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carstenk

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Alle erstellten Inhalte von carstenk

  1. In welcher Ecke der Republik, Ortsgröße etc. sitzt ihr denn? Will das nicht klein reden - aber abgesehen von den Kollegen in ausgewiesenen Ferienorten - der Sommer ist auch ohne WM/EM nie so der Umsatzbringer. Wenn ich mir die Zahlen von vor einem Jahr so anschaue...wobei da natürlich definitiv mehr passabel laufende Mainstream-Ware verfügbar war. Für mich unerklärlich, warum Disney kein Repertoire, nichtmal neueres, rausrückt. Wollen die die Disney+ Zahlen hochfrisieren? Meiner Meinung nach sollte man denen, die den Disney-Fox Merger genehmigt haben mal ne Tüte schimmliges Popcorn schicken...
  2. Wir haben diese Woche die Überbrückungshilfen über unseren Steuerberater beantragt. Bissl kompliziert, bis man die verschiedenen Zahlen und Prognosen zusammen hat. Aber die Steuerberater kriegen über Datev und ihre Verbände auch Hilfen dazu an die Hand. - Carsten
  3. Ja. Man merkt, dass hier deutsche und europäische Verleiher sehr bereitwillig bereits die Lücken füllen. Nicht alles ist grundsätzlich negativ... Gleichzeitig sind die überwiegend BWL-diktierten Ketten und Mainstream Häuser eher bereit, aus rein finanziellen langfristigen Überlegungen heraus den Stecker zu ziehen.
  4. Naja, Ihr habt doch für sowas ausreichend Platz? Andererseits - eigentlich kann diese Klientel auch selbst entscheiden, wann sie aufs Klo geht? Man könnte ja auch zwei Playlisten machen und dann fragen. Und dann 50/50 bekommen...
  5. Und ebenfalls Absage von Park Circus...
  6. Das ist bei uns nicht so krass, wir haben durchaus einige ältere dabei, und damit meine ich 60+ und 70+. Einige behalten auch die Masken beim Film auf, aber unser Publikum ist grundsätzlich eher 40+. Einen Film nur für Ältere würde ich mir momentan aber auch verkneifen. Wir haben das erste Seniorenkino wieder für den 1.10. angesetzt. Vorbehaltlich... - Carsten
  7. Hmm, Park Circus hat fast alles von Robert Altman, aber just 'A Prarie Home Companion' nicht. Weiß jemand, wer 'Short Cuts' verleiht? edit: weitere Absagen von Kool Film (die haben ihn noch auf ihrer Webseite) und Telepool. Könnte schwierig werden, Antwort von Park Circus steht noch aus.
  8. Unvollständig zitiert ;-) 'Und erfüllt die hohen Erwartungen in einer schwierigen Zeit -' Wir haben kürzlich mit Lindenberg und Little Women zweimal unser dreistelliges Besuchermaximum gerissen. Und für 'Das geheime Leben der Bäume' kommenden Mittwoch vermute ich Ähnliches. Also, ins Kino wollen die Leute schon noch. Wenn die richtigen Filme kommen... - Carsten
  9. Weiß jemand, wo man den momentan leihen kann? Die Filmagentinnen haben ihn seit 2017 nicht mehr. - Carsten
  10. Hatte eigentlich jemand im Frühjahr im Hinblick auf den ursprünglichen Start-Termin schon Plakate von Black Widow erhalten? - Carsten
  11. Da muss Du es wie die Spammer machen, Sex mit S@x...
  12. Wäre Kinopolis eventuell bereit, dem Verleiher Zustimmung zu signalisieren? Bei so einem alten Film finde ich das echt sehr überflüssig...
  13. Den Charakter dieser 'politischen Entscheidung' könntest Du nochmal erfragen - möglicherweise weiss der Disponent das selbst nicht so genau. Ich kenne ein paar solcher Entscheidungen, um örtliche Kinos vor z.B. PopUp Autokinos/OpenAir Kinos von Veranstaltern zu schützen, die nicht aus der Kinoszene kommen. Das kann also durchaus gut gemeint sein.
  14. Wenn die noch weiter in den Spät-Herbst reingehen, geht das hierzulande wieder auf breiter Ebene mit Corona los, das scheint mir keine sinnvolle Strategie zu sein. Da würde ich lieber drauf verzichten, Kaiserschmarrndrama unbedingt in den kalifornischen Kinos sehen zu wollen...
  15. Niedersachsen hat auch aktualisiert: https://www.niedersachsen.de/download/156982
  16. Das ist in der Tat gegenwärtig eine ziemlich dämliche Auswertungsstrategie, in den Ferien, mit bundesweit geöffneten Kinos nach so kurzer Zeit mit einem Kinder-/Familienfilm ins VOD zu gehen.
  17. Hier noch was dazu aus einer bayrischen FAQ (dürfte aber bundesweit gelten): https://www.stmwi.bayern.de/ueberbrueckungshilfe-corona/ Eine Kumulierung der Überbrückungshilfe mit öffentlichen Hilfen, insbesondere mit Darlehen, ist grundsätzlich zulässig. Es muss sichergestellt sein, dass durch die Gewährung der Überbrückungshilfe der nach der (geänderten) Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020 einschlägige Höchstbetrag unter Berücksichtigung der sonstigen auf der Grundlage dieser Bundesregelung gewährten Hilfen nicht überschritten wird. Eine Kumulierung mit dem Höchstbetrag für Beihilfen nach der De-Minimis-Verordnung ist zulässig, soweit die Vorgaben dieser Verordnung, einschließlich der Kumulierungsregeln, eingehalten werden. Unternehmen, die die Soforthilfe des Bundes oder des Freistaats Bayern in Anspruch genommen haben, aber weiter von Umsatzausfällen im oben genannten Umfang betroffen sind, sind erneut antragsberechtigt. Eine Inanspruchnahme der Soforthilfe schließt die zeitgleiche Inanspruchnahme der Überbrückungshilfe nicht aus, jedoch erfolgt bei Überschneidung der Leistungszeiträume von Soforthilfe und Überbrückungshilfe eine anteilige Anrechnung der Soforthilfe auf die Überbrückungshilfe. Dabei wird für jeden sich überschneidenden Leistungsmonat ein Drittel der gezahlten Soforthilfe abgezogen. Für den Leistungszeitraum der Soforthilfe zählt der volle Monat, in dem der Antrag auf Soforthilfe gestellt wurde, mit. Die Anrechnung erfolgt bereits bei Bewilligung der Überbrückungshilfe. Leistungen aus anderen Corona-bedingten Hilfsprogrammen des Bundes und der Länder werden auf die Leistungen der Überbrückungshilfe angerechnet, soweit der Zweck der Leistung identisch ist, und die Leistungszeiträume sich überschneiden. Eine Anrechnung vorher schon bewilligter Leistungen aus anderen Hilfsprogrammen erfolgt bereits bei Bewilligung der Überbrückungshilfe. Versicherungsleistungen, die aufgrund Corona-bedingter Umsatzeinbußen gezahlt werden, werden auf die Leistungen der Überbrückungshilfe angerechnet, soweit die Leistungszeiträume sich überschneiden. Die Anrechnung erfolgt im Rahmen der Prüfung der Schlussabrechnung.
  18. Klar war das nicht koordiniert - bei einigen davon sollten die ja möglichst schnell den in akuten Liquiditätsengpässen befindlichen Kinos helfen, darüberhinaus waren die Förderkriterien für Überbrückungshilfen ja noch gar nicht bekannt und somit nichts steuerungsfähig. Eine Abhilfe bietet aber ggfs. die oben von mir verlinkte Passage aus den FAQ zu den Überbrückungshilfen - das Kriterium für 'Umsatz' ergibt sich aus dem Umsatzsteuergesetz. Damit sollte ein Steuerberater ein bißchen was anfangen können.
  19. 'Zudem sind sonstige betriebliche Zahlungsflüsse (z. B. Fördergelder, Finanzinvestitionseinnahmen, Abschlagszahlungen, Zinsen, Mieterträge) zu berücksichtigen.' Na einiges an Fördergeldern ist oder wird ja hoffentlich erst später ausgezahlt. Das wird zum einen ein lustiges Hin- und Her-Rechnen, zum anderen kann man ggfs. richtig Pech haben, weil ein maßgeblicher Umsatzrückgang in April und Mai eine Grund-Bedingung für die Berechtigung zur Überbrückungshilfe für Juni/Juli/August ist. Das ist nicht gut durchdacht, wenn man durch dieses April/Mai Kriterium dank initialer Unterstützungsmaßnahmen pauschal aus den Überbrückungshilfen rausfällt, obwohl man in Juni/Juli/August Umsatz-Ausfälle in Höhe der Zweitbedingung hat. Da muss man ggfs. mit seinem Steuerberater kreativ sein und das Kriterium 'Umsatz' im Rahmen der legalen Möglichkeiten gestalten. ' Wie ist der Umsatz definiert? Umsatz ist der steuerbare Umsatz nach § 1 Umsatzsteuergesetz in einem Besteuerungszeitraum bzw. Voranmeldezeitraum i.S.d. § 13 Umsatzsteuergesetz. Ein Umsatz wurde danach grundsätzlich in einem bestimmten Monat erzielt, wenn die Leistung in diesem Monat erbracht wurde. Im Falle der Ist-Versteuerung wird jedoch nicht beanstandet, wenn bei der Frage nach Umsatz-Erzielung auf den Zahlungseingang abgestellt wird. Wurde eine Umstellung von Soll- auf Ist-Besteuerung oder anders herum vorgenommen, hat für die betreffenden Monate im Jahr 2020 jeweils eine separate Berechnung auf Basis des im Jahr 2019 angewandten Besteuerungsregimes zu erfolgen.' https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Dokumente/FAQ/faqlist.html - Carsten
  20. Nee, bei Outbreak war es ebenfalls ein natürlich entstandener Virus, den sich das Militär gesichert hat 😉 Whatever: Neue Coronaschutzverordnung für NRW ab 15.7.: https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/200712_fassung_coronaschvo_ab_15.07.2020_lesefassung.pdf Soweit ich sehe keine fundamentalen Änderungen, außer eben der Anhebung der maximalen Besucherzahlen für Indoor und Freiluftveranstaltungen von 100 auf 300, unter Beibehaltung Mindestabstand oder alternativ erweiterte Rückverfolgbarkeit über Sitzplan. Das dürfte abgesehen von OpenAir angesichts der gegenwärtigen Besucherzahlen kaum jemanden großartig interessieren.
  21. NRW hat ab 15.7. die Besucher-Höchstgrenze auf 300 erhöht - unter Beibehaltung der bisherigen Bedingungen 1.5m oder erweiterte Rückverfolgbarkeit (sitzplatzgenau). Das dürfte aber bestenfalls für OpenAir Veranstaltungen relevant sein (mit individuellen Hygienekonzepten ging hier ja auch vorher schon mehr). Für uns ist das jedenfalls faktisch das Go fürs OpenAir Kino. - Carsten
  22. Sehr eigenartig. War das Ding denn jemals ordentlich eingerichtet am AP20, ihr hattet doch zu Filmzeiten maßgeblich den JSD80 ? Ich würde vielleicht bei ausgeschaltetem DA20 mal Steckkarten und Steckverbinder kurz ziehen und wieder stecken.
  23. Für Postproduktionsanwendungen. Dieser CP65 stand also (ursprünglich) nicht in einem gewerblichen Kino. https://books.google.de/books?id=AaN5AQAAQBAJ&pg=PA26&lpg=PA26&dq=dolby+ds4e&source=bl&ots=CdjV2tv982&sig=ACfU3U1zgXb5fnKYTVOZOZjTH1tJOKUj9A&hl=de&sa=X&ved=2ahUKEwiPx6Lv-sXqAhVG4qQKHXA0DyUQ6AEwAXoECAoQAQ#v=onepage&q=dolby ds4e&f=false
  24. Das ist das klassische Ruhestands-Heisslauf-Syndrom. Um es kinoadäquat auszudrücken: 'Guten Tag, mein Name ist Rabust, ich kaufe hier ein!'
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