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UlliTD

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Alle erstellten Inhalte von UlliTD

  1. DAS sag ich Dir nachdem die Zahlen für 'Oben' draußen sind *lol* Ja eben... sonst würde mir diese Entscheidung auch leichter fallen, wenn ich kurz nach der 3. Woche der Päpstin Platz hätte...
  2. T-J wenn ich mir Effi Brist anschaue und Buddenbrooks... Beide nicht zum Start aber mit erste Sahne zahlen im Nachspiel... Literaturverfilmung scheinen hier anzukommen....
  3. es scheint aber grade eine große verschiebezeit angebrochen zu sein... es stimmten sehr viele starttermine nicht bei mir :( das prob bleibt aber papst oder king päpstin oder MJ
  4. du meinst disneys eine weihnachtsgeschichte und 2012.... ?
  5. naja, schau ich mir so die starts an, ist, wenn päpstin nicht zum bundesstart dann erstmal für dieses jahr ende gelände.... Disneys eine Weihnachtsgeschichte, 2012 New Moon Zweiohrküken Avatar Da ist 2009 bereits rum bis ich wieder Platz habe...
  6. Das kann ich noch nicht endgültig sagen leider, aber man muß sich ja für die Entscheidung vorbereiten ggf.
  7. Hallo zusammen! Wie so oft stehen wir mal wieder vor einem Problem.... Spielt man als Einzelhaus besser die Päpstin oder Michael Jackson.... Michael ist nur zwei Wochen und NUR diese beiden, oder aber fährt man besser mit der Päpstin.... Was meint ihr dazu!?
  8. UlliTD

    Wickie

    ich bin schwer auf die nielsen-zahlen gespannt..... ansonsten hat wickie bei mir heute platz 2 der tages-besucherzahlen erreicht. seit über einem jahr.
  9. UlliTD

    Wickie

    Ich würde für mich sagen, er ist durchschnittlich gut angelaufen. Für einen Bundesstart und einen Mittwoch akzeptabel und die Leute hatten alle eigentlich eine freundliche Mine beim Rausgehen auf dem Gesicht.
  10. Da ich die beiden nicht mehr fragen kann, bleibt mir auch nur ein Teil Interpretation. Sie hat ihn wie gesagt aus dem Portemonnaie genommen und gleich wieder eingesteckt während sie sich mit dem Mann unterhielt, was mich wohl auch abgelenkt hat, da er auch was sagte. Möglicherweise wollte er sogar schon bestellen, was ich aber nicht mehr genau rekonstruieren kann. Kann jedoch gut sein, daß ich dadurch abgelenkt wurde... Zumindest sieht man auf den Bildern, wie ich und sie, also wir uns ihm zuwenden kurz. Das allein hat mich ja noch nichtmal stutzig gemacht nachher, als ich dachte, das läßt sich schnell klären... Erst als sie mir ihre Geldbörse (freiwillig!!!!!) zeigte, (irgendwer sagte hier schon mal was von Taschenkontrolle...) und da nur kleinere Scheine drinn waren und trotz daß sie die Bilder gesehen hat bei Ihrer Meinung blieb und der Mann sich einmischte und so tat, als sei ihm das passiert... Nun, wäre der Mann nicht dazuwischen gegangen und hätte mir den Schein gegeben (bzw. mich aufgefordert, ihn aus seiner Börse zu nehmen....) hätte ich wohl dann vermutlich doch die Polizei zur Hilfe gerufen. Also a) Es war von Anfang an so geplant, dann war der Mann beteiligt oder b) es ist ihr erst im Nachhinein aufgefallen, daß sie den Schein noch hat und aber dann kriminelle Energie aufgewendet, damit es auch so bleibt. Dann wäre der Mann sicherlich dann Mitwisser. Ich würde jedenfalls ziemlich blöde nachfragen, wenn mir mein Partner einen Fuffi ohne Grund übergibt... Ohne die Kamera hätte ich es ja auch gar nicht nachvollziehen können. Und das ist so Betrügern ja auch klar. Nur zur Vorsicht haben die vermutlich den Schein dann schnell noch in ein anderes Portemonnaie verschoben, damit auch selbst der Verdacht entkräftet wird, wenn doch noch nachgefragt wird. Quasi nach dem Motto: "Hallo, Sie waren doch eben noch an der Kasse, haben Sie zufällig einen fuffi eingesteckt?" "Ich schau mal, nein, sehen Sie da ist keiner in meiner Börse" "Oh, dann entschuldigen Sie, dann muß das wohl ein anderer gewesen sein"... Insofern gehe ich davon aus, die machen das häufiger und brauchen im Allgemeinen auch nicht sofort weglaufen. Weil der Nachweis selbst wenn es auffällt, ohne Bildunterstützung fast unmöglich ist. Und wenn man den Schein dann noch woanders hingibt, würde man nicht mal behaupten können, daß das seiner ist. Und außer Tankstellen hat der kleine Einzelhandel ja auch selten eine Kamera da stehen.
  11. KarstenC: Ich habe mit der Tankstelle ein Beispiel angebracht und nicht behauptet, daß diese Rechtskonform ist. Hättest Du jetzt geschrieben "Tankstellenbetreiber, Du und ich" wäre das vermutlich angemessener.Eine "Mir-egal-Haltung" habe ich zumindest nicht eingenommen oder vorgelebt. Ich erwähnte bereits mehrfach daß auch mein Rechtsbeistand - und der ist nunmal von Beruf Rechtsanwalt - meiner Auffassung ist. Es ist also nicht nur eine Phantasie meinerseits. In diesem Thread hast DU Das Landgericht eingebracht, nicht ich^^Trotzdem wäre es nett, mir mitzuteilen, wo ich denn nun genau den Fehler gemacht habe, ich möchte ja auch dazulernen dürfen. Folglich: Bleib doch einfach beim Thema und alles wird gut. Wenn Du willst, kannst Du gerne einen Thread Landgerichte aufmachen und BDSG. Und das nehme ich auch selbst zum Anlass mich nur noch zu selbigem in diesem Thread zu äußern: Nämlich dem Ausgangsthema.
  12. Naja, dann lest doch aber bitte auch richtig mit... Die 50 Euro habe ich ja wiedererhalten. Ich zahle also kein "Lehrgeld"... Bali-Kino: Unterscheiden wir hier erstmal zwischen Rechtstheorie und umsetzbarer Praxis. Theorie: Ein Irrtum beim Bezahlvorgang kann doch nicht zur Rechtsgültigkeit eines Geschäftes führen. Hier gilt meiner Meinung nach das Bereicherungsrecht §§ 812ff BGB. Frei formuliert dürfte das lauten, wer sich ungerechtfertigt bereichert, ist zur Herausgabe verpflichtet. Dabei ist es meiner Meinung nach unerheblich ob es absichtlich oder fahrlässig passierte. Hier: Die Fotos zeigen, das jemand mit einem Geldschein bezahlt und ihn aber wieder an sich nimmt. Ob es ein gerichtsverwertbarer Beweis ist steht nicht zur Diskussion, weil es zu keiner Gerichtsverhandlung kommen wird vermutlich. Faktisch ist der Beweis aber anhand der Fotos eindeutig.
  13. Carstenk: Du kennst so Türschildchen, wo draufsteht: "Ziehen" oder "drücken" Ist Dir schon mal aufgefallen, daß es trotzdem Leute gibt, die statt zu ziehen drücken oder umgekehrt und das, OBWOHL so Schilder an der Tür kleben? Tenor: Nur weil es nicht von jedem garantiert immer gesehen wird, heißt es nicht, daß es nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Das gleiche gilt übrigens auch für ein Schild "Kameraüberwachung". Ich war vorhin tanken und habe mal bewußt nach dem Schild gesehen und keines gefunden. Zu sehen waren aber die diversesten Kameras. Begründe bitte, warum ich mit einer gut sichtbaren Kamera der Hinweispflicht nicht nachkomme. Mein Rechtsbeistand beispielsweise ist zumindest dieser Ansicht. Wenn es in einem Gebäude nur eine einzige Person als Zuständigen gibt, muß ich keine Liste führen, für was er zuständig ist... Damit widersprichst Du Dir ja auch schon etwas selbst, nicht? Entweder ich MUSS es schriftlich machen, dann wird es auch so im Gesetzestext stehen. Den Satz mit dem Hausrecht verstehe ich leider nicht. Deinem letzten Satz stimme ich zu. Und auch nur dieser Vorgang war zur Diskussion gestellt, ob die Kamera nun rechtmäßig oder nicht ist, ist schlicht unerheblich. Genauso wie "Landgerichte" kein qualifizierter Beitrag ist. Du kannst mir aber gern den Thread - den Du ja sicherlich noch weißt - als PM mitteilen. Vielleicht kann das ja zur Klärung der Frage beitragen...
  14. Odiug: Du zitierst schon richtig: "durch geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen." Wie Du auch schon weiter verlinkst, und auf entsprechenden Beitrag hinweist, wird da ein Monitor der die Bilder zeigt als ausreichend beschrieben. Ich habe weder einen großen Supermarkt noch eine riesen Anlage. Die Kamera an sich steht offen und blinkenderweise für alle Sichtbar. Dieses ist für sich als geeignete Maßnahme erkennbar zu machen zu werten. Die nach mehreren Vorschriften verlangte Erklärung, wer in diesem Hause zuständig ist, ist ebenfalls und sogar mehrfach vorhanden. Und durch die Monopolstellung des Zuständigen bedarf es auch keiner Erklärung wer für was zustänig ist... keeny: Wie ich schon erwähnte, es war ja durchaus auch ein Mißgeschick meinerseits. Leider machen aber alle Menschen gelegentlich Fehler. Ist nunmal nicht zu vermeiden. Und ganz sicher auch Kassierer in Supermärkten und Co. Von ersterem bin ich ja auch anfangs ausgegangen. Wer daraus aber schließt, daß damit einher geht, daß, weil es bisher nicht bemerkt wurde das nun ein gültiges Rechtsgeschäft (hier also wieder die 50 Euro Eigentum der Frau werden) dürfte da etwas falsch liegen.So, wenn sie sich dafür schämten hätten sie gleich oder später kommen können und das aufklären, dann wäre alles Prima gewesen. Ein Mißgeschick vertuschen zu wollen trägt sicherlich nicht zur Glaubwürdigkeit bei. Wie auch aus dem Anfang schon zu erkennen ist, bin ich zu der Überzeugung erst später gelangt, daß es sich um eine Betrugsversuch handeln könnte. Stichwort: Opfer wird zum Täter? ... Deine Anekdote ist schön! Aber wenn jemand zurückkommt und sagt, daß er aus versehen etwas nicht bezahlt hat und dieses nachholt wird es wohl glaubwürdig sein. Eine lückenlose Aufzeichnung hätte erstmal festgestellt, daß Du Ware hast, die nicht bezahlt worden ist. Daraus ausschließlich einen Ladendiebstahl zu konstruieren dürfte schwierig sein. Leichter, wenn die Kabel in einer Tasche verschwunden wären. Um wieder zu meinem Fall zurück zu kommen: Ich habe niemanden des Betruges bezichtigt, sondern die Dame auf ein Mißgeschick hingewiesen, der zu klären möglich ist. Verdächtig wurde das ganze erst durch die Reaktionen der beiden! Wäre der 50er noch in dem Portemonaie gewesen und sie hätte es bestritten wäre das eine ganz andere Situation geworden. Beispielsweise hätte sie ja zwei 50er im Portemonaie haben können und davon einen mir gegeben der andere blieb drin. Da können aber die Bilder das Mißgeschick klären. Wenn sie aber einen 50er einsteckt und dann ist keiner mehr da, ist das schon ein Hinweis zu dem noch einige hinzukamen. Carstenk: hmmmm wann und wofür wollte ich mich denn selbst vor nem Landgericht vertreten!? DAS kannst Du mir dann ggf. in einer privaten Mitteilung erklären, denn das gehört sicher nicht hierher. Und hat auch eigentlich überhaupt nichts hiermit zu tun... Wie Du beim Mitlesen erfahren hast, hat noch keiner einen Rechtstext zitiert, in dem das schriftliche Plakatieren einer Videoüberwachung gefordert wird. Du darfst aber gerne googeln und den uns präsentieren. Eine Diskussion mit Google zu erklären ist wenig hilfreich. Oder etwas anders ausgedrückt: WAS hat eine solche Bemerkung überhaupt in einer Diskussion verloren!? Erklär mir doch bitte mal den Sinn dieses Hinweises. Ich verstehe da nämlich leider so gar keinen Zusammenhang. Der Hinweis zu googlen ist toll. Aber trägt inhaltlich leider weder so noch so zu der Thematik bei. Kaufst Du ein Auto und auf dem Verrechnungsscheck vergisst Du eine Null bei den 50000 Euro, die das kostet wird der Händler natürlich auf die 45000 verzichten, weil er ja unachtsam war... Ein Irrtum schützt nicht vor ordnungsgemäßer Herstellung eines Rechtsgeschäftes. Ich habe in der Tat sehr viel über den ganzen Vorgang nachgedacht. A will ins Kino, holt einen 50er raus steckt diesen wieder ein bekommt eine Karte und Wechselgeld. Nachweislich. B wird weder angesprochen noch einbezogen. Wenn B sich am Ende einmischt und der Kassenkraft 50 Euro gibt kann daraus jeder das schließen, was er gern möchte. Wie Du so schön sagst ist nichts dagegen zu sagen, daß ich die Person hinterher drauf angesprochen habe. Nehmen wir an, sie hätte selbst den Irrtum bemerkt, weil sie bespielsweise wußte daß sie nur einen 50er im Portemonaie hatte, hätte sie mir als ehrlicher Mensch diesen geben können und die sache wäre für mich aus der Welt und nur als "Unfall" betrachtet. Hätte sie es nicht nachvollziehen können hätten die Bilder der Kamera Aufschluss gegeben und ein ehrlicher Mensch hätte zugeben könne, daß sie ihn wohl wieder eingesteckt hat was dann zum gleichen Ergebnis geführt hätte. Vorauszusetzen, das ich aber auf das Geld sogar möglicherweise aufgrund einer Rechtsvorschrift zu verzichten habe ist dann doch etwas unverständlich. Die erfolgten Reaktionen waren aber in Summe eher verdächtig für mich um das genauer zu überdenken. Die Reaktionen hier im Thread sind übrigens im Grunde genauso wie die Kunden, die die Tageszeitung vorgelegt bekommen aber trotzdem noch behaupten, daß in ihrer Zeitung eine andere Startzeit abgedruckt ist... Da Ihr nicht anwesend wart, könnt ihr nur aus meinen Erzählungen schließen. Kritische Hinterfragung ist sicher sinnvoll, aber das mögliche Opfer zum Täter zu machen ist ohne dabei gewesen zu sein auch nicht grade die feine Art.
  15. Wie oben schon erwähnt, die Kamera steht offen einsichtig in der Theke und blinkt sogar munter vor sich hin. Versteckt und heimlich ist es also nicht.
  16. carstenk: Wäre es strafbar, wäre es sicher kein Antragsdelikt sondern ein Offizialdelikt, welches von Amts wegen verfolgt werden muß, wenn der Staatsanwalt davon Kenntnis bekommt. "Glück gehabt" kann man hierzu aber sicher nicht sagen. Wenn mir und meinem Rechtsbeistand aber ein entsprechendes Gesetz entgangen ist lasse ich mich gern darüber belehren! Dann aber bitte wirklich mit den entsprechenden Rechtsvorschriften. Und nur, weil einige möglicherweise solche Schilder aufhängen hat das keine rechtliche Bedeutung. - - - Es gibt auch schöne Schilder zu kaufen auf denen steht "Eltern haften für ihre Kinder". Klingt toll, mehr ist damit aber auch nicht anzufangen. An Straßen findet man manchmal offizielle Schilder, die auf eine Radarüberwachung hinweisen. Diese sind ja nicht etwa da, weil die Radarmessung angekündigt werden muß, sondern um die Leute dazu zu bringen, die Geschwindigkeitsvorschriften einzuhalten.
  17. Brillo: Eigentlich wollte ich nicht antworten, da ich das zu unqualifiziert finde... In einem gebe ich Dir aber recht: Wenn z.B. eine große Cola bestellt ist, ich eine große auch ausgebe aber in die Kasse nur eine kleine Cola einbuche und das nicht vor dem Bezahlvorgang merke, dann belasse ich es in der Tat auch dabei und "buche" das im Rahmen der Kundenfreundlichkeit für mich aus. Dieser Fall ist ja aber dann doch etwas anders gelagert. Und was "Dich zu Deiner Frage führt" ist in meinen Augen schlicht eine unqualifizierte Aussage. Womenzel: Wenn es sofort auffällt sollte man das Problem gleich lösen, in der Tat. Ein Kassensturz hilft dabei aber auch nur einen Differenzbetrag zu finden, nicht die Ursache dafür. Da dieser Fall erst zufällig nach dem Einlass aufgefallen ist, ist die Frage auch nicht eher zu lösen gewesen. Und wenn es nicht über die Bilder so derart eindeutig wäre, wäre es wohl in der Tat als verlußt abzuschreiben. - - - Wie einfach aber hier eine ungerechtfertigte Bereicherung mit doch 50 Euro von manchen abgetan wird, erstaunt mich schon etwas. Ich kann für mich auch nur sagen, wenn ich als Kunde irgendwo derart eindeutig nachgewiesen bekomme, daß da ein Fehler unterlaufen ist - selbst wenn ich ihn nicht bemerkt habe - habe ich auch hinterher kein Problem damit, das zu korrigieren. Es geht ja nicht um 50 Cent falsches Wechselgeld immerhin!!! Insgesamt angemerkt: Es ist natürlich etwas schwierig einen Sachverhalt einzig hier zu schildern. Wer die Bilder gesehen hat, wird das sicher noch eher nachvollziehen können. Im übrigen ist das auch rechtlich nicht zu beanstanden. Fehler können korrigiert werden, auch noch 2 Stunden später. Schilder mit "Wechselgeld ist sofort nachzuzählen" geben keine Aussage über eine rechtliche Einschätzung. Odiug: Auf den Bildern ist auch klar zu erkennen, daß beide am Anfang und später mit jeweils dem eigenen Portemonaie zahlen. Das eine ist schwarz das andere Beige. Deine Aussage über die Zulässigkeit von einer Kamera ist falsch. Das ist, wie oben bereits erwähnt, sogar anwaltlich und quasi auch staatsanwaltschaftlich abgeklärt.
  18. Du erwartest sicherlich nicht, daß der Kassierer nach jedem Kassenvorgang einen Kassensturz macht^^ Ob man sich nach 2 Stunden nun freut oder nicht. Ist ein nachweisbarer Fehler aufgetreten muß das ausgeglichen werden. daran finde ich nichts schlechtes. Ich hätte sie auch aus dem Kino holen können, aber von einem schlichten Irrtum ausgehend muß man die Leute dann ja nicht noch vom Film abhalten^^ Der Rest kam mir erst NACH der Reaktion der beiden spanisch vor. Ob Trickbetrüger "sofort das weite" suchen sei mal dahin gestellt. Ohne Kamera wären sie ja auch gut vorbereitet gewesen... Und außer Tankstellen haben viele insbesondere kleinere Läden schlicht keine Kamera. Und auch ich erst seit einem Überfall.
  19. Es war weniger Verwunderung als Verärgerung über die Kamera... Ich hätte gedacht, als ich sie drauf ansprach macht sie das Portemonaie auf stellt fest, das ein fufi drinn ist und wir schaun die bilder an und sie sagt, oh, ja, tut mir leid... Sie hat aber nicht mal erklärt, warum denn wohl der fufi, den sie wieder eingesteckt hat, nicht mehr drin ist... Statt dessen bekomme ich einen fufi plötzlich von IHM... Eine ungewöhnliche Situation sicher für beide, da sie vor Publikum NACH dem Vorfall mit Videobildern konfrontiert werden. Der erste Moment, wo sie ihr Portemonaie zeigt, das keinen 50er enthält ist noch geplant gewesen... Solch Irrtümer kommen vor, daher kann man das auch wunderbar als Vorwand nehmen. Normalerweise passt aber einer von beiden auf und bemerkt dann noch den Irrtum. Diese "schwache Chance" kann man verbessern durch Ablenkung bzw. Verwirrung. Klappt sicherlich nicht immer, aber bestimmt häufig genug. Die ganzen Umstände sind hier natürlich nicht soo deutlich zu beschreiben, und wenn ich es morgen der Polizei zeige, kann die entscheiden ob das ein typischer Betrugsversuch ist, oder nur eine kette dummer Zufälle, die haben da sicher mehr Ahnung. Aber vielleicht haben sich da ja auch schon andere gemeldet, die das erst hinterher gemerkt haben... Wenn die sagen, daß da nix verdächtiges drann ist, soll es mir auch recht sein... Zum Schild für eine Kamera: Ein vielfacher Irrtum. Begründet mit dem Datenschutzgesetz. Dieses gilt aber nur für öffentliche Gebäude. Was mein Kino nicht ist da ja privatwirtschaftlich. Wenn man das ANALOG dem Datenschutzgesetz sehen würde, sollte die Kamera nicht versteckt sein. Was sie nicht ist. Sie ist ganz offen einzusehen und blinkt sogar brav vor sich hin... Ich habe auch schon eine Anzeige erhalten von einem der sie besser auch gesehen hätte (er griff mich verbal und tätlich an), weder Polizei noch Staatsanwaltschaft hielten es für nötig, mir auch nur einen Fragebogen deswegen zu schicken... Ausgenommen wäre vielleicht eine Cam auf dem Klo, weil sie den Intimbereich verletzten würde, aber an der Kasse...
  20. Obigen Beitrag hatte ich erst unter Talk... Finde ihn nun aber doch wichtiger, um ihn hier zu posten.... Denn... Nachdem ich mir die Bilder noch einmal angesehen habe und mit Freunden darüber gesprochen, bekomme ich mehr und mehr den Eindruck, daß es ein Trickbetrugsversuch gewesen sein könnte. Der Mann hatte nämlich einen 50er auf den Tresen gelegt, während SIE noch am Kassiervorgang war, was vermutlich zur Irritation meinerseits beitrug... Indizien sind ja, daß sie nachher keinen 50er mehr im Geldbeutel hatte und gerade ER dann einen 50er rauskramte und so tat, als würde er da die Ursache des Mißverständnisses sein und mir den Schein überließ... Ich denke, ich werde morgen mal bei der Polizei anrufen und fragen ob sich für sowas ein Fachmann zwecks Gespräch mal bereit erklärt...
  21. Manchmal... Also... Einlass. Läuft "normal".... Während der Vorstellung mache ich einen Kassensturz. 50 Euro fehlen. Nach erfolglosem Suchen nehme ich mir die Überwachungskamera zu Hilfe. Und siehe da, auf den Fotos gut zu erkennen: Eine Frau hat einen 50-Euro-Schein aus dem Portemonaie genommen, hält ihn in der Hand und steckt ihn dann wieder ein. Da ich aufgrund einer kleinen Begebenheit vermutlich etwas abgelenkt war (vielleicht war ich einfach auch nur schlampig), habe ich auf diese 50 Euro rausgegeben, diesen aber nicht verlangt.... So hatte sie ihn also wieder eingesteckt und auch das Wechselgeld genommen. An sich nciht weiter schlimm, es kommt ja schon mal vor. Andere dürfen genauso schludrig sein, wie ich.... Da ich es gemerkt habe und die Kamera dieses ja glücklicherweise aufgezeichnet hat, sollte das auch kein Problem sein, dachte ich mir, das zu klären. Bei dem Einlass zur nächsten Vorstellung (Ausnahmsweise folgen die Filme fast nahtlos aufeinander heute) unterbreche ich den Kassiervorgang und "fange" die Dame ab. Erkläre ihr im Flüsterton, daß uns da ein kleines Maleur passiert ist... und sie den 50er aus Versehen wieder eingesteckt hat (Ich erwähnte explizit, das UNS das passiert ist, ich hätte ja den 50er verlangen können....). Sie macht das Portemonaie auf und dort sind nur kleinere Scheine... Ich bitte sie zum Monitor, um sich die Überwachungsbilder anzusehen... Tut sie auch, bleibt aber dabei, daß sie ja nur kleinere Scheine im Portemonaie hat. Nach ein paar Sekunden weiterer Diskussion schaltet sich ihr Ehemann, Begleiter o.ä. ein hat ein Portemonaie gezogen und dort befindet sich ein 50er... Er bemerkt verwundert "Da ist er ja..." und erzählt was, daß IHM das passiert sei... Und gibt mir aber recht, daß das der 50er ist, der mir fehlt in der Kasse und sagt, daß ich ihn mir nehmen soll. Die Frau fängt dann beim Rausgehen an sich darüber zu beschweren, daß eine Überwachungskamera läuft... und das sei ja keine gute Werbung... So... Wenn ich mir das jetzt zurecht reime... Ist ihr das (und das ist eine gutartige Unterstellung) erst im Nachhinein aufgefallen, daß sie den 50er wieder eingesteckt hat. DANN aber muß sie den dem Anschein nach aber ihrem Begleiter gegeben haben... Was aber natürlich nur eine Vermutung meinerseits ist. Ob er den Vorgang insgesamt mitbekommen hat, kann ich nicht beurteilen. Wenn nicht, wundert es mich aber, daß er plötzlich den Schein als "meinen" Identifiziert, den er dabei hat. SIE widerspricht dem aber auch nicht... Nunja, ich glaube ich bin froh, daß gerade Einlass war und da noch 10 Leute direkt dabei standen... Sonst hätten die (oder einer von denen) möglicherweise nicht eingelenkt (?) Alles ein dummes Mißgeschick? Ich kann mich des leichten Eindruckes nicht erwehren hier gerade noch so einem versuchten Betruges entkommen zu sein. Ich möchte aber auch keinem Unrecht tun!!!
  22. Ob Analoginvestitionen noch lohnen? Die Frage ist nicht so einfach zu beantworten. Da müßte man sehr individuell schauen. Es hängt z.B. sehr vom Standort ab. Ein Standort, der eh jeden Film den er haben will bekommen kann (zum Bundesstart) sollte derzeit noch in Analog investieren. Ich vermute das Verhältnis Personalkosten zu Fördermittel wird da die noch mehr Personalkosten rechtfertigen. Kleine Standorte würde ich fast ganz digital spielen lassen, da sie eh nur Geld mit den großen Filmen verdienen können. Wobei man eine analoge Anlage auch schon günstig bekommt. Mittlere Standorte würde ich doppelt ausrüsten. Der Diskussion, ob Liebhaber lieber Analog haben oder nicht werde ich nicht wirklich beitreten, denn es war nicht Fragestellung. Ein, zwei kurze Sätze aber dazu, was aber auch schon erwähnt wurde: Schön, daß es Analog-liebhaber gibt!!! Der "gemeine" Kinobesucher interessiert sich aber schlicht nicht dafür. Und das dürften 99% aller Kinogänger sein. Analog hat zudem den Nachteil, daß die Kopie viel zu schnell extreme Fehler bekommen kann - wir kennen sie z.B. alle, die grünen "Leuchtstreifen" die sich durch die ganze Kopie ziehen...
  23. *lach* ups... das sollte in: Neulich an der Kinokasse... *penlichpeinlich* Kannste das rüberschubsen?;)
  24. ja, solche Klebestellen nerven mich extremst... Wenns wenigstens am Bildstrich wäre....
  25. Guter Tip! Ich hatte den ersten Teil im Start. Meine Sparkasse sucht zudem einen Film, vielleicht dem Verleih ja gleich das ganze Haus anbieten...
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