carstenk
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Ich habe in unserem Kalender vor über einem Jahr den 26.5.2018 eingetragen (ebenso wie ich das damals auch bei der Jugendschutznovelle getan habe), du darfst mir glauben, dass wir vorbereitet sind. Dass da weiter oben sind, ich sage es nochmal 'Aussagen der einzigen zur Verfolgung von DSGVO Verstößen ermächtigten Behörden': "Bei geringen Verstößen könnten etwa auch Verwarnungen ausgesprochen werden. Im Falle von Bußgeldern müssten diese verhältnismäßig ausfallen. "Bei sichtbarerer Zusammenarbeit werden sie moderat bleiben." Du kannst gerne differenzieren zwischen 'gering' und 'Bagatelle'. Für mich ist das im Zusammenhang mit den zitierten Äußerungen derjenigen, die einzig sanktionieren dürfen, unerheblich. Dass Du aus meinen Äußerungen herauszulesen glaubst, ich würde einen eigenen Rechtsrahmen in Anspruch nehmen, zeigt mir, dass Du nicht lesen kannst oder willst. Dieser Thread enthält massenweise konkrete Hinweise von mir zur Frage der Prioritäten bei der Anpassung an die DSGVO und die Differenzierung der verschiedenen zulässigen Sanktionsmittel ( Bußgelder vs. wettbewerbsrechtlicher Instrumente). Das übersiehst Du aber alles und deutest es dahingehend, dass ich überhaupt kein Agieren für nötig halte. Das Gegenteil ist der Fall, mich nervt lediglich die Panikmache und die Polemik gegen die DSGVO bei einigen hier. Das hier ist im Übrigen auch nicht der erste thread zu diesem Thema. Warst Du vor drei Monaten in Urlaub? https://www.filmvorfuehrer.de/topic/27584-neue-datenschutzbestimmungen-ab-ende-mai/?do=findComment&comment=299655 - Carsten
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Formal sind in Interop in der Tat nur 24/48 erlaubt, aber gängige Praxis ist eben, dass auch 25fps unterstützt sind. Gerade im Bereich Doku, aber auch Kinowerbung, ist 25fps sehr verbreitet, viele Kinos bzw. Vorführer kriegen das garnicht mehr mit, wenn sie 25fps spielen. Wenn sowas in größerem Maßstab im Verleih ist, kommt schonmal eine Vorabinfo, dass das DCP 25fps hat und man bitte abklären möge, ob die Projektionsanlage 25fps unterstützt. In der Praxis sind es aber tatsächlich eher die Dolby DSS100/DSP100 Installationen, die diesbezüglich für Irritationen sorgen, als die Interop/SMPTE Problematik. Manche Festivals haben ggfs. tatsächlich diese Dolby Server, oder die technisch Zuständigen 'haben schonmal von dem Problem gehört' und wollen auf Nummer Sicher gehen. Ich sehe auch durchaus schonmal Platten, auf denen sowohl eine 24 als auch 25 fps Version drauf ist. Oder eine 25fps in SMPTE, und eine 24fps in Interop. Im Grunde ist das ja kaum der Rede wert, wenn man sich klar macht, wie wenig aufwendig eine Konvertierung von 25fps Quellen nach 24fps ist. Wie gesagt, der DSS100/DSP100 ist kein Indiz dafür, dass 25fps in Interop nicht geht. Dolby hat da irgendeine blöde Beschränkung drin, die man auch in 10 Jahren nicht durch Software beheben konnte. Erstaunlicherweise kann der DSP100 ja die 'alten' MPEG2- Interop DCPs durchaus mit 25fps (und auch in 23.98 und 29.97/30fps) abspielen. Nur eben J2K nicht. Was schwierig zu kommunizieren ist, ist immer wieder, dass im Bewusstsein vieler Kinobetreiber, aber auch der Kreativen oder Dienstleister, 'DCI' doch so eine strenge Regulierung darstellen soll, die angeblich keinerlei Abweichungen vom Standard erlaubt. Leider ist DCI oder eben später SMPTE aber doch keine Garantie dafür, dass alles, was erlaubt ist auch in der Praxis geht. Wirklich streng reguliert sind tatsächlich nur die Sicherheitsaspekte, signaltechnisch gibt es durchaus große Unterschiede zwischen den Specs und den tatsächlichen Fähigkeiten der Geräte. Die einzig fundamentale Gewissheit ist, dass ein 24fps J2K DCP im Rahmen der erlaubten Parameter eben wirklich überall läuft. Alles darüber hinaus ist 'kann'. Letztens erst ein Werbe-DCP mit 50fps bekommen. Muss ich bei unserem Sony garnicht drüber nachdenken, läuft, aber das läuft noch in einer Handvoll weiterer Kinos, und wenn da jemand mit klassischen HD-SDI Systemen spielt (die immer noch die Mehrzahl aller Installationen stellen), geht nix. - Carsten
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https://www.golem.de/news/dsgvo-eu-kommission-kritisiert-fake-news-zur-datenschutzreform-1805-134403.html (...von dort der letzte Abschnitt:) -------------------------------- Zitat Anfang --------------------------------- Nachtrag vom 16. Mai 2018, 17:21 Uhr Datenschützer warnten am Mittwoch in Berlin ebenfalls vor Schwarzmalerei. Die EU-Verordnung sei in erster Linie ein "Meilenstein des Datenschutzes", sagte die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff auf dem 19. Datenschutzkongress. Die Diskussion darum sei aktuell emotional höchst aufgeladen. Es sei aber an der Zeit, die Panik abzubauen, sagte der hessische Datenschutzbeauftragte Michael Ronellenfitsch nach Angaben der Nachrichtenagentur dpa. "Wir haben Zähne bekommen, sind aber nicht bissig geworden." Ab dem 25. Mai könnten nur jene Probleme erwarten, "die schon immer Datenverstöße begangen haben", sagte Ronellenfitsch. Alle anderen hätten nichts zu befürchten. Auf anderslautende Warnungen von Anwälten und Beratern solle man nicht unbedingt hereinfallen. "In kaum einem Bereich ist die Sachkenntnis so defizitär." Keine schnellen Bußgelder zu befürchten Vielfach werde die Verordnung als innovationshemmend oder bürokratisch dargestellt, sagte Voßhoff weiter. Unternehmen sorgten sich wegen hoher Bußgelder. "Die Negativ-Begleitung ist in der Sache jedoch nicht gerechtfertigt", sagte Voßhoff. "Wir sollten mögliche Hemmnisse nicht in den Vordergrund stellen." Die Aufsichtsbehörden hätten zwar neue Befugnisse, doch "keiner geht mit der Registrierkasse am 26. Mai los und sammelt Bußgelder ein." Das hält auch die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk für unwahrscheinlich, sieht die Behörden jedoch nicht als zahnlosen Tiger. "Die Verhängung von Sanktionen ist ein wichtiges Mittel, um den Datenschutz wirksam zu erreichen", sagte Smoltczyk. Die Behörden hätten nun erweiterte Befugnisse und könnten auch verbindliche Anordnungen erteilen. Bei geringen Verstößen könnten etwa auch Verwarnungen ausgesprochen werden. Im Falle von Bußgeldern müssten diese verhältnismäßig ausfallen. "Bei sichtbarerer Zusammenarbeit werden sie moderat bleiben." -------------------------------- Zitat Ende ------------------------------ Bussgelder / 'Strafen' gibts ausschließlich von den Datenschutzbeauftragten als Aufsichtsbehörden. Nur diese haben als Aufsichtsbehörde ein Recht, die tatsächliche Datenverwendung und Prozesse in Unternehmen, egal ob klein oder groß, zu prüfen und zu sanktionieren. Man darf sich unabhängig von den bereits mehrfach ÖFFENTLICH UND ZITIERFÄHIG getätigten Äußerungen der Datenschutzbeauftragten, zunächst zu mahnen, und erst dann zu strafen, auch mal die Frage stellen, ob diese Behörden überhaupt die Ressourcen haben, gegen Millionen Webseitenbetreiber mit Bagatellverstößen vorzugehen. Im Fokus der Aufsichtsbehörden dürften zunächst mal die Unternehmen stehen, deren maßgeblicher Geschäftszweck in der Speicherung und Verarbeitung persönlicher Daten besteht, und die erhebliche Mengen solcher Daten erheben. Und nicht solche, in denen personenbezogene Daten zur Verwirklichung eines anderen konventionellen Geschäftszweckes verwendet werden (z.B. Emaildatenbanken für den Newsletterversand). 'Abmahnanwälte' und Verbraucherschutzverbände können lediglich 'nach dem Anschein' tätig werden - eben über das, was aus Webseitenfunktionalität heraus unmittelbar als wettbewerbsrechtlicher Verstoß erkennbar ist. Die haben keinerlei Auskunfts- oder Prüfrechte. Ob solche Verstöße im Bereich des Datenschutzes nach DSGVO aber überhaupt abmahnfähig sind, ist noch umstritten, denn hier müsste erstmal nachgewiesen werden, dass aus einem konkreten Verstoß gegen z.B. die Pflicht zur Datenschutzerklärung ein unzulässiger wirtschaftlicher Vorteil generiert werden kann - nur solche Umstände können Anlass wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen sein. Ob man sich auf diese 'Unsicherheit' verlassen sollte, ist eine andere Frage, aber ich würde mal nicht die Pferde unnötig scheu machen. Aber natürlich auch nicht den Kopf in den Sand stecken. Webseite fit machen ist aber auch wirklich kein Hexenwerk. - Carsten
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Soweit ich gehört habe wurden im Laufe der Zeit drei verschiedene Netzteiltypen von Dolby im CP650 verbaut. Ob das auch für in Deutschland verkaufte Geräte zutrifft (wegen andere Netzspannung/Frequenz und ggfs. Zulassungsbedingungen) weiss ich nicht. Glaubt man Diskussionen auf Film-Tech zu dem Thema, kann man die meisten CP650 Netzteile durch Elko-Tausch wiederbeleben. Sofern es einen passenden und halbwegs bezahlbaren Austauschtyp gibt, ist das einer Reparatur aber sicher vorzuziehen. - Carsten
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- dolby cp650
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SMPTE DCP von MARIA BY CALLAS
carstenk antwortete auf preston sturges's Thema in Digitale Projektion
Da kann man dem Verleih nur sagen: Selbst schuld, welchen Sinn hat es, da vorzupreschen, wenn es ausgerechnet auch noch untertitelte Versionen geben soll... Wie lautet denn die vollständige CPL, bzw. wer hat das gemastert? Mir hat kürzlich jemand gesteckt dass in Deutschland noch knapp 400 Serie1 DLPs eines einzigen Herstellers installiert sein sollen...wenn man das mit den anderen beiden Herstellern und Kinoton Geräten hochrechnet, kann man locker von 700-1000 Installationen ausgehen, die zumindest projektorseitig keine SMPTE Untertitel oder Captions darstellen können... - Carsten -
Bei den Servern hängt es von der Softwareversion ab. Sogar die alten DSS100/DSP100 sind noch SMPTE kompatibel zu kriegen (mit der letzten 4.7.8.7 Software). Die DSS200 werden ja ohnehin noch weiter gepflegt und können SMPTE schon länger. Problematisch sind allerdings die Serie1 DLP Projektoren bezüglich der Untertitel/Captions in SMPTE DCPs. Serie1 Projektoren können keine SMPTE formatierten Untertitel wiedergeben. Solche DCPs werden auch auf Servern mit aktueller SMPTE kompatibler Software zwar wiedergegeben, aber auf Serie1 DLPs eben ohne Untertitel. Glück hat, wer einen Doremi am Serie1 betreibt, denn der kann die Untertitel über den Server darstellen lassen, das geht dann auch mit Serie1 DLPs. Beim Upgrade der Serversoftware muss man aber aufpassen - man kriegt zwar ggfs. seinen Server mit einem Upgrade auf aktuelle Software SMPTE kompatibel - die verbreiteten Doremi Server mit internem Dolphin Media Block, aber auch die Dolby DSS100/DSS200 setzen beim Upgrade auf eine neuere 'DCI' Software aber voraus, dass der Projektor Cinelink II/TLS unterstützt. Etliche ältere Serie 1 Projektoren beherrschen das aber nicht, das wurde erst mit neueren Boardrevisionen ermöglicht. Wer kein Boardset in seinem Serie1 hat, das Cinelink II/TLS unterstützt, kann mit so einem upgedateten Server keine verschlüsselten Inhalte mehr abspielen. Noch schlimmer - das DCI Upgrade (das schon länger in der Versionsgeschichte von Doremi und Dolby zurückliegt) ist eine Einbahnstrasse - man kann nicht mehr auf eine frühere nicht-DCI Version downgraden, wenn man über das Cinelink II Kommunikationsproblem mit seinem Serie1 Projektor stolpert. Man hat dann ein echtes Problem. Wer jetzt also z.B. noch einen Dolby auf Softwarestand <4.7 hat, und den an einem Serie 1 DLP betreibt, kriegt zwar mal eben seinen Server SMPTE kompatibel wenn er updatet, aber er kann keine untertitelten SMPTE DCPs abspielen, und wenn er Pech hat, bleibt auch mit Interop DCPs die Leinwand dunkel, wenn sein Serie 1 obendrein auch kein Cinelink II/TLS unterstützt. Muss man sich also gut überlegen, und auf jeden Fall vor einem Update erstmal die Analyse der Ausgangssituation machen. Blind ohne intensive Diskussion mit dem Techniker oder Integrator upgraden um jetzt Hals über Kopf SMPTE kompatibel zu werden kann nach hinten losgehen. Im Übrigen - bloß weil gerade der SMPTE Test läuft, werden nicht ab einem jetzt schon absehbaren Tag X nur noch SMPTE DCPs ausgeliefert. Das wird hier noch ne Weile dauern. Ich würde vermuten, dass es ne Weile sogar noch beide Typen geben wird. Die ROPA ist zwar weg vom Fenster was SMPTE DCPs angeht, aber vorläufig werden ja mal noch weiterhin Interop DCPs ausgeliefert. 24/25fps ist irrelevant. Sowohl Interop als auch SMPTE DCPs können in 24 und 25 fps erstellt werden. Der Dolby DSS100/DSP100 kann keine 25fps j2k DCPs wiedergeben, das ist aber eine Hardwarebeschränkung und hat nichts mit Interop/SMPTE zu tun. - Carsten
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Es gibt keine 8k DLPs. Diese Projektoren können UHD(-2) Signale in 8k entgegennehmen, sie aber lediglich auf 4k skaliert wiedergeben. Sie als 8k Projektoren zu bezeichnen ist gelinde gesagt 'gewagt' und es ist ein Armutszeugnis, dass sämtliche Fachpresseorgane das unreflektiert nachplappern. - Carsten
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Bei einer Schülerzeitung wäre das eine wahrscheinliche Erklärung. Bei einer Zeitung wie dem Kölner Stadtanzeiger sicher nicht. - Carsten
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mit USB 3.0? - Carsten
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Häh? Nach dem ganzen Aufwand mit dem Umbau, den die 'gerade erst' hatten? https://www.berliner-zeitung.de/berlin/nach-35-jahren-das-eiszeit-kino-in-kreuzberg-schliesst-30404498 - Carsten
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Was hat denn ein Bußgeld nach Art 13 DS-GVO mit einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung zu tun? Bußgelder werden von den Aufsichtsbehörden verhängt, nicht vom Wettbewerber. Und wie bereits oben erwähnt haben die Datenschutzbeauftragten als Aufsichtsbehörden bereits mehrfach mitgeteilt, dass sie bei regulär agierenden Klein- und Mittelständlern, die nicht maßgeblich ihr Brot mit persönlichen Daten verdienen vorläufig bestenfalls Ermahnungen aussprechen werden. Für eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung braucht es aber nur die und/oder Kombination eines missliebigen Konkurrenten und eines alternativ geldgeilen oder verzweifelten Anwaltes. Letztere kümmern sich aber nicht um konkrete Prozesse, sondern nur um unmittelbar auffällige Nachlässigkeiten wie eine fehlende aktualisierte Datenschutzerklärung. Für mehr haben die gar keine Zeit und Lust, da bringt es nur die Masse. Warum ein Bild einer lebenden oder gerade erst verstorbenen Person verpixelt wird, ist mir im Übrigen durchaus klar. Die Frage war, warum man ein großformatiges 'Portrait' in einem Presseorgan einsetzt, in dem ausser der Verpixelung überhaupt nichts mehr zu sehen ist. Wo ist da der Sinn? - Carsten
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Sobald Kodak verkündet, dass der neue E100D ausschließlich in der neuen Kodak Kamera belichtet werden kann, und die Verarbeitung ausschließlich Cloud-basiert erfolgt, ist diese Diskussion unter Stammtischniveau hier vielleicht angebracht. Solange würde ich es vielleicht einfach mal abwarten und auf die Frage reduzieren: Kommt ein E100D von Kodak, wenn ja, wann, und was kostet er? Dass Kodak mit Kamera und Filmen auf der aktuellen CES 2018 war, ist jedenfalls kein Anlass für Pessimismus. Der Kodak Mitarbeiter, der die Kamera und Kassetten auf der CES vorführt, trägt ein Namensschild 'Holger Schwaerzel' und ist seit vielen Jahren bei Kodak in Stuttgart im Filmbereich beschäftigt. Wer sich so brennend für das Thema E100D interessiert, könnte ja auch einfach mal anrufen. Eine persönliche Webseite mit Kontaktmöglichkeiten hat er auch. Google hilft. - Carsten
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Ich finde es eher amüsant, was für krude Auswüchse das annimmt. Hier will z.B. ein durchaus etabliertes Blatt unbedingt ein aktuelles Foto zeigen, aber sicherheitshalber wird es vollformatig verpixelt... Das 'Tüpfelchen auf dem i' wäre jetzt noch eine Bildlegende 'Symbolfoto' und 'Name und Alter der Person wurden aus Datenschutzgründen geändert. Ebenfalls wurden Datum und Uhrzeit der Meldung sowie Ort und Inhalt geändert, um keine Rückschlüsse auf das tatsächliche Ereignis zuzulassen. Nur die Werbung auf unserer Newsseite und die Facebook- und Twitterbuttons sind echt'. - Carsten Im Ernst - alle deutschen Aufsichtsbehörden, die Datenschutzbeauftragten, haben im Vorfeld schon signalisiert, mit Augenmaß gerade bei konventionell agierenden Kleinunternehmern und Mittelständlern vorzugehen. Das Gesetz richtet sich maßgeblich erstmal an oder gegen jene, die in erheblichem Umfang personenbezogene Daten verarbeiten, und das ist ohne Zweifel auch gut so, dass Facebook & Co mal Zügel angelegt werden. Das einzige konkrete Risiko darüber hinaus sind Abmahnungen, die im Namen von Mitbewerbern verschickt werden (Rechtsanwälte sind dafür garnicht mal nötig, das kann ein Konkurrent auch persönlich, wenn er es will). Rechtsanwälte können das auch nicht aus eigenem Antrieb, da sie keine Mitbewerber von Kinounternehmen sind. Man braucht also zumindest mal einen Kinobetrieb als Strohmann. Gegenwärtig ist nichtmal gesichert, dass Verstöße bezüglich der Informationspflichten bei der Verarbeitung persönlicher Daten überhaupt zum Gegenstand wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen werden können. Um dem zu entgehen reicht es, erstmal, eine aktualisierte Datenschutzerklärung auf der eigenen Webseite im Impressum zu platzieren. Dort mussten auch schon in der Vergangenheit ähnliche Informationen untergebracht werden, das wird jetzt lediglich etwas mehr. Im Netz gibt es zahlreiche Stellen, wo man sich sowas kostenlos mehr oder weniger automatisch generieren lassen kann. Copy/Paste, und gut ist. Jeder Konkurrent oder Anwalt wird die Finger von einem lassen, wenn auf der Webseite ersichtlich ist, dass man dort aktuell DSGVO konforme Datenschutzerklärungen hinterlegt hat. Für mehr haben Massenabmahner keine Zeit, die verdienen nur mit Masse. Und wer aktuell immer noch Newsletteranmeldungen ohne Bestätigungsmail durchführt, hat den Schuss schon vor zehn Jahren nicht gehört. Naja, gut, https/SSL muss zugegebenermaßen auch sein... Wir hatten im Übrigen exakt die gleiche Situation beim Inkrafttreten der letzten Jugendschutzreform. - Carsten
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Hallo Thorsten, je nach Filmauswahl müsst Ihr zumindest ein DCI 'kompatibles' System haben. Kompatibel heisst hier, dass es DCPs abspielen kann, aber nicht alle strengen Anforderungen der DCI erfüllt (der secure processing/media block wäre so eine Anforderung). Der EasyDCP Player oder NeoDCP Player auf Softwarebasis wären eben solche Systeme. Echte DCI compliance für LED Wände gibt es bisher nicht - mit einer einzigen aktuellen und sehr teuren Ausnahme: Zusätzlich braucht Ihr einen BluRay Player. Ihr müsst dann mit jedem Verleih für jeden Film einzeln abklären, ob ihr den auf Bluray spielen könnt, und wenn nicht, ob der Verleih für euren Software DCP Player bereit ist, eine KDM auszustellen (viele erlauben das ausschließlich für Systeme mit vollständiger DCI compliance). Danach entscheidet sich dann, welche Filme ihr faktisch spielen könnt. In der Vergangenheit haben wir problemlos sowohl von Disney als auch von Warner Aufführungsrechte für BluRays bekommen, aber es hängt dennoch immer auch vom konkreten Film ab. Für alles weitere, Tonanbindung, Tonanlage, etc. interessiert sich der Verleih nicht. Damit der Verleih dann eine KDM für eure Anlage, Film und Buchungstermin erstellen kann, braucht er von Euch das Zertifikat des Softwareplayers - das lässt sich bei jedem Player über die Softwareoberfläche als simple Textdatei (.pem) exportieren und an den Verleih oder KDM Dienstleister schicken. Diese Playerkonstellation muss über das OpenAir Projekt hinweg konsistent bleiben - Neuinstallation, Rechnerwechsel, etc. sind nicht drin, es sei denn, man exportiert/sichert vorher den kompletten Schlüsselblock (Zertifikate und privater Schlüssel) der Erstinstallation. Einige DCPs sind unverschlüsselt, darunter durchaus auch schonmal sehr populäre Titel. Die sind in der Regel problemlos als DCP zu buchen und auf einem Softwareplayer zu spielen - allerdings geben Verleiher, die unverschlüsselte DCPs zu Verfügung stellen, ebenso unkompliziert auch Blurays der gleichen Titel frei. KDMs beinhalten ein Zeitfenster, innerhalb dessen das DCP abgespielt werden kann. Manche Verleiher sind da sehr großzügig, andere extrem knickrig und stellen eine KDM ggfs. auch nur für den einen Buchungstag aus. Wird das OpenAir wetterbedingt verschoben, muss man daran denken, ggfs. eine aktualisierte KDM zu bestellen. Daher sind Blurays oder unverschlüsselte DCPs unter solchen Umständen vorteilhafter. Einige Verleiher verlangen für OpenAir unverschämt hohe Mindestgarantien (z.B. die Fox). Muss man bei der Budgetplanung auf dem Schirm haben. Hier kann es ebenfalls wichtig sein, sich vorher mit dem Verleih abzusprechen, was bei wetterbedingter Absage/Verschiebung passieren darf/soll. VDF-OpenAir Statusblatt Online ausfüllen, Veranstaltungen ausserdem bei der GEMA anmelden, auch die GEMA will Geld sehen, unabhängig von den Verträgen mit den Verleihern. GEMA muss man ebenso vorher anmelden. Eventuell kann es sinnvoll sein, sich für die Abwicklung mit einem existierenden Kino vor Ort zusammen zu tun. - Carsten
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- open-air led
- dci
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Sind allerdings in der Regel die USB2.0 Varianten. Das macht an einem ICMP mit USB3.0 schon einen Unterschied. - Carsten
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Warum sollte zur reinen Identifikation der Kassette mittels Barcode eine WAV-Datei in die Wolke wandern? Nein, die wollen schlicht nach Entwicklung und Scan den zum Film aufgenommenen Ton der digitalen Filmdatei synchron hinzufügen, damit der Kunde sich sofort Bild mit Ton anschauen können. Dafür ist es eben nötig, dass die Tonaufnahme mittels Kassettenbarcode eindeutig mit dieser Rolle verknüpft wird. Möglicherweise einfach ne alternative Methode für Leute, die ein Anlegen des Tons aus der SD Karte an einem Rechner nicht können oder wollen. Alternativ wäre es möglich, dass die Smartphone Aufnahme parallel zur SD Karte nur als Timecode für die Synchronisation benutzt wird, und die Wav-Datei aus der SD-Karte hochgeladen wird zur automatischen Kopplung an den Filmscan. Naja, Spekulatius... - Carsten
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Du meinst vermutlich einen USB-CRU Adapter 'Move Dock'? Würde ggfs. mal Netzteil und Kabel testen. Mit 3.0 meinst Du vermutlich die neuere USB 3.0 Version? Gelegentlich gibts die Dinger schonmal preiswert bei ebay, ich habe Neuware immer vergleichsweise günstig bei StoreSys bekommen: https://www.storesys.de/CRU-Wechselrahmen-Digital-Cinema-Move-Dock-Carrier-Adapter-USB30-USB-30-Stromkabel-EU-power-auch-fuer-DX115DC (Die Abbildung zeigt die alte USB 2.0+eSATA Version, aber aus der Beschreibung wird's klar). Mit Barco meinst Du vermutlich den ICMP/Alchemy, dafür ist die USB3.0 Ausführung mit USB3 Kabel die richtige. In einem früheren Thread hier erwähnst Du aber einen Doremi Server...? Habt Ihr beides? - Carsten
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Kommt glücklicherweise selten vor. Problem ist ja, dass man das nicht vorhersehen kann, wer guckt für ne Schulvorstellung schon vorab die ganze Scheibe durch. Und im FastForward werden Untertitel typisch garnicht dargestellt. Also Post-It mit Hinweis in die Box, oder eben DCP fürs nächste Mal erstellen. Oppo hat übrigens die Playerproduktion eingestellt und verkauft nur noch Restbestände. Gibt wenig bis keine Alternativen. - Carsten
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Ja - wenn der Server keine eigene Subtitle-Engine anbietet. Im Grunde muss man ja froh sein, dass die in den Doremis überhaupt noch drin ist (und weiter gepflegt wurde), die ist nur ein Abfallprodukt aus den ersten paar Monaten Serie-II DLPs, als der ICP noch kein Cinecanvas beherrschte. Danach hätte die theoretisch auch wieder rausfliegen können. - Carsten
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Formal in DE immer noch illegal, aber technisch nicht so ein großes Problem. Die für die Kodierung benötigte Zeit ist allerdings erheblich, da muss man sich überlegen, ob man den Aufwand für das ggfs. einmalige Vorführen einer DVD oder Bluray treibt. Ein Rechner, der einen Langfilm in 3-4h konvertiert kostet so ab 500-600€. Wenn man sowas übrig hat, oder akzeptiert, dass ein ggfs. vorhandener heute üblicher Desktop PC 10-20h dran rechnet, geht es auch zum Nulltarif. Alternative ist ggfs. ein Bluray Player, der über Netzwerk gesteuert werden kann, vom Server aus, oder per App vom Smartphone/Tablet. Die DCP-Konvertierung hat bei untertitelten Scope-DCPs Vorteile - die Untertitel werden von üblichen Playern im Letterbox-Balken dargestellt (ggfs. auch schonmal halb und halb im Bild und im Letterbox-Balken), und auf echten Scope-Leinwänden sind die Titel dann nicht zu sehen oder angeschnitten. Es gibt zwar auch ein paar wenige Player, die die Untertitelposition vertikal anpassen können, aber zum einen ist das je nach Player ggfs. sehr hakelig zu konfigurieren, die Einstellung wird nicht gespeichert, oder passt nicht zu jeder Bluray gleichermaßen. Letztens hatte ich ne Bluray, bei der forced subs, die durchaus wichtig für das Verständnis waren, ständig zwischen oberem und unterem Letterbox-Balken wechselten - das ist mit einer simplen Playerjustage dann garnicht mehr zu regeln. Bei der DCP-Konvertierung landen diese Untertitel problemlos im sichtbaren Bereich und es wird ein echtes Scope-DCP erzeugt. Rest per PN - Carsten
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Ich schaue mal in meine rein. Richtig, ohne Cues kein ServerBlack alleine.
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Star Wars? Also wie kommst Du denn darauf? Könnte eher 2002 gewesen sein, jedenfalls mit dem Verweis auf die Monster AG, also Angriff der Klonkrieger. Mit der Geschichte im Hintergrund würde dieser spezielle Trailer akustisch allerdings in der Tat eher für Episode 3 sprechen, denn bei Episode 2 war davon noch nichts 'zu hören. Das BEYESTSR löst sich zu BEYES und TSR für Teaser auf. Aber ob man damit weiterkommt? Theoretisch könnte die Abkürzung freilich auch aus einer anderen Sprache stammen. Naja, so speziell wie das Ding angelegt ist wird sich sicher jemand erinnern, den konkreten Teaser mal gesehen zu haben. Ich nehme an, der stammt von einer DTS-CD? - Carsten
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Nee, nur ServerBlack geht nicht, es müssen zumindest Cues rein. Was für ne Softwareversion läuft denn auf deinem Sony? Hört sich für mich nach nem meldewerten Bug an. Auch wenn, errr..., man sich vielleicht mit der Beschreibung der Umstände schwer tut... Vielleicht besser doch nicht melden. - Carsten
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Mainstream bei uns grade auch tot, Arthaus läuft noch so leidlich, aber das ist ja auch nur eine Vorstellung in der Woche. Kein Wunder, wenn ich sehe was gerade in den Supermärkten selbst unter der Woche für Mengen an Grillfleisch übers Band laufen. Zeit, die OpenAir Saison zu eröffnen. Ach nee, dann regnet's ja sofort wieder... Im nächsten Leben werde ich Kinobetreiber und Metzger und Bierbrauer. - Carsten