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Doku über analoge Filmsynchronisation aus dem Jahr 1994
carstenk antwortete auf hawkeyelinz's Thema in Nostalgie
Die haben 1993/94 noch mit Dub-Schleifen und Schere fürs Dialogbuch gearbeitet? Und das in so einem zeitkritischen Geschäft. Wenn ich mich recht erinnere, hatte ich damals schon meinen 4. oder 5. Computer, und spätestens der zweite hatte schon ne Textverarbeitung und Drucker. -
Hmm, also für die 'Fast&Furious' Fans sind '525 Quadratmeter' doch keine sinnvolle Größe, typisch old-school Medien, voll an an der Zielgruppe vorbei. Das ist ein 1500" Fernseher! - Carsten
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Frag doch mal dein Publikum, bietet auch ne Möglichkeit, wieder ins Gespräch zu kommen.
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Lumos in Nidda ist natürlich ein krasser Fall, die haben innerhalb des kleinen Centers einen Eclair-Color 'HDR' Sony und eben einen NEC S2K-Phosphorlaser. Weiss nicht, wie der Wartungszustand der Sonys ist, aber wäre natürlich ein interessantes Vergleichsobjekt.
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Kollege erwähnte vor einigen Tagen, dass diese BR wohl auch nicht mit Standardtools zu rippen sei, da scheint irgendwas schräg dran zu sein. Der musste die wohl auch ungern von der Original-BD beim Autokino abspielen, lief aber wohl immerhin ohne Mucken. - Carsten
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Naja, bei anderen Gruppen würde sowas zu massiven Problemen mit dem Selbstverständnis führen. Hier hatte halt irgendwer sündige Gedanken, und, dumm gelaufen, weiter machen. Das tut SO gut, bestraft zu werden...
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Wäre aber mal ein geeigneter Thread, um zu diskutieren wie man ohne direkten Zugriff auf das Gerät strukturiert analysieren könnte, was im Argen liegt. Ich würde z.B. mal mit der Frage der Kartenbestückung anfangen. Und ob ein Manual vorliegt, und man des Englischen halbwegs mächtig ist, und die Grundzüge der Audioverkabelung halbwegs drauf hat, Bypass testen, etc. - Carsten
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In fast jedem? Ne Radio-App für Internet-Radio vielleicht, aber damit hat man ja keinen UKW Empfang. Also, abgesehen von speziellen Headsets mit eingebautem Mini-FM Radio habe ich noch kein neueres SmartPhone mit integriertem UKW Radio gesehen.
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Gewissermaßen ja auch Autokino... Abgefahren...der Hayes Code wurde 1968 beerdigt - ein Jahr bevor Cool Hand Luke rauskam...danach machte der auch wirklich keinen Sinn mehr.
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Ja, sieht..irgendwie...so aus...muss wohl mal das WLAN Kennwort ändern...oder mal ein ernstes Wort mit meiner Frau reden...oder sie mit mir...? Packen die da Dildos, Laufschuhe und Leggings zusammen in die DriveBy Werbung... Bei meiner Oma damals waren die Seiten mit Ehehygieneprodukten immer aus dem Quelle-Katalog rausgerissen. Ich habe allerdings nie rausgefunden, mit welcher tatsächlichen Intention...
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Ja, die verfügbaren Sitzplätze sind in der Tat unser geringstes Problem. Allerdings kriegen wir gerade zur Eröffnung eine Baustelle neben das Kino, und unser ohnehin schon viel zu kleiner Parkplatz fällt weg. Vielleicht finden wir dafür irgendeine Corona-Ausrede... - Carsten
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Naja, man sieht, dass zumindest die kleinen Verleiher jetzt versuchen, die Lücken zu füllen, die die Großen noch lassen. Das mag nicht für jedes Kinokonzept funktionieren. Andererseits, auch wenn Sommer ist, es wurden ja viele Gutscheine verkauft, die eingelöst werden wollen, und viele Leute werden nach 3 Monaten Kinopause auch nicht nur wegen Blockbustern in die Kinos kommen. Aber da muss wohl jeder selbst seine individuelle Situation bewerten.
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Pff...gute Frage...einen Sony 510 😉 Ich bin ja jemand, der auf ordentlichen Kontrast/Schwarzwert 'Wert' legt. Oder zumindest auf 'ausreichend', wenn man schon bei kompakt ist. Da müsste man die konkrete Saalsituation anschauen, und vermutlich würde ich mir ein paar konkrete Geräte anschauen. Ich weiss grade garnicht, wo die preiswerten Phosphor Laser aktuell liegen. Im Zweifelsfalle ist man mit nem 'normalen 0.98" immer noch besser bedient, Christie 2215 z.B. Würde aber auch Barco mal in die Auswahl nehmen. Der 2K-6E, wir haben einen, ist ein nettes Kistchen, aber, auch wenn wir selbst einen für besondere Anlässe haben - korrekt farbkorrigiert ist Kontrast/Schwarzwert S2K typisch wirklich grenzwertig. Kommt dann vermutlich auch ein bißchen auf die Abluftsituation an. Was ist denn gegenwärtig installiert, ein NC900? Wie gesagt, bitte mal Cine-Project um Nennung einiger Laser-Phosphor Installationen, und guck mal, ob Du dir die anschauen kannst. Ich glaube, in Nidda war der Knackpunkt auch Einbauplatz und Lüftung. Da liegt man mit NEC auch nicht verkehrt. Eventuell kann man saalbasiert einen Kompromiss eher akzeptieren (Streulicht, Leinwand, Kaschierung), wenn man alles aussenrum optimiert, ist ein guter S2K vermutlich eher akzeptabel. Ich würde aber gegenwärtig kein Gerät austauschen, bloß weil es grade Förderung gibt, es sei denn, es wäre Serie 1 oder ein abgenudelter Sony 220/320.
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Wir haben letztens Autokino mit einer Kopfhörer-Lösung gemacht. Keine große Sache, ich finde es nicht optimal, aber es geht. Einige haben sich die Ausgänge der Empfänger in die eigenen Autokinos gestöpselt, aber das ist natürlich keine Option für 'normales' OpenAir. Die preiswerte Lösung sind diese diversen Silent-Disco Anbieter. Wir hatten ein professionelles (analoges) Sennheiser Konferenz-System gemietet. WLAN/Streaming etc. kann man dafür vergessen. Von einigen Silent-Disco Anbietern kann man preiswert mal ein kleines Testset kommen lassen. Die Gesamtsituation (An-/Abfahrt), muss man mit dem Ordnungsamt besprechen. In der Regel darf man auch 'mal' Lärm machen, wenn man es anmeldet. Sollte dann halt nicht zu oft sein. - Carsten
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Der 1402L ist m.W.n. noch nicht lieferbar. Die Kollegen im Lumos in Nidda haben einen älteren kleinen NEC Laser. Und ich glaube in Daun steht auch einer. Gibt bestimmt mittlerweile einige. Frag doch mal bei Cine-Project nach, die nennen dir sicher einen Standort halbwegs in eurer Nähe. 'Laser' muss man bei diesen Geräten natürlich stark relativieren. Es ist eher ein 'Leuchtstoffprojektor'. Und als S2K von der Bildqualität her eher am unteren Ende der Skala. Der Vorteil liegt eher beim geringen Wartungsaufwand, ggfs. geringer Lärmpegel, etc. Knackpunkt ist immer noch die Haltbarkeit ggfs. Garantien für die proprietäre komplexe Lichtquelle. - Carsten
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Also jetzt ist echt Ende...sind die gehackt worden, oder meinen die das ernst? Ich kann mich garnicht entscheiden...
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Problem beim Tommes ist, dass er typisch nicht ständig im Saal nachkontrollieren und nachjustieren kann, jedenfalls nicht im großen Saal. Da mag eine starre WorstCase Zahl mehr Sinn machen. Mit wechselnden 1/2/3... Gruppen lässt sich das nicht mathematisch korrekt statisch optimieren, respektive, Cinetixx wohl wird keine Funktion einbauen, die die Saalauslastung basierend auf dem aktuellen 'Füllgrad' und Zusammensetzung + Mindestabstand erlaubt. Ich hoffe, dass wir es schaffen, dass das Einlasspersonal soweit im Saal präsent sein kann um die Abstände zu regeln. Unser Einlass hat bisher z.B. schon an die Kasse durchgegeben, wenn die Loge nahezu voll war. Ich habe tatsächlich grade 160cm lange Schwimmnudeln im Laser-Schwert-Design geordert: https://www.ebay.de/itm/Poolnudel-Lichtschwert-Star-Wars-Schwimmnudel-Wassernudel-Schwimmhilfe-Pool/233530226762
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Aktuelle Verordnung für Mecklenburg-Vorpommern: https://www.regierung-mv.de/static/Regierungsportal/Ministerium für Wirtschaft%2c Arbeit und Gesundheit/Dateien/Downloads/GVOBl. Nr. 31 v. 19.5.2020 Cor.pdf --- In § 2 wird folgender Absatz 4d neu eingefügt: „(4d) Kinos dürfen ab dem 25. Mai 2020 wieder geöffnet werden, wenn sie ein einrichtungsbezogenes Hygiene- und Sicherheits-Konzepts erstellen, das auf Anforderung der zuständigen Behörde vorzulegen ist. Dabei ist insbesondere Folgendes sicherzustellen: 1. Begrenzung der Besucherzahlen zur Sicherstellung der Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern, ausgenommen zwischen Angehörigen eines Hausstandes; 2. ein Verkauf von Speisen und Getränken im Foyer- und Eingangsbereich ist unter Beachtung der gestiegenen Hygienestandards erlaubt, ebenso die Mitnahme in den Saal; ein Verkauf von Speisen und Getränken in den Sälen ist nicht gestattet; 3. Entwicklung und Umsetzung von Wegeleitsystemen sowie Umsetzung der Abstandsregeln in gemeinsam genutzten Bereichen; 4. Erarbeitung eines ergänzenden Konzeptes zur Verringerung der Aerosole-Belastung in den Sälen und Innenräumen unter Berücksichtigung wesentlicher Faktoren wie Saalgröße und Besucherdichte (u.a. regelmäßiges Lüften der Säle und Foyer- und Eingangsbereiche; ggf. Begrenzung der Vorführungen pro Tag und Saal); 5. Erfüllung sonstiger erhöhte Hygieneauflagen durch intensivierte Reinigungsintervalle im Gebäude; Bereitstellung von Desinfektionsmitteln auch für Besucher; 6. Beschäftigten mit Besucherkontakt sind in den gemeinsam genutzten Innenbereichen verpflichtet eine Mund-Nase-Bedeckung (zum Beispiel Alltagsmaske, Schal, Tuch) zu tragen; Dies gilt nicht, soweit sie durch eine Schutzvorrichtung geschützt werden; 7. § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 gilt entsprechend.“ (hinter 7. verbirgt sich: Zum Zweck der Nachverfolgung von Infektionen mit Covid-19 muss eine Person pro Gästegruppe in einer Tagesanwesenheitsliste erfasst werden, die die folgenden Angaben enthalten muss: Vor- und Familienname, vollständige Anschrift, Telefonnummer, Tischnummer, sowie Uhrzeit des Besuches der Gaststätte. Die jeweiligen Tageslisten sind vom Betreiber oder der Betreiberin für die Dauer von vier Wochen aufzubewahren und der zuständigen Gesundheitsbehörde im Sinne des § 2 Absatz 1 Infektionsschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern auf Verlangen vollständig herauszugeben. Die zu erhebenden personenbezogenen Daten dürfen zu keinem anderen Zweck, insbesondere nicht zu Werbezwecken, weiterverarbeitet werden. Die Informationspflicht nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung kann durch einen Aushang erfüllt werden. Die Anwesenheitsliste ist so zu führen und zu verwahren, dass die personenbezogenen Daten für Dritte, insbesondere andere Gäste, nicht zugänglich sind. Wenn sie nicht von der Gesundheitsbehörde angefordert wird, ist die Anwesenheitsliste unverzüglich nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist zu vernichten.) --- Im Grunde halb so wild, wenn man den bisher überall vorherrschenden problematischen Aspekt der geringen Saalausnutzung mal außen vor lässt. Interessant, wie sich die einzelnen Länderverordnungen in einigen Details unterscheiden - Hessen will z.B. jeden Besucher einzeln auf Anwesenheitslisten haben. MeckPomm nur eine Person pro Besuchergruppe. Was dadurch erleichtert wird, dass dieser Passus nur einmal in der ersten Verordnung im vollen Wortlaut enthalten war und dann in Neufassungen immer nur wieder aufgegriffen wird.
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Du willst es nicht begreifen oder? Bloß weil früher mal genausoviel, oder noch mehr Leute an irgendwas gestorben sind, ist Covid-19 nicht harmlos. Nimm doch gleich die Pest als Referenz, dann wird auch die spanische Grippe zu einem lauen Hüstchen. Und der zweite Weltkrieg verliert auch gleich seinen Schrecken. Ohne Lockdown? Woher nimmst Du denn die Gewissheit, dass es ohne den jetzigen Lockdown genauso 'glimpflich' abgegangen wäre wie 2000, 1993, usw? Was ist denn so schwer dran, mal EINEN EINZIGEN Gedanken weiter zu denken als bis vor die eigene Schuhspitze?
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Das sind keine Auflagen, sondern Vorschläge des HDF. Für die tatsächlichen Auflagen sollte man die Verordnung seines Bundeslandes lesen. - Carsten
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Vielleicht kommt ja noch ne zweite dahinter. Und wo viele Container sind, dürfte auch ein bißchen KnowHow über deren Statik vorhanden sein. - Carsten
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Aber die Container können doch da auch nicht frei stehen, oder? - Carsten
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'Reichweite' spielt keine Rolle, das übernimmt die Optik. Bildgröße ist ausschlaggebend. Aber beim Autokino/OpenAir auch nicht anders als bei großen Indoor-Bildwänden. Das Restlicht vor Ort spielt ggfs. eine Rolle, und die Reflektionseigenschaften des Leinwandtuches respektive der Oberfläche, ggfs. gepaart mit der Neigung der Bildwand. Schaut man sich ordentliche reguläre Autokinos an, sieht man oft leicht gekrümmte Konstruktionen mit einer leichten Neigung in Richtung des Aufstellplatzes. Das erhöht den Lichtgewinn. Bei PopUp Autokinos hat man da in der Regel weniger Möglichkeiten oder es fehlt schlicht das nötige KnowHow. 525qm ergibt bei einem angenommenen Leinwand-Gain von 1 eine nötige Lichtleistung von 70.000-80.000 Lumen für Normhelligkeit. Allerdings, bei wenig Streulicht am Ort und einer 'freundlichen Bildwand' kommt man durchaus mit der Hälfte aus (geht im konventionellen 3D Kino ja auch). Das ist mit etwas Kompromiss durchaus mit einem einzelnen Projektor hinzukriegen, ggfs. halt zwei. Stehen ja gegenwärtig genug ungenutzt rum. Teurer als eine halb so große LED Bildwand ist es jedenfalls nicht. - Carsten
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Leider sieht man nicht die unmittelbar vorangehenden Umstände. https://www.berliner-kurier.de/berlin/polizei-fuehrt-ddr-buergerrechtlerin-angelika-barbe-68-ab-li.83774 https://www.presse.online/2020/05/19/brutal-verhaftet-ddr-buergerrechtlerin-angelika-barbe-packt-aus/ https://www.mmnews.de/politik/144832-video-angelika-barbe-statement-nach-brutaler-verhaftung-bei-berlin-demo https://de.wikipedia.org/wiki/Angelika_Barbe
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https://www.t-online.de/region/berlin/news/id_87905822/berlin-koepenick-53-jaehrige-frau-von-eigenem-pkw-ueberrollt-schwer-verletzt.html 'Innensenator Andreas Geisel (SPD) hat weitere Lockerungen der Beschränkungen wegen der Corona-Pandemie für Berlin in Aussicht gestellt. Als Beispiele nannte er am Dienstag die Versammlungsfreiheit, Gottesdienste sowie die Öffnung von Freiluftkinos oder Fitnessstudios. Hier seien bis Ende Mai oder Anfang Juni Änderungen angepeilt. Der Senat wolle bei seiner nächsten Sitzung am 26. Mai einen Fahrplan erarbeiten und diesen dann voraussichtlich bei einer Sondersitzung am 28. Mai beschließen. Ziel sei, die Lockerungen danach zügig umzusetzen.'