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Bubbagump

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Alle erstellten Inhalte von Bubbagump

  1. Ich gehe davon aus, dass du mittlerweile eins bekommen hast. Falls nicht: Ich habe noch eins im Schrank liegen. Grüße Bubbagump
  2. Ja, die Infos müssen dann auf dem Ticket aufgedruckt sein. Funktioniert dann, wie bereits richtig erkannt, aber nur bei reinen Ticket-Verkäufen. Sobald auch noch andere Artikel verkauft werden, klappt es nicht mehr über diese Variante.
  3. Interessant finde ich noch die Frage, an welcher Kasse man den Bon unbedingt braucht - und wo man sich befreien lassen kann. Das HDF Musterschreiben bezieht sich nur auf eine Kino-Ticket-Kasse. Der Verkauf an der Concession Kasse wird dort nicht genannt. Es wäre ja für die Katz (Thomas, no pun intended), wenn man an der Kino-Kasse befreit wird, aber nicht an der Concession Kasse. Weh tut es vermutlich am ehesten bei letzterer, weil man die relevanten Daten notfalls noch irgendwo auf dem eh ausgedruckten Kinoticket unterbringen kann.
  4. Oha, wie mir scheint ist das Thema nicht ganz trivial und in Teilen bisher nicht auf dem Fahrplan. Egal ob das Kind nun Kassenbon, Bonbon oder Beleg genannt wird: Der Gesetzgeber schreibt nun mal ab Januar vor, dass er gerne zwangsläufig einen Fetzen Thermopapier an den Mann gebracht haben möchte, auf dem teilweise andere Informationen stehen, als die, die bisher klassisch auf dem Kinoticket aufgedruckt sind. Die Inhalte von Letzerem sind werden ja auch durch den VdF und nicht das Amt vorgegeben. Bei reinen Kartenverkäufen kann ich das noch als vereinbar sehen. Das Ticket wird dann zwar etwas unübersichtlicher (daher der Trend zum Druck auf Endlosrolle), aber mit ein wenig kreativer Motivation lassen sich die notwendigen Daten wahrscheinlich auch auf einem optisch ansprechenderen Ticket unterbringen. Spannender ist die Sache daher wohl eher an der Concession Theke oder an Kassen, an denen gemischt verkauft wird: Und ganz genau das ist Gegenstand der Gesetzesänderung ab 01.01.2020. Ab dann ist dieses bisher gelebte Verfahren nicht mehr in Ordnung und Du bist verpflichtet einen Kassenbon an jeden Kunden auszugeben oder ihn zumindest zu erzeugen. Siehe auch https://www.br.de/nachrichten/wirtschaft/kassenbons-ausdruck-wird-pflicht-ab-2020,Rf4Mt2x Ob irgendwer diesen Beleg haben möchte oder dafür der halbe Regenwald abgeholzt wird, ist dem FA egal. Der Kunde darf zwar die Annahme ablehnen, aber Du musst den Beleg vorher schon ausgedruckt haben. Der Gesetzestext dazu ist sehr eindeutig: Bei der Zurverfügungstellung eines Papierbelegs reicht das Angebot zur Entgegennahme aus, wenn zuvor der Beleg erstellt und ausgedruckt wurde. Eine Pflicht zur Annahme des Belegs durch den Kunden sowie zur Aufbewahrung besteht nicht. Es besteht keine Aufbewahrungspflicht des Belegausstellers für nicht entgegengenommene Papierbelege. Ganz klar sehe ich das dort nicht. Dort steht ja, dass eine sachliche oder persönliche Härte nachgewiesen werden muss. Die Kosten werden dabei explizit ausgegrenzt. Welche Härte soll das denn dann noch sein? Eigentlich kann es nur noch die große Anzahl und kurze Dauer des Kundenkontakts sein, die den Verkaufsprozess spürbar verlangsamt. Wenn das Argument zieht, wären damit auch direkt alle Bäckereien, die sich gerade in dieser Sache versuchen zu wehren, befreibar. Bisher scheint es dazu aber keine klare Richtung des Amts zu geben - deshalb auch der Aufruf zum Austausch hier. Das Amt scheint hier die Methode "da soll erst mal jemand einen Antrag stellen" zu fahren. Zu Guter Letzt bleibt die Frage, ob man sich über das Thema "offene Ladenkasse" retten kann. Wäre aus meiner Sicht aber ein Rückschritt im Vergleich zu heute, weil ich dann die Führung des Kassenbuchs über die Software abschaffen müsste: Man kann zwar eine offene Ladenkasse in Form einer Geldkassette nutzen. Sobald deren Transaktionen aber über ein System wie cinetixx erzeugt wird um den Kassenbericht zu erzeugen, befindet man sich im Bereich des § 146a AO und fällt damit unter die Belegausgabepflicht laut Schreiben des BMF. Dann hilft nur noch der Antrag auf Befreiung mit offenem Ausgang.
  5. Hallo, hat Jemand schon Erfahrungen bzw. Diskussionen mit dem Finanzamt geführt zum Thema Belegausgabepflicht? Ich stelle mir gerade die Frage, ob der Ausdruck des Kinotickets ausreichend ist, oder ob zwangsläufig noch ein Bondruck erzeugt werden muss. Die Natur dankts. Auch an der Bistro-Kasse, die über cinetixx geführt wird, ist noch unklar ob sie unter die Pflicht fällt. Unklar ist dabei, ob eine Geldkassette, die über dieses Kassensystem gefüht wird, unter die Ausnahmeregelung der offenen Ladenkasse fällt. Siehe z. B. https://www.lhp-rechtsanwaelte.de/themen/betriebspruefung/kassenfuehrung-offene-ladenkasse/. Grüße bubbagump
  6. Also aufmachen, Tastatur mitsamt Dallas key Leser tauschen, zumachen und mit Dallas key und code wieder fit machen? Oder gehört noch mehr zur Hochzeit?
  7. Hallo, an unserem Kinoton Serie 2 Projektor ist die Folientastatur am Gerät für die Tasten "Lampe" und "Dowser" derart ausgelutscht, dass wir die Lampe notgedrungen per Fernsteuerung/Makro starten müssen. Kann man machen, ist aber dann, wenn man von PC/Bluray, etc. vorführt, eher lästig, weil dann der Doremi gar nicht läuft. Hast jemand ähnliche Erfahrungen? Evtl. schonmal getauscht/tauschen lassen? Bei der Rechere habe ich dieses Ersatzteil von Barco gesehen, das, abgesehen von anderen Tastentypen, baugleich aussieht: https://www.mteworld.com/barco-r8767375k-keypad-only-for-c-b-series-projectors/ Ich gehe davon aus, dass das nicht mal eben so getauscht ist, weil man danach neu heiraten muss, oder? Bin gespannt auf eure Meinung. Grüße bubbagump
  8. Hi, hat jemand den Eclair Client unter Windoof laufen und ihm beigebracht bei Systemstart zu starten? Da unser Rechner 24/7 läuft, wäre das sehr wichtig. Die entsprechende Option im Menü ist gesetzt - das beeindruckt Windows aber mal so gar nicht. Auch das Anlegen einer Verknüpfung auf die .exe Datei im Autostart-Ordner hat bisher nicht geholfen.
  9. Vielen Dank für Eure Infos, der Film wurde nun in knapp 4 Stunden herunter geladen, ist unverschlüsselt. Da parallel noch Vorstellungen liefen, hat der Ingest auf den Doremi was gedauert, aber nun ist er spielbereit. Gesamtdauer von Downloadbeginn bis fertig: ca. 6h.
  10. Danke für den Hinweis, im Moment ist die wesentlich spannendere Frage, ob das DCP überhaupt rechtzeitig ankommt. Wieder mal der Klassiker: Logistiker leitet die Lieferung in ein am Feiertag geschlossenes Geschäft um. Unschön, wenn die erste Vorstellung am Feiertag abends ist. Zufälligerweise habe ich letzte Woche mit Eclairexpress experimentiert. Da dort jemand sehr freundlich an der Hotline reagiert hat, brennt jetzt die DSL Leitung. Das wird wohl reichen bis heute Abend. Immer dieser Stress auf der letzten Meile...
  11. Vielen Dank!
  12. Hallo, Kann mir jemand verraten über welchen Weg bzw. von welchem Dienstleistern DCP und KDM von SYSTEMSPRENGER (24 Bilder) geliefert wurden? Vielen Dank Grüße Bubbagump
  13. Habe eben auch Eclair Express installiert, kämpfe aber noch mit den Administratorrechten, die die Kiste unter Windows zum starten braucht. Sehe ich das richtig, dass nur ein extrem geringer Bruchteil der Trailer über EclairExpress zur Verfügung steht? Ich sehe bei den meisten Trailern nur "ZIP" als Downloadmöglichkeit, aber nicht die Schaltfläche "Bestellen", die den Download über den Client startet.
  14. Hier ebenfalls Synology. Darauf laufen neben Sharc auch diverse Datensicherungen und auf dem externen Erweiterungsgehäuse ist genug Platz zum längeren Speichern ganzer Filme.
  15. Nabend, unser Scaler hat das zeitliche gesegnet. Gibt es Erfahrungen dazu, was derzeit noch verfügbar ist und taugt? Unser Kinoton Serie 2 projektor ist ein wenig zickig wenn man ihm direkt ein HDMI Signal über den DVI Port schickt, daher werden wir definitiv wieder einen Scaler vorschalten, um diverse Geräte (Sat, Bluray, PC, HDMI->SDI Strecke) anzustöpseln. Grüße bubbagump
  16. Ich wärme diesen Thread einmal auf, weil ein Thema bisher nicht diskutiert wurde: Seit 2018 gilt ein EU weites Verbot von Gebühren für Zahlungsmittel, siehe z. B. https://www.it-recht-kanzlei.de/verbot-extra-kosten-kartenzahlungen.html#abschnitt_6 Wir wurden kürzlich von einem Kunden dafür kritisiert, dass beim Onlinekauf über Kinoheld die erhobenen Gebühren gegen dieses Gesetz verstoßen würde. Ich halte das für schwierig: Im Falle Kinoheld sind alle Zahlungsmittel gleich teuer, daher würde dort wahrscheinlich eine Argumentation zur Anwendung kommen, wonach die 10% Aufpreis als Gebühr für wasweisichwas gelten, aber eben keine Zahlungsgebühren sind. Bei Cinetixx wäre das etwas kniffliger, weil dort die Zahlung via Kundenkarte kostenlos ist und durchaus zwischen den Zahlungsmitteln unterschieden wird. Trotzdem kann man die Frage stellen, ob die Praxis von kinoheld rechtens ist, weil zunächst nicht der volle Kaufpreis angezeigt wird. Man kennt das aus der Diskussion um Flugpreise: Dort haben genügend Gerichtsurteile mittlerweile klargestellt, dass der beworbene Ticketpreis nicht im weiteren Verkaufsprozess durch verpflichtende Gebühren erhöht werden darf. Im Grunde könnte man diesen Hintergrund auch als Argument für eine Preisparität sehen - wobei im Fall von Kinoheld dann immernoch das Problem der anfallenden und ausgewiesenen Zwangsgebühren besteht - aber immerhin wäre man imho als Betreiber weniger angreifbar, wenn der Preis überall gleich ist.
  17. Zum Beispiel ein Datasat AP25 mit der optionalen H458 Film Card.
  18. Das ist nicht ganz korrekt bzw. vollständig: Die Gebühren variieren je nach Zahlungskanal. Zu den 1,9% kommen die genannten 47 ct bei Paypal hinzu, bei Sofortüberweisung sind es nur 12ct. 12ct sind es auch bei Kreditkarten, aber dann liegt der variable Anteil bei 3,5%. Richtig spannend wird es aber dann, wenn der Kunde mit einer Kundenkarte bezahlt - dann kommt nämlich keine Gebühr drauf. Damit lässt sich endlich realisieren, dass ein Kunde bei der Online Zahlung einen Offline gekauften Gutschein einlösen kann - und auch umgekehrt ist es möglich einen online gekauften Gutschein an der Kinokasse einzulösen. Allein schon diese Flexbilität macht die Sache extrem interessant weil wir von unseren Kunden häufig darauf angesprochen werden.
  19. Welche Features sind das genau? Wir sind gerade kurz davor den Schritt von Kinoheld zu Cinetixx zu machen (also nur für den Onlinevertrieb). Die Integration von Gutscheinen, die online verkauft und auch offline eingelöst werden können, ist für uns ein riesen Argument. Neben der Möglichkeit Kundenkarten zu verwenden.
  20. Hallo Ulrich, klare Empfehlung: Ja! Wir haben als kleines Programmkino seit ca. 2 Jahren Gofilex und sind sehr froh damit. Der Anteil der über Gofilex gelieferten Filme steigt stetig. Wir liegen da im Moment irgendwo um die 30-50%. Technisch ist das System ausgereift und funktioniert seit Einbau (den wir selbst erledigt haben) ohne Probleme. Wir sind froh über jeden Film, der über Gofilex kommt: -Kein Rückversand mehr (kostet Zeit und Geld) -Es entfällt die wöchentliche Sucherei nach Filmen, die irgendwo auf dem Versandweg stecken, Verfolgung des AWB, Abgabe beim Nachbarn, etc. Meist ist der Film schon 12h nach Buchung am Montag auf dem Server -Film vom Server gelöscht und drei Wochen später könnte kommt nochmal eine Anfrage von einer Schule? Kein Problem: Gofilex angerufen und 4 Stunden später ist er wieder da. Abgesehen davon liegen die Filme meist eh ein paar Tage länger auf dem Gofilex System. -Per App lässt sich der Inhalt des Servers prüfen -Per Email wird man informiert wenn ein Film geladen wurde Für uns ein System, das uns den Alltag erheblich erleichtert. Die Rechnung, ob sich die Stromkosten amortisieren, brauche ich gar nicht aufzumachen. Allein schon die Arbeitserleichterung wäre es mir wert. Nebenbei ist das Team von Gofilex sehr nett und extrem auf Zack, wenn man mal ein Anliegen haben sollte. VG Sebastian
  21. Darüber denke ich auch nach. Insbesondere das Thema Gutscheine ist beim Zusammenspiel mit cinetixx nervig (Über Kinoheld gekaufte Online Gutscheine sind nur online Einlösbar, "Offline" Gutscheine sind nicht online einlösbar. Bei einem Umstieg auf das Cinetixx eigene Onlinesystem gehe ich davon aus, dass die online/offline gekauften Gutscheine jeweils auf beiden Vertriebskanälen einlösbar sind, oder?
  22. Genau so ging es mir auch. Ich habe zunächst versucht die Geschichte über LAN zu steuern, bin aber nicht zu einem zufriedenstellenden Ergebnis gekommen. Über Serial war es dann recht simpel. Ist allerdings auch schon 4 Jahre her, daher müsste ich mich jetzt auch erst einmal wieder tiefer einlesen.
  23. Ich habe einen Jnior 412 via RS232 am Doremi 2k4 hängen. unten siehst Du die Konfiguration dazu. Im Saal hängt ein Taster, der am Jnior Input hängt und dort ein Macro auslöst, dass den Befehl "PLAY" an den Doremi schickt. In der Playlisit ist ein entsprechender Trigger Cue, der die Playliste startet.
  24. Wir haben für genau dieses Problem die drahtlose Tonübertragung von Synchronize installiert: http://syncronice.me/ Genau genommen verwenden wir es für den umgekehrten Weg: Musik kommt vom PC im Vorführraum, wird dort per Y-Kabel an den AP20 und an den Synchronize Sender geleitet. An der Theke steht der Empfänger und speist einen Verstärker unter der Theke. Funktioniert 1a und ohne spürbare Latenz.
  25. Nein, die Lampe bleibt grün und in den Logs ist nichts unübliches enthalten. Beim ersten Auftreten hatte ich diesen Test durchgeführt - ohne Fehlermeldungen. Das Bild blieb unscharf. Ich erinnere mich dunkel daran, dass ein Techniker bei der jährlichen Wartung dazu kommentierte, dass dieser Test zu erheblichen Problemen führen kann, weil die verbauten Objektive keinen harten Anschlag haben. Dieser Test kann das Objektiv dann in einen Bereich fahren, aus dem es nicht mehr heraus kommt. Wie finde ich den aktuellen Softwarestand für den Projektor? Zuletzt wurden von Kinoton Anfang des Jahres diverse Updates gemacht. Danach ist das Problem nun noch 2 mal auftreten. Installiert ist derzeit: Barco: 2.1.13 Lens parameter Files 1.8.20 TI 4.5.454
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