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UlliTD

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Alle erstellten Inhalte von UlliTD

  1. hä? was hat der dvd-verkaufstermin damit zu tun!?
  2. Ich bin mit der Besucherzahl heute eigentlich zufrieden. Es entspricht der gewöhnlichen Mittwochsauslastung für Bundesstarts. Was am WE passieren wird???? Keine Ahnung....
  3. Das Cut here ist mir erst ab dem zweiten Akt aufgefallen ;) Dem Aktanfang hab ich so die Hälfte des "schwarzstreifens" gegeben zwischen dem der "3" und dem ersten sichtbaren Bild. Da bei "normalen" Filmen auch immer erst ein stück Schwarz kommt, bevor das erste Bild erscheint, habe ich mich da in etwa drann orientiert. In der Tat hätte da aber auch gern ein Hinweis sein dürfen.... Hab ich mich auch drüber geärgert...
  4. Naja, die (trotzdem) hohe Kopienzahl dürfte wohl auch daher rühren, daß er nur 2 Wochen im Programm ist. d.h. die ganzen Nachspieler und kleineren Standorte entfallen dann und das sind ja - nach FFA-Zahlen - doch ein sehr hoher Anteil an Kinobesuchern. Mich würde mal interessieren, warum er überhaupt nur 2 Wochen lang läuft.... Mein Vorverkauf hält sich für MJ - wie aber immer - sehr in Grenzen, dafür ist mein Kino einfach zu groß;) Ich bin daher mal sehr gespannt auf die Resonanz von meinem Dörfchen.
  5. Ein Konzertfilm kann kaum eine schlechtere Freigabe als 6 bekommen... Aber auch laut Aussage meiner Disponentin: Zwischen 0 und 6. Sehr viele Kinder werden ja sicherlich nicht Vorverkaufskarten kaufen. Der Verkauf der Karte ist ja auch nicht strafbar, selbst wenn es Saw 17 mit FSK 35 wäre.... Reinlassen darf man dann aber ggf. keinen unterhalb des zugelassenen Alters... Und schlimmstenfalls gibt es dann eben das Geld zurück mit Verweis auf die gesetzliche Lage. Insofern meiner Meinung nach: Munter weiterverkaufen!!!
  6. Und.. wie ist es bei Euch mit Vorverkauf!? Bei mir fragen doch schon einige an wegen des Vorverkaufs (mehr als bei Potter und IceAge)... daher hab ich beschlossen, das nun doch anzubieten... Bin da mal gespannt.
  7. Hallo! Interessanter Weise gibt Sony ja den Vorverkauf an; auch auf den Plakaten... Wird der den so rege genutzt, wie Sony sich das vorzustellen scheint!?
  8. Ich wär nich auf die Idee gekommen... Denn Stufenbeleuchtung oder so muß ja auch da sein, die kann man ja nicht einfach abschalten.... Und das Bestellsystem wird auch nicht gleich ner 100 Watt Birne gleichstrahlen....
  9. Ich glaube, das sind so sachen, die kaum jemand "vorher abcheckt". da muß man erfahrung sammeln... wenn's mehrere stört, dann wird das kino vielleicht reagieren.
  10. UlliTD

    Wickie

    ja, das läßt sich hinterher immer leicht sagen *lol* aber ich habe da auch aufs richtige pferdchen gesetzt gehabt;)
  11. DAS sag ich Dir nachdem die Zahlen für 'Oben' draußen sind *lol* Ja eben... sonst würde mir diese Entscheidung auch leichter fallen, wenn ich kurz nach der 3. Woche der Päpstin Platz hätte...
  12. T-J wenn ich mir Effi Brist anschaue und Buddenbrooks... Beide nicht zum Start aber mit erste Sahne zahlen im Nachspiel... Literaturverfilmung scheinen hier anzukommen....
  13. es scheint aber grade eine große verschiebezeit angebrochen zu sein... es stimmten sehr viele starttermine nicht bei mir :( das prob bleibt aber papst oder king päpstin oder MJ
  14. du meinst disneys eine weihnachtsgeschichte und 2012.... ?
  15. naja, schau ich mir so die starts an, ist, wenn päpstin nicht zum bundesstart dann erstmal für dieses jahr ende gelände.... Disneys eine Weihnachtsgeschichte, 2012 New Moon Zweiohrküken Avatar Da ist 2009 bereits rum bis ich wieder Platz habe...
  16. Das kann ich noch nicht endgültig sagen leider, aber man muß sich ja für die Entscheidung vorbereiten ggf.
  17. Hallo zusammen! Wie so oft stehen wir mal wieder vor einem Problem.... Spielt man als Einzelhaus besser die Päpstin oder Michael Jackson.... Michael ist nur zwei Wochen und NUR diese beiden, oder aber fährt man besser mit der Päpstin.... Was meint ihr dazu!?
  18. UlliTD

    Wickie

    ich bin schwer auf die nielsen-zahlen gespannt..... ansonsten hat wickie bei mir heute platz 2 der tages-besucherzahlen erreicht. seit über einem jahr.
  19. UlliTD

    Wickie

    Ich würde für mich sagen, er ist durchschnittlich gut angelaufen. Für einen Bundesstart und einen Mittwoch akzeptabel und die Leute hatten alle eigentlich eine freundliche Mine beim Rausgehen auf dem Gesicht.
  20. Da ich die beiden nicht mehr fragen kann, bleibt mir auch nur ein Teil Interpretation. Sie hat ihn wie gesagt aus dem Portemonnaie genommen und gleich wieder eingesteckt während sie sich mit dem Mann unterhielt, was mich wohl auch abgelenkt hat, da er auch was sagte. Möglicherweise wollte er sogar schon bestellen, was ich aber nicht mehr genau rekonstruieren kann. Kann jedoch gut sein, daß ich dadurch abgelenkt wurde... Zumindest sieht man auf den Bildern, wie ich und sie, also wir uns ihm zuwenden kurz. Das allein hat mich ja noch nichtmal stutzig gemacht nachher, als ich dachte, das läßt sich schnell klären... Erst als sie mir ihre Geldbörse (freiwillig!!!!!) zeigte, (irgendwer sagte hier schon mal was von Taschenkontrolle...) und da nur kleinere Scheine drinn waren und trotz daß sie die Bilder gesehen hat bei Ihrer Meinung blieb und der Mann sich einmischte und so tat, als sei ihm das passiert... Nun, wäre der Mann nicht dazuwischen gegangen und hätte mir den Schein gegeben (bzw. mich aufgefordert, ihn aus seiner Börse zu nehmen....) hätte ich wohl dann vermutlich doch die Polizei zur Hilfe gerufen. Also a) Es war von Anfang an so geplant, dann war der Mann beteiligt oder b) es ist ihr erst im Nachhinein aufgefallen, daß sie den Schein noch hat und aber dann kriminelle Energie aufgewendet, damit es auch so bleibt. Dann wäre der Mann sicherlich dann Mitwisser. Ich würde jedenfalls ziemlich blöde nachfragen, wenn mir mein Partner einen Fuffi ohne Grund übergibt... Ohne die Kamera hätte ich es ja auch gar nicht nachvollziehen können. Und das ist so Betrügern ja auch klar. Nur zur Vorsicht haben die vermutlich den Schein dann schnell noch in ein anderes Portemonnaie verschoben, damit auch selbst der Verdacht entkräftet wird, wenn doch noch nachgefragt wird. Quasi nach dem Motto: "Hallo, Sie waren doch eben noch an der Kasse, haben Sie zufällig einen fuffi eingesteckt?" "Ich schau mal, nein, sehen Sie da ist keiner in meiner Börse" "Oh, dann entschuldigen Sie, dann muß das wohl ein anderer gewesen sein"... Insofern gehe ich davon aus, die machen das häufiger und brauchen im Allgemeinen auch nicht sofort weglaufen. Weil der Nachweis selbst wenn es auffällt, ohne Bildunterstützung fast unmöglich ist. Und wenn man den Schein dann noch woanders hingibt, würde man nicht mal behaupten können, daß das seiner ist. Und außer Tankstellen hat der kleine Einzelhandel ja auch selten eine Kamera da stehen.
  21. KarstenC: Ich habe mit der Tankstelle ein Beispiel angebracht und nicht behauptet, daß diese Rechtskonform ist. Hättest Du jetzt geschrieben "Tankstellenbetreiber, Du und ich" wäre das vermutlich angemessener.Eine "Mir-egal-Haltung" habe ich zumindest nicht eingenommen oder vorgelebt. Ich erwähnte bereits mehrfach daß auch mein Rechtsbeistand - und der ist nunmal von Beruf Rechtsanwalt - meiner Auffassung ist. Es ist also nicht nur eine Phantasie meinerseits. In diesem Thread hast DU Das Landgericht eingebracht, nicht ich^^Trotzdem wäre es nett, mir mitzuteilen, wo ich denn nun genau den Fehler gemacht habe, ich möchte ja auch dazulernen dürfen. Folglich: Bleib doch einfach beim Thema und alles wird gut. Wenn Du willst, kannst Du gerne einen Thread Landgerichte aufmachen und BDSG. Und das nehme ich auch selbst zum Anlass mich nur noch zu selbigem in diesem Thread zu äußern: Nämlich dem Ausgangsthema.
  22. Naja, dann lest doch aber bitte auch richtig mit... Die 50 Euro habe ich ja wiedererhalten. Ich zahle also kein "Lehrgeld"... Bali-Kino: Unterscheiden wir hier erstmal zwischen Rechtstheorie und umsetzbarer Praxis. Theorie: Ein Irrtum beim Bezahlvorgang kann doch nicht zur Rechtsgültigkeit eines Geschäftes führen. Hier gilt meiner Meinung nach das Bereicherungsrecht §§ 812ff BGB. Frei formuliert dürfte das lauten, wer sich ungerechtfertigt bereichert, ist zur Herausgabe verpflichtet. Dabei ist es meiner Meinung nach unerheblich ob es absichtlich oder fahrlässig passierte. Hier: Die Fotos zeigen, das jemand mit einem Geldschein bezahlt und ihn aber wieder an sich nimmt. Ob es ein gerichtsverwertbarer Beweis ist steht nicht zur Diskussion, weil es zu keiner Gerichtsverhandlung kommen wird vermutlich. Faktisch ist der Beweis aber anhand der Fotos eindeutig.
  23. Carstenk: Du kennst so Türschildchen, wo draufsteht: "Ziehen" oder "drücken" Ist Dir schon mal aufgefallen, daß es trotzdem Leute gibt, die statt zu ziehen drücken oder umgekehrt und das, OBWOHL so Schilder an der Tür kleben? Tenor: Nur weil es nicht von jedem garantiert immer gesehen wird, heißt es nicht, daß es nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Das gleiche gilt übrigens auch für ein Schild "Kameraüberwachung". Ich war vorhin tanken und habe mal bewußt nach dem Schild gesehen und keines gefunden. Zu sehen waren aber die diversesten Kameras. Begründe bitte, warum ich mit einer gut sichtbaren Kamera der Hinweispflicht nicht nachkomme. Mein Rechtsbeistand beispielsweise ist zumindest dieser Ansicht. Wenn es in einem Gebäude nur eine einzige Person als Zuständigen gibt, muß ich keine Liste führen, für was er zuständig ist... Damit widersprichst Du Dir ja auch schon etwas selbst, nicht? Entweder ich MUSS es schriftlich machen, dann wird es auch so im Gesetzestext stehen. Den Satz mit dem Hausrecht verstehe ich leider nicht. Deinem letzten Satz stimme ich zu. Und auch nur dieser Vorgang war zur Diskussion gestellt, ob die Kamera nun rechtmäßig oder nicht ist, ist schlicht unerheblich. Genauso wie "Landgerichte" kein qualifizierter Beitrag ist. Du kannst mir aber gern den Thread - den Du ja sicherlich noch weißt - als PM mitteilen. Vielleicht kann das ja zur Klärung der Frage beitragen...
  24. Odiug: Du zitierst schon richtig: "durch geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen." Wie Du auch schon weiter verlinkst, und auf entsprechenden Beitrag hinweist, wird da ein Monitor der die Bilder zeigt als ausreichend beschrieben. Ich habe weder einen großen Supermarkt noch eine riesen Anlage. Die Kamera an sich steht offen und blinkenderweise für alle Sichtbar. Dieses ist für sich als geeignete Maßnahme erkennbar zu machen zu werten. Die nach mehreren Vorschriften verlangte Erklärung, wer in diesem Hause zuständig ist, ist ebenfalls und sogar mehrfach vorhanden. Und durch die Monopolstellung des Zuständigen bedarf es auch keiner Erklärung wer für was zustänig ist... keeny: Wie ich schon erwähnte, es war ja durchaus auch ein Mißgeschick meinerseits. Leider machen aber alle Menschen gelegentlich Fehler. Ist nunmal nicht zu vermeiden. Und ganz sicher auch Kassierer in Supermärkten und Co. Von ersterem bin ich ja auch anfangs ausgegangen. Wer daraus aber schließt, daß damit einher geht, daß, weil es bisher nicht bemerkt wurde das nun ein gültiges Rechtsgeschäft (hier also wieder die 50 Euro Eigentum der Frau werden) dürfte da etwas falsch liegen.So, wenn sie sich dafür schämten hätten sie gleich oder später kommen können und das aufklären, dann wäre alles Prima gewesen. Ein Mißgeschick vertuschen zu wollen trägt sicherlich nicht zur Glaubwürdigkeit bei. Wie auch aus dem Anfang schon zu erkennen ist, bin ich zu der Überzeugung erst später gelangt, daß es sich um eine Betrugsversuch handeln könnte. Stichwort: Opfer wird zum Täter? ... Deine Anekdote ist schön! Aber wenn jemand zurückkommt und sagt, daß er aus versehen etwas nicht bezahlt hat und dieses nachholt wird es wohl glaubwürdig sein. Eine lückenlose Aufzeichnung hätte erstmal festgestellt, daß Du Ware hast, die nicht bezahlt worden ist. Daraus ausschließlich einen Ladendiebstahl zu konstruieren dürfte schwierig sein. Leichter, wenn die Kabel in einer Tasche verschwunden wären. Um wieder zu meinem Fall zurück zu kommen: Ich habe niemanden des Betruges bezichtigt, sondern die Dame auf ein Mißgeschick hingewiesen, der zu klären möglich ist. Verdächtig wurde das ganze erst durch die Reaktionen der beiden! Wäre der 50er noch in dem Portemonaie gewesen und sie hätte es bestritten wäre das eine ganz andere Situation geworden. Beispielsweise hätte sie ja zwei 50er im Portemonaie haben können und davon einen mir gegeben der andere blieb drin. Da können aber die Bilder das Mißgeschick klären. Wenn sie aber einen 50er einsteckt und dann ist keiner mehr da, ist das schon ein Hinweis zu dem noch einige hinzukamen. Carstenk: hmmmm wann und wofür wollte ich mich denn selbst vor nem Landgericht vertreten!? DAS kannst Du mir dann ggf. in einer privaten Mitteilung erklären, denn das gehört sicher nicht hierher. Und hat auch eigentlich überhaupt nichts hiermit zu tun... Wie Du beim Mitlesen erfahren hast, hat noch keiner einen Rechtstext zitiert, in dem das schriftliche Plakatieren einer Videoüberwachung gefordert wird. Du darfst aber gerne googeln und den uns präsentieren. Eine Diskussion mit Google zu erklären ist wenig hilfreich. Oder etwas anders ausgedrückt: WAS hat eine solche Bemerkung überhaupt in einer Diskussion verloren!? Erklär mir doch bitte mal den Sinn dieses Hinweises. Ich verstehe da nämlich leider so gar keinen Zusammenhang. Der Hinweis zu googlen ist toll. Aber trägt inhaltlich leider weder so noch so zu der Thematik bei. Kaufst Du ein Auto und auf dem Verrechnungsscheck vergisst Du eine Null bei den 50000 Euro, die das kostet wird der Händler natürlich auf die 45000 verzichten, weil er ja unachtsam war... Ein Irrtum schützt nicht vor ordnungsgemäßer Herstellung eines Rechtsgeschäftes. Ich habe in der Tat sehr viel über den ganzen Vorgang nachgedacht. A will ins Kino, holt einen 50er raus steckt diesen wieder ein bekommt eine Karte und Wechselgeld. Nachweislich. B wird weder angesprochen noch einbezogen. Wenn B sich am Ende einmischt und der Kassenkraft 50 Euro gibt kann daraus jeder das schließen, was er gern möchte. Wie Du so schön sagst ist nichts dagegen zu sagen, daß ich die Person hinterher drauf angesprochen habe. Nehmen wir an, sie hätte selbst den Irrtum bemerkt, weil sie bespielsweise wußte daß sie nur einen 50er im Portemonaie hatte, hätte sie mir als ehrlicher Mensch diesen geben können und die sache wäre für mich aus der Welt und nur als "Unfall" betrachtet. Hätte sie es nicht nachvollziehen können hätten die Bilder der Kamera Aufschluss gegeben und ein ehrlicher Mensch hätte zugeben könne, daß sie ihn wohl wieder eingesteckt hat was dann zum gleichen Ergebnis geführt hätte. Vorauszusetzen, das ich aber auf das Geld sogar möglicherweise aufgrund einer Rechtsvorschrift zu verzichten habe ist dann doch etwas unverständlich. Die erfolgten Reaktionen waren aber in Summe eher verdächtig für mich um das genauer zu überdenken. Die Reaktionen hier im Thread sind übrigens im Grunde genauso wie die Kunden, die die Tageszeitung vorgelegt bekommen aber trotzdem noch behaupten, daß in ihrer Zeitung eine andere Startzeit abgedruckt ist... Da Ihr nicht anwesend wart, könnt ihr nur aus meinen Erzählungen schließen. Kritische Hinterfragung ist sicher sinnvoll, aber das mögliche Opfer zum Täter zu machen ist ohne dabei gewesen zu sein auch nicht grade die feine Art.
  25. Wie oben schon erwähnt, die Kamera steht offen einsichtig in der Theke und blinkt sogar munter vor sich hin. Versteckt und heimlich ist es also nicht.
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