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UlliTD

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Alle erstellten Inhalte von UlliTD

  1. Ich meine, daß Verjährungen standardmäßig erst mit Ablauf des Jahres beginnen. Das ergibt sich aus §199 BGB. Auf jeden Fall ist man damit aber auf der sicheren Seite... Hingegen glaube ich nicht, daß eine Befristung auf zwei Jahre einen Gesetzesverstoß darstellt. Die Verjährungsfrist hängt mit einer Befristung nicht direkt zusammen. Auch einem Anspruch auf Rückzahlung nach(!) der Verjährungsfrist halte ich für so nicht richtig. "wikipediat" (um das mal als Verb zu benutzen) man mal nach Verjährung erhält man nämlich eine definition: Zum einen ist man - um mal bei der ungerechtfertigten Bereicherung anzusetzen - nicht ohne "rechtlichen Grund" an das Geld gekommen. Vielmehr hat ja ein Rechtsgeschäft stattgefunden: Der Kauf des Gutscheines gegen Geld. Zum anderen gibt es Verjährungsfristen aus genau dem Grund, um nach einer gewissen Zeit den "Rechtsfrieden" herzustellen. IRGENDWANN (und das besagt die Verjährung) muß mal Schluss sein mit Ansprüchen.Ein Rücktausch gegen Bargeld wird auch oft bei Kauf explizit ausgeschlossen. (Ich weiß nicht, ob der Vergleich nicht zu sehr hinkt, aber kaufe ich einen Joghurt, kann ich auch nicht nach Ablauf des MHD zum Supermarkt gehen und das Geld zurück verlangen, weil ich ihn ja nicht gegessen habe, bevor er schlecht wurde). Wie dem auch sei, rechtzeitiges Einlösung obliegt nunmal dem Gutscheininhaber, das Risiko geht er bewußt bei Kauf ein, da hat auch das Kino keinen Einfluss drauf. Auch ist Gutschein nicht gleich Gutschein! Es gibt wertmäßige Gutscheine, bei dem auch steuerlich lediglich ein "Tausch" von Geld gegen Gutschein ausgegangen wird, womit dieser also bei "Kauf" nicht der Umsatzsteuer unterliegt oder aber Gutscheine, die direkt gegen eine Leistung (hier z.B. Kinobesuch) ausgegeben werden, was bei Kauf dann der Umsatzsteuer zu unterwerfen ist - die man sich bei Nichteinlösung nach Ablauf der Verjährungsfrist im übrigen erstatten lassen kann. Hier wäre im Zweifel also entsprechend auch noch zu unterscheiden. Gleichwohl bin ich aber auch der Meinung - wie von mir ja schon geäußert - Gutscheine IMMER anzunehmen.
  2. Irgendwo hab ich mal die Erklärung gehört, daß Butterfly voluminöser sein soll (was die Bilder ja zu bestätigen scheinen) und somit weniger in eine Tüte passt. Ich nutze Mushroom (Da es so schon manchmal schwer genug ist, die Reste in den Staubsauger zu befördern).
  3. Auch ich löse Gutscheine noch entsprechend ein, denn ich will ebenso den Frust der Leute vermeiden, mit einem Gutschein der halt schon was älter ist, nix mehr anfangen zu können. Egal, ob sie ihn geschenkt bekommen haben oder nicht. Ich finde, das stützt das Vertrauen in mein Unternehmen. Rechtlich sehe ich das ähnlich wie andere hier. Allgemein gilt eine dreijährige Verjährungsfrist (meiner Meinung nach beginnend mit Ablauf des Jahres des Verkaufs - Verkaufe ich also einen Gutschein am 1.1., wäre dieser 4 Jahre gültig...) Ob da nun ein Datum drauf stehen muß, weiß ich nicht so genau. Auf meinen ist zumindest eine eindeutige ID, die in einer Datenbank gepflegt wird. Ich denke also schon, ich könnte alte Gutscheine ablehenen. Statt dessen freue ich mich aber immer sehr über das überraschte Gesicht von Kunden die leise fragend ankommen, ob denn der Gutschein noch gültig sei... Ein ERHEBLICHER Anteil von Gutscheinen wird nie wieder eingelöst, hier sollte man also Kulant reagieren gegenüber seinen Kunden. Wir verdienen auf jeden Fall an den Gutscheinen.
  4. Telefonische Anfrage: "Wann läuft bei Cars 2?" Antwort: "Kann ich noch nicht genau sagen" Anrufer: "Ich weiß aber zuverlässig, daß der am 28. beginnt" (Und das klang schon recht vorwurfsvoll) Antwort: "ja, mag sein, aber halt leider nicht bei uns" Anrufer: "Ich will aber mit meinen Kindern in den Film!!!" Antwort: "Wir starten den aber nicht zum Bundesstart" Nun, und daraufhin erntete ich sowas wie völlige Verständnislosigkeit...
  5. naja, es kommt ja schon mal vor, daß man irgendwie auf dem holzweg landet, weil man grad an was anderes denkt oder so. da kann man sich schon mal irren, obwohl einiges auf den irrtum hindeutet...
  6. Es gibt ja Kunden, die regen einen schon mit den ersten Worten tierisch auf... Es sind wohl Urlauber, Touristen. Kommen rein, fragen was Potter 3D kostet. Rechnen dann erstmal zusammen und meinten für die Zuschläge seien sie ja allein früher ins Kino gegangen.... dann die Frage, wieviele Sitzreihen das Kino denn hätte. und 10 klang für die gleich nach Rasiersitz. Und so weiter... Tja, wer mit einer derart negativen Einstellung vor nem Kino steht, sollte vielleicht besser Fernsehen^^ Garantiert Großstadtleute^^ gehe ich jede Wette ein...
  7. Wobei mir der Artikel gar nicht gefällt. Da steht wenig informatives drinn, finde ich. Zwar einiges über die Anfänge, aber von der Gegenwart fehlt da was denk ich.
  8. ich gehe in den saal, um nach dem rechten zu sehen. in dem moment: ton fängt an zu leiern und geht aus, die leinwand wird von der mitte her weiß... ich renne panisch in den vorführraum: maschine rattert brav, spulenturm läuft prima... nix zu sehen. Zigarettenwerbung. Die einer der Himmelsrichtungen. Gemäß dem Werbefilmchen soll der Vorführer den Film angehalten haben und den letzten Besucher noch mal rauszitieren, weil die Marke doch nur x Geldeinheiten kostet, statt y... ^^ Harr-Harr
  9. constantinmarketing.medianetworx.de concorde-film.medianetworx.de kino.tobis.de/
  10. mediapass.warnerbros.com foxkino.medianetworx.de sprmarketing.medianetworx.de alles mit https://
  11. Mein letzter Informationsstand: Der 3D-Aufschlag ist ganz dem Kartenpreis zuzurechnen und entsprechend komplett abzurechnen. Nicht sicher bin ich mir zur Zeit, ob Warner eine Rückvergütung für den Brilleneinsatz hat.
  12. Das Double bei mir war auch ausgesprochen erfolgreich. Tatsächlich hatte ich eher mit so max. 50 gerechnet, weil ich in der Vergangenheit die Erfahrung gemacht hatte, daß meine Einwohner dann häufig sagen "ist mir zu spät". Dann aber trudelten immer mehr Reservierungen ein und mein ja sehr großer Saal war doch auch zu 2/3 gefüllt. Meine Theke ist für soviel Ansturm nicht ganz ausgelegt, aber mit Essen, Getränken und Popcorn hat es insgesamt doch noch gepasst. Rückmeldungen waren bisher nur positiv. Leider darf auch ich am WE nicht noch ein Mittags-Double-Feature anbieten. Obwohl ich sicher nicht statt dessen den 2. Teil zu der Zeit zeigen werde.... Und ich versteh es auch einfach nicht, was der Verleih dagegen hat^^ Sie beschneiden sich doch damit selbst, oder? ... Der Mittwoch war auch gut. Ich schätze, den nun ja wirklich letzten Teil schauen sich auch noch viele von denen an, die eigentlich nicht mehr sooo die Potterfans sind, aber das Ende will dann wohl jeder mitbekommen. Insofern glaub ich, der wird noch mal lokale Rekorde brechen.
  13. UlliTD

    Die Nordsee von oben

    *lol* naja, wo willst du mit den filmen auch hin ;) ohne fähre ist das wechkommen da ja etwas schwierig ;)
  14. @jay: ich hab puradmin als ftp-server auf dem ubuntu-rechner und starte die verbindung vom dolby aus.... find aber auch nix auf dem pureadmin, wo ein timeout oder sowas einzustellen wäre... @svdo: NAS oder ein Rechner!? Bitte genau angeben was es ist... Wenn du mit ubuntu und e-Sata? oder über einschub? arbeitest sollte der rechner hotswap-fähig sein. sonst klappts nicht. und auch eingeschaltet (weiß nich genau, ob man das im BIOS eingestellt werden muß)
  15. das is der praktisch denkende mensch!;))
  16. es hat ja keiner gesagt, daß es nicht sinnvoll ist, rollenkarten vorrätig zu halten. es ist aber keine verpflichtung! das wars, was ich anstoßen wollte. ;))
  17. naja, sagen wir, solange der VdF es nachvollziehen kann und damit zufrieden ist, ist alles in Ordnung;) Im Sinne des Abrechnungsleitfadens ist es aber - denke ich - nicht. Und es hat auch wenig Sinn den Leuten zwei Karten zu geben statt nur einer irgendwie.... Wegschmeißen sollte man karten in keinem falle!! sie müssen dem HdF oder einem Amt zur Vernichtung zugeführt werden. Das mit den Rollenkarten bei Computerausfall ist sicher sinnig, aber mehr eine Empfehlung als eine Vorschrift.
  18. ja, so sehe ich das zumindest!
  19. Glückwunsch zu 3D!!! :) Du benötigst im Grunde neue Kartenserien für den 3D Preis. Versteh ich Dich richtig, daß Du da vorschlägst 2 Karten pro Kunde pro Film auszugeben? Das wäre fatal... Mein Lösungsansatz: Ich wechlse zu Computerkarten... Da ich auch Balkon habe und Parkett mit jeweils 3D und 2D und natürlich mal normal und mal Überlänge wären das nach abrechnungsleitfaden zig Kartenserien...
  20. Hallo, hat jemand schon mal verglichen, wieviel mehr ein digitaler Projektor an Strom benötigt, als ein analoger!? Ich komm nämlich dabei auf seltsam hohe Werte und bin mir nicht bewußt, wo ich sonst noch so viel Strom verbrauchen könnte.
  21. In der Tat, die ist etwas älter;) hm, Optiken nur 3 Jahre???? Ich würde bei digitalen Projektoren auf 7 Jahre tippen, 6 Jahre für analoge finde ich erstaunlich kurz....
  22. Hallo, hat jemand zufällig Ahnung, welche Abschreibungsdauer gemäß Steueramt für einen digitalen Projektor anzusetzen ist!?
  23. @TomCat: Mit der Bank sprechen, daß man Lastschrift machen darf... Derzeit sind ja noch alle Karten mit einem Magnetstreifen ausgerüstet, was sich in nächster Zeit wohl auch noch nicht wirklich ändern wird (geht wohl aber auch mit Chiplesern)... Man nehme also einen handelsüblichen Magnetkartenleser für 2 oder 3 Spuren (je nach Bedarf) und damit kann man die Magnetkarten auslesen. Die notwendigen Infos rauskopiert und dann als Datensatz in eine Datenbank gespeichert. Aus dem Datensatz kann dann z.B. in DTA-Form oder ein jegliches anderes Format, das in Programmen zur Kontoverwaltung eingelesen werden kann, ein Datensatz generiert und entsprechend in dem Kontoverwaltungsprogramm (Star Money, WISO Mein Geld, MS Money (gibts das noch???) etc...) eingelesen. Entweder ein normaler A4 Drucker oder ein handelsüblicher Kassenbeleg-drucker erstellt dann die Erlaubnis zur Abbuchung (der übliche Text), was dann vom Kunden unterschrieben wird. Fertig. Ggf. wäre noch eine "BAD-Liste" anlegbar, die Karten speichert, welche bei der Lastschrift zurück gingen. Die Investitionen dazu sind ein Kartenleser und ggf. ein Kassendrucker. (Geht aber natürlich mit jedem anderen Drucker auch). Durch das Lastschriftverfahren fallen dann ausschließlich kontoführungsübliche Gebühren an. Also nix extra. (Sicherheitshalber natürlich nach Kosten fragen ob lastschriften extra berechnet werden. Meines Wissens aber nicht...) Somit entfallen dann monatliche Mieten und Transaktionsgebühren. Diese Gebühren richten sich übrigens sehr nach dem Grad der Sicherheit. Lastschrift kann mit und ohne Garantien gebucht werden oft, bei Zahlungssystemen. Ohne Garantie ists natürlich günstiger ggf., einen eventuellen Ausfall hat man aber schlicht zu tragen dann. Mit Garantie ists natürlich sicher, kostet aber üblicherweise mehr... Onlinesysteme mit PIN sind natürlich auch sicher, aber auch am teuersten für gewöhnlich, und dauern mitunter (je nach Gerät) enorm lange... Karte durchziehen drucken unterschreiben ist da meist das schnellste.
  24. EC-Terminals haben in der Tat den Nachteil, das es fast unanständig viel Geld kostet... Ich hab mir ne eigene Lösung geschaffen auf Basis einer Lastschrift. Das kostet nix und funktioniert perfekt. Zugegeben: hier auf dem Land ist es einfacher, als in einer Großstadt, weil man hier immer jemanden kennt, der wen kennt... Aber trotzdem denk ich, die Kosten eines gekauften Systems sind auf Dauer höher als ein eventueller Ausfall.
  25. öhm. Erklär bitte mal!?
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