch der fleißig Popcorn kauft und Cola, macht das in gleichem Maße auch am Montag. Nur kommen da eben dann 2 alte ohne Popcorn auf 1 jungen mit Popcorn. Am WE ist es umgedreht. (1 und 2 bitte nicht als reelen wert sehen. Ist nur zur verdeutlichung)
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du stellst nur die sitzplätze und die technik. alles andere ist privat. geht problemlos! Es gibt ja keine Vorschrift, die besagt, dass du nur im Badezimmer zu hause DVD gucken darfst^^ hängt von Dir ab. aber 100 bis 150 dürften es von mir aus schon sein.^^ und von der zeit natürlich Sa abend 20:00 ist natürlich ne ganz andere Frage als Mo. 10:00 Uhr......
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Wie wäre es mit einer Kinonutzungsgebühr ?
UlliTD antwortete auf kastlmeier's Thema in Allgemeines Board
manche dinge bedürfen nicht der klärung, werden aber aus persönlichen Gründern heraus doch in frage gestellt (ist sowas wie der tip an anwälte sich nicht selbst verteidigen zu wollen oder der tip der ärzte, sich nicht selbst zu diagnostizieren) -
Wie wäre es mit einer Kinonutzungsgebühr ?
UlliTD antwortete auf kastlmeier's Thema in Allgemeines Board
Rausgeschmissenes Geld war das dann wohl, meiner Meinung nach, dieser Prozess. -
Wie wäre es mit einer Kinonutzungsgebühr ?
UlliTD antwortete auf kastlmeier's Thema in Allgemeines Board
Es gibt ja auch viele Gutscheinboxen bestehend aus Karte Popcorn und Getränk. Das ist auch unschädlich. Denn es läßt sich nachvollziehen, was wofür ist. Kosten ein Paket 10 Euro, und du bekomsmt dafür Karte und Popcorn (Getränk ma der einfachheithalber rausgelassen) läßt sich das Verhältnis zu den Normalpreisen schnell ermitteln. Würde die Karte dann nur noch mit 1,00 Euro (als reines Beispiel) abgerechnet und das Popcorn mit 9 Euro, im normalen Verkauf aber die gleiche Packung Popcorn miot 6 Euro angesetzt sein, wird schnell klar sein, was da abgeht. ^^ Stimmt das Verhältnis, ist sicher alles in Ordnung. Der Vortrag wird ja beispielsweise auch nicht parallel zum Film sein, sondern meist davor. Somit würde ich hier auch eine Trennung erkennen. Der Film kostet dann nur x Euro, was auf der Karte stehen muss. Nicht in Ordnung wäre, wenn Film 5 € kostet und der Vortrag 5 €, auf der Kinoeintrittskarte dann 10 € stehen würde. in Dem falle wären auch 10 Euro abzurechnen. Im Übrigen in der Tat: Wenn auf den Kartenpreis Zwangszuschläge erhoben werden, sind diese Abrechnungspflichtig. Ich bin sicher, dass es da viele Ideen zu gibt. Es läuft aber auf das Gleiche hinaus. Muss der Besucher das bezahlen, um überhaupt den Film sehen zu können, ist das auch abrechnungspflichtig. Das ist völlig in Ordnung! Zu dem Beispiel mit dem Mehfachsehen: Geht man heute in einen Freizeitpark und zahlt Eintritt wird auch kaum jemand annehmen, dass man morgen kostenlos rein darf, weil man gestern ja schon bezahlt hat. Das gleiche gilt für das Kino. Mit der Kinokarte erwirbst Du das Recht, den Film einmal sehen zu dürfen und zwar sogar noch zeitlich und räumlich begrenzt. -
@Kinobetreiber: hm, für mich heißt die devise: Je eher desto besser! mit eigentlich (vielleicht mal Disney ausgenommen) allen Verleihern kann man ab der 2. Woche für zwei Wochen spielen oder ab der dritten Woche für 1 Woche... Ab der 4. ist es meißt immer noch so, dass sie die ganze Woche haben wollen immer noch, wenn der Film halbwegs läuft...
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Willst Du denn wirklich raus aus dem Objekt dann?
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Ich kann Kally nur beipflichten!;) Ein Ergebnis hier zu erfahren wäre auch schön, nach Abschluss des Prozesses (Vorgang nicht Gerichtsprozess)!
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Ein Sonderkündigungsrecht würde bedeuten, dass ein bestehender Vertrag vorhanden wäre, dieser würde eine einseitig erklärte Pachterhöhung aber ja verhindern zumal es bei einer Pacht ja keine gesetzliche Erhöhungsmöglichkeit gibt, womit eine Sonderkündigung aus dem Grunde der Mieterhöhung nicht möglich ist... So wie ich das Recht verstehe....
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hmmm Das fällt unter Landverpachtung, ich bin nicht sicher, ob man den auf ein Kino anwenden kann.
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"sonderkündigungsrecht" verwechsle das nicht mit anderen vertragswerken....
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Da gibt es vielfältige Möglichkeiten... Eine Verdoppelung sollte grundsätzlich erstmal eher Richtung Wucher gehen. Es ist sicher auch nicht Marktangepasst oder Ortsüblich. Davon mal ganz abgesehen gibt es bei gewerblichen Mieten ja kein gesetzliches Anpassungsrecht. Da wäre auf den Pachtvertrag zurückzugreifen, ob es darin Klauseln über Pachterhöhungen gibt.... Wenn nicht.... kann der Verpächter auch nicht einfach erhöhen. Desweiteren kommt es dann auf die Laufzeit des Vertrages an. Läuft dieser aus, ist alles möglich.... Nun kann man sicher darüber streiten, ob nach der Pachtvertragskündigung ein neuer Pachtvertrag abgeschlossen wurde, oder die Kündigung quasi zurückgenommen.... Bei letzterem wäre natürlch der alte Pachtvertrag noch gültig, bei ersterem ist die Frage, wie eine Pachterhöhungsmöglichkeit vereinbart wurde. Ich würde da aber dann auf das Pferd setzten, dass sicher keine 100% Erhöhung vereinbart worden war.... Als erstes - meiner Meinung nach - der Erhöhung widersprechen, dass diese nicht vereinbart war. Dann mal die Antwort abwarten, ob er sich auf den alten Mietvertrag beruft oder nicht.... Eventuell würde ich sogar hilfsweise die Kündigung bei Gültigkeit der Mieterhöhung dabeilegen.
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zu 1 naja, verhandlungen mit einem großkonzern werden immer zulasten von den kleinen einzelnen gehen. da is der verleih nix anderes als ein großes internet-suchmaschinen-unternehmen... ^^ der kleine disponent kann da aber auch nur weitergeben, was ihm gesagt wurde. zu 2 sicher geht ein teil in andere kinos. ganz klar. aber auch nur ein teil. manch einer geht dann eben gar nicht in den film. und mitnichten kostet in großstädten der film das doppelte... auf uns kleine auf dauer zu verzichten dürfte auch entsprechende auswirkungen haben, die sich möglicherweise nicht nur positiv auf den film auswirken. zu 3 da ich samstag auch "endlich" den brief bekommen habe.... habe ich ihn mir gerade noch mal durchgelesen. unter punkt 4 steht als vorletzter satz: Als Basis dienen die Ortsgrößenklassen und die Wochenendzahlen nach Rentrak. da oben aber was von bundesweit steht ("... erziehlen bundesweit 250.000 Besucher"), ist das sicher nicht ganz eindeutig. Ich habe auch zuerst daran gedacht, dass es gesammt 250T sein müssen und nicht als Basis die Ortsklassengröße dient für die 250T. zu 5 ist auf jedenfall schon mal eine unqualifizierte aussage des disponenten. und roberts hat teilweise recht: es gibt noch andere verleihe. gilt aber nur, wenn es sich um nichtssagende filme dreht. zu 6 Na dann macht halt jeder wieder mit bei starwars... ich als kleiner betreiber versuche disney so weit wie möglich zu umgehen. Ich mag disney schon länger nicht. entsprechend spiele ich eben weniger disney und mehr andere. heißt aber nicht, dass ich nicht versuche die highrunner mitzubekommen. aber das viele kleine zwischendurch wird eben mit anderen filmen gefüllt. zu 7 zeigt die einstellung der disponenten oder gar die einstellung von disney? für mich wäre das fast schon ein kündigungsgrund wegen geschäftsschädigung.^^
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Der HdF betont - grundsätzlich korrekt - dass er sich nicht in die Verhandlungen einzelner Kinos einmischen darf. Ich denke, es ist an der Zeit, unsere Verhandlungen zu bündeln und als Gruppe der kleinen Kinos aufzutreten und eine zentrale Verhandlungskompetenz mit entsprechenden Vollmachten einzurichten. Über den HdF oder mit einem anderen fachkompetenten Partner!
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man kann das auto aber auch anders betrachten: ich habe es ja nicht einzig und allein zu dem zweck gekauft, damit zur arbeit zu fahren. Ich habe es unter anderem AUCH damit ich damit zur Arbeit fahren kann... Und wenn es Firmeneigentum ist... Der Wertverlust ist zeitabhängig. Und durch rumstehen wird ein auto auch nicht besser ;) Und wenn das Auto zu teuer ist in der Unterhaltung, ist es ein luxusgut. Das kannst du den gästen auch nicht vorwerfen... Der Inhaber macht "Entnahmen" aus dem Betrieb. der steuerliche Gewinn hat da eine andere bedeutung. Im Übrigen ist das mit den Schulkinowochen das gleiche. Für das Geld macht man ja sonst kein Kino. Es ist als Werbung zu sehen für das Kino. Und man muss den leuten einen Grund geben, zu kommen. Das alleinige Vorhalten der Möglichkeit reicht nicht aus. Sonst bräuchten wir auch keine Plakate raushängen, und die Verleiher keine Werbung in massen schalten etc... Wir müssen schon dafür sorgen, dass die leute zu uns kommen! wir müssen sie einladen!
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@ cinema-soldout: wenn du von steuerhinterziehung redest, bist du bei mir an der falschen adresse.... das ist nicht meine baustelle. den rest deiner aussage verstehe ich nicht. die unterscheidung zwischen einzelunternehmer und inhaber z.b. und was der gewerbesteuermessbetrag mit einer einzelnen vorstellung zu tun hat, auch nicht.
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na wieso kally... auch notausgangstüren müssen u.U. abschließbar sein. Das wichtige daran ist, sie sind während der Veranstaltung nicht verschlossen.... Unterscheiden müssen wir aber noch zwischen neubau und bestand und so... panikschlösser gibts ja noch nicht so lange.
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@cinema-soldout: Ein Selbstständiger zahlt keine Einkommensteuer auf Stundenlohnbasis. Diese zahlt er auf den Betriebsgewinn. An- und Abfahrt... der Satz liegt bei 30 Cent (wenn ich nicht irre). Aber davon abgesehen: Es ging um die Frage, 2 Stunden früher zu kommen. Folglich ist an- und Abfahrt irreleant.
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Naja, bei irgend einem Film wirds immer schon buchungen gegeben haben, sir.tommes. Wenns aus den USA kommt, ist es vielleicht nur unglücklicher Zufall, dass es so spät gekommen ist, der Seeweg ist weit (kleiner scherz).
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Vorsicht! Die reine Rücknahme hilft uns kleinen Kinos auch nicht! Unsere Forderungen müßten entsprechend angepasst werden! da fallen mir stichworte wie: freie Belieferung jederzeit, Mindestspielzeit max. 2 Wochen, keine Zwangsprolongation für 1 und 2-Saal-Häuser, etc. ein.... Und dann können wir gern auch über die Prozente reden. Denn ich glaube, BIS zu 5% mehr ist diese Freiheit durchaus wert.
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Du machst Dir (zurecht!) gedanken um das NÄCHSTE Brötchen!!! ;)
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Die angegebenen Gründe sind vor allem Peanuts. Strom: 23 Cent die KwH. Wieviel braucht der Projektor!? Kannst mal von der Jahreszahl an KwH durch 365 und dann durch (wie lange am Tag ist betrieb? 10 Std?) rechenen. Das ergibt vielleicht 5 Euro pro Stunde... Gas ist das gleiche. Aber DEUTLICHST günstiger, als Strom. Gewerbesteuer, Einkommensteuer hängen vom Gewinn ab. Wenn Du an 150 nix verdienst, zahlste auch keine Einkommensteuer^^ Abnutzung? Hm, ok, dann lasssen wir nie leute rein, dann nutzt sich auch nix ab? .... Und Projektor ist auch nur Strom... Und fasst man das in Abnutzung zusammen bei 10 Jahren Betriebszeit.... ist das auch nicht viel. USt: Auch nur 9,81 €. Kundenbindung hast Du gar nicht angesetzt. Musst Du wieder raufrechnen.... Nicht zu vergessen Trailer! Immer noch top1 der Liste für Werbung für Filme. Achja, und Adeins käme ja auch noch drauf.... Also Cinema-Soldout, wenn es Dir für 150 Euro nicht wert ist, 2 Stunden zu arbeiten... Muss es Dir echt gut gehen!!!!
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Rückversand / Weiterleitung / Anteilige Fracht von DCP`s
UlliTD antwortete auf sir.tommes's Thema in Allgemeines Board
Also ich schicke die Platten dahin zurück, wo sie herkommen^^ (siehe Versandaufkleber). Und das klappt auch gut. Hatte da bisher noch keine Probleme...